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15.05.2008, 21:13
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2008
Ort: bremen
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Ist ein Gewerbe kein Kleinunternehmen?
Hallo!
Ich habe vor zwei Wochen ein Gewerbe angemeldet. Haupttätigkeit – Softwareentwicklung (aber ich glaube, das ist unwichtig in diesem Fall).
Die Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von FA ausgefüllt – 11.000 € Gesamtumsatz im Jahr der Betriebseröffnung (Neuegündung zum 1mai 2008). 22.000€ im Folgejahr. Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch genommen.
Und heute bekomme ich die Antwort von FA
„das FA hat ihnen die Steuernummer 1234… zugeteilt. Sie gilt für folgende Steuerarten: Einkommensteuer, Umsatzsteuer. (…) Im Kalenderjahr der Aufnahme Ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit und im folgenden Kalenderjahr sind Sie verpflichtet, die Umsatzsteuer monatlich anzumelden und abzuführen (§18 Abs. 2 Satz 4 UStG) (…) „
Und jetzt frage ich mich und euch – habe ich irgendwo ein Fehler gemacht, verstehe ich etwas nicht, oder glaubt das FA das ich doch mehr als 17.500€ in diesem Jahr noch verdienen werde und das ich doch kein Kleinunternehmer bin? ;)
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15.05.2008, 21:25
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Frag am besten dein FA wieso sie dir zumindest für 2008 die Kleinunternehmerregelung nicht zugestehen wollen.
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15.05.2008, 21:39
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2008
Ort: bremen
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Das werde ich morgen auf jedem Fall machen. Weil ich aber noch ein paar Stunden warten muss, wollte ich erst euch fragen, ob ich mich nicht irre.
Und eigentlich warum auch nicht als Kleinunternehmer im Folgejahr (2009)? 22.000€ überstreitet nicht 50.000€.
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15.05.2008, 21:46
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#4
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Zitat von peterx
Und eigentlich warum auch nicht als Kleinunternehmer im Folgejahr (2009)? 22.000€ überstreitet nicht 50.000€.
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17.500 € sind die Grenze, nicht 50.000 €
-> FAQ Kleinunternehmer lesen 
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15.05.2008, 21:56
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2008
Ort: bremen
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"Zitat von § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
(1) 1 Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird..."

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16.05.2008, 00:18
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Lübeck
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Moin
Zitat:
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Die Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von FA ausgefüllt – 11.000 € Gesamtumsatz im Jahr der Betriebseröffnung (Neuegündung zum 1mai 2008).
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Muss der Umsatz nicht auf ein komplettes Jahr hochgerechnet werden?
Dann ueberschreitest du schon in diesem Jahr die Grenze von 17500 Euro.
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16.05.2008, 00:27
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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17500/12x8(Mai bis Dezember)= 11666 €, also noch etwas Luft.
Wobei mir grad einfällt... was muss man denn da angeben? Brutto, Netto, ...
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16.05.2008, 00:30
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Lübeck
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Zitat:
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11666 €, also noch etwas Luft.
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Bäh... was habe ich denn da eben fuer ein Ergebnis ausgerechnet... ich gehe jetzt schlafen.
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16.05.2008, 00:37
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Nachti 
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16.05.2008, 00:39
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#10
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Zitat von dorintia
was muss man denn da angeben? Brutto, Netto, ...
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ähm ... der KU "kennt" doch gar kein netto, ist immer alles brutto ...
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16.05.2008, 15:43
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Und heute bekomme ich die Antwort von FA
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sieht nach einem Standardschreiben aus. Anrufen, klären ob Angaben übersehen wurden, ansonsten darauf hinweisen, dass du unterhalb von 17.500 EUR liegst (auch zeitanteilig betrachtet) und fertig.
Gruß
Sven
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16.05.2008, 19:54
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#12
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2008
Ort: bremen
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es hat sich aufgeklärt. sie haben das aus versehen gemacht. niemand weisst wer so entschieden hat. hauptsache das ich doch als kleinunternehmer annerkannt wurde. schrifftliche benachrichtigung bekomme ich aber nicht - niemand bei FA will zugeben das sie ein fehler gemacht haben
ich danke euch für tips. grüss.
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17.05.2008, 01:16
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#13
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Thomas
ähm ... der KU "kennt" doch gar kein netto, ist immer alles brutto ...
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Ich weiss schon, hatte nur überlegt was man denn in den Fragebogen eintragen musste zu den Umsatzschätzungen.... ob da was von brutto oder netto stand...
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