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Alt 11.06.2008, 17:12   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2007
evilgroby macht alles soweit korrekt

Gewerbeschein => Rechnungstellung?


Hallo zusammen :-)

Ich habe vor nebenher (Nebentätigkeit) ein wenig Geld zu verdienen, einen Gewerbeschein zu beantragen und mit der Kleinunternehmerreglung als Fensterputzer auf Tour zu gehen.

Das wird auch funktionieren, denn die Aufträge bekommen ich von einer Reinigungsfirma, die solche Arbeiten an Subunternehmer vergibt (Bekannter).

Hier ist soweit alles im reinen, allerdings möchte ich auch Flyer verteilen und in Privathaushalten die Fenster reinigen. Hier meine Frage: Muss ich diesen Kunden allen eine Rechnung ausstellen? Ich meine, ich habe noch keinen Fensterputzer erlebt, der nach getaner Arbeit den Rechnungsblock zückt.

Oder wie wird hier vorgegangen?
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Alt 11.06.2008, 20:14   #2
TP-Insider
 
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copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von evilgroby Beitrag anzeigen
Hier ist soweit alles im reinen, allerdings möchte ich auch Flyer verteilen und in Privathaushalten die Fenster reinigen.
Solltest Du auch - Stichwort Scheinselbstständigkeit.

Zitat:
Muss ich diesen Kunden allen eine Rechnung ausstellen?
Zumindest jedem, der eine haben will - zum Beispiel weil er die haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen will. Derjenige muss den Beitrag auch auf Dein Konto überweisen, Barzahlungen werden nicht berücksichtigt.

Und auch für Deine eigenen Unterlagen solltest Du Rechnungen schreiben. Sonst geht schnell der Überblick verloren und außerdem könnte bei einer Prüfung der Verdacht aufkommen, dass Du 'ohne Rechnung' = "schwarz" arbeitest ...

Zitat:
Ich meine, ich habe noch keinen Fensterputzer erlebt, der nach getaner Arbeit den Rechnungsblock zückt.
Rechnungen kann man auch verschicken.

copy
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Alt 12.06.2008, 09:03   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2007
evilgroby macht alles soweit korrekt
Scheinselbstständigkeit?
Ich bin berufstätig und mache das als Nebentätigkeit. Die Aufträge werden variieren, je nachdem was die Firma nicht schafft wird als Auftrag an Subgewerke vergeben. Ich glaube um Scheinselbstständigkeit muss ich mir keine Gedanken machen.

Also noch einmal Nachgehakt:
Ich MUSS keine Rechnung oder Quittung ausstellen? Ausser natürlich der Kunde verlangt danach, klar. Die Beträge möchte ich natürlich in Bar einsammeln, sind ja schliesslich Privathaushalte.
Und wie "Verdacht => schwarz arbeit". Wenn ich keine Rechnung schreiben muss?

Also so ganz klar ist mir das noch nicht!
evilgroby ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2008, 10:13   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von evilgroby Beitrag anzeigen
Scheinselbstständigkeit?
Ich bin berufstätig und mache das als Nebentätigkeit.
Das hat doch damit nichts zu tun.

Zitat:
Die Aufträge werden variieren, je nachdem was die Firma nicht schafft wird als Auftrag an Subgewerke vergeben. Ich glaube um Scheinselbstständigkeit muss ich mir keine Gedanken machen.
Doch, solltest Du. Wenn Du ausschließlich Aufträge von diesem einen Unternehmen, Deinem Bekannten bekommst, ist das eine geradezu klassische Scheinselbstständigkeit. Du musst Dir also selbst weitere Auftraggeber ranschaffen.

Im Übrigen stellst Du Deine Rechnung, wenn Du als "Subgewerk" tätig bist, doch nicht dem privaten Endkunden, sondern Deinem gewerblichen Auftraggeber ...

Zitat:
Also noch einmal Nachgehakt:
Ich MUSS keine Rechnung oder Quittung ausstellen? Ausser natürlich der Kunde verlangt danach, klar.
Ja, dann MUSST Du.

Zitat:
Die Beträge möchte ich natürlich in Bar einsammeln, sind ja schliesslich Privathaushalte.
Was hat das denn damit zu tun? Begleichst Du Deine privaten Verbindlichkeiten (für die Du nicht einmal Rechnungen bekommst) sämtlich in bar? Ich nicht. Definitv nicht.

