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08.10.2008, 01:17
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2008
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Kleinunternehmen abmelden, da man über die 17500 Euro Grenze ist?
Guten Tag, ich hätte eine Frage bezüglich eines Kleinunternehmens, dass ich zusammen mit einem Schulkumpel betreibe:
Wir haben diesen April ein Unternehmen bei der Stadt angemeldet und dieses beim Finanzamt als Kleingewerbe ausgewiesen. Allerdings liegt unser Umsatz zu diesem Zeitpunkt schon über den 17500 (der Gewinn spielt doch keine Rolle oder? Da mir mein Steuerberater erzählen will, dass der Umsatz nachrangig wäre - wir zahlen uns kein Gehalt aus, haben momentan so gute 10tsd Euro als Einzahlungsüberschuss auf dem Konto). Wie dem auch sei: Ich will auf keinen Fall Umsatz/Gewinn- oder Lohnsteuer zahlen. Daher überlege ich momentan die Firma einfach abzumelden. Wäre das klug? Könnte das Finanzamt mich dann noch mit der Umsatzsteuer etc. besteuern? Auch wenn mein Handeln in der Vergangenheit liegt und ich zu dem zukünftigen Zeitpunkt der Steuererklärung (die noch nicht erfolgt ist) ja gar kein Unternehmen mehr hätte? Ich wäre euch wirklich sehr dankbar, wenn Ihr mir helfen könntest, da ich niergends schlau geworden bin.
Noch eine Frage: Könnte ich einfach nach Abmelden der "alten" Firma schnell eine neue gründen und diese wieder als Kleingwerbe bis zu den 17.5 laufen lassen?
Viele Grüße, Sebastian
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08.10.2008, 08:23
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von somi.imports
Guten Tag, ich hätte eine Frage bezüglich eines Kleinunternehmens, dass ich zusammen mit einem Schulkumpel betreibe:
Wir haben diesen April ein Unternehmen bei der Stadt angemeldet und dieses beim Finanzamt als Kleingewerbe ausgewiesen. Allerdings liegt unser Umsatz zu diesem Zeitpunkt schon über den 17500 (der Gewinn spielt doch keine Rolle oder? Da mir mein Steuerberater erzählen will, dass der Umsatz nachrangig wäre - wir zahlen uns kein Gehalt aus, haben momentan so gute 10tsd Euro als Einzahlungsüberschuss auf dem Konto).
Für die Kleinunternehmerregelung ist der Umsatz entscheidend!
Wie dem auch sei: Ich will auf keinen Fall Umsatz/Gewinn- oder Lohnsteuer zahlen.
Ab Einkünften von ca. 7600 Euro muss aber jeder Einkommensteuer zahlen.
Daher überlege ich momentan die Firma einfach abzumelden. Wäre das klug? Könnte das Finanzamt mich dann noch mit der Umsatzsteuer etc. besteuern?
Auch wenn mein Handeln in der Vergangenheit liegt und ich zu dem zukünftigen Zeitpunkt der Steuererklärung (die noch nicht erfolgt ist) ja gar kein Unternehmen mehr hätte?
Deswegen muss natürlich trotzdem eine "Abrechnung" für die GbR gemacht werden und eben auch Einkünfte versteuert werden.
Ich wäre euch wirklich sehr dankbar, wenn Ihr mir helfen könntest, da ich niergends schlau geworden bin.
Noch eine Frage: Könnte ich einfach nach Abmelden der "alten" Firma schnell eine neue gründen und diese wieder als Kleingwerbe bis zu den 17.5 laufen lassen?
Viele Grüße, Sebastian
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Nein, so einfach ist das nicht. Ich frage mich wozu du einen Steuerberater hast?
Habt ihr beim Gewerbeamt eine GbR angemeldet?
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08.10.2008, 09:52
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2008
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Hallo, ja is ne gbr. Inwiefern sieht das mit dem Gewinn aus? Wenn wir zu zweit sind und jeder 5000 Euro ausgezahlt bekommt, dürfte doch keine gewinnsteuer anfallen, oder sehe ich da was falsch?
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08.10.2008, 14:31
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von somi.imports
Hallo, ja is ne gbr. Inwiefern sieht das mit dem Gewinn aus? Wenn wir zu zweit sind und jeder 5000 Euro ausgezahlt bekommt, dürfte doch keine gewinnsteuer anfallen, oder sehe ich da was falsch?
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Es gibt keine "Gewinnsteuer". Jeder muss Einkommensteuer bezahlen, der mehr als den steuerfreien Betrag von 7664,- Euro im Jahr an Einkommen hat. Es werden alles Einkommensarten addiert.
Beträgt der Gewinn aus dem Gewerbe mehr als 24.500 Euro/Jahr fällt ausserdem Gewerbsteuer an, die aber in Teilen mit der Einkommensteuer verrechnet wird.
copy
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08.10.2008, 14:32
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Was ihr euch "auszahlt" ist auch nicht entscheidend, sondern das was als Gewinn übrigbleibt.
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