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Alt 18.07.2001, 03:38   #31
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Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
hi rattenkönig

da gilt auch wieder nen spruch: wo kein kläger, da kein richter. korrekt war es nicht aber wat solls

thomas
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Alt 18.07.2001, 12:55   #32
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TheBrainer ist auf einem guten Weg
ja das war mir echt neu! Ich habe vor 2,5 Jahren meine kaufm. Ausbildung beendet und dawar das alles noch anders! Ich sehe schon es wird wieder mal Zeit nen Auffrischungskurs zu besuchen!

Aber jetzt gilt noch zu klären, wie das der IHK Sache ist! Darf man nun bauen und beim Kunden auch ein NEtzwerk verlegen und dem Kunden die HArdware einbauen, oder nicht!? Bitte klärt das doch noch mal bei Eurern IHK's! Meine sagt immernoch das gleiche.

@masterlamer:
Vielleicht gibt es ja auch hier ein rechtlichen Hintergrund? Ich weiss leider nicht worunter ich schauen sollte, sonst würde ich es selber machen.
TheBrainer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2001, 13:19   #33
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Isnogut macht alles soweit korrekt
Wink

Also....


Ich habe gerade mit der Rechtsabteilung meiner IHK telefoniert.
Sie sagen das wenn es nur um das Konfigurieren eines Computers mit anschließendem Verkauf geht, ist kein Meisterbrief nötig. (puh)
Es sagte mir das ich ja keinen Lötkolben benutze sondern "nur" die Karten einschiebe.

Schwieriger wird es mit der Wartung. Da streiten sie sich noch drum ob das Warten und Fehlerbeheben ein Handwerk ist.

Aber es sagte: Wenn sich keiner beschwert...................



Mir fällt da ein kleiner Wackermann vom Herzen


Gruß

Isno
__________________
"Fisch schwimmt, Vogel fliegt, Mensch läuft"

Emil Zatopek
Isnogut ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2001, 14:16   #34
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Registriert seit: Apr 2001
Ort: Köln/Bonn
Isnogut macht alles soweit korrekt
Thumbs up

ach ja, Versicherung !

Es sagte man solle das mit der eigenen Versicherung abklären und evtl mit im Haftpflichtvertrag mit aufnehmen.


Isno
__________________
"Fisch schwimmt, Vogel fliegt, Mensch läuft"

Emil Zatopek
Isnogut ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2001, 14:35   #35
TP-Senior
 
Registriert seit: Jul 2001
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trancegfx macht alles soweit korrekt
nun ja, ähh, also, ähm, dank masterlamer bleiben mir keine Fragen mehr offen. ein herzliches Dankeschön !!

ach doch, noch eine kleine:

Zur Versicherung:

ich befinde mich wie gesagt in der Ausbildung, brauche ich mich bei Gewerbeanmeldung um nix zu kümmern, was die Versicherungen angeht ??
trancegfx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2001, 02:29   #36
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
@ theBrainer:

werde mich freitag in die ub begeben und versuchen dieser hwo-sache auf den grund zugehen.

mir sind nur noch nen paar alte presse meldungen zu diesem thema und nen urteil vom BVerfG im hinterkopf gelegen und das das ganze mal ziemlich umstritten ist/war.

sofern es gewünscht ist, könnte ich dann diese sache und auch meine ausführungen über die "firma" in nen (kleinem?) artikel für die tp-site zusammenfassen....

erfolg kann ich jetzt noch nicht versprechen - aber ich arbeite dran

thomas

Geändert von ::..Thomas..:: (19.07.2001 um 13:28 Uhr).
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2001, 02:43   #37
TP-Special Mod
 
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Hi Masterlamer,
das ist doch Superidee von dir!
Mal 'nen Tut zu so'm Thema. Wie man z.B. an diesem und ähnlichen Threads sieht, ist dieses Thema hochbegehrt und wichtig.
Deine Beiträge machen immer einen sehr fundierten Eindruck - steckt da ein (angehender) Jurist hinter?
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2001, 07:36   #38
Super Moderator
 
Benutzerbild von Robert
 
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Ort: Lüneburg
Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Hi Masterlamer,

also ein Artikel wäre super toll.
Sowas wollte ich eigentlich schon längst mal schreiben, aber 1. die Zeit und zeitens müßte ich mich da ja auch wieder komplett reinarbeiten.

Laß uns doch nochmal über mail oder private msg. dazu sprechen.
Wäre ne tolle Sache ..

