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Alt 10.08.2001, 12:42   #46
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Also das mit der Minderjährigkeit habe ich dann geklärt, stimmt schon mit Vormundschaftsgereicht...
nach welchen Kriterien wird da genehmigt?

So, was muss ich dann alles machen?
Ich hole mir diesen Schein und dann???

WOhin muss ich noch gehen, (soll alles Steuerfrei bleiben)!
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Alt 10.08.2001, 12:51   #47
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Macht es doch nicht soooo schwer!

Lass deine Mutter das Gewerbe anmelden und das du die Quellcodes schreibst ist doch dann nicht ganz so interessant.

Deine Mutter nimmt das Geld ein und gibt dir mehr Taschengeld! Fertig
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the0bone

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Alt 10.08.2001, 13:44   #48
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Gewerbeanmeldung


Hallöle,

-Theobone: Es sollte doch ne GbR werden, mit Muttern haut das nicht hin.

Nach dem Gewerbeschein kommen das Finanzamt (wenn nicht, früher oder später selbst melden) und die Handelskammer.

Wie steuerfrei? Umsatzsteuerfrei geht zwar, ist aber fraglich, ob Deine Kunden das so akzeptieren (die meisten wollen Rechnung mit USt-Ausweis), vorher klären.

Einkommensteuerfrei geht aber nicht. Wenn Du aber nicht viel verdienst, fällt sicherlich keine Steuer an.

Aber in der Tat: Mach Dir keinen Kopp:

-Gewerbeschein besorgen
-GbR Vertrag aufsetzen
-Fragebögen Finanzamt/Handelskammer ausfüllen
-Steuer im Auge behalten
-am Jahresende Einnahme/Überschussrechnung
-Ferttisch

Und zwischenduch: Kunden Rechnung schreiben

Hardy
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Alt 10.08.2001, 14:47   #49
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hi theobone


das es umgehungsmöglichkeiten gibt, zumindestens bei minderjährigen is ja nun logisch. aber wir wollen ja niemanden zum gesetzesbruch und steuerhinterziehung anstiften...

bei der "mama" variante muß m.E. aber auch die einkommenssituation der eltern berücksichtigt werden. da sich ja dann durchaus steuerliche nachteile durch die höheren einnahmen für die eltern ergeben können. von daher sollte das auch genau geprüft werden. aber es gibt ja auch vielleicht noch großeltern. obgleich für die dann ja auch wieder im schlimmsten fall ein haftungsproblem besteht, wenn junior einnahmen mit gewinn verwechselt....

ich gehe bei dieser frage immer davon aus das bc sam nicht nur zwei oder drei hps erstellt im jahr sondern wirklich dauerhafte hohe einnahmen erzielen will. nur - dann würde das ja zum fulltime job mit 10-12 std am tach. und da frage ich mich ja wieder mal wie das dann mit der schule laufen soll.....

steuerlich sieht es ja nun so aus das bc sam nach der Grundtabelle, er ist ja wohl nicht verheiratet, bis zu einem zu versteuerndem Einkommen (Zur Erläuterung ganz einfach gesagt: Einnahmen abzgl. abzugsfähiger aufwendungen) von DM 14.093 DM keine Einkommenssteuer zahlen muß. und ob er die dann erreicht ist ne andere sache (wg schule...)

bei der umsatzsteuer ist das meiner erinnerung nach so, das bis zu einem umsatz von glaube ich 30 TDM ja das wahlrecht geltend gemacht werden kann, ob man, untechnisch gesprochen, umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht.

warum eine GbR mit mutter nicht hinhauen soll, entzieht sich meiner kenntnis....

zum thema "gbr vertrag aufsetzen": da kann ich nur noch mal davor warnen, das mal "eben" einfach mal so zu machen. es geht um geld. und einige werden vielleicht aus eigener leidvoller erfahrung wissen, das an diesem punkt schon die besten freundschaften zerbrochen sind... (deshalb vertrete ich auch seit jahren die ansicht das vor einer hochzeit zunächst eine scheidungsvereinbarung/ehevertrag abgeschlossen werden sollte - die scheidungsraten geben mir da wohl recht, is aber nen anderes thema)

kriterien vormundschaftsgericht: stand im post: Die Erteilung der Genehmigung setzt im wesentlichem voraus, das der Jugendliche die für den Betrieb eines Unternehmens erforderlichen Eigenschaften, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
und innerhalb dieses rahmens wird das jeder richter/in nach seinen vorstellungen entscheiden.

ich denke mal das bc sam nun weiß, was er zu tun und zu lassen hat......

für die die es interessiert: grundtabelle http://www.bundesfinanzministerium.d...EStTab01oF.pdf splittingtabelle: ebenda, nach seite 14

mfg thomas

Geändert von ::..Thomas..:: (10.08.2001 um 14:58 Uhr).
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Alt 10.08.2001, 16:31   #50
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Hello again,

=Thomas (Masterlamer): Mit GbR Muttern haut nicht hin meinte ich, dass dann die Mutter in die GbR eintreten müsste, wozu sie wohl nicht so viel Lust hätte, könnte ich mir so denken...

