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Hi,
die Abmeldung ist völlig Problemlos beim gleichen Amt wie bei der Anmeldung möglich. Wenn überhaupt kostet es nur sehr wenig.
Es kommt dann ein schicker Vordruck vom Finanzamt, die wissen wollen, ob bei der Firmenauflösung noch was verdient wurde (Verkäufe von Firmeninventar usw.).
Das wars auch schon.
Man kann es auch ruhen lassen. Das muss dann nur jährlich in der Steuererklärung erwähnt werden, dass das Gewerbe ruht.
Es kann allerdings sein, dass das Finanzamt sagt, es wäre gar kein Gewerbe, sonder nur "Liebhaberei". Das bedeutet dann, dass man die Einnahmen daraus nicht versteuern muss aber auch keine Ausgaben ansetzen darf. Auch USt darf nicht mehr offen ausgewiesen werden oder abgezogen werden.
Wenn Du längere Zeit vor hast nicht gewerblich zu arbeiten, würde ich die Abmeldung empfehlen.
Viele Grüße
Hardy
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dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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