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08.10.2008, 12:07
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Köln
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Unternehmensgründung Bürokratisches und Unterstützung
Hallo,
Ich studiere, habe aber innerhalb von fünf Monaten mir selbstständig ca 15 000 Euro verdient. Gelte also noch als Kleinunternehmer.
Jetzt meine Fragen:
Krankenkasse: Ist es plausibel, das sich noch als Student versichert bin. D. h. meine selbständige Arbeit auf das Jahr verteilt ca. 18 Std. die Woche nicht überschreitet? Klar in den Fünf Monaten habe ich ca. 45 Std die Woche gearbeitet, den Rest aber hauptberuflich studiert
Wenn ich jetzt aufeinmal am Ende des Jahres Einkommenssteuer bezahlen muss, oder Krankenkasse nachzahlen muss, sieht es schlecht aus mit dem weiterstudieren. Kennt ihr einen Link, was ich alles abschreiben kann?
z.B.: kann ich meinen recht teueren Laptop den ich vor eineinhalb Jahren gekauft habe geltend machen? Da die Abschreibung ja für drei Jahre gilt?
Wie sieht es aus mit Festivalbesuchen / Museumsbesuchen. Bin Gestalter und habe mein Diplom als sogenannter Künstler und ich sehe das als Weiterbildung, aber die Herren Bürokraten?
- Wie sieht es aus mit Miete und Krankenkasse, kann ich das nicht auch abschreiben
-gibt es Förderungen für Existenzgründer
- habe es mir geleistet meine Zähne durchreparieren zu lassen, seitdem ich Geld habe, kann man das irgendwie geltend machen?
Kennt ihr einen guten Link, der mir helfen würde bei den Abschreibungen?
Vielen Dank für eure Hilfe
Nutzername
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08.10.2008, 12:42
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Nutzername
Hallo,
Ich studiere, habe aber innerhalb von fünf Monaten mir selbstständig ca 15 000 Euro verdient. Gelte also noch als Kleinunternehmer.
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Das kommt darauf an. Die 17.500 Euro gelten für ein _ganzes_ Jahr; je nachdem, wann (im Jahr) Du gegründet hast, bist Du bereits über die Grenze hinaus, weil der Betrag auf die Monate runterzubrechen ist.
Zitat:
Jetzt meine Fragen:
Krankenkasse: Ist es plausibel, das sich noch als Student versichert bin. D. h. meine selbständige Arbeit auf das Jahr verteilt ca. 18 Std. die Woche nicht überschreitet? Klar in den Fünf Monaten habe ich ca. 45 Std die Woche gearbeitet, den Rest aber hauptberuflich studiert
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Sprich *umgehend* mit Deiner Krankenkasse. Bei 15.000 Euro in fünf Monaten dürfte mit der studentischen Versicherung aber Schluss sein.
Zitat:
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Wenn ich jetzt aufeinmal am Ende des Jahres Einkommenssteuer bezahlen muss, oder Krankenkasse nachzahlen muss, sieht es schlecht aus mit dem weiterstudieren. Kennt ihr einen Link, was ich alles abschreiben kann?
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"Abschreiben" solltest Du in diesem Zusammenhang aus Deinem Wortschatz streichen. Als Betriebsausgabe geltend machen kannst Du, was betrieblich veranlasst ist. Und auch da gibt es Grenzen und Regeln.
Zitat:
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z.B.: kann ich meinen recht teueren Laptop den ich vor eineinhalb Jahren gekauft habe geltend machen? Da die Abschreibung ja für drei Jahre gilt?
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Benutze mal die Suche nach 'vorweggenommene Betriebsausgabe', 'Privateinlage' und 'Abschreibung'.
Zitat:
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Wie sieht es aus mit Festivalbesuchen / Museumsbesuchen. Bin Gestalter und habe mein Diplom als sogenannter Künstler und ich sehe das als Weiterbildung, aber die Herren Bürokraten?
