Hallo liebe "forumer",
ich habe viele gute Beiträge zum meinem Thema gelesen, leider konnten meine Fragen nicht do richtig beantworten werden.
Daher stelle ich an dieses Forum all meine Fragen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ein Gro0teil davon beantwortet würde.
1) Bekomme ich Überbrückungsgeld wenn ich eine GbR gründe?
2) Wann kann ich mit der Akquise beginnen unter Berücksichtung des Überbrückungsgeldes.
3) Kann eine Unternehmensberatung auch eine GbR sein 4) Sollte man eine Versicherung in Sachen Haftung für eine Unternehmensberatung abschließen?
5) Wenn ja, wie hoch sind die Beiträge?
6) Müssen alle Gesellschafter der GbR auf dem Briefpapier erscheinen?
7) Gibt es auch stille Gesellschafter (Regelung im Gesellschaftervertrag), die noch im angestellten Verhältnis sind?

Kann auch einer alleine ein GbR gründen?
9) Kann der Firmennamen so irgendwie lauten: "a2 und Partner"?
10) Müssen bei so einem Firmenname auch spezielle Partnerverträge existieren?
11) Sollte man sein Firmenlogo registrieren lassen, oder reicht es aus, wenn das Firmenlogo auf dem Briefpapier erscheint, und wenn man das Erstellungsdatum nachweisen kann?
12) Was haltet Ihr von "Gründungsseminare" von der IHK?
Also, schon mal Danke für Eure Antworten.
Gruß Heiko und Stefan
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