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13.07.2001, 20:23
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#16
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TP-Senior
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Koblenz / Rhl.-Pf.
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das ist ja wohl klar *g*
hi leute, danke für die vielen netten Antworten !!
aber wie läuft das nun genau mit dem fiskus ab, wenn ich die Gewerbeanmeldung abgeliefert habe ?
Schicken die mir dann bescheid, was ich wann zu machen habe, oder muss ich selbst aufs FA zugehen ?
von buchhaltung an sich verstehe ich eigentlich schon ganz viel... nur lässt sich der Industriekontenrahmen schlecht mit ner Wohnzimmer-EDV&Design-Firma vergleichen...
Da gibts doch eh nur paar Konten dann...
wird wohl keine grosse sache sein.
2 weitere Fragen:
Ist das mit der Namensgebung bzw. meinem Privatnamen bei der Einzelunternehmung wirklich so... ? das wär ja scheisse.
bleibt mir denn keine einzige alternative ?
ich will doch nur einen einzigen schönen phantasienamen..  (
Wie wickelt Ihr das mit dem Domain-Hosting für eure Kunden eigentlich ab ?
Registriert Ihr die Domains auf Eure Firma, schlagt auf die zB. 1&1 Rechnung noch was drauf und sendet dem Kunden dann wieder ne Rechnung ?
Oder lasst Ihr es über den Kunden registrieren ?
(Was ich mir allerdings komplizierter vorstelle, falls er keine Ahnung davon hat, der Vertragsmist, Unterschreiberei, Hin- und Herschickerei)
Also, wie siehts bei euch aus ?
MFG & besten dank !
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13.07.2001, 20:33
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#17
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Hi,
mach dir mal nicht ganz so'n Kopp wg. FA: die melden sich schon, wenn sie was wollen!
zum Hosting: schau dir mal "Grosskunde" bei Puretec an http://www.puretec.de/pts995044983TZ...osskunden.html so mache ich's und bin zufrieden und easy ist's auch
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13.07.2001, 20:52
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#18
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TP-Senior
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Koblenz / Rhl.-Pf.
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mach dir mal keinen kopp wegen Fa is leicht gesagt....glaub mir, die haben einen deswegen schneller am hals als du denkst, wenn es ihnen scheint, dass du zufällig keine lust hattest bzw. verwindert warst, die dinge mit ihnen zu klären.. dann gibts teuren ärger.
zum link: much thx
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14.07.2001, 01:42
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#19
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
Ort: Köln/Bonn
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@ Rattenkönig
Lohnt sich das mit dem Großkunden bei 1&1 ?
Ich hatte mich auch mal dort angemeldet aber wenn ich bedenke das ich für die paar Groschen evtl. den ganzen Ärger habe wenn ein Kunde nicht zahlt (Er zahlt ja an mich und ich dann weiter)
Da hab ich´s lieber sein gelassen und melde den Kunden als "Service" ganz offiziell bei 1&1 an.
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"Fisch schwimmt, Vogel fliegt, Mensch läuft"
Emil Zatopek
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14.07.2001, 02:17
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#20
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TP-Senior
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Koblenz / Rhl.-Pf.
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nee nee nee :)
hallo.
also 2 wichtige fragen sind ja immer noch ungeklärt:
a) die namensgebung, welche Alternativen bleiben, wenn man
einen phantasienamen möchte ? und seinen eigenen nicht
verwenden möchte ? Bei der Einzelunternehmung gehts ja
angeblich nicht, oder doch ?
b) wie verhält sich das namenrecht bzw. patent. was ist, wenn
einer zufällig irgendwo diesen, von mir ausgesuchten namen
patentiert hat, und wie siehts aus, wenn er ihn danach
patentiert (nach meiner Gewerbeanmeldung) ?
