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12.09.2008, 00:51
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2008
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Kleinunternehmer und 50000 Regelung
Habe bereits mehrfach die Regelungen für Kleinunternehmer durchgelesen (auch den grossen Beitrag im Board) aber habe dennoch offene Frage.
Wenn ich im ersten Jahr Umsatz unter 17500 euro erziele, heisst das das in den Folgejahren ich immer einen Umsatz bis 50000 Euro erzielen kann?
Umsätze
1. Jahr unter 17500eur
2. Jahr unter 50000eur
3.Jahr unter 50000eur
.
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.
wäre ich in diesem Falle immer noch Kleinunternehmer?
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12.09.2008, 01:18
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Berlin
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Guten Morgen, ...
ich berufe mich mal auf "copy" zu dem wiederholenden Thema:
Zitat:
Zitat von copy
...
<Gebetsmühle>Wenn Du dauerhaft Kleinunternehmer bleiben willst, musst Du dauerhaft unter 17.500 Euro Umsatz bleiben</Gebetsmühle>
...
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__________________
"...me(n)talklampfengezupfe und punkligemeditationgedudel, ..."
"...Wer zu viel fragt, wird bestraft ..."
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12.09.2008, 02:03
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#3
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Radio Eriwan: im Prinzip ja
was machbar ist:
Jahr 1: < 17.500 €
Jahr 2: > 17.500 € (sorry, hatte ich nicht mit gerechnet)
Jahr 3: < 17.500 €
Jahr 4: > 17.500 € (sorry, hatte ich nicht mit gerechnet)
Jahr 5: < 17.500 €
...
in der Praxis aber unrealistisch ...
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12.09.2008, 08:46
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
Umsätze
1. Jahr unter 17500eur
2. Jahr unter 50000eur
3.Jahr unter 50000eur
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1. Jahr Kleinunternehmer, da unter 17.500 EUR
2. Jahr Kleinunternehmer, da Vorjahr unter 17.500 EUR und lfd. Jahr unter 50.000 EUR
3. Jahr Regelbesteuerung, weil Vorjahr (2. Jahr) über 17.500 EUR
Gruß
Sven
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12.09.2008, 18:32
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#5
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von Thomas
Radio Eriwan: im Prinzip ja
was machbar ist:
Jahr 1: < 17.500 €
Jahr 2: > 17.500 € (sorry, hatte ich nicht mit gerechnet)
Jahr 3: < 17.500 €
Jahr 4: > 17.500 € (sorry, hatte ich nicht mit gerechnet)
Jahr 5: < 17.500 €
...
in der Praxis aber unrealistisch ...
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Dann ist man in Jahr 3 und 5 aber der Regelbesteuerung unterworfen!
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12.09.2008, 18:52
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2008
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Danke für die Antworten. Ok wenn es immer 17500 sind dann lohnt sich nicht Kleinunternehmer zu sein. Bei 50000 wäre es noch ok wenn man bedenkt das man es nebenberuflich machen würde.
Kleinunternehmer stellt für mich grossen Vorteil dar wegen der einfacheren Buchführung mit EÜR. Ich denke sonst wird aufwendiger mit dem Schreibkram was überhaupt nicht meine Stärke ist. Daher meine Frage
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12.09.2008, 19:06
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Berlin
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Sollten alle Stricke reißen ist eine Zusammenarbeit mit einem Steuerberater sehr zu empfehlen.
ps.:
Inhaltlich gleich 3 gleiche Antworten das soll was heißen. 
__________________
"...me(n)talklampfengezupfe und punkligemeditationgedudel, ..."
"...Wer zu viel fragt, wird bestraft ..."
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12.09.2008, 19:14
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#8
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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EÜR darfst Du auch bei 50.000 Euro noch machen, nur musst Du einmal im Jahr bei der Steuererklärung das Formular EÜR zwangsweise ausfüllen wo Du bis 17.500 Euro auch noch eine formlose Zusammenfassung abgeben kannst.
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12.09.2008, 19:39
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2008
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1. Jahr Kleinunternehmer, da unter 17.500 EUR
2. Jahr Kleinunternehmer, da Vorjahr unter 17.500 EUR und lfd. Jahr unter 50.000 EUR
3. Jahr Regelbesteuerung, weil Vorjahr (2. Jahr) über 17.500 EUR
Gruß
Sven
Ich denke ich habe es verstanden. Ich mache weiterhin EÜR wenn ich über 17500 liege muss nur dann Steuern auf meinen Gewinn bezahlen aber ich ändere nicht wirklich die Geschäftsform. Also auch keine Eintragung ins Handelsregister und der Auftrit erfolg mit meinem Vor und Nachnamen wie gehabt. Also bleibe ich Einzelunternehmer der allerdings Steuern zahlt.
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12.09.2008, 19:58
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#10
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Steuern zahlst Du so oder so  Es geht nur um die Umsatzsteuer.
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14.09.2008, 14:03
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#11
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TP-Newbie
Registriert seit: Sep 2008
Ort: Langenfeld
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wer kann mir in Fragen Kleinunternehmer helfen
Dankeim voraus
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14.09.2008, 14:12
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#12
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TP-Specialist
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Berlin
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Das Gewerbe und Finanzamt (betr. Steuern etc.), Steuerberater, sowie IHK.
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"...me(n)talklampfengezupfe und punkligemeditationgedudel, ..."
"...Wer zu viel fragt, wird bestraft ..."
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