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19.09.2002, 15:29
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#1
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Super Moderator
Registriert seit: Dec 2000
Ort: Lüneburg
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Rechnung auch ohne Gewerbeschein ?
Hi,
ich habe ein Problem ...
Ein Freund von mir muss mir eigentlich eine Rechnung stellen.
Nun ist das Problem, dass er keinen Gewerbeschein anmelden kann, weil er sich dann als Student selber krankenversichern muss. Bei 50 EUR im Monat bringt das natürlich bei einer einmaligen Sache nichts. Die KK hat gesagt das es wenn er einen G-Schein anmelden will auf jeden Fall selber kv-versichern muss.
Er will aber natürlich seine ca. 800 EUR haben und in der Familienversicherung bleiben.
Kann er auch einmalig eine Rechnung ohne Gewerbeschein an mich stellen ? Welche Alternativen gibt es ?
Irgendwie sehe ich gerade selber keine Lösung, den ich brauche auch dringend für die 800 EUR eine Rechnung um es als Verlust geltend zu machen.
Wie könnte ich vorgehen ?
Gruss
Robert
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19.09.2002, 15:37
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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hallo robert,
rechnung darf er auf keinen fall stellen, da gibts ärger. aber er kann dir auf einer quittung natürlich den gezahlten betrag bestätigen, dazu noch 'ne gute begründung für die quittung und schon passt es.
gruß
karl
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Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
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19.09.2002, 15:43
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#3
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Registered User
Registriert seit: Apr 2002
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Kann er dir nicht (übertrieben gesagt) einfach eine Rolle Klopapier für 800 Euro verkaufen und per Kaufvertrag hast du deinen Beleg? Naja, so ein alter kaputter 386er-Prozessor und eine 20MB-Festplatte, die du dringend gewerblich brauchst und nirgends "billiger" finden kannst, als für 800 Euro bei einer Privatperson? Märchensteuer kann er logischerweise nicht ausweisen, aber per Privatverkauf gehts doch zumindest mit dem Beleg.
Gruß
Martin
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19.09.2002, 15:47
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#4
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Super Moderator
Registriert seit: Dec 2000
Ort: Lüneburg
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meint Ihr das würde so laufen ? Ich meine ist ein wenig überzogen
800 EUR für eine Sache die ich nicht brauche, da tritt mir das Finanzamt doch auf die Finger oder ?
vielleicht kann man es ja in kleine Teile splitten oder so ?
Also ein 386 hört sich ein wenig peinlich an ..
aber was könnte man den sonst nehmen ?
Noch Ideen ?
Gruss
Robert
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19.09.2002, 15:51
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#5
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Registered User
Registriert seit: Apr 2002
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...äähm, denk noch dran, daß mehrere kleinere "Käufe" auch sofort absetzbar sind. Ein großer Betrag muß dann sonst wohl über 3 Jahre oder so abgesetzt werden. 
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19.09.2002, 15:59
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#6
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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genau: Investitionen > 800 DM = abschreibungspflichtig nach AFA-Tabelle.
Investitionen < 800 DM = GWA (Geringwertige Anschaffungen), können sofort im ersten Jahr komplett abgeschrieben werden.
Aber: diese GWA muss für sich alleine nutzbar sein, sonst ist Essig mit Sofortabschreibung
Beispiel: 1 PC-Monitor für netto 799,- DM kann ich nicht alleine nutzen, sondern nur zusammen mit einem PC, also geht er in die Abschreibung nach AFA-Tabelle (urgs)
wie wäre es mit Fax-Gerät, Communicator o.ä. ?
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19.09.2002, 16:13
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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Zitat:
Original geschrieben von Thomas
Beispiel: 1 PC-Monitor für netto 799,- DM kann ich nicht alleine nutzen, sondern nur zusammen mit einem PC, also geht er in die Abschreibung nach AFA-Tabelle (urgs)
wie wäre es mit Fax-Gerät, Communicator o.ä. ?
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nicht wenn er zufällig vom tisch fällt und in der tonne landet 
__________________
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[Vivienne Westwood]
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19.09.2002, 22:17
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#8
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Hallöle,
bei der 800er Grenze bitte nicht vergessen, dass wir den Euro haben, 800 Euro muss abgeschrieben werden.
800 für nen 386er *lol* han noch nen P90, sagen wir 1200?
Dein Kumpel kann natürlich ein bisschen auf Risiko gehen: Erst mal prüft nur das Finanzamt Rechnungen und nicht die Krankenversicherung aber wenn es natürlich dumm läuft...
Etwas verkaufen ist aber das Beste, besser auf drei Jahre abschreiben als gar keine Rechnung.
Alternative: Ein Strohmann schreibt die Rechnung, gegen ne kleine Provision aber das würde ich nie vorschlagen.
Hardy
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dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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23.09.2002, 16:43
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2002
Ort: NRW
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hi,
also ein gewerbe muß ja (meines wissens) nicht zwingend notwendig sein um eine rechnung schreiben zu können.
er kann ja als freiberufler eine rechnung schreiben. dabei darf er dann natürlich keine mwst ausweisen. neben dem studium kann er ja freiberuflich arbeiten, da spricht ja nix gegen (wumindest bis zu einer gewissen einkommensgrenze nicht).
die freiberufliche tätigkeit sollte dann aber auch auf der steuerklärung auftauchen...
gr, musicman
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23.09.2002, 17:26
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Weimar
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Was die Krankenkasse da erzählt ist Unsinn. Die wollen ihm wohl damit bloß einen teureren Tarif aufschwatzen.
Ich bin selbst Student MIT Gewerbeschein und zahle den ganz normalen Studententarif bei einer gesetztlichen Kasse. Der Gewerbeschein ändert daran erstmal nix - solange wie das Gewerbe als "Nebentätigkeit" gilt. Solange er also nicht Unsummen verdient bzw. gar nicht mehr zum Studium geht kann er problemlos einen Gewerbeschein haben ohne das das was bei der Krankenkasse ändert.
Ansonsten ist die Lösung mit 'nem privaten Kaufvertrag auch ganz gängig. Wir haben laut Unterlagen auch schon so 5 oder 6 "virtuelle" Scanner im Büro stehen ...
ciao,
Ralf
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