Gruss
Robert
__________________
Traum-Projekt.com "Klick zum Know-how"
Fragen/Probleme/Ideen ->rob@traum-projekt.com

"Die neue TP Galerie für unsere Fotografen" >>>
Robert ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2001, 14:18   #39
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Ort: Koblenz / Rhl.-Pf.
trancegfx macht alles soweit korrekt
Unhappy

hey an alle, was ist nun mit meiner versicherung, oder habt
ihr meinen letzten beitrag überlesen ?
trancegfx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2001, 15:30   #40
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Ort: Neu Wulsmtorf
Hardy macht alles soweit korrekt
Lightbulb

nochmal der Name u. Versicherung


Hallöle,

ich komme spät aber ich bin neu hier und muss nu dochmal was zum Namen sagen.
Die meisten, die hier so ihre kleine Firma haben, sind überhaupt keine Kaufleute. Ich weiss nich, ob das allen klar ist.
Wer also nicht ins Handelsregister eingetragen ist, und warum solltet Ihr das freiwillig tun, muss seinen vollen Namen als Firmennamen nehmen. Fantasienamen sind dann reine Zusätze auf dem Briefpapier, die auf der Gewerbeanmeldung nix zu suchen haben. Wer auf seinen Geschäftspapieren nur den Fantasienamen nennt, riskiert ne Abmahnung (Kosten ab DM 2000,- aufwärts).
Also der Spruch, wo kein Kläger.... ist hier doch sehr gewagt.
Finanzamt: Die melden sich fast immer von selbst aber eben nicht immer. Spätestens mit Abgabe der ESt-Erklärung sollte die Tätigkeit gemeldet werden und eine USt-Erklärung beigefügt sein. So frei nach dem Motto: Wenn ihr euch nicht meldet tu ichs auch nich, geht net. Wenn die das nach ein paar Jahren spitz kriegen, sind die nicht sehr nett.

Was war denn nun mit der Versicherung? Was war unklar? (mir raucht derSchädel nach den ganzen -sehrt guten- Threads)

grüße aus dem sonningen Hamburg
Hardy
__________________
dont dream it, be it!

Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Hardy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2001, 02:56   #41
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
hallo,

kann dem hardy so leider nicht zustimmen.

der angekündigte artikel zu diesem sehr komplexen thema (viel komplexer als ich eigentlich erwartet hatte) geht Dienstag oder Mittwoch an robert raus. so wartet einfach mal noch nen paar tage ab und dann sollten eigentlich alle klarheiten beseitigt sein.

grüße aus dem ebenfalls sonnigem bi-town

thomas
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2001, 00:40   #42
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Registriert seit: Jul 2001
Ort: Koblenz / Rhl.-Pf.
trancegfx macht alles soweit korrekt
alle Klarheiten beseitigt sein ??
du machst einem ja Hoffnung :-)
trancegfx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2001, 01:47   #43
TP-Member
 
Registriert seit: Mar 2001
BC_S@M macht alles soweit korrekt
Also, ich habe da mal noch kleinere Fragen...

1. Bin noch Schüler, möchte ein Gewerbe (GbR) mit zwei anderen eröffnen. Sind Minderjähring -schlimm?

2. "Der" Schein, was kostet er? Bekommt man ihn im Rathhaus?

3. Was muss man noch alles haben, bei einem Gewerbe?

4. kann mir jemand vielleicht so ein "Ablauf" erzählen?

5. Bekommt man dann einen Metro Schein? wenn ja, wo/wie?

6. Wie sieht es bei einer Auflösung aus? Müssen die Mitarbeiter kündigen und man kann alleine den rest machen?

7. Was sind FREIEMITARBIETER? Vorteil/nachteil?
__________________
Das Leben ist zu kurz um zu verhandeln- Lassen wir es lieber!
BC_S@M ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2001, 00:24   #44
TP-Supporter
 
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
Hardy macht alles soweit korrekt

Gewerbeanmeldung


Hi,

hier ein paar Anworten auf Deine Fragen:

1. Bin noch Schüler, möchte ein Gewerbe (GbR) mit zwei anderen eröffnen. Sind Minderjähring -schlimm? Nein, für Gewerbeanmeldung und Vertrag brauchst Du aber Deine Eltern

2. "Der" Schein, was kostet er? Bekommt man ihn im Rathhaus?
Je nach Gemeinde DM 35,- bis DM 60,-
3. Was muss man noch alles haben, bei einem Gewerbe?
Je nach Gewerbe vielleicht bestimmte Scheine (Tierhandel z.B. sog. §11 Schein, Handwerker muss Meister sein usw.)
GbR-Vertrag!!! Nie ohne, gibt früher oder später sonst Stress

4. kann mir jemand vielleicht so ein "Ablauf" erzählen?
Schau mal hier http://www.hdbs.de/Existenzgrundung/...ternehmer.html
und hier: http://www.hdbs.de/Existenzgrundung/...ragebogen.html
Link eins auf www.hdbs.de erläutert die Gründung eines Unternehmens, Link zwei das Ausfüllen der Fragebögen zur Gewerbeanmeldung und vom Finanzmat

5. Bekommt man dann einen Metro Schein? wenn ja, wo/wie?
Bei der Metro, Gewerbeschein und Umsatznachweis nötig

6. Wie sieht es bei einer Auflösung aus? Müssen die Mitarbeiter kündigen und man kann alleine den rest machen?
Kommt auf den Vertrag an, der regelt solche Fälle

7. Was sind FREIEMITARBIETER? Vorteil/nachteil?

Freie Mitarbeiter sind eben frei, d.h. sie arbeiten auf Honorbasis.
Im Gegensatz zu Angestellten kosten sie nix, wenn sie nicht arbeiten, kosten keine Sozialversicherungen usw.
Sie sind aber auch schnell weg und nicht überall einsetzbar
Es hängt halt vom Gewerbe ab, ob man sie einsetzt (ist die beste Art für kleine Unternehmer, die sich Angestellte nicht leisten können).

