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Alt 09.01.2003, 19:32   #1
TP-Veteran
 
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ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein

Gründung GbR


Hallo zusammen,

vorweg: Ich hätte eigentlich gedacht, einen solchen Thread gibts schon, aber keinen gefunden. Sollte es den doch geben (ich vermute es), dann schreibt mir bitte den Link

Also: Bin selbst seit einem Jahr selbstständig und plane nun, einen Kollegen mit ins Boot zu holen und eine GbR zu gründen. Hab mich bereits eingehend informiert, aber eine Frage konnte mir weder FA noch IHK verständlich beantworten: Wie läuft die Anmeldung ab?

1) Jeder Gesellschafter braucht einen eigenen Gewerbeschein, ist das richtig?

2) Auf beiden Scheinen wird vermerkt, daß es sich dabei um eine GbR handelt. Deshalb bekommen wir auch nur einen Bogen vom Finanzamt, oder?

3) Ust. und Gew.St. werden als Ganzes abgezogen, aber Einkommenssteuer zahlen wir getrennt - richtig?

4) Hat jemand das schonmal gemacht? Gibts jemanden mit Erfahrung damit, an den ich mich persönlich wenden könnte?


Danke schonmal für eure Antworten!!

5) Nochwas, aber nicht wichtig: Wie siehts aus mit einer GbR mbH (sowas gibts tatsächlich, hab ich jedenfalls mehrmals gelesen!), hat damit jemand Erfahrung? Ist es tatsächlich möglich (auch in der Praxis!), seine Haftung auch in der GbR zu beschränken??

Gruß
Ratze
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Alt 09.01.2003, 19:59   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Smile

4) habe meinen Bioladen in den ersten Jahren gemeinsam mit einer Freundin als GbR geführt

1 - 3) stimmt, so war das bei uns auch

5) sorry, keine Ahnung (gesehen habe ich diese Gesellschaftsform aber auch schon)

ansonsten: dringend anzuraten ist ein "GbR-Vertrag", Banken verlangen ihn teilweise sogar zur Eröffnung eines gemeinsamen Kontos

in diesem Vertrag wird euer "Innenverhältnis" geregelt.
Z.B.:
- wer darf bis zu welchem Betrag alleine über gemeinsames Kapital verfügen (laufende Kosten aber auch Investitionen)
- Kündigungsrechte, -fristen zum Gesellschaftsvertrag
- prozentuale Beteiligung der einzelnen Gesellschafter am Gesamtvermögen, -ertrag

googel mal nach "GbR-Vertrag" oder so, gibt Musterverträge für den ersten Überblick. Detailausführung sollte aber gemeinsam mit einem Anwalt gemacht werden!

MERKE: was ich vorher vertraglich regele, spart im Streifall immer eine Menge Ärger!
Wenn es nie zum Streitfall kommt, umso besser, dann kann man auch immer einvernehmlich den Vertrag ignorieren

WICHTIG: jeder Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für die komplette Firma

wenn eine GbR den Bach runtergeht, und bei einem ist nix zu holen, schlagen die Gläubiger gnadenlos bei dem/n anderen Gesellschafter/n zu
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2003, 20:11   #3
TP-Senior
 
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Billahonk ist auf einem guten Weg
Hallo Ratze!

Bei der IHK in Frankfurt kannst du dir einen Mustervertrag für GbR herunterladen. Link grad nicht zur Hand, kannst ja google füttern. Wenn Du ihn nicht finden solltest, schreib mir eine PM müsste das Muster hier noch irgendwo rumfliegen haben.
Den Vertrag habe ich übrigens auch benutzt und es gab keinerlei Probs damit.
Wg. Haftung hat Thomas absolut Recht.

Gruß
__________________
modern life is rubbish
Billahonk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2003, 20:32   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
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ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
na, das ging ja flott dankeschön!

Die Sache mit dem Gesellschaftsvertrag war mir durchaus bewußt, hatte mir auch bereits einige Muster heruntergeladen, es ging mir eigentlich nur noch um die Anmeldung und die Besteuerung.

Moment, eine Frage wäre da aber noch... Thema Gewinnverteilung: Den Schlüssel der Gewinnverteilung kann man ja selbst definieren, aber ist auch folgende Lösung ok:

Es gibt ein gemeinsames Konto, davon werden beide Gesellschafter stundenweise ausbezahlt. Alles was übrig bleibt, ist halt "Gewinn" der GbR und kann für Investitionen u.ä. genutzt werden. So eine Lösung wäre für uns optimal. Oder sind wir als Gesellschafter gezwungen, unseren Gewinn zu verteilen, damit diese versteuert werden (Einnahmesteuer)??

Danke, Ratze
ratze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2003, 20:44   #5
TP-Special Mod
 
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nicht "Einnahmesteuer" sondern "Einkommenssteuer"

ja, so wie du befürchtest, sieht es aus:

die GbR macht jährlich eine Gewinn und Verlustrechnung (oder Bilanz)
der dort ausgewiesene Gewinn wird laut Gesellschaftervertrag auf die Inhaber aufgeteilt und von diesen "privat" in der persönlichen Einkommenssteuererklärung angegeben.

Die Gesellschafter quasi stundenweise zu bezahlen, um damit den Gewinn zu drücken geht nicht.

Sinnigerweise zahlt man sich übers Jahr quasi "Abschlagszahlungen" monatlich z.B. aus. Diese werden in der Buchführung als "Privatentnahme Gesellschafter X" deklariert.

Wenn du die Inhaber/Gesellschafter quasi wie Angestellte behandelt haben möchtest (also mit Gehalt, gesetzlicher Sozialversicherung ...) kommst du meines Wissens nicht um eine GmbH drumrum: da ist das möglich, du kannst GmbH-Inhaber/Teilhaber sein und dich selber als Geschäftsführer anstellen
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2003, 20:58   #6
TP-Veteran
 
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ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
danke, Thomas, klasse!!

...Einnahmesteuer... Einkommenssteuer... bin heute etwas durcheinander, nachdem ich mich den ganzen Tag mit dem Thema beschäftigt habe und stundenlang herumtelefoniert habe...!

... Hmm, hab mir nur gedacht es wäre die beste Lösung, beide Gesellschafter monatlich nach Stunden zu bezahlen, da behält man wenigstens den Überblick... nun gut, dann halt nicht. Das heißt also, am Jahresende muß also der gesamte Gewinn verteilt sein, um ihn jeweils zu versteuern, ok.

Und dann zahlt man die Einkommensteuer auf einen Schlag... na, das wird ein schöner Batzen auf einmal sein... Naja, was solls. Danke für die Hilfe!

Gruß,
Ratze
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Alt 09.01.2003, 21:09   #7
TP-Special Mod
 
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Smile

Zitat:
Original geschrieben von ratze
Und dann zahlt man die Einkommensteuer auf einen Schlag... na, das wird ein schöner Batzen auf einmal sein...
nicht unbedingt:

per Fragebogen fragt das FA ja zu Beginn der Tätigkeit euren erwarteten Jahresgewinn ab.
Je nach Höhe der Angabe, die ihr dort macht, wird keine oder eine vierteljährliche oder bei fetten Zahlen () auch eine monatliche ESt.-Vorauszahlung für jeden von euch festgelegt.

spätestens nach eurer ersten Steuerklärung wird diese aber dann vom FA erhoben, auf Basis des Vorjahresergebnisses.
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
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