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Alt 17.08.2001, 23:50   #61
TP-Member
 
Registriert seit: Mar 2001
BC_S@M macht alles soweit korrekt
Ich bins wieder

Also wieder mal Fragen:

1. Interessiert sich irgendjemand für meine Software, wenn ich ein Gewerbe habe? Kommt jemand nach meinen Lizensen gucken oder muss ich irgendwo meine Arbeitssoftware aufzählen, ide ich benutze?

2. Mit welchem Kapital hafte ich - also wenn ich mal pleite gehen sollte- können die dann an mein Privat"vermögen"?

3. Wie kann ich eine GbR auflösen? bzw. Sachen (zB Leute ein/aus tragen) lassen? Kostet es Geld?
__________________
Das Leben ist zu kurz um zu verhandeln- Lassen wir es lieber!
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Alt 18.08.2001, 00:07   #62
Super Moderator
 
Benutzerbild von Robert
 
Registriert seit: Dec 2000
Ort: Lüneburg
Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Hi Bc,

kannst du demnächst für Fragen ein neuen Thread öffnen mit einer aussagekräftigen Überschrift.
Das hat den Vorteil das auch andere User wieder Fragen nachvollziehen können und von Anfang an mitlesen und diskutieren können.
Sich aus diesem Thread alles wiedeer durchzulesen ist etwas viel .
Solche Mega Threads sind meistens nicht mehr sinvoll..

danke und Gruss
robert
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Traum-Projekt.com "Klick zum Know-how"
Fragen/Probleme/Ideen ->rob@traum-projekt.com

"Die neue TP Galerie für unsere Fotografen" >>>
Robert ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2001, 00:09   #63
TP-Insider
 
Benutzerbild von wuselmann
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Wolfenbüttel
wuselmann ist auf einem guten Weg
zu 1:

Möchtest Du wissen ob man ruhig RAUBKOPIEN einsetzen kann?

Frag' sowas nochmal hier und es wird sich jemand für Deine Lizenzen interessieren, wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast.

Ich hoffe, das Du zZ nur Trialversionen nutzt. Es wäre ja mal echt 'ne Frechheit und Gemeinheit, wenn Du mit RAUBKOPIEN Geld verdienen würdest.

Das man Software erstmal testen will ist absolut verständlcih, aber sobald man Geld verdienen will damit, sollte man ab einem bestimmten Zeitpunkt den Jungs von Macromedia, Adobe usw auch mal gerechterweise ihr wohlverdientes Geld zugestehen.

Du willst ja auch leben und lieferst dafür (hoffentlich) gute Arbeit ab.

zu 2:

Du haftest mit allem bis zum Existenzminimum solange Du keine GmbH hast. und dafür brauchst Du wenigsten 50.000 DM Kapital.

zu 3:

Kann ich Dir nicht sagen, das hängt sicher immer von der aktuellen Situation ab, wenn es denn mal soweit ist. Geh doch mal aufs Gewerbe-Amt und frage da. Die Jungs kennen sich echt super aus, was solche Sachen betrifft.

Was willst Du ausserdem in einer GbR? Mann kann doch auch so mit anderen auch selbständigen Leuten zusammenarbeiten. Mach Dich da mal nicht zu schnell von anderen Leuten abhängig.


Der Wuselmann
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Wo kämen wir denn hin, wenn wir keine Träume mehr hätten? ™
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wuselmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2001, 01:13   #64
TP-Member
 
Registriert seit: Mar 2001
BC_S@M macht alles soweit korrekt
@robert
ist okay, dachte eigentlihc nur, weil sonst jemand wieder ankommt und meint so ein Ähnlicher Thread besteht schon... werd's ändern

@wuselmann
kann es sein, dass du mir einfach so unterstellst, dass ich RKs benutze?! Ich wollte nur wissen, ob ich meine Software zuzüglich zu der reg. bei MM oder Adobe (als Bsp.) "anmelden" muss! Mehr nicht! Wenn du mit Trails was veröffentlichst, ist es genausoschlimm, als wenn du es mit einer RK machst. Aber ich denke mal man muss sich hier nicht streiten...
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BC_S@M ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2001, 01:50   #65
TP-Supporter
 
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
Hardy macht alles soweit korrekt

Software


Hi again,

du musst Deine Software nirgendswo anmelden. Es besteht in Deutschland keine Registrierungspflicht, ganz im Gegenteil, Software muss immer auch ohne Registrierung laufen, daher verstehe ich auch die neue Microdoof nicht, meines Erachtens ist das nicht gesetzeskonform. Vielleicht kann der Masterlamer dazu mal was sagen, würde mich sehr interessieren.

