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20.10.2002, 12:23
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2002
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Anmeldung eines Gewerbes
Erstmal hallo  . Ich hab als Nebenberuf Software zu vertreiben. Das ist dür mich insofern günstig da ich Onlineshop und Einbindung bei einer großen Computerseite praktisch umsonst kriege.
Jetzt meine Frage(n):
1. Das ich Gewerbe anmelden muss ist ja klar.
Wie siehts aber aus wenn ich erst 17 bin. Kann man das Gewerbe über einen Volljährigen laufen lassen und dann im nächsten Jahr auf mich umschreiben?
2. Als Kleingewerbe ohne Eintrag ins HR bin ich ja verplichtet meinen Vor und Nachnamen (bzw. den über den das Gewerbe läuft) im Namen der "Firma" anzugeben. Währe das auch in der Form möglich: "Phantasiename - Inhaber Hans Wurst" ?
Oder geht sogar als Name des Onlineshops ein Phantasiename wenn man im Schriftverkehr (Rechnungen...) seinen Vollständigen Namen benutzt?
3. Und wie hoch in momentan der Steuerfreibetrag? Irgendwas mit 7000€ oder?
Danke das wars dann erstmal 
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20.10.2002, 13:01
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Schweiz
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ich kenn mmich da zu wenig aus, aber ich glaube so in etwa ist das schon, wie du es hier schreibst! frag mal karl-c der ist glaubich ein richtiger rechtsexperte
gruss
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20.10.2002, 16:39
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Apr 2002
Ort: Reinbek
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Also...
1. Ab 16 kannst du das Gewerbe auf deinen Namen laufen lassen. Ich brauchte nicht einmal die Vollmacht meiner Eltern, aber dass ist glaub ich unterschiedlich. Ruf einfach vorher beim Ordnungsamt an und frag, ob du eine Einverständniserklärung mitbringen musst.
2. Du kannst deiner Firma, soweit ich weiß, einen Phantasienamen geben, solange dein name immer in unmittlerbarer Nähe steht (auf Rechnungen, Websites etc.), so dass kla rist, dass du der Inhaber dieser "Frima" bist. Und natürlich darfst du keine Endungen wie GmbH oder AG hinzugügen, da das eine Täuschung wäre.
Falls du noch mehr Fragen hast, einfach posten oder auf www.traum-projekt.com die Artikel unter "Traum_Start" durchlesen. Oder aber die Suchfunktion nutzen! 
__________________
"Haß ist Ballast. Das Leben ist zu kurz dafür, dass man immer wütend ist. Das ist es einfach nicht wert."
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20.10.2002, 17:47
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2002
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Na dann versuch ich das mal. Verlieren kann ich ja nichts 
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20.10.2002, 19:12
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Apr 2002
Ort: Reinbek
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Alles wird gut...
und wenn du jetzt noch auf "Nicht erledigt" klickst, um diesen Thread als "erledigt" abzuhaken, wird alles noch besser 
__________________
"Haß ist Ballast. Das Leben ist zu kurz dafür, dass man immer wütend ist. Das ist es einfach nicht wert."
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20.10.2002, 19:26
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2002
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Oh, die Funktion kannte ich ja noch gar nicht  Und...erledigt.
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21.10.2002, 00:12
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Dec 2001
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Zitat:
Original geschrieben von atomwilli
2. Du kannst deiner Firma, soweit ich weiß, einen Phantasienamen geben, solange dein name immer in unmittlerbarer Nähe steht (auf Rechnungen, Websites etc.), so dass kla rist, dass du der Inhaber dieser "Frima" bist. Und natürlich darfst du keine Endungen wie GmbH oder AG hinzugügen, da das eine Täuschung wäre.
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Leider falsch. Solange du nicht im Handelsregister stehst, ist es dir nicht erlaubt einen Phantasienamen zu tragen. Auch nicht wenn dein Vor und Zuname dabei steht. Der einzige Zusatz der für Miriam Mustermann erlaubt wäre, ist eine Gewerbebeschreibung wie beispielsweise Miriam Mustermann -Webdesign.
MfG
Helge
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21.10.2002, 11:37
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#8
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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Re: Anmeldung eines Gewerbes
Hallo Barny,
die von dir gestellten Fragen, wurden in den letzten Wochen und Monaten bereits mehrmals im TP-Forum behandelt. Benutze doch bitte die foruminterne Suche , da solltest du alles finden, was du brauchst.
Den Grundfreibetrag habe ich nicht genau im Kopf, mit 7000 € kommst du da schon hin.
Hier kannst du dir die Einkommensteuergrundtabelle im PDF-Format downloaden.
Wenn du dann noch Fragen hast, nur her damit
Herzlicher Gruß
Karl
__________________
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Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
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21.10.2002, 16:23
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo,
das was Atomwilli weiter oben zum Alter schrieb, vergessen wir jetzt einfach mal ganz schnell.
Helge lag mit seinem Phantasienamen auch etwas daneben. Auch Selbstständige, die nicht im HR eingetragen sind, können eine Phantasiebezeichnung führen.
Auf diese Phantasiebezeichnung wie auch auf andere Unternehmensbezeichnungen nicht im HR eingetragener Unternehmen finden die schon oft bemühten Grundsätze des Firmenrechts Anwendung.
Thomas
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21.10.2002, 16:47
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#10
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TP-Supporter
Registriert seit: Dec 2001
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Bei meiner Aussage beziehe ich mich auf die Informationen die ich von meiner IHK bekommen habe. So wie ich es oben geschrieben habe wurde es mir von der Damen aus dem Bereich Firmenrecht mitgeteilt. Stellt sich die Frage wer Recht hat.
MfG
Helge
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21.10.2002, 20:18
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#11
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TP-Insider
Registriert seit: Apr 2002
Ort: Reinbek
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Zitat:
Original geschrieben von MasterL
das was Atomwilli weiter oben zum Alter schrieb, vergessen wir jetzt einfach mal ganz schnell.
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Warum vergessen
Mit dieser Aussage kann ich leider überhaupt nichts anfangen, klär mich bitte mal auf.
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"Haß ist Ballast. Das Leben ist zu kurz dafür, dass man immer wütend ist. Das ist es einfach nicht wert."
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