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Alt 15.10.2002, 23:15   #16
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2002
de-signz macht alles soweit korrekt
Hmm... ich werd mich mal mit jemand unterhalten, der den auch gemacht hat.

BTW: Als "Angestellter" kann ich ja bei einem mit Gewerbeschein arbeiten - oder? Also wenn jemand noch einen Angestellten braucht - hier bin ich
Braucht man eigentlich als "Freelancer" auch sowas wie ein Gewerbeschein - nein oder?

Danke schonmal

Geändert von de-signz (17.10.2007 um 17:41 Uhr).
de-signz ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 15.10.2002, 23:19   #17
TP-Veteran
 
Benutzerbild von doja
 
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Niedernhausen (nähe FFM)
doja ist auf einem guten Weg
Freelancer, is wieder so ne Sache, Webdesign is halt nun mal gewerblich, und da is fast nix mit frei dabei
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der doja

doja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2002, 23:49   #18
TP-Specialist
 
Benutzerbild von KarlC
 
Registriert seit: May 2002
KarlC ist auf einem guten Weg
Hallo de-signz,

erst mal herzlich willkommen im Tp-Forum und gleich mal ein kurzer Hinweis auf diesen Link . Hier haben sich TP-Autoren schon mal Gedanken über deine gestellten Fragen gemacht.

Insofern du Webdesign öffentlich anbietest, bewegst du dich bereits im gewerblichen Bereich, was zur Folge hat, dass du ein Gewerbe anmelden mußt, weiteres hierzu findest du in o.g. Link.

Wenn du ab und an eine Festplatte im Internet verkaufst, wird dies natürlich nicht als Gewerbe angesehen. Der Unterschied hierzu wäre, wenn du anbietest "Festplatten zu verkaufen". Ich denke mal der Unterschied dürfte klar sein.

Zur Gewerbeanmeldung benötigst du die Zustimmung deiner Eltern, da du noch nicht volljährig bist. Nachteile aus der Gewerbeanmeldung kenne ich nicht, ganz im Gegenteil, wenn du es nicht anmeldest bewegst du dich im Schwarzarbeiterbereich und da könnt ich dir einige Nachteile aufschlüsseln.

Was natürlich draus entsteht sind Verpflichtungen. U.a. die Verpflichtung deine Einnahmen und Ausgaben zu vermerken, quasi Buch zu führen und deine Steuererklärungen zu machen. Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuererklärung am Jahresende.

Falls du Fragen hierzu hast, bitte verwende zuerst mal die foruminterne Suche, denn hierzu gabs genug Threads und da wirst du sicher fündig. Falls nicht, kannst du ja wieder hier posten.

Herzlicher Gruß
Karl
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Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
KarlC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2002, 23:58   #19
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2002
de-signz macht alles soweit korrekt
Danke!
Die Seite habe ich auch schon durchgearbeitet.

Aber um ganz ehrlich zu sein, bin ich nicht wirklich vorran gekommen... hier z.B. aus einem anderen Forum:
"Du kannst selbstverständlich Rechnungen aufstellen, bloss ohne Mehrwertsteuer."

und:

"a) Wenn Du im Einkommen unter dem Freibetrag bleibst der bei ca. 7000 Euro pro Jahr für Schuler und Studenten liegt gibt es weiterhin Kindergeld etc. und keinen Ärger mit Krankenversicherung und co. Dabei ist es egal ob Du das als Jobber, Freiberufler oder Unternehmer machst.

b) Kannst Du Dir die Gewerbeanmeldung und den ganzen Salat (vor allem wenn Du unter 18 bist) erstmal ersparen und das ganze bei diesen kleinen Summen als Honorar bzw. sonstige Einkünfte bei der Steuererklärung angeben. Unterhalb des Freibetrages kein Problem. Als Honorarempfänger bist Du "Freiberufler", sprich Gewerbebetrieb wie Handel mit Hardware oder so bringt Dir Ärger ... Die Defition was alles nicht unter Gewerbebetrieb fällt findest Du im Netz bei diversen Freiberufler-Organisationen."

Brauch ich nun zwingend ein Gewerbeschein?

Und was das öffentliche Anbieten angeht - was wäre wenn die Website keine Angebote, sondern lediglich ein Portfolio darstellt, also Webdesign nicht direkt angeboten wird, sondern nur Referenzen von mir zu Schau gestellt werden? Dann wäre die Homepage an sich nichts illegals - auch ohne Gewerbeschein. Oder?

Und wenn ich dann einem Interressierten "Kunde" eine Website erstelle, und das erhaltene Geld ordnungsgemäß als Honorar bei der Steuererklärung abgeben würde - wäre dann alles im grünen Bereich? An die 7000€ komme ich eh nicht ran.

