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Alt 11.12.2002, 23:11   #1
TP-Senior
 
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steffi macht alles soweit korrekt

Webdesign - Freiberufler oder Gewerbe


Hi miteinander!

Ich habe die zu diesem Thema bereits bestehenden threads hier im Forum gelesen und weiß, dass die Finanzämter wohl was die Frage "ist man als Webdesigner Freiberufler oder gewerbepflichtig" angeht, sehr unterschiedlich urteilen. Das hiesige Finanzamt konnte mir auch keine verbindliche Auskunft erteilen. Daraufhin habe ich mit einem Mann von der IHK gesprochen, der mir dazu geraten hat, es einfach ohne Gewerbe zu versuchen (was ziemlich nett ist, denn es ist ja nicht so richtig im Sinne der IHK), wobei er sagte, dass es durchaus sein könne, dass ich mich auf eine Auseinandersetzung mit dem FA einstellen müsse. Was haltet Ihr davon? Soll ich es wagen? Hintergrund ist, dass ich versuchen möchte, bei der Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden, die ja wohl grundsätzlich keine Gewerbetreibenden aufnimmt (oder irre ich da???).

Ich will aber auch andererseits kein Risiko eingehen, weil ich die Förderung vom ESF bekomme. Nicht, dass damit dann etwas schief geht!

Ich danke & grüße Euch
steffi ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 11.12.2002, 23:25   #2
jph
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jph ist auf einem guten Weg
also ich würde (und habe selber) gewerbe angemeldet. weil: wie willst du je einer firma, für die du beispielsweise eine webpage gemacht hast eine rechnung schreiben???
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Alt 11.12.2002, 23:29   #3
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steffi macht alles soweit korrekt
Vielleicht ist das ´ne dumme Gegenfrage - aber wieso sollte ich das als Freiberuflerin nicht tun können?

Klärt mich auf!

Gruß
steffi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2002, 23:34   #4
jph
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also ich meine das darf man nicht (so hat man mich jedenfalls in diesem forum darüber aufgeklärt musst mal suchen danach...
du darfst als freiberufler halt keine rechnung schreiben, dass darf nur eine angemeldete firma...
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Alt 11.12.2002, 23:59   #5
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hab' ich ja noch nie gehört

bekomme Rechnungen von meinem Steuerberater (und gar nicht so knapp ), von der Anwältin ... das sind auch alles Freiberufler
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2002, 08:58   #6
jph
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ich suche mal den thread wo das erklärt war!
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Alt 12.12.2002, 09:05   #7
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Zitat:
Original geschrieben von jph
also ich meine das darf man nicht (so hat man mich jedenfalls in diesem forum darüber aufgeklärt musst mal suchen danach...
du darfst als freiberufler halt keine rechnung schreiben, dass darf nur eine angemeldete firma...
Hallo JPH und alle Anderen

das stimmt natürlich nicht, vielleicht hat JPH da was verwechselt. Als Freiberufler hast du die gleichen Pflichten und Rechte, wie als Gewerbetreibender, außer ein paar Unterschiede, wie zusätzlicher Steuerfreibetrag bei der ESt oder keine Gewerbesteuerpflicht.

Rechnungen kann und muß der Freiberufler auch schreiben.

Also Steffi,

ob du als Freiberufler, oder Gewerbetreibender anerkannt wirst, hängt ganz allein davon ab, wie deine Tätigkeit eingestuft wird. Leider hatten wir diese Geschichte vor einigen Wochen, als ein Member so lange beim FA nachgebohrt hab, bis man ihm den Freiberufler aberkannt hat. Grundsätzlich liegt das schon im Ermessen des Sachbearbeiters, tritt so auf, dass du der Überzeugung bist, alleine und künstlerisch tätig zu sein. Informiere dich insbesondere über die Eigenschaften eines Freiberuflers und stelle diese dem FA dar, ggf. suche einen Steuerberater auf.