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Die "Herren Bürokraten" werden das, nebenbei bemerkt völlig zurecht, mit Sicherheit nicht als Betriebsausgabe anerkennen.
Zitat:
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- Wie sieht es aus mit Miete und Krankenkasse, kann ich das nicht auch abschreiben
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Nein. Abschreiben sowieso nicht, und das sind private Ausgaben, keine betrieblichen. Es sei denn, Du hättest ein separates Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt Deiner Tätigkeit ausmacht (!), dann könntest Du diese Kosten, und nur die, geltend machen.
Zitat:
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-gibt es Förderungen für Existenzgründer
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Ja, aber Du hast bereits gegründet. Darum hättest Du Dich vor der Gründung kümmern sollen.
Zitat:
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- habe es mir geleistet meine Zähne durchreparieren zu lassen, seitdem ich Geld habe, kann man das irgendwie geltend machen?
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Dass das keine Betriebsausgabe ist, dürfte klar sein.
Die Behandlung ist als 'Außergewöhnliche Belastung' in der Einkommensteuererklärung abzugsfähig – wenn das ärztlich verordnet war und jenseits der persönlich zumutbaren Belastung. Wenn das nicht ärztlich verordnet war, wirst Du Pech haben.
Zitat:
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Kennt ihr einen guten Link, der mir helfen würde bei den Abschreibungen?
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Nein. Aber ggf. solltest Du eine Beratung bei einem Steuerberater in Anspruch nehmen.
copy
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08.10.2008, 17:22
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Köln
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Vielen Dank für die Antwort,
also ich mache es jetzt mal detailiert, weil ich nichts falsch machen möchte.
Habe im Januar diesen Jahres meine erste Rechnung ausgestellt. Davor war ich immer angestellt (das waren Kleckerbeträge von 400 & 600 Euro)
Als ich im April in Aussicht gestellt bekommen habe einen großen Auftrag zu machen, habe ich am 9.04 mich beim Finanzamt angemeldet.
Gilt das Jahr jetzt ab besagten 09.04 oder ab Januar?
Es darf doch nicht wahr sein, dass man fünf Monate im Jahr was verdient und den Rest garnichts, weil studiert und dann dafür auch noch so behandlet wird als wär man ein Megaverdiener? den Rest vom Oktober, November und Dezember habe ich keine Aufträge in Sicht und möchte auch eigentlich NUR studieren.
Oder habe ich einfach zu spät beim Finanzamt meine Steuernummer beantragt? Und wie wird das dann gehandhabt?
Merci!
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08.10.2008, 17:40
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Nutzername
Gilt das Jahr jetzt ab besagten 09.04 oder ab Januar?
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Januar, die beiden Rechnungen bzw. die Einkünfte daraus musst Du natürlich angeben.
Zitat:
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Es darf doch nicht wahr sein, dass man fünf Monate im Jahr was verdient und den Rest garnichts, weil studiert und dann dafür auch noch so behandlet wird als wär man ein Megaverdiener?
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Bist Du denn privat versichert oder gesetzlich? Für die gesetzliche KV gibt es nunmal Einkommensgrenzen, die zu den Versicherungsbedingungen gehören, die Du anerkannt hast. Und 15.000 Euro sind ja auch kein Pappenstiel. Jedenfalls so viel, dass irgendwo schlecht einzusehen ist, warum andere Versicherte, zu denen ja auch reichlich Geringverdiener gehören, als Solidargemeinschaft Deinen ermäßigten Beitrag mitfinanzieren sollen.
Wenn Du privat versichert bist, kann das mit den Einkommensgrenzen anders sein.
Wie gesagt, sprich mit Deiner Versicherung.
copy
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08.10.2008, 18:23
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Köln
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ach oje nein! ich meinte doch auch garnicht dass ich nicht teilen will. Ich muss doch irgendwie mein durchschnittliches monatliches Gehalt ausrechen. Oder?
um meinen Beitrag zur Krankenkasse und zur Einkommensteuer zu berechnen, kann ich diesen Betrag durch 12 Monate teilen (also das ganze Jahr) und muss nicht so tun als hätte ich den Rest der Monate auch soviel verdient. Was ja nicht stimmt.