*confused*
de-signz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2002, 00:14   #20
TP-Specialist
 
Benutzerbild von KarlC
 
Registriert seit: May 2002
KarlC ist auf einem guten Weg
Hallo De-signz,

Geizkragen sagt hierzu z.B.

Zitat:
Das liebe Gewerbeamt... Die gängige Praxis geht davon aus, dass das Erzielen von Einkünften aus Gewerbebetrieb im Sinne des EStG, wie oben geschildert, auch eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung nach sich zieht. Dies gilt auch bei negativen Einkünften aus Gewerbebetrieb! Die Definition eines Gewerbes richtet sich dabei nach § 15(2) EStG, und setzt eine "selbständige nachhaltige Betätigung", eine "Gewinnerzielungsabsicht" sowie eine "Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" voraus. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist im Falle der Einblendung von Bannern auf privaten Homepages, "Geld-fürs-Surfen"-Programmen usw. sehr unwahrscheinlich aber je nach Volumen der Einkünfte nicht völlig auszuschliessen. Im Zweifelsfall sollte man dies mit dem zuständigen Gewerbeamt Eurer Stadt oder Gemeinde absprechen. Eine Gewerbeanmeldung kostet meist zwischen 10 und 35 €, je nach Gemeinde. Ist eine Gewerbeanmeldung erfolgt, so ist in jedem Falle eine Einkommensteuererklärung abzugeben, d.h. die 400 € Ausnahmeregelung von §46 EStG greift dann nicht mehr! Weiterhin besteht Pflichtmitgliedschaft in der örtlichen IHK, deren Beitrag sich nach dem Jahresgewinn des Gewerbes bestimmt. Meist gibt es Freibeträge für Kleinunternehmer, so das hier keine weiteren Kosten zu erwarten sind.
und ...

Zitat:
Wie man eine Gewerbeanmeldung vermeiden kann...
Insbesondere dann, wenn die Einkünfte aus Gewerbebetrieb negativ (=Verlust) oder nur sehr gering positiv (=Gewinn) sind, sollte man diese in der nächsten Einkommensteuererklärung zwar angeben, aber per formlosen Schreiben an das Finanzamt die Situation darlegen und eine Einstufung als sogenannte "Liebhaberei" beantragen. Das Finanzamt wird diesem in Anbetracht des Bearbeitungsaufwandes und der geringen Beträge meist nachkommen. Solange sich die Einkünfte weiterhin in der Grössenordnung zum Zeitpunkt des Antrages bewegen, ist von da an keine Gewerbeanmeldung mehr notwendig (es liegen ja keine Einkünfte im Sinne von §15 EStG mehr vor). Auch die Angabe in der Steuererklärung entfällt. Ändern sich die Beträge jedoch, z.B. weil das Werbegeschäeft auf der Homepage anfängt so richtig zu brummen, so ist eine Gewerbeanmeldung unumgänglich und die erneute Deklaration der Einkünfte beim Finanzamt zwingend vorgeschrieben. Hinweis: Die Behandlung ist von Einzelfall zu Einzelfall verschieden, im Zweifel sollte man sich bei seinem Finanzamt eine verbindliche Auskunft geben lassen. Dies kann per formlosen Schreiben an das Finanzamt geschehen.
Du bewegst dich insofern in einem grauen Raum. Fakt ist, dass es hier grundsätzlich darum geht, dass aus deiner gewerblichen Tätigkeit eine Steuerschuld entsteht. Wenn du diese am Jahresende anmeldest, wirst du hierbei auch kein Problem bekommen, da durch deine geringen Einkünfte z.b. keine weiteren Steuern entstehen.

Ist zu erkennen, dass du in den weiteren Jahren keine höheren Einkünfte erzielst, bzw. sogar mit Verlusten zu rechnen ist, kannst du beim Finanzamt auch deine Leistung als Liebhaberei anmelden. Das Finanzamt bestimmt dann, ob dein Antrag anerkannt wird, oder nicht. Trotzdem wird dir der Gang zum örtlichen Gewerbeamt/Ordnungsamt nicht erspart bleiben, wenn du auf der sicheren Seite sein willst.

Grüssle
Karl
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Alt 16.10.2002, 00:25   #21
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2002
de-signz macht alles soweit korrekt
Das heisst ich kann im Moment auf meiner Website Webdesign & Hosting anbieten, und dann einfach am Ende des Jahres bei der Steuererklärung diese Dienste als "Liebhaberei" einfließen lassen - sollten allerdings größere Gewinne erwarten zu sein, bin ich erst mit einem Gewerbeschein auf der sicheren Seite?

Was die IHK angeht: Ich bin im Moment noch unter einem Vater privat versichert - und möchte das natürlich auch bleiben. Dies würde jedoch nicht gehen, wenn ich ein Gewerbe anmelden würde (auch unter 7000 €) - Oder?