Zitat:
Und wie "Verdacht => schwarz arbeit". Wenn ich keine Rechnung schreiben muss?
Wie willst Du denn im Streitfall nachweisen, für welche Leistung Du bezahlt worden bist - oder eben auch nicht? Und wie stellst Du Dir vor, dass der Endkunde im Streitfall nachweisen soll, dass er bezahlt hat? Willst Du Quittungen ausstellen?

Und was gedenkst Du bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt dem Betriebsprüfer vorzulegen? Wie glaubst Du, wird der plausibel nachprüfen können, ob Deine Angaben stimmen? Du solltest schon aus Eigeninteresse Rechnungen schreiben ... Ich verstehe Dein Problem nicht.

copy
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Alt 12.06.2008, 10:39   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2007
evilgroby macht alles soweit korrekt
nein, es geht nur um die rechnungsstellung bei privathaushalten.
dass ich bei der subgewerkevergabe die rechnung an meinen bekannten stelle ist klar.

wenn ich aber für 20,- euro ein paar fenster putze, jedem noch eine rechnung per post schicken muss, die geldeingänge auf dem konto kontrollieren muss, mahnungen schreiben und das für 4 oder 5 kunden am tag steht das in keinem verhältnis.

und ja, ich zahle sofort in bar...denn das verlangen die meisten handwerklichen betriebe (schlüsseldienst, elektriker, etc.) oder hast du dir von deinem friseur mal eine rechnung geben lassen! natürlich bekomme ich eine quittung und eine rechnung abschliessend per post, die können meine kunden ja auch auf nachfrage bekommen. aber bei der heutigen zahlungsmoral wäre mir eine sofortige zahlung in bar am liebsten. ich kann ja nicht für 20,- jedes mal den ra einschalten.

was ich nicht verstehe, wenn es bei betriebsprüfungen probleme gibt warum es nicht vorgeschrieben ist rechnungen/quittungen zu schreiben. wenn ich die wahl habe!?

meine exfrau ist als nagelstudie-trulla selbstständig und schreibt seit tausenden von kunden keine rechnung. die leute zahlen in bar (ja, es gibt dinge im leben die man umgehend in bar zahlt auch ohne rechnung). sie führt ein buch in dem sie die einnahmen einträgt und macht am ende des jahres ihre einnahmen/überschussrechnung. das geht seit 6 jahren so und wird jährlich mit abgabe der steuererklärung vom finanzamt abgenickt.

warum also sollte ich es anders machen wenn es dazu keine gesetzliche vorgabe gibt?
evilgroby ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2008, 11:03   #6
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Marl
Settler ist auf einem guten Weg
Sollte der Kunde keine Rechnung verlangen, mußt du natürlich keine Rechnung schreiben. Du solltest dir jedoch den Verdienst notieren (wie deine ex-nagelstudie-trulla ), den bei deinem Einkommen mit angeben, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Außerdem kannst du ja auch Fahrten zu deinen Kunden dann steuerlich geltend machen, da sollte dann auch eine Rechnung / Einnahme zu der Adresse existieren.
Solltest du das nicht machen, ist es Schwarzarbeit.

EDIT:
Klar, Bar Bezahlung bei solch geringen Beträgen für Privathaushalte. Alles andere wäre zu aufwendig. Sollte dich jemand einmal pro Woche brauchen, kann man nach ein paar mal immer noch z.B. monatliche Rechnung aushandeln.
Settler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2008, 11:15   #7
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von evilgroby Beitrag anzeigen
was ich nicht verstehe, wenn es bei betriebsprüfungen probleme gibt warum es nicht vorgeschrieben ist rechnungen/quittungen zu schreiben. wenn ich die wahl habe!?
Meine Güte - ich habe doch nicht geschrieben, dass es Probleme *gibt*, sondern dass es welche geben *kann* und Du aus *Eigeninteresse* auf Transparenz achten solltest. Wenn Du darauf pfeifen willst - tu's.

Wo jetzt der Riesenunterschied im Aufwand sein soll zwischen 'Ich schreibe eine Rechnung' und 'Ich schreibe auf, wann ich wo bei wem Fenster geputzt habe und wie viel ich dafür bar eingenommen habe' musst Du mir nicht erklären. So wichtig ist es mir nicht.

copy
copy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.06.2008, 09:31   #8
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Kiel
guter_plan macht alles soweit korrekt
Gib dem Kunden für das bezahlte Geld eine Quittung und schreib dir in eine Tabelle:

Name|Adresse|Betrag

dann bist du wohl auf der sicheren Seite und kannst deine Einnahmen gut kontrollieren.
guter_plan ist offline   Mit Zitat antworten
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