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25.09.2008, 10:46
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2008
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Wie richtig starten, was ist "noch" nötig? Wo ist vorne und hinten?
Ich hege seit einiger Zeit den Gedanken ein Gewerbe anzumelden.
Nun habe ich mich mal intensiver mit dem Thema beschäftigt, allerdings prasseln dabei so viele Informationen auf einen ein, das man nicht wer weiss wo vorne und hinten ist.
Inzwischen habe ich erkannt das ein Kleingewerbe bzw. Kleinunternehmen meine Rechtsform wäre, ich damit nach §19 UStg. zu handeln hätte und mit steuerlich dadurch einige Vor- und Nachteile entstehen.
Inwiefern die Rechtsform Kleingewere bzw. Kleinunternehmen erhalten bleibt hängt vom Gewinn ab, 17.500 Euro im laufenden und 50.000 Euro im nächsten Jahr.
Da ich 17.500, geschweige denn 50.000 Euro wohl nie (zumindest nicht in den nächsten 3-4 Jahren) erreichen werde (naja wer weiss), reicht es also sich zunächst damit auseinanderzusetzen.
Die Gewerbeanmeldung würde wohl sehr schnell gehen, zur Stadt tappsen, Antrag ausfüllen, 3-4 Tage warten.
Das Finanzamt, so las ich es einige male, meldet sich von ganz alleine, alles weitere in dem Bezug klärt man zur Sicherheit (geht heutzutage ja fast nicht anders) mit einem Steuerberater.
Die IHK berät (laut dem BMWi) kostenlos Existenzgründer oder die, die welche werden wollen, dort kann man dann also Thematiken wie Eintrag in das HR, Kammern, Genossenschaften etc erfragen/klären, da dies ja auch stark mit der Art des Gewerbes zu tun hat, in meinem Fall Webdesigner, Logodesigner, Screendesigner, Texter und Allroundsupporter.
Da ich derzeit ALG2 beziehe wäre eine Förderung möglich, inwiefern diese möglich ist und was dafür nötig ist, klärt man vorzugsweise mit dem SA der ABf da dieser wohl auch Einfluss auf die Höhe und die Gewährleistungdauer der Förderung hat.
Da ich mit Sicherheit nicht genug verdienen werde um auf den eigenen Beinen zu stehen (es wäre eben nur hier und da mal ein "Auftrag" und somit nur eine Nebenbeschäftigung) werde ich wohl weiterhin zusätzliches ALG2 bekommen (in der Hoffnung irgendwann davon weg zu kommen).
Die Frage ist nun...
Was ist noch zu beachten ausser sich mit dem Finanzamt, einem Steuerberater, der IHK, der ABf und ggf. mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen und das ganze "durchzusprechen"? Macht das jetzt schon Sinn?
Es geht darum das ich nebenher (Hobby) gerne designe (gfxe), anderen Leuten helfe oder sie berate. Nun habe ich immer wieder mal Anfragen von Firmen und Vereinen und ganz besonders von einer Firma (größeres Projekt) die eben gerne einen Vertrag aufsetzen würde und vor allem eine Rechnung haben möchte.
Da ich diesen Auftrag nicht absagen möchte und andererseits nicht schwarz arbeiten will (was der Auftraggeber ja auch nicht will, verständlicherweise) geht es mir darum aus dem Hobby mehr zu machen, da dieser eine Auftrag schon ein ziemliches Trittbrett für mich wäre.
Nun habe ich beim BMWi einiges an Informationen erhalten die mich eher sagen lassen "lass das, das ist nix für dich", andererseits bin ich ehrgeizig und sehe es ja nicht (wie es beim BMWi immer behandelt wird) als volle Selbstständigkeit an, sondern nur als Nebengewerbe.
Mein Problem ist, das ich mit dem Thema Buchhaltung ausser mit meiner privaten Haushaltskasse bisher wenig bis nix zu tun hatte, wobei steuerlich sicherlich viel mithilfe eines/des Steuerberaters laufen wird.
Es ist "zum Kotzen" weil man einerseits so motiviert ist, einem andererseits (was ja an sich auch ganz gut ist) immer wieder vorgehalten wird das es eben nicht reicht sich bei der Stadt einen Gewerbeschein zu holen.