Danke schonmal... jetzt ist mir die Sache schon klarer geworden
de-signz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2002, 00:53   #22
TP-Specialist
 
Benutzerbild von KarlC
 
Registriert seit: May 2002
KarlC ist auf einem guten Weg
Wie gesagt, auf der sicheren Seite bist du nur, wenn du es mit deinem Ordnungsamt abklärst. Hier biegt sich selbst die Gesetzgebung, weil sie ja von regelmäßigen Einkünften und der Gewinnermittlungsabsicht ausgeht.

Ein Problem mit der Versicherung wirst du bei geringen Einkünften nicht bekommen.

Jetzt noch klicken, dann bist du fertig

Grüssle
Karl
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KarlC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2002, 12:56   #23
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2002
de-signz macht alles soweit korrekt
Ich habe fertig
de-signz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2002, 15:06   #24
TP-Senior
 
Benutzerbild von Murphy
 
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Dessau
Murphy ist auf einem guten Weg

Re: Achtung OT:


Zitat:
Original geschrieben von Arriva
Kennt jemand die ostfriesische Flagge? Vielleicht kann ich bei dem ja outsourcen... [/b]
Weisser Adler auf Weißem Grund
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www.inked.de everyBODY`s Darling
Murphy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2002, 15:29   #25
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Unhappy

Hallo,

die Fragen hzum Thema Gewerbeschein und Vorausetzungen eines Gewerbes sind hier insbesondere von mir, bis zum erbrechen wiedergekäut worden. In den Artikeln zu diesem Themenkreis ist eigentlich alles recht verständlich drin erläutert.


Die Rechtsprechung und die Gesetzt zum Thema "was ist ein Gewerbe" interessiert nicht ob die Sachen für irgendwelche pseudoverwandten gemacht sind. Es werden eisern die Voraussetzungen einer gewerblichen Tätigkeit geprüft und wenn diese vorliegen, ist ein Gewerbe gegeben. Punkt Ende. Da kann an irgendwelchen Stammtischen erzählt werden was erzählt werden mag. Sofern in anderen Foren gegebene Tips bequemer erscheinen, musst Du diese befolgen. darfst Dich aber nicht wundern, wenn der Schuss nach hinten losgeht. In den einschlägigen Artikeln findest Du die aktuelle Gesetzeslage. Nicht mehr und nicht weniger.

Zum Thema Kinder und Webdesign habe ich mich hier aauch schon öfters ausgelassen. Fakt ist, das kids eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung brauchen, wenn sie ein Gewerbe ausüben wollen. Punkt. Schluß.

Ich sage das hier in aller Deutlichkeit nochmal. Ich erwarte auch von einem neuerem Member, das er insbesondere, wenn er ein Gewerbe ausüben will sich umfassend informieren kann und soll.

Wer hier Tips zum Thema Steuerhinterziehung und Verstoß gegen die Gewerbeordnung erwartet ist meiner Ansicht nach im falschem Forum ....

Schönen Tag noch,

Thomas
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2002, 16:29   #26
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Batwoman
 
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Hamburg
Batwoman macht alles soweit korrekt
Zitat:
Original geschrieben von de-signz
Das heisst ich kann im Moment auf meiner Website Webdesign & Hosting anbieten, und dann einfach am Ende des Jahres bei der Steuererklärung diese Dienste als "Liebhaberei" einfließen lassen - sollten allerdings größere Gewinne erwarten zu sein, bin ich erst mit einem Gewerbeschein auf der sicheren Seite?
In dem Moment wo Du Werbung für Deine Tätigkeit machts entfallen eigentlich Punkte wie die "Liebhaberei" und Du bewegst Dich auf verdammt dünnem Eis.

Schon die Suche danach, wie der Staat am besten zu betrügen ist, scheint mir die ganz falsche Richtung zu sein. Die Anmeldung eines Gewerbes ist mit keinem Risiko verbunden, genauso wie geringfügige Einnahmen Probleme und "Statusveränderungen" für Dich oder Deine Eltern mit sich bringen. Allerdings solltest Du sehr genau Buch führen und alles extrem Korrekt abwickeln, wenn Du sowieso nur geringe Einnahmen erzielen möchtest, denn manchmal wird Kindergeld auch reduziert auf den Verdacht des nicht stimmenden Verdienstes.
Auch ist mir übrigens ein Fall bekannt, wo jemand aus der Elterlichen Krankenkasse geworfen wurde, weil nicht nachgewisen werden konnte, wie gering die Einnahmen waren.

Besser fährst Du, wenn Du versuchst Dich mit unserer Rechtslage zu aranchieren und sie im positiven Sinne für Dich zu nutzen.
__________________
Gruss

Batwoman


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