In welchen Fällen droht ggf. Rechtsstreit ?
c) Rattenkönig sagte, man sollte beim Gewerbeschein sein
Geschäftsfeld so weit wie möglich halten, zB. Webdesign,
Software-Handel, EDV-Dienstleistungen usw...
ist also jeder, der es nicht so macht, blöd ? Oder hat es auch
Nachteile.
ich hoffe ich komm irgendwann noch mal zu potte 
danke ihr leuts.
em ef gee
trancegfx
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14.07.2001, 13:10
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#21
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Moin, Moin Leute,
@Lola: Lohnt sich das?
Tja, bei gewissen Tarifen schon: 20 - 40 % von z.B. 40,- DM/Monat (Premium-Paket), läppert sich über's Jahr auch was zusammen. (für 100,- - 200,- Mark kann man ja mal 'ne Rechnung schreiben, oder ?  )
Bei "Klein-Kunden" (Visitenkarte) meld' ich die Leute auch direkt an wie du, da lohnt's nicht.
@trancegfx
Namensgebung: meine Meinung kennst du, scheint aber wohl umstritten zu sein - wo ist der definitive Fachmensch ????
Gewerbeanmeldung: Wer's nicht macht ist nicht automatisch blöd  , aber: Es kost nix mehr, wenn du gleich alles mögliche einträgst, später ärgest du dich evt., wenn irgendwas nicht drin steht, und du könntest aber gerade 'ne Mark mit machen.
Außerdem: Wenn du 'Hard- und Softwarehandel' drin stehen hast, kannst du dich als Wiederverkäufer bei einem Großhandel anmelden (ich bin z.B. bei Peacock und bei Primusavitos), und sei's nur um deine eigene H & SW zum Einkaufspreis zu kaufen (da kostet FW/DW 4 - Bundle dann 480,- DM statt 600,- DM oder 'nen 21" 1.300,- statt 1.900,-) - wenn dir das egal ist ....
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14.07.2001, 13:18
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#22
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
Ort: Köln/Bonn
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"Fisch schwimmt, Vogel fliegt, Mensch läuft"
Emil Zatopek
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14.07.2001, 13:25
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#23
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TP-Supporter
Registriert seit: Feb 2001
Ort: Berlin
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also zu
a) du hast die Möglichkeit eine z. Bsp. eine GmbH zu gründen, dann kannst du dich "Phantasie GmbH" nennen.
Vorraussetzung: 50.000,- DM Stammkapial
Vorteil: du kannst dir Gehalt zahlen, also keine Privatentnahme mehr (PE gibt es bei einer GmbH generell nicht)
Nachteil: du muss Bilanzieren und somit eine doppelte Buchführung haben. etc.. könnte hier noch Seiten darüber schreiben.
b) dafür gibt es das Patentamt in München, bei dem man sich erkundigen kann  .
c) hat nur Vorteile! Beachte jedoch es gibt einige Tätigkeiten die du nicht machen darfst, wenn du die Qualifizierungsvoraussetzungen nicht erfüllst:
- du darfst zum Beispiel keine Computer zusammenbauen oder Software einrichten -> das fällt unter Installation und dazu müsstest du entweder
a) einen Meisterbrief als Elektrotechniker (o.ä.) haben oder
b) du musst Dipl-Ing. Elektrotechnik (o.ä.) mit 3 Jahren Berufserfahrung sein
das schreibt die IHK so vor, den Montage von Computern ist Handwerk!
Also Vorsicht, beim Kunden nichts anfassen, wenn der Behauptet Du hast da Software aufgespielt oder eine neue Hardware eingebaut, übernimmt keine Versicherung die Haftung falls dabei ein Schaden entsteht!!
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14.07.2001, 15:09
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#24
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2001
Ort: Hannover
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Moment, ein Meisterbrief brauchst du nicht dafür. Du kannst jedes Gewerbe im Bereich Hardware- und Software Service ausführen. Hier spricht man nur von selbständigen Reparaturen von grafikkarten, Monitoren usw. Jedoch der Vertrieb von Hardware und Software ist gestattet. Du brauchst nur in deiner Gewerbeanmeldung nur zusätzlich bei der Anmeldung EDV Dienstleitungen, Verkauf, Hardware und Software nit angeben. So hat es ein Bekannter von mir gemacht.