Ich will keinen scheiss bauen also überstürzt gehe ich nichts mehr an, halte ich mich jedoch an all die vielen Informationen und Tips, so sollte ich es lassen, was allerdings auch heisst einen super Auftrag in den Sand zu setzen und das ganze weiterhin nur als Hobby ohne Gegenleistung zu betreiben, was schade wäre.
Welche Möglichkeiten bleiben einem? Wie kann man sich stärken um den Weg in die "Selbstständigkeit" doch noch zu bewältigen?
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25.09.2008, 16:51
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Creations4you
Die IHK berät (laut dem BMWi) kostenlos Existenzgründer oder die, die welche werden wollen, dort kann man dann also Thematiken wie Eintrag in das HR, Kammern, Genossenschaften etc erfragen/klären, da dies ja auch stark mit der Art des Gewerbes zu tun hat, in meinem Fall Webdesigner, Logodesigner, Screendesigner, Texter und Allroundsupporter.
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Ein ziemlicher Bauchladen, sehr unspezialisiert. "Logodesigner" oder "Texter" nennen kann sich jeder, aber wie sieht es denn mit belastbaren, professionellen Referenzen aus? Prüfe Dich da mal selbstkritisch. Und wie steht es um die Kontakte, ohne die in der Branche nichts geht?
Zitat:
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Da ich derzeit ALG2 beziehe wäre eine Förderung möglich, inwiefern diese möglich ist und was dafür nötig ist, klärt man vorzugsweise mit dem SA der ABf da dieser wohl auch Einfluss auf die Höhe und die Gewährleistungdauer der Förderung hat.
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Wer oder was ist ABf? Eine Förderung kannst Du gleich vergessen, wenn Du ständig von einer Nebenbeschäftigung sprichst oder eine solche anstrebst. Gefördert werden nur tragfähige Konzepte, die aus der Arbeitslosigkeit herausführen. Einen Anspruch auf Förderung gibt es dabei nicht.
Zitat:
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Was ist noch zu beachten ausser sich mit dem Finanzamt, einem Steuerberater, der IHK, der ABf und ggf. mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen und das ganze "durchzusprechen"? Macht das jetzt schon Sinn?
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Wovon willst Du denn Steuerberater und Anwalt bezahlen?
Zitat:
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Es ist "zum Kotzen" weil man einerseits so motiviert ist, einem andererseits (was ja an sich auch ganz gut ist) immer wieder vorgehalten wird das es eben nicht reicht sich bei der Stadt einen Gewerbeschein zu holen.
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Ja nun, das reicht halt auch nicht. Prüfe mal ganz selbstkritisch, wie es um Deine Markttauglichkeit bestellt ist. Hobbydesigner, die ihr Hobby zum Beruf machen wollen und wollten, gibt es wie Sand am Meer. Was kannst Du, was ein anderer nicht kann? Wen kennst Du, welche Kontakte lassen sich realistischerweise in konkrete Aufträge verwandeln? Wer ist überhaupt Deine Zielgruppe, wie ist die Konkurrenzsituation? Was brauchst Du im Monat, um über die Runden zu kommen etc. pp
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25.09.2008, 17:53
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2008
Ort: Los Angeles
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Zitat:
Zitat von Creations4you
...alles weitere in dem Bezug klärt man zur Sicherheit (geht heutzutage ja fast nicht anders) mit einem Steuerberater.
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Am Anfang brauchst du keinen Steuerberater. Mit ein bisschen Verstand bekommst du das schon hin. Und mal so nebenbei...Steuerberater sind teuer!
Zitat:
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in meinem Fall Webdesigner, Logodesigner, Screendesigner, Texter und Allroundsupporter.
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Da willst du dich natürlich in einem Feld selbstständig machen, dass schon jetzt total überlaufen ist. Ich habe jetzt eine Frage : Ich würde gerne eine Internetpräsenz für meine Firma erschaffen. Warum sollte ich dich beauftragen?
Zitat:
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Was ist noch zu beachten ausser sich mit dem Finanzamt, einem Steuerberater, der IHK, der ABf und ggf. mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen und das ganze "durchzusprechen"? Macht das jetzt schon Sinn?