Die USt-Grenze ist übrigens DM 32.500,-

Gruss
Hardy

P.S.: Geschieden oder was
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Alt 11.08.2001, 21:48   #51
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Also meine weiteren geplanten Vorgehensweisen:

1. Amtsgericht Antrag auf Vormundschaftsbescheit beantragen
2. Bezirksamt: Gewerbeanmeldeschein besorgen/ausfüllen
3. Auf reaktionen Seitens des Finanzamtes/Handelskammer warten.
4.?

Jetzt mal eine andere Frage, und zwar habe ich erfahren (so glaube ich), dass man MÜLLGEBÜHREN als GbR bezahlen muss?! Stimmt das? Ich meine Firmensitz=Zuhause=Eltern bezahlen Müllgebühren.

Kommen denn noch konsequent andere Kosten auf mich zu?
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Alt 12.08.2001, 02:36   #52
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hi bc sam


na dann machen wir noch nen kleinen nächtlichen ausflug in das mietrecht (ist eigentlich auch mein fachgebiet).....

"müllgebühren" gehören bei angemieteten wohn- und büroräumen zu den betriebskosten solcher räume.
ob sie umgelegt werden entscheidet sich nach dem zugrunde liegendem mietvertrag und danach ob ( ist eigentlich die regel) bk auf den mieter umgelegt werden und welche der verschiedenen bkarten auf den mieter umgelegt werden.(ps: im mietvertrag müßen die bk-arten aufgeführt werden, jede für sich mit dem dazugehörigem verteilungsschlüssel). in der regel werden die kosten für die abfallbeseitigung auch umgelegt ( ist oft der höchste posten, neben den heizungskosten in der bk-abrechnung - ps: statistisch gesehen ist jede zweite bk-abrechnung falsch, für mieter lohnt sich daher immer eine überprüfung derselbigen) sofern du eigene betreibsräume anmieten willst, wird dir ein halbwegs geschickter vermieter diese bk-art, neben vielen anderen auch aufs auge drücken. umgelegt werden diese im korrektem fall nach der zahl der personen in dem haushalt, zulässig ist allerdings auch ein schlüssel aufgrund der wohnfläche - m.e. ist dieser schlüssel schwachsinn, wird aber von vielen vermietern praktiziert. (ps- es existieren sehr viele mietverträge in denen bk überhaupt nicht oder nur falsch aufgeführt worden sind - in dem fall müssen bk überhaupt nicht oder nur zum teil bezahlt werden)

sofern du euer office in der wohnung deiner eltern betreiben willst, wird sich logischerweise dieser schlüssel nicht verändern.

sofern deine eltern ein eigenes haus haben bezahlen sie die müllgebühren aufgrund der zahl und größe der benutzten müllgefässe. sofern aufgrund eurer tätgkeit dann natürlich ein 1000l müllcontainer mit wöchentlicher leerung nötig wird (ich denke da an die metrofrage - aber flaschen gehören ja eh ins altglas ) erhöhen sich natürlich die müllgebühren.

solltest du eine mietwohnung nicht nur zu reinen wohnzwecken benutzen sondern auch zu erwerbszwecken nutzen wollen, kann es unter umständen zu schwierigkeiten mit dem vermieter kommen. sofern du in einer eigentumswohnung lebst bzw arbeiten wirst, wird ein blick in die teilungserkllärung notwendig. gerade bei weg-gemeinschaften ergeben sich bei teilweiser oder voller kommerzieller nutzung eines teileigentumteils immer wieder sehr nette streitigkeiten innerhalb der wohnungseigentümergemeinschaft (von wegen publikumsverkehr und diesem ganzen kram. nen netter streitpunkt bei diesen ist immer wieder ein werbeschild, das am haus angebracht werden soll) ach apropo werbeschild, wenn du zum beispiel an deinem haus in dem du lebst egal ob eigenes haus oder mfh,einen schaukasten oder gar eine leuchtreklame anbringen willst brauchst du zumindestens in nrw eine baugenehmigung (is kein witz - die bearbeitung dauerte in einem ähnlichem fall in unserer stadt 8 monate.....) sofern du extra eine wohnung anmietest, und daraus büroräume machen willst ist in den meisten orten das gesetz/verordnung über die zweckentfremdung von wohnraum oder wie diese verordnung heißt, zu beachten...... ist meistens nicht zulässig.