Es macht ja einen Unterschied ob ich mein monatliches Einkommen so
15000 : 12 (Monate im Jahr)= 1400
oder so
1500 : 6 (tatsächlich gearbeitet Monate)= 2500
berechne.
Und die erste Antwort von dir sah so aus, als würde ich die zweite Rechnung ausführen müssen.Was auch an meinen undetailierten Ausführung lag. Zählt für das Finanzamt die Zeit von Januar bis April? Oder habe ich mich in die Nesseln gesetzt?
Also ich freu mich auf eine erleichternde Antwort.
Geändert von Nutzername (08.10.2008 um 18:31 Uhr).
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08.10.2008, 18:30
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Wenn dein Gewerbe noch weiter läuft.... zählt für das FA das ganze Jahr. Die interessiert auch nicht unbedingt der Tag der Gewerbeanmeldung, sondern seit wann du gewerblich tätig bist.
Wie das im einzelnen die KK sieht solltest du wirklich dort in Erfahrung bringen.
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08.10.2008, 18:45
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Nutzername
ach oje nein! ich meinte doch auch garnicht dass ich nicht teilen will. Ich muss doch irgendwie mein durchschnittliches monatliches Gehalt ausrechen. Oder?
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Du musst als allererstes mal mit Deiner Krankenkasse sprechen. Sieh' es bitte ein, daran führt so oder so kein Weg vorbei.
Wenn Du gesetzlich versichert bist, spielt es überhaupt keine Rolle, wie Du rechnest – Du bist so oder so über der Einkommensgrenze.
Und was die zweite Baustelle angeht:
Zitat:
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Zählt für das Finanzamt die Zeit von Januar bis April?
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Nein, von Januar bis Dezember oder hast Du Deine Tätigkeit im April wieder komplett eingestellt?
Zitat:
Oder habe ich mich in die Nesseln gesetzt?
Also ich freu mich auf eine erleichternde Antwort.
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Für das Finanzamt ist maßgeblich, wann Du Deine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit de facto begonnen hast, nicht, wann Du Dich angemeldet hast.
copy
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08.10.2008, 18:58
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#8
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Köln
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Aber Copy,
auf meiner Liste steht: Krankenkasse anrufen und sich einen Überblick verschaffen, was ich darf und was ich nicht darf. Du tust ja glatt so als wollte ich Steuern hinterziehen oder so. Und das will ich ja gerade nicht.
Also auf den Krankenkassen Fragebögen steht : Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit. Und die liegt in dem einen Monat nunmal bei 45 Std und in dem anderen Monat bei 0. Deshalb hol ich mir Rat.
Ebenso sieht es aus bei der Steuer und bei dem durchschnittlichen Monatsgehalt: Ich habe halt in einem Monat 3000 Euro verdient in einem anderen 1000 und in einem 400 und in manchen Monaten dazwischen nämlich garnichts (Feb+März+April+Nov.+Dez).Aber ich glaube das hat sich ja inzwischen geklärt, dass ich die Jahresendsumme einfach durch 12 teilen kann.-oder?
Damit bin ich mir nämlich unsicher.
Mit der April Sache reden wir aneinander vorbei. Ich war mir lediglich im Unklaren ob ich die Rechnungen VOR meiner Anmeldung beim Finanzamt (am 09.04) geltend machen kann und somit mein Jahresbetrag durch 12 (Jan-Dez) und nicht durch 8 (April-Dez) geteilt wird.
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08.10.2008, 19:11
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Nutzername
Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit. Und die liegt in dem einen Monat nunmal bei 45 Std und in dem anderen Monat bei 0. Deshalb hol ich mir Rat.
Deswegen frag am besten direkt bei deiner KK.