Ich hoffe das hat schon mal geholfen.

Sonst frag noch mal nach :-)

Gruß
Hardy
__________________
dont dream it, be it!

Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Hardy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.08.2001, 00:10   #45
TP-Veteran
 
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Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe

@ BC_S@m


hallo bc_s@m

zu punkt 1: das muß man wohl etwas differenzierter betrachten;werde mich jetzt im eventuellem Vorgriff mal selbst zitieren:

.... "Das ist unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich, denn das BGB hat hier einige Schutzmechanismen eingebaut. Daher gibt es zwei wesentliche Voraussetzungen für den Betrieb eines Gewerbes durch Minderjährige:

1. Nach § 112 BGB braucht der betreffende Jugendliche die Ermächtigung seiner Erziehungsberechtigten, also im Regelfall die der Eltern, bzw. des Sorgerechtsinhabers. Diese Ermächtigung ist eine einseitige und formfrei an den Jugendlichen zu richtende Willenserklärung. Es reicht also der Satz der Eltern: „Kind mach mal“ oder ein Kopfnicken aus. Damit wäre eine Voraussetzung erfüllt.

2. Zusätzlich bedarf es nach § 112 aber auch noch der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes, durch die diese Ermächtigung der Eltern erst wirksam wird. Diese Genehmigung erteilt das Vormundschaftsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Erteilung der Genehmigung setzt im wesentlichem voraus, das der Jugendliche die für den Betrieb eines Unternehmens erforderlichen Eigenschaften, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Hintergrund ist unter anderen, das der Minderjährige davor geschützt werden soll unbedarft Verpflichtungen einzugehen, die ihm auf gut Deutsch gesagt finanziell den Hals brechen könnten.

Durch diese Genehmigung hat der Jugendliche für Geschäfte die sein Gewerbe betreffen die sogenannte unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erlangt. Damit darf er alle die Verträge schließen, die sein von ihm betriebenes Gewerbe mit sich bringt, also z.B. Abschluß eines Mietvertrages über Geschäftsräume, Kauf von Betriebseinrichtungen, Abschluß von Kauf- und Werkverträgen sowie von Arbeits- bzw. Dienstverträgen." .....

zu 1a: GbR sofern s.o. und :

.... "Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Grundform der Personengesellschaft. Sie liegt vor, wenn mehrere Personen sich in Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen, ohne ein Handelsgewerbe zu betreiben und ohne eine andere, spezielle Rechtsform für die Kooperation zu vereinbaren. Im Wirtschaftsleben kommt diese Gesellschaftsform häufig im kleingewerblichen Bereich, bei Sozietäten von Ärzten, Rechtsanwälten und anderen ... vor." (BGH, irgendwann)

Eine GbR entseht bei vorliegen dieser Vorausetzungen automatisch. Als Rechtsfolge greift die gesetzliche Regelung der §§ 705 ff BGB ein. Dieses Gesetzesrecht kann und sollte m.E. durch Individualvertrag gestaltet werden. Allerdings sollte der Rechtsunkundige nicht den Fehler machen, sich einfach einen GbR Vertrag zu kopieren, das kann das eigene "bürgerliche Todesurteil" werden. Daher zum Rechtsanwalt.....

zu 2. :

Beim gang in die selbstständigkeit sollte es m.E. keine rolle spielen, ob der Schein, so du ihn bekommst (siehe zu 1) 30, 40 oder 100 tacken kostet. das sind eigentlich die geringsten kosten.
(das mußte mal gesagt werden)

zu 3.

Anruf bei der IHK kostet 20 pfennig, bzw Finanzamt meldet sich automatisch

zu 5:

wollt Ihr Websites gestalten oder Orgien feiern....? es reicht meines wissens die vorlage des gewerbescheins, wenn er dann überhaupt verlangt wird.

zu 6: Blick ins gesetzbuch §§ 705 ff oder GbR-Vertrag

zu 7:

ein großes nicht zu unterschätzendes und vor allem teures problem kann das "gesetz über die scheinselbstständigkeit" oder wie das ding hieß, werden. also: Steuerberater bzw. Rechtsanwalt kontaktieren.

hoffe, das dich diese sachen nicht zu sehr frustriert haben. hört sich schlimmer an als es letzten endes alles ist

schönen gruß
thomas

Geändert von ::..Thomas..:: (10.08.2001 um 00:17 Uhr).
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
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