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25.07.2008, 09:21
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Pearlcity
Hallo,
bin seit längerem Einzelunternehmer und habe die Kleinunternehmerregelung für mich beansprucht und möchte demnächst ein 2. Gewerbe anmelden, da dies Artenfremd erscheint.
Das zweite Gewerbe sollte aber die Kleinunternehmerregelung ausschließen, somit müsste ich jeden Monat die Vorsteuern an das FA überweisen.
Meine Frage: Würde dies so funktionieren?
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Nein, das geht nicht. Als Einzelunternehmer bist Du die 'Firma' und Du kannst nur eine 'Firma' sein. Und für die Kleinunternehmerregelung ist entsprechend Dein gesamter Umsatz maßgeblich.
copy
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25.07.2008, 16:09
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2008
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Ändert sich somit das 1. Gewerbe mit Kleinunternehmer bei Anmeldung eines 2. mit "Umsatzsteuerabzugsberechtigt" automatisch in "Umsatzsteuerberechtigt"?
Somit werden die Einnahmen von beiden zusammengerechnet und daraus ermittelt man "Einkommensteuer" & "Umsatzsteuer" oder kann man dies trennen?
Nochmal zum ersten Problem: Da das erste Gewerbe unter "Kleinunternehmer" läuft und für die nächsten 5 Jahre so bleiben muss, laut FA, wird dann aber das 2. Gewerbe automatisch auch unter der Kleinunternehmerregelung laufen oder ändern sich beide in "Umsatzsteuerabzugsberechtigt", da diese bei dem zweiten Gewerbe wünschenwert ist?
Ich entschuldige mich für die überlangen Erklärungen.
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25.07.2008, 16:21
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Lübeck
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Moin.
Zitat:
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Da das erste Gewerbe unter "Kleinunternehmer" läuft und für die nächsten 5 Jahre so bleiben muss, laut FA, ...
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Nur wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, bist du 5 Jahre gebunden. Anders herum geht das jederzeit.
Wenn es moeglich waere, mehrere Gewerbe anzumelden, die dann alle einzeln im Jahr unter 17500 Euro Umsatz im Jahr bleiben, waere das ein super Steuerspartrick 
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25.07.2008, 16:51
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Pearlcity
Ändert sich somit das 1. Gewerbe mit Kleinunternehmer bei Anmeldung eines 2. mit "Umsatzsteuerabzugsberechtigt" automatisch in "Umsatzsteuerberechtigt"?
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Es wird vielleicht klarer, wenn Du aufhörst von "1. Gewerbe" und "2. Gewerbe" zu sprechen.
Es gibt nur ein (1) Gewerbe, ggf. eben mit verschiedenen Tätigkeiten.
Zitat:
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Somit werden die Einnahmen von beiden zusammengerechnet und daraus ermittelt man "Einkommensteuer" & "Umsatzsteuer" oder kann man dies trennen?
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Nein, das kann man nicht trennen. Du bist ein (1) Gewerbetreibender, ein (1) Einzelunternehmer. Bleibst Du - egal was Du machst, mit all' Deinen selbstständigen Geschäftstätigkeiten unter 17.500 Euro Umsatz, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wenn nicht, nicht.
Und die Einkommensteuer wird sowieso aus Deinem Gesamteinkommen berechnet.
copy
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25.07.2008, 17:57
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von copy
Bleibst Du - egal was Du machst, mit all' Deinen selbstständigen Geschäftstätigkeiten unter 17.500 Euro Umsatz, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wenn nicht, nicht.
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Oder du optierst freiwillig (bei Umsatz unter 17500 €) zur Regelbesteuerung. Dies gilt immer ab Jahresanfang und ebenfalls für dein gesamtes Gewerbe. An diese Entscheidung bist du 5 Jahre gebunden.
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25.07.2008, 18:04
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2008
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Vielen Dank für die Antworten euch allen.
Habt mir geholfen.
Schönen Tag euch allen
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