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Visions are no longer an empty phrase - they will become reality now...
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14.07.2001, 15:29
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#25
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
Ort: Köln/Bonn
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Ich habe bei mir "Dienstleistung und Handel für Hard- und Software" drinstehen.
Ich habe schon unzählige Computer zusammengebaut und Verkauft. Ich werbe auch öffendlich damit.
Einen Meisterbrief habe ich nicht.
Gruß
Isno
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"Fisch schwimmt, Vogel fliegt, Mensch läuft"
Emil Zatopek
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14.07.2001, 15:34
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#26
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Original geschrieben von Isnogut
@ Rattenkönig
Lola war noch garnich hier
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sorry, Isnogut, da war ich wohl noch nicht ganz wach  , hast es aber ja trotzdem gefunden
@TheBrainer
wg. deiner Anmerkung zu c:
kann ich auch nicht ganz nachvollziehen, ich schraube z.B. durchaus komplette PC's für etliche meiner Kunden (biete denen also wirklich den 'Full-EDV-Service'). bei 08-15 Rechnern bringt das zwar nicht die Menge, bei 'Highend'-Rechnern bleibt aber schon ordentlich was hängen.
Zu meiner "Qualifikation': = 0 (zumindest was irgendwelche Briefe, Zeugnisse.... angeht)
Ich hab' das alles so mit meinem Steuererater damals ausgekaspert, den halte ich für ziemlich fähig (soll natürlich nicht gegen dich sprechen  )
bei der IHK bin ich Zwangsmitglied, die haben sich noch nicht beschwert, meine Gewerbeanmeldung haben die ja automatisch bekommen.
Versicherung: das ist wirklich mal zu überprüfen, auf den Gedanken bin ich noch nicht gekommen, Schadensfall hatte ich bisher noch nicht. Da frag ich mal die Tage nach.
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14.07.2001, 17:40
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#27
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TP-Supporter
Registriert seit: Feb 2001
Ort: Berlin
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Ich habe diese Information von der IHK! Also solltet Ihr vielleicht mal bei Eurer zuständigen IHK anrufen und die mal fragen, die Anwtort von denen würde mich auch mal interessieren!
Wenn das eine Fehl-Info meiner IHK sein sollte, werde ich meinen Geschäftsbereicht sofort erweitern, aber denkt immer bei allem was Ihr macht daran, wie es mit der Haftung im Fall der Fälle aussieht.!?
@Rattenkönig: Bin gespannt was deine Versicherung sagt!
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17.07.2001, 18:21
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#28
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2001
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Ich habe jetzt mal bei der IHK angerufen, bezüglich der Namensgebung bei Kleingewerbetreibenden.
2 Gesprächspartner - 2 Aussagen  .
Also, der Erste meinte zulässig sei als Kleingewerbetreibender nur der Vor- und Nachname als Firmenname und dann eben der gewerbebezogene Zusatz , z.B. Webdesign.
Der Zweite bestätigte dies, meinte dann aber daß wohl die meisten als Firmennamen einen erfundenen Namen wählen und ihm sei bisher kein Fall bekannt wo dies Probleme gab. Natürlich darf der Name nicht mit Markenschutz oder ähnlichem in Konflikt kommen  . Der Vor-, Nachname muß z.B. auf dem Briefpapier auftauchen.
