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15.07.2008, 08:16
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2008
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Freiberuflich oder Gewerbe?
Hallo zusammen,
Ich beabsichtige, eine regelmäßige selbsständige Tätigkeit von zu Hause aus zu beginnen:
1) Ich möchte meine selbsterstellten Fotos, nachdem ich sie per Bildbearbeitung optimiert habe, über die eigene Webpage und über Stock-Photobörsen verkaufen.
2) Desweiteren möchte ich selbst erstellte Ratgeber (ebooks) und selbsterstellte Vorlagen (z.B. für Microsoft Office) ebenfalls über die eigene Hompage und über Online-Verlage verkaufen.
Wichtig dabei:
Ich erstelle keine Fotos im Kundenauftrag (also keine Potraits, Hochzeitsfotos, Produktfotos o.ä), betreibe kein Photostudio und biete auch über meine Homepage keine Auftragsarbeiten an. Ich möchte lediglich meine eigenen Bilder verkaufen.
Meine Fragen hierzu:
Muss ich das als Gewerbe unter "Handwerk" anmelden und bin damit auch zwangsweise Mitglied in der Handwerkskammer und der Berufsgenossenschaft für Fotografen oder geht das auch freiberuflich?
Oder muß ich es als Gewerbe unter "Handel" anmelden. Dann wäre ich ja automatisch IHK-Mitglied. Gibt es da auch eine Zwangsmitgliedschaft in irgendeiner Berufsgenossenschaft (Ich arbeite allein, ohne Angestellte)?
Wenn es als Gewerbe angemeldet werden muß, können mein Vermieter oder auch die Gemeinde mir verbieten, die Tätigkeit in meiner Mietwohnung auszuüben? Nach außen hin würde das Ganze ja gar nicht sichtbar sein, da ich nur am PC arbeite, keinerlei Publikumsverkehr hätte und auch keine Werbung im Mietshaus anbringen würde. Selbst die Namensschilder an Briefkasten und Klingel würden gleich bleiben, da ich nur unter meinem Vor- und Nachnamen firmieren würde. Zudem würde hier ja auch kein Wohnraum in Gewerberaum umgewandelt werden, ich wohne ja weiter dort und benötige als "Gewerbefläche" nur meinen Schreibtisch (= ca 1,5 qm !!!)
Ich habe irgendwo gelesen, daß man zusätzliche Müllgebühren zahlen muß, wenn man ein Gewerbe anmeldet. Das wäre in meinem Fall völlig abwegig, da ich durch meine Tätigkeit gar keinen Müll verursachen würde. Oder ist das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Wie sieht es mit der GEZ aus? Ich lebe mit meiner Freundin zusammen. Die Rundfunk- und TV-Geräte laufen auf ihren Namen, ebenso das Autoradio, da das Auto auf sie angemeldet ist. Da ich meinen Arbeitsplatz im Wohnzimmer haben würde (dort stehen die Stereoanlage und das TV-Gerät), müsste ich dann für das Gewerbe nochmal komplett Gebühren bezahlen oder nur für den PC, den ich ja dann (hauptsächlich) gewerblich nutzen würde.
Vielen Dank für alle Antworten !!!
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15.07.2008, 11:07
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von titan
Muss ich das als Gewerbe unter "Handwerk" anmelden und bin damit auch zwangsweise Mitglied in der Handwerkskammer und der Berufsgenossenschaft für Fotografen oder geht das auch freiberuflich?
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Das kommt darauf an, ob das Finanzamt Dich als Freiberufler anerkennt oder nicht. Hast Du eine Ausbildung, die zu einem freien Beruf führt? Ein Studium, auch an einer Kunstakademie? Oder kannst Du sonstwie 'nachweisen', dass Du künstlerisch tätig bist, etwa durch Ausstellungen oder die Vertretung durch einen Galeristen?
Und ja, Dein Vermieter kann Dir als Gewerbetreibendem untersagen, seine wohnwirtschaftliche Immobilie gewerblich zu nutzen. Oder Dir mehr Miete abnehmen. Bei einem Freiberufler könnte er das nicht. Und ja, Gewerbetreibende müssen zusätzlich Müllgebühren bezahlen, GEZ für in gewerblich oder teilgewerblich genutzten Räumen betriebene Geräte bezahlen, werden zwangsweise Mitglied in der IHK (Deine Tätigkeit dürfte nichts mit Handwerk zu tun habe) und mglw. auch der BG. Von den Beiträgen kann man sich unter bestimmten Einkommensgrenzen befreien lassen.
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20.07.2008, 18:21
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2008
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Hallo Titan,
ich mache so etwas ähnliches. Ich denke, das ist klar eine freiberufliche Tätigkeit. Eine Auflistung, was alles zu Gewerbe zählt findest du in §15 Abs.2 Einkommensteuergesetz, in § 18 sind die freiberuflichen Tätigkeiten aufgelistet.
Es gibt beim Finanzamt spezielle Fragebogen zur Erfassung einer freiberuflichen Tätigkeit. Da kannst Du das alles so angeben und dann solltest Du auch gleich noch die Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen, falls Dein Umsatz 17.500 € nicht übersteigt. Das kannst Du aber auch alles beim Finanzamt ohne Stress fragen.
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24.07.2008, 13:02
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2006
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Fällt denn nun Webdesign bzw. Webentwicklung auch unter freiberuflich (Die Ausbildung kann man ja als FA gemacht haben.)?
__________________
...Meine Meinung
1984
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24.07.2008, 15:42
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von marc22
Fällt denn nun Webdesign bzw. Webentwicklung auch unter freiberuflich (Die Ausbildung kann man ja als FA gemacht haben.)?
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Das kommt im Einzelfall darauf an, was Du konkret machst. Reine Designleistungen ja, "Webentwicklung" nicht unbedingt bzw. eher nicht. Was meinst Du mit "Die Ausbildung kann man ja als FA gemacht haben"?
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24.07.2008, 15:47
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ich nehme an hier heißt FA = Facharbeiter...
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25.07.2008, 14:22
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2006
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Sorry, Falsch getippt - sollte FI -> Fachinformatiker sein.
__________________
...Meine Meinung
1984
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25.07.2008, 14:33
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von marc22
Sorry, Falsch getippt - sollte FI -> Fachinformatiker sein.
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Das ist zunächst mal keiner der Freien Berufe. Es gibt inzwischen Urteile, dass Informatiker Freiberufler sein können ( können!), wenn ihre Tätigkeit ingenieurähnlich einzustufen ist. Wobei Ingenieure halt studiert haben. Das ist aber alles sehr schwammig und wird von Finanzämtern auch unterschiedlich angewandt.
Dir bleibt nichts anderes, als es zu versuchen (oder gleich auf die Unsicherheiten zu verzichten und ein Gewerbe anzumelden, denn: http://www.it-jobs.stepstone.de/cont...r_Behorden.cfm).
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