um es ganz kompliziert zu machen: deine eltern könnten dir dann ja die räume die du nutzt, untervermieten und dann die bk im rahmen dieses mietvertrages auf dich umlegen. interessant wird das aber in steuerlicher hinsicht, wenn du in einem efh oder 2fh wohnst. dann müßen, um die (büro)räume steuerlich geltend machen zu können (hat mit der arbeitszimmergeschichte nix zu tun) diese räume soweit ich weiß über einen separaten eingang verfügen - steuerberater fragen....

so um deine frage dann zu beantworten, die frage der abfallbeseitigungsgebühren hat nichts mit der rechtsform eures unternehmens zu tun, s.o.

mfg thomas

Geändert von ::..Thomas..:: (12.08.2001 um 02:46 Uhr).
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Alt 12.08.2001, 03:03   #53
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Naja, bei den Werbeschildern muss ich dir dann ja doch widersprechen (auch wenn ich kein RA bin):

Meine erste Außenwerbung (7,5 m x 1,2 m ) hab' ich damals einfach angeschraubt und fertig (weil ichs wirklich nicht besser wusste). Nach 1,5 Jahren meldete sich dann mal das Amt und ich bekam einen Bußgeldbescheid über 500,- Mack. Habe dann die Baugenehmigung nachträglich beantragt (Foto von der existierenden Werbung + Flurplan), war nach 2 Wo. genehmigt und das Bussgeld konnte ich auch noch auf 100,- DM runterhandeln

Außen-Werbung (auch Leuchtreklame) bis 1 m² Größe (also 1m x 0,999m oder auch 5m x 0,1999m ) ist nicht genehmigungspflichtig, sondern nur anzeigepflichtig.
D.h., ich muss das Amt lediglich (formlos und gebührenfrei) vorab darüber informieren, daß ich sowas machen will, eine Genehmigung wird erst gar nicht mehr erteilt und brauche ich auch nicht. Ich hab' denen einfach (nach telefonischer Auskunft) ein Fax geschickt und fertig.

(Ähnlich ist das z.B. auch: 'ne Garage braucht ne Baugehmigung, nen Carport ist nur anzeigepflichtig)

Das ist geltendes Baurecht in NRW!
Müsste sich innerhalb des letzten Jahres geändert haben, wenn das nicht mehr gilt)


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Alt 12.08.2001, 03:18   #54
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hi,

also das Haus meier Eltern, (in dem ich logischerweise auch wohne ) gehört uns ganz. Soll also heißen mein Office wird mein Zimmer sein und da meine Eltern brav Müllgebühren blechen (unserer Müll wird nur alle 2 Wochen abgeholt --> sind halt eine sparsame Fam. ) brauch ich mir also keine Gedanken mehr darüber machen.

Ist schon gut, dass ich euch alle habe, weil ich sonst überhaupt nicht wüßte, wo ich mich informieren kann (sollte ein Lob sein)

Weiter:
Ihr habt gesagt wegen GbR-Vertrag, habt ihr vielleicht Beispiele, kann man sich vielleicht welche DLen und dann individuell umformulieren?!

Was auch noch vielleicht wichtig wäre, wenn es mal zum Gewerbe kommen solllte, was mit einer AGB ist, die muss ich ja auch noch haben, reicht da auch einfach ein individuelles kopieren?!
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Alt 12.08.2001, 03:35   #55
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Hi BC_S@M

wg. AGB gucke ma da :
http://traum-projekt2.com/forum/show...highlight=agbs
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Alt 12.08.2001, 09:09   #56
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Ich hab mir das ganze Thema nu mal durchgelesen und möchte da mal einige Dinge aufgreifen .....

1. Am Anfang las ich was von "Nebengewerbe".
Gibt es nicht mehr. Entweder Gewerbe oder nicht. Es gibt da wohl aber noch ne Geschichte ob "geringfügig oder nicht" ......

2. Firmennamen
Bei Nichtkaufleuten muss der Vor- und Zuname genannt werden. Irgendwelche Fantasienamen sind da nur "wertloses Beiwerk". Kenn ich aus eigener Erfahrung.
Zum anderen sollte bei der Wahl von Firmennamen (auch bei diesen "Fantasiezusätzen") immer der "HGB - Grundsatz der Firmenwahrheit & Firmenklarheit" beachtet werden.
Ein Aussenstehender soll erkennen, wer Firmeninhaber ist und welche Unternehmungsart vorliegt. Es dürfen keine unrichtigen Angaben über Art und Umfang der Unternehmung enthalten sein. Ein kleiner Softwareverkäufer darf sich somit nicht "Sorftwaregrosshandel" nennen.