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Nein. Denn dann bist du ja schon restlos pleite bevor du überhaupt angefangen hast.
Zitat:
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Es geht darum das ich nebenher (Hobby) gerne designe (gfxe), anderen Leuten helfe oder sie berate.
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Aber das machen ja TAUSENDE! Ne, ich glaube das sind sogar noch mehr
Zitat:
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...und ganz besonders von einer Firma (größeres Projekt) die eben gerne einen Vertrag aufsetzen würde...
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Nenn' mal bitte die "Größe" des Auftrages. So ganz grob.
Zitat:
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Es ist "zum Kotzen" weil man einerseits so motiviert ist, einem andererseits (was ja an sich auch ganz gut ist) immer wieder vorgehalten wird das es eben nicht reicht sich bei der Stadt einen Gewerbeschein zu holen.
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Und das ist auch gut so! Sonst würde es pro Jahr noch viel mehr Pleiten geben als es eh' schon gibt.
Zitat:
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einen super Auftrag in den Sand zu setzen...
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Erzähl' doch mal was mehr zu deinem super Auftrag.
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"Fences are made for those who cannot fly"
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25.09.2008, 18:03
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Lübeck
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Zwei kleine Anmerkungen habe ich dann auch noch.
Zitat:
Inzwischen habe ich erkannt das ein Kleingewerbe bzw. Kleinunternehmen meine Rechtsform wäre, ich damit nach §19 UStg. zu handeln hätte und mit steuerlich dadurch einige Vor- und Nachteile entstehen.
Inwiefern die Rechtsform Kleingewere bzw. Kleinunternehmen erhalten bleibt hängt vom Gewinn ab, 17.500 Euro im laufenden und 50.000 Euro im nächsten Jahr.
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"Kleingewerbe" ist keine Rechtsform. Du bist Einzelunternehmer.
Ob du steuerrechtlich Keinunternehmer sein darfst, haengt nicht vom Gewinn ab, sondern vom Umsatz.
Zitat:
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Da ich mit Sicherheit nicht genug verdienen werde um auf den eigenen Beinen zu stehen (es wäre eben nur hier und da mal ein "Auftrag" und somit nur eine Nebenbeschäftigung) werde ich wohl weiterhin zusätzliches ALG2 bekommen (in der Hoffnung irgendwann davon weg zu kommen).
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Wenn du einen Antrag stellst, darfst du das nie so sagen. Wie meine Vorredner schon geschrieben haben, muss du damit deinen Lebensunterhalt bestereiten koennen, damit eine Foerderung moeglich ist.
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25.09.2008, 19:44
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2008
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Wie ich selbst ja gut genug erwähnt habe, ist mir selber klar das ich aufgrund meiner Kenntnisse und Nachweise NICHT in der Lage bin damit auf eigenen Beinen zu stehen, dennoch ist die Nachfrage gross genug das man mir Schwarzarbeit nachweisen könnte, würde ich so weiter machen wie bisher, von Steuerbetrug etc mal abgesehen, daher nehme ich eben nix dafür ausser vielleicht nen Backlink und eine Erwähnung.
Ich "will" nicht Konkurrenzfähig sein und den Markt erobern, ich gehe meinem Hobby nach und scheinbar gefallen einigen meine Arbeiten und würden eben gerne für etwaige Dienstleistungen dieser Art bezahlen.
Der "Super Auftrag" ist das erstellen eines Designs für ein Wiki sowie das befüllen und betreuen von selbigem für einen ISP.
Auf die Förderung wäre ich nichtmal angewiesen da ich alles habe was ich brauche.
Welche Alternative gäbe es neben dem Anmelden eines Gewerbes für besagten Auftrag z.B.? Wie man mehr als deutlich sieht, bin ich selber der Meinung das ich zum einen nicht für ein eigenes Gewerbe geeignet bin, geschweige denn es verwalten könnte.
Mir gehts ja darum das entweder so ssauber wie möglich oder eine entsprechend einfache Alternative zu finden damit ich besagten "super Auftrag" annehmen kann.
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25.09.2008, 21:37
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Dann melde ein Gewerbe an, nutze die Kleinunternehmerregelung (guck aber auch das die Firmen kein Problem mit der Nichtausweisung der USt. haben), mach jährlich eine Steuererklärung samt EÜR, vergiss die AA-Förderung und kläre vorher mit dem AA ab was du überhaupt hinzuverdienen darfst.