In nächster Zeit soll sich an dieser Bestimmung (Vor-Nachname) auch etwas ändern. Tja, alles nicht so einfach
Schneewittchen
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18.07.2001, 03:15
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#29
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Firmenname
hallo leute,
 gemäß dem alten juristenschnack " ein blick ins gesetzbuch erleichtert die rechtsfindung" ein kleiner und ob der zeit kurzer ausflug ins hgb (handelsgesetzbuch) und firmenrecht:
seit der reform des hgb in 1998 ist der soll-, muß- und wie sie alle hießen kaufmann weggefallen.
das hgb sagt ganz einfach in § 1 wer kaufmann ist. für diese personen gilt das handelsrecht mit seinen vorteilen, aber auch mit seinen Nachteilen ggü dem BGB.
konnte sich früher ein "kaufmann" nur unter bestimmten Voraussetzungen in das handelsregister eintragen lassen, so kann das heute jeder, der die voraussetzungen des §1 abs 2 hgb erfüllt. dann ist er/sie ein sogenannter "eingetragener Kaufmann, e.k." bei bestimmten rechtsformen ist dieser eintrag auch heute allerdings zwingend, nicht aber bei dem Einzelkaufmann um den es hier ja wohl anfänglich ging.
sofern also der/die betreiberIn einer webagentur kaufmann gem. § 1 hgb ist, gelten somit auch die im folgendem erläuterten grundzüge des im hgb (§§17- 37a) geregelten firmenrechts. für die kaufmannseigenschaft nach hgb is die eintragung ins handelsregister nicht zwingend
Firmenname :
§17 hgb
(1)Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
aber im gegensatz zu "früher" sind nunmehr Phantasienamen erlaubt. bei einer ohg udergl muß aber dieser zusatz auch im firmennamen enthalten sein (siehe § 19 hgh) es ist allerdings § 18 hgb zu beachten und dort besonders Abs 2:
§ 18:
(1) Die Firma muß zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.
(2) Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Im Verfahren vor dem Registergericht wird die Eignung zur Irreführung nur berücksichtigt, wenn sie ersichtlich ist.
d.h. ein einzelkaufmann, also jemand der dauerhaft und in gewinnerzielungsabsicht handelt, darf also seine firma "traumpojekt:weltbestes webdesign" nennen.
der namenszusatz des inhabers dieser einzelfirma ist nicht mehr notwendig.
als einzelkaufmann dürfte ich mich aber nicht lamermaster webdesign gmbh&co ohg nennen, denn das würde über haftungsverhältnisse täuschen (siehe § 18 abs.2 hgb)
zur namensgebung ist auch noch § 30 hgb wichtig:
§ 30
(1) Jede neue Firma muß sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Handelsregister oder in das Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden.
(2) Hat ein Kaufmann mit einem bereits eingetragenen Kaufmanne die gleichen Vornamen und den gleichen Familiennamen und will auch er sich dieser Namen als seiner Firma bedienen, so muß er der Firma einen Zusatz beifügen, durch den sie sich von der bereits eingetragenen Firma deutlich unterscheidet.
(3) Besteht an dem Orte oder in der Gemeinde, wo eine Zweigniederlassung errichtet wird, bereits eine gleiche eingetragene Firma, so muß der Firma für die Zweigniederlassung ein der Vorschrift des Absatzes 2 entsprechender Zusatz beigefügt werden.
(4) Durch die Landesregierungen kann bestimmt werden, daß benachbarte Orte oder Gemeinden als ein Ort oder als eine Gemeinde im Sinne dieser Vorschriften anzusehen sind.
für freiwillig in das handelsregister "eingetragene kaufleute" sowie ohg's und kg's ist auch noch § 37a hgb wichtig.
wegen der einzelheiten der §§ verweise ich wieder mal auf www.dejure.org handelsgesetzbuch.
oh, isja doch verdammt lang geworden, aber vielleicht hats ja geholfen die letzten klarheiten zu beseitigen.
thomas
Geändert von ::..Thomas..:: (18.07.2001 um 03:42 Uhr).
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18.07.2001, 03:24
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#30
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Danke Masterlamer,
damit sind ja wohl alle Unklarheiten beseitigt! Ich kann meine Fa. fast nennen, wie ich will.
Interessant für mich finde ich: meine 1. Fa. mit Fantasie-Namen besteht schon seit 1988 !, meine andere erst seit 99. Aber auch 88 hat sich zumindest hier niemand dafür interessiert, ist doch auch erfreulich.
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