3. Werbeschilder
eigenes Haus und da die Firma drin .... Werbeschild am Haus bzw. auf dem Grundstück sollten da kein Problem darstellen. ( HGB Grundsatz der Firmenöffentlichkeit)

vielleicht fällt mir ja noch was ein ....
wenn das mein Rechtsdozent lesen würde ... war sein Unterricht wohl doch nicht sinnlos
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Alt 12.08.2001, 13:57   #57
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diese geschichte von der lichtwerbung udergl. bezog sich auf einen fall im bekanntenkreis aus 1996. zwischenzeitlich habe ich gesehen, das die Bauordnung NRW 2000 geändert worden ist. ob da diese punkte von betroffen sind entzieht meiner kenntnis. wäre nur zu wünschen. die lange bearbeitungszeit lag an unserer örtlichen baubehörde, die aber auch in 2001 immer noch einen langsamen ruf hat....

Firmenname: Auszug aus Webdesign und Handelsrecht Teil3:

..... "Es haben sich neben Kombinationsformen im wesentlichen drei Firmenarten entwickelt:

1. Einzelfirma: nach dem Namen des Kaufmanns gebildet (Max Müller)

2. Sachfirma: diese ist dem Gegenstand des Unternehmens entnommen (Berliner Webdesign)

3. Phantasiefirma: Mit der letzten Reform des HGB ist diese Firmenbezeichnung endlich zulässig geworden. (MagixWebdesign).

Die Phantasiefirma steht, ebenso wie die Sachfirma, jedem Kaufmann offen. Allerdings in den Grenzen des Firmenrechts, insbesondere dem Irreführungs- und Verwechslungsverbot,

Soweit bei einer Phantasiefirma Irreführungsgefahren bestehen (Beispiel: Einzelkaufmann nennt seine Firma: Magixs AG obgleich er keine AG ist) oder (über den örtlichen Bereich des § 30 HGB hinaus) Verwechslungsgefahr besteht (Beispiel Mäxchen Müller nennt sein in Hintertupfingen ansässiges Unternehmen „Pixelpark“) genügen das firmenrechtliche Täuschungsverbot und das wettbewerbsrechtliche Instrumentarium um dieses Problem zu lösen. Das wären vor allem die Unterlassungsklage gem. § 3 UWG und der Schutz von geschäftlichen Bezeichnung gem. §§ 15 HGB iVm. § 5 MarkenG sowie §12 BGB (Namensrecht)." .....

"Nichtkaufleute" führen keine Firma, sondern eine Unternehmensbezeichnung, die in etwa den gleichen Regeln unterliegt wie die "Firma"

werbeschilder: sind in erster linie in diesem zusammenhang kein handels- oder besser firmenrechtliches problem, sondern können nach den jeweiligen landesbaugesetzen ein baurechtliches problem darstellen. sofern der inhalt gegen handelsrecht verstößt, kann das natürlich zusätzlich ein dementsprechendes problem werden. aber, ich denke mal das wir damit zu sehr in die details und niederungen des rechts kommen.....

thomas


Geändert von ::..Thomas..:: (12.08.2001 um 14:06 Uhr).
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Alt 12.08.2001, 14:32   #58
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GbR-Vertrag


Hi BC_S@M,

GbR Mustervrtäge findest Du hier:
http://www.compuserve.de/assistants_...br_vertrag.pdf
und http://www.focus.de/D/DB/DBY/DBY15/D...BA/dby15ba.htm

Besonders der Focus-Beitrag ist schön, da auch erläutert und nicht PDF.

Überhaupt empfehle ich ein Studium dieser Focus-Seiten zum Thema Existenzgründung/Betriebseröffnung. Hier wirst Du viel nützliches finden.

Gruß
Hardy
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Alt 13.08.2001, 15:30   #59
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Autowerbung


So, um euch aufm laufenden zuhalten:

Das Vormundschaftsgericht ist das Familiengericht.
Habe gerade mit denen geredet, die meinten ein Erzeihungsberechtigter reicht und dann muss ein Richter entscheiden.

So, aber mal was anderes ich habe mir gedacht,dass Autowerbung dann gut käme, muss man da irgendwelche Stuer oder sowas bezahlen? (*mich erinnern an die Leuchtwerbung*)
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Alt 13.08.2001, 16:02   #60
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Häh?

Für's Auto zahl ich schon genug Steuern, da kann ich drauf schreiben, was ich will!
Nur genug sehen musst du noch können , alles andere interessiert niemanden.
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