Ja, also im Arbeitsvertrag steht das hier drin:
"Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses dürfen entgeltliche Nebenbeschäftigungen, welche die Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigen können, nur mit vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers übernommen werden. Andernfalls ist der Arbeitgeber zur Kündigung des Arbeitsvertrages berechtigt."
D.h. für mich also: Wenn ich eine Firma eröffne, welche Webdesign und Hardware/PC-Spiele-Verkauf als Geschäftsfelder umfassen, dann kann er mir doch gar nichts anhaben, wenn ich mich hauptsächlich um den PC-Spiele-Verkauf kümmern würde?
Hierbei hab ich dann auch noch eine Frage: Ist es eigentlich egal, welche Produkte man verkauft, wenn man sich beim Gewerbeamt eintragen lässt, dass man Webdesign und PC-Spiele verkauft?
Und ist es dann verboten, z.Bsp. Schmuck zu verkaufen, bzw. Videospiele?????