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25.09.2008, 21:45
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Creations4you
(...)
Auf die Förderung wäre ich nichtmal angewiesen da ich alles habe was ich brauche.
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Das hört sich alles schon etwas anders an, als die aufwändigen Gedankenspiele mit Anwalt, Steuerberater etc. zuvor.
Als ALG II - Empfänger hast Du eine anrechnungsfreie Zuverdienstgrenze von genau 100,- Euro. Bis 799,- Euro sind noch 20% anrechnungsfrei, bis 1200,- Euro 10%. Alles andere wird voll mit ALG II verrechnet.
Zitat:
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Welche Alternative gäbe es neben dem Anmelden eines Gewerbes für besagten Auftrag z.B.?
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Das kommt auf das Volumen an. Es gibt durchaus die Möglichkeit, 'einmalige' Angelegenheiten privat in Rechnung zu stellen (und dann zu versteuern, wobei bei Dir nichts zum Versteuern übrig bleiben wird). Einfach mal auf dem Finanzamt anrufen und nachfragen. Die beissen nicht.
Zitat:
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Mir gehts ja darum das entweder so ssauber wie möglich oder eine entsprechend einfache Alternative zu finden damit ich besagten "super Auftrag" annehmen kann.
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Dein Auftraggeber könnte Dich auf 400,-Euro- oder auf Stundenbasis anstellen. Wenn er das nicht will, müsstest Du halt das Gewerbe anmelden. Die 'Buchführung' ist wie gesagt kein Hexenwerk, wichtig ist, dass Du Dein Vorhaben mit Deinem Fallmanager der Arge besprichst. Und zwar bevor Du etwas unternimmst.
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25.09.2008, 22:10
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2008
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Auf eine Einstellung habe ich auch schon gepocht, auch auf 400 Euro Basis.
Auf einen Termin bei meinem SA warte ich sehnsüchtig, komischerweise kommen die nicht aus der Tüte wenn man mal hin WILL...
Beim Finanzamt werde ich morgen früh mal reinschneien da es eh direkt neben meiner Arbeitsstelle liegt.
Die Variante der einmaligen privaten Rechnung oder sowas ähnliches wäre mir die liebste Variante.
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26.09.2008, 12:16
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2008
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So, ich hab nun also den Vormittag genutzt viel herum zu telefonieren.
Es besteht laut FA die Möglichkeit das ich bei einer solche einmaligen Angelegenheit eine ganz normale Vereinbarung (schriftlich selbstredend) mit der besagten Firma treffe in der festgehalten wird welche Leistungen zu erbringen sind und welche Entlohnung es dafür gibt.
Im Anschluss daran erhält die Firma eine ganz normale Rechnung mit meiner persönlichen Steuernummer von mir.
Diese Vereinbarung nebst Rechnung muss ich aufgrund der Tatsache das ich ALG2 beziehe natürlich bei der ABf einreichen.
Nach "getaner Arbeit" und Auszahlung des vereinbarten Betrages ist weiterhin eine Quittung für die ABf nötig um besagtes anrechnen des "Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit" zu vollziehen.
Mit dem Finanzamt habe ich dann nichts weiter zu klären, solange ich kein Nettoeinkommen von mehr als 7.500 Euro (ca.10.000 Brutto) pro Jahr durch solcherlei einmalige(!)Dienstleistungen habe, laut einem Berater beim FA. Erst wenn ich darüber komme muss ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben, allerdings würde ich dann wohl auch kaum noch ALG2 beziehen.
Der Nachteil bei der Sache ist halt das ich keine Umsatzsteuer ausschreiben darf, was aber im Falle einer Gewerbeanmeldung nicht anders wäre (da ich nach §19 UStg. handeln würde).
Mal schauen was besagte Firma nun dazu sagt...
Ein Infogespräch bei der ABf bezüglich Existenzgründung/Selbstständigkeit werde ich rein interessehalber dennoch wahrnehmen (zum einen da ich derzeit eh nur eine AGH mache und zum anderen kostet es nichts und schadet es nichts).
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