Ebenso sieht es aus bei der Steuer und bei dem durchschnittlichen Monatsgehalt: Ich habe halt in einem Monat 3000 Euro verdient in einem anderen 1000 und in einem 400 und in manchen Monaten dazwischen nämlich garnichts (Feb+März+April+Nov.+Dez).Aber ich glaube das hat sich ja inzwischen geklärt, dass ich die Jahresendsumme einfach durch 12 teilen kann.-oder?
Damit bin ich mir nämlich unsicher.
Du musst nix durch zwölf teilen. In der EkSt.-Erklärung werden die Einlünfte vom ganzen Jahr angegeben.
Mit der April Sache reden wir aneinander vorbei. Ich war mir lediglich im Unklaren ob ich die Rechnungen VOR meiner Anmeldung beim Finanzamt (am 09.04) geltend machen kann und somit mein Jahresbetrag durch 12 (Jan-Dez) und nicht durch 8 (April-Dez) geteilt wird.
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Du musst die Einnahmen vor April angeben.
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08.10.2008, 19:27
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Nutzername
Aber Copy,
auf meiner Liste steht: Krankenkasse anrufen und sich einen Überblick verschaffen, was ich darf und was ich nicht darf. Du tust ja glatt so als wollte ich Steuern hinterziehen oder so.
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Nein. Steuern und Krankenkassenbeiträge haben auch nichts mit einander zu tun. Bitte beachten.
Aber Du könntest bzw. müsstest mal die Frage beantworten, ob Du nun gesetzlich oder privat versichert bist ... sonst kann man Dir hier nicht helfen.
Zitat:
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Ebenso sieht es aus bei der Steuer und bei dem durchschnittlichen Monatsgehalt: Ich habe halt in einem Monat 3000 Euro verdient in einem anderen 1000 und in einem 400 und in manchen Monaten dazwischen nämlich garnichts (Feb+März+April+Nov.+Dez).Aber ich glaube das hat sich ja inzwischen geklärt, dass ich die Jahresendsumme einfach durch 12 teilen kann.-oder?
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Nein, kannst Du nicht. Für die Steuer ist das sowieso komplett irrelevant, wie viel Du im Schnitt verdienst. Dein Jahreseinkommen wird versteuert.
Und für die Krankenkasse im Zweifel auch. Jedenfalls bei einer gesetzlichen KV. Die Einkommensgrenze für mitversicherte Studenten liegt bei 355,- Euro/Monat. In 12 Monaten also bei 4260,- Euro.
Du hast 15.000 Euro Einkommen. Da kannst Du rechnen und teilen, so lange und so viel Du willst – Du bist deutlich über der Einkommensgrenze.
Wenn Deine Eltern privat versichert sind und Du damit nicht als Student mitversichert bist, könntest Du in der "Studentischen Krankenversicherung" pflichtversichert sein. Dann sieht das Ganze wieder anders aus ... wobei Du auch da vmtl. nachzahlen müsstest, wenn Du während des Semesters voll, d.h. mehr als 20 Stunden gearbeitet hast ....
Aber das ist Rätselraten, sag' halt einfach, wie Du versichert bist.
Zitat:
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Mit der April Sache reden wir aneinander vorbei. Ich war mir lediglich im Unklaren ob ich die Rechnungen VOR meiner Anmeldung beim Finanzamt (am 09.04) geltend machen kann
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Du musst, allerdings nicht "geltend machen", sondern das Einkommen versteuern.
Zitat:
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und somit mein Jahresbetrag durch 12 (Jan-Dez) und nicht durch 8 (April-Dez) geteilt wird.
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Für die Steuer zählt das gesamte Jahreseinkommen (alle Einkommensarten), für die Umsatzsteuergrenze (Kleinunternehmer) alle 12 Monate (wenn Du im Januar angefangen hast).
copy
Geändert von copy (08.10.2008 um 19:33 Uhr).
Grund: Wirren Satzbau beseitigt.
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