Viel Glück
Karl
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Geändert von KarlC (12.12.2002 um 09:14 Uhr).
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Alt 12.12.2002, 09:16   #8
jph
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also ich glaube auch, dass ich etwas verwechselt habe. aber was muss man machen um friberufler zu werden?
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Alt 12.12.2002, 09:19   #9
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Zitat:
Original geschrieben von jph
also ich glaube auch, dass ich etwas verwechselt habe. aber was muss man machen um friberufler zu werden?
Definition der freien Berufe:

Zitat:
"Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche, und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."

§1 (2) Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
Quelle: http://www.ifb-gruendung.de/seite2.htm

Hier gibts auch noch weitere Informationen über Freiberufler.

Hier gibts einen Fragebogen http://www.ifb-gruendung.de/seite2_21.htm

Und hier das Ergebnis dazu http://www.ifb-gruendung.de/seite2_22.htm

Grüssle
Karl
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Alt 12.12.2002, 10:00   #10
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AnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Hi Steffi,

ich denke ich bin wohl diejenige, die Karl C gemeint hat bezügl. verlorenem Freiberufler Status. Meine Meinung: Es "einfach ohne Gewerbe versuchen" ist auch nicht so einfach - auch wenn Du eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmst, musst Du dies zumindest formlos dem Finanzamt mitteilen. Schreib denen einfach was Deine Tätigkeit umfasst (auf keinen Fall Webdesign!!! sei kreativ: Internetkünstlerin, Multimedia-Designerin, irgendwas in der Art). Es muss rüberkommen, dass Deine Tätigkeit kreativer Art ist und Deine Werke einzigartig sind. Wenn's durchgeht, bekommst Du Deine Steuernummer zugewiesen (damit isses dann erkannt), wenn nicht, auch nicht so schlimm - bis auf den IHK-Beitrag konnte ich bisher keinen Unterschied feststellen, es sei denn, Du bist Großverdienerin über 25 000 Euro.
Achja, wenn Du eine Ausbildung im Design-Bereich hast, ist es übrigens wesentlich einfacher.

Grüße,
AnnaStesia
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Alt 12.12.2002, 10:06   #11
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KarlC ist auf einem guten Weg
Zitat:
Original geschrieben von AnnaStesia
ich denke ich bin wohl diejenige, die Karl C gemeint hat bezügl. verlorenem Freiberufler Status.
dann entschuldigst du bitte, dass ich zur anonymisierung, dich zu einem Mann gemacht hab

Grüssle
Karl
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Alt 12.12.2002, 10:48   #12
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@karlC: ja ja, schon der große Philosoph James Brown wusste "It's a man's world"... daher verzeihe ich Dir natürlich
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Alt 12.12.2002, 10:52   #13
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steffi macht alles soweit korrekt
Ich danke Euch allen erst einmal!

Ich werde es versuchen und alle Eure Ratschläge beherzigen. Na mal sehen, wie die sächsischen Finanzbeamten so drauf sind!

So long....
steffi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2002, 11:14   #14
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Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKENice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKENice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKENice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Also ich bin damals beim Steuerberater gewesen (genauer gesagt bei zwei verschiedenen.) Beide haben mir gesagt: Bloß kein Gewerbe anmelden, das bringt nur Nachteile (Gewerbesteuer etc.). Dann hab ich beim Finanzamt angerufen und gesagt ich bin Freiberufler und brauche eine Steuernummer. Sie hat nur ganz kurz gefragt was ich denn mache und ich habe gesagt, dass ich Grafikerin bin. Mehr mußte ich gar nicht erklären. Aber scheinbar machen die bei Webdesignern mehr Wirbel drum.

Ja, dass du als Freiberufler natürlich auch Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. schreiben kannst, wurde hier ja schon mehrfach erläutert.

Zum Thema Freiberufler-Status (wer ist ein Freiberufler etc) habe ich mir mal ein pdf aus dem Netz runtergeladen, das kann ich dir gern schicken, wenn du möchtest.

viele Grüße
Nicole
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Rot-Stich


Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...
Nice ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2002, 11:20   #15
TP-Senior
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Radebeul
steffi macht alles soweit korrekt
Hallo Nicole,

ja, das wäre nett, wenn Du mir die pdf per email schicken könntest!

Ich danke Dir!

Viele Grüße
steffi ist offline   Mit Zitat antworten
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