Eurokicker
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 12.09.2002, 00:16   #1
TP-Supporter
 
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
screamfine macht alles soweit korrekt
Question

Öffentliche Bekanntmachung einer Firmenneugründung


Hallo!

Da ich mich gerne selbstständig machen möchte, jedoch fest angestellt bin: Wird die Eröffnung eines Kleinbetriebes (kein Eintrag ins Handelsregister) irgendwo öffentlich bekanntgegeben?

Ich habe nämlich davon gehört, dass es spezielle Auslagen oder Zeitungen gibt, wo über Firmenneugründungen berichtet wird ....

__________________
screamfine ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 12.09.2002, 00:22   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Peter
 
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Vienna
Peter ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEPeter ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEPeter ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEPeter ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE

Re: Öffentliche Bekanntmachung einer Firmenneugründung


Zitat:
Original geschrieben von screamfine
Da ich mich gerne selbstständig machen möchte, jedoch fest angestellt bin: Wird die Eröffnung eines Kleinbetriebes (kein Eintrag ins Handelsregister) irgendwo öffentlich bekanntgegeben?
In der Salzburger Wirtschaftszeitung z.B.

Hat das jetzt was mit deinem derzeitigen Arbeitsverhältnis zu tun?
__________________
_________-- - adicto otra vez - --
(¯`·.¸¸.·´¯`·.¸¸..¸¸.·´¯`·.¸¸..¸¸.·´¯`·.¸¸.·`¯)
Unterwasserrugby - der dreidimensionale Sport
Peter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.09.2002, 00:25   #3
TP-Greis
 
Benutzerbild von Lars
 
Registriert seit: Jun 2001
Ort: Bonn-Altstadt
Lars bringt sich richtig ein
Solange Du Dich als Personengesellschaft (GbR, OHG, etc.) verselbständigst hast Du diesbezüglich nichts zu befürchten, bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH etc.) wird die Gründung im IHK-Heftchen angezeigt. Aber ich würde mir in einem Angestelltenverhältnis wahrlich genaueste Gedanken machen, denn Dein Arbeitgeber hat - besonders, insofern die Neugründung in der gleichen Branche angesiedelt ist - rechtliche Ansprüche gegen Dich. Ich spreche da aus eigener Erfahrung ...
__________________
Give up yourself into the moment — The time is now.
Lars ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.09.2002, 00:28   #4
TP-Greis
 
Benutzerbild von Lars
 
Registriert seit: Jun 2001
Ort: Bonn-Altstadt
Lars bringt sich richtig ein

Re: Re: Öffentliche Bekanntmachung einer Firmenneugründung


Zitat:
Original geschrieben von Peter


In der Salzburger Wirtschaftszeitung z.B.
Als deutscher Staatsbürger wohl eher nicht.
__________________
Give up yourself into the moment — The time is now.
Lars ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.09.2002, 00:30   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Peter
 
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Vienna
Peter ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEPeter ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEPeter ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEPeter ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Man weiß ja nie.

Wusste ja nichtmal, dass man Selbstständig und gleichzeitig Angestellter sein kann.
__________________
_________-- - adicto otra vez - --
(¯`·.¸¸.·´¯`·.¸¸..¸¸.·´¯`·.¸¸..¸¸.·´¯`·.¸¸.·`¯)
Unterwasserrugby - der dreidimensionale Sport
Peter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.09.2002, 00:31   #6
TP-Specialist
 
Benutzerbild von KarlC
 
Registriert seit: May 2002
KarlC ist auf einem guten Weg

Re: Öffentliche Bekanntmachung einer Firmenneugründung


Zitat:
Original geschrieben von screamfine
Hallo!

Da ich mich gerne selbstständig machen möchte, jedoch fest angestellt bin: Wird die Eröffnung eines Kleinbetriebes (kein Eintrag ins Handelsregister) irgendwo öffentlich bekanntgegeben?

Ich habe nämlich davon gehört, dass es spezielle Auslagen oder Zeitungen gibt, wo über Firmenneugründungen berichtet wird ....

prüf aber doch nochmal deinen arbeitsvertrag, was da zu selbstständigkeit und nebentätigkeit steht.

gruß
karl
__________________
.
Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
KarlC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.09.2002, 09:23   #7
TP-Supporter
 
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
screamfine macht alles soweit korrekt
Arrow

Der Arbeitsvertrag


Ja, also im Arbeitsvertrag steht das hier drin:

"Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses dürfen entgeltliche Nebenbeschäftigungen, welche die Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigen können, nur mit vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers übernommen werden. Andernfalls ist der Arbeitgeber zur Kündigung des Arbeitsvertrages berechtigt."

D.h. für mich also: Wenn ich eine Firma eröffne, welche Webdesign und Hardware/PC-Spiele-Verkauf als Geschäftsfelder umfassen, dann kann er mir doch gar nichts anhaben, wenn ich mich hauptsächlich um den PC-Spiele-Verkauf kümmern würde?

Hierbei hab ich dann auch noch eine Frage: Ist es eigentlich egal, welche Produkte man verkauft, wenn man sich beim Gewerbeamt eintragen lässt, dass man Webdesign und PC-Spiele verkauft?
Und ist es dann verboten, z.Bsp. Schmuck zu verkaufen, bzw. Videospiele?????
__________________
screamfine ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.09.2002, 13:29   #8
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Helge
 
Registriert seit: Dec 2001
Helge ist auf einem guten Weg
Hi

Ich weiß zwar jetzt nicht, in welcher Branche dein Chef tätig ist, gehe aber mal anhand deiner Formulierung davon aus, dass es auch etwas mit Webdesign zu tun hat. In dem Fall wäre es ein Verstoß gegen deinen Arbeitsvertrag, da du ja direkte Konkurenz darstellst.

Zu deiner zweiten Frage kann ich nur sagen, dass es nicht ganz egal ist. Es wird wahrscheinlich so sein, dass Videospiele möglich sind, Schmuck aber nicht. Schau einfach mal hier , da wurde ähnliches angesprochen.

MfG
Helge
Helge ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Gründung & Selbstständigkeit
Öffentliche Bekanntmachung einer Firmenneugründung Öffentliche Bekanntmachung einer Firmenneugründung
« Webdesign -> Gewerbe oder Freiberufler | Strafe bei falschem bzw. ungenauem Gewerbezweck? »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:13 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67