Es kann natürlich passieren, das die BSA mal anfragt, dann sollte man als Gewerbetreibender saubere Reg.-Nummern vorweisen können.
Aber auch das ist nicht so wahrscheinlich.
Das wahrscheinlichste ist, das man mal von einem Konkurrenten angeschissen wird...

Aber wie gesagt: Pflichten irgendwo etwas zu melden gibt es nicht.

Wenn die GbR sich auflöst kostet das nix. Ihr meldet sie einfach ab und fertig.
Das gilt auch, wenn einer ausscheidet. Dann macht ein neuer Vertrag vielleicht Sinn aber auch der kostet allenfalls etwas, wenn ihr den von einem Juristen aufsetzen lasst.

Gruss
Hardy
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dont dream it, be it!

Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Hardy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2001, 13:44   #66
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe

hi bc_S@m


zu 2:

bei der GbR haftet jeder Gesellschafter mit seinem Vermögen unbegrenzt. da du noch minderjährig bist gilt unter anderen folgendes (aus: "mit 16 inhaber einer webdesignagentur" by ml)

...Eine weitere Folge der Ermächtigung und der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung ist aber auch, das sich in diesem Fall der Volljährig gewordene nicht auf die Haftungsbeschränkung des § 1629a BGB berufen kann. Er haftet also unbeschränkt. Denn: war der Minderjährige aufgrund der besonderen Umstände durch die Gewährung der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit einem Volljährigem gleichgestellt, so muß er sich auch wie ein solcher behandeln lassen und für die so begründeten schuldrechtlichen Verbindlichkeiten voll haften. ....

Desweiteren ist auch zu beachten, das gläubiger aus einem gegen dich erwirktem Vollstreckungstitel in der Regel 30 Jahre vollstrecken können. bedeutet: auch wenn du nach einer pleite keine kohle mehr hast, sonst würdest du im normalfall ja nich pleite gehen, haben sie 30 jahre zeit sich die kohle von dir zu holen.....

zu 3: Auflösung der GbR kann durch Gesellschafterbeschluß erfolgen mit anschließender "auseinandersetzung" des gesellschaftsvermögens unter den gesellschaftern entsprechend Ihrer anteile. Natürlich kann auch ein gesellschafter jederzeit kurzfristig kündigen.

Im Gesellschaftsvertrag selbst können diese dinge indivduell geregelt werden. das obengenannte ist ein auszug aus den regeln des BGB die eingreifen sofern kein modifizierender gbr vertrag vorhanden ist.

aufgrund der möglichkeiten und der individuellen bedürfnisse einer gbr kann ich wieder nur raten: laßt euch von einem ra beraten. im notfall, und dafür macht man ja solche verträge, macht sich das honorar für diese beratung immer wieder bezahlt. aufgrund der komplexität der materie und der daraus resultierenden finanziellen folgen warne ich nochmal juristische laien davor gbr verträge einfach so ungeprüft zu übernehmen..... an solchen geschichten sind schon immer die besten freundschaften zerbrochen. (kann, aber muß nicht passieren) wenn alles im vorfeld einvernehmlich geregelt ist, kann das nicht so schnell passieren.

selbstverständlich brauchen deine mitgesellschafter, sofern sie minderjährig sind, für den abschluß des gbr vertrages auch die genehmigung des vormundschaftsgerichtes.

da ein gbr vertrag nirgends "angemeldet" wird, braucht er auch nirgends abgemeldet zu werden. es sei denn, ihr laßt euch aus irgendwelchen gründen gem § 2 HGB in das handelsregister eintragen.

mir drängt sich da aber seit ein paar tagen die frage auf, weshalb du das unbedingt in der form einer gbr und nicht als einzel"firma" betreiben willst? nen pc haste, die programme auch, unternehmenssitz soll in deinem elternhaus sein - du haftest sowieso mit deinem gesamtem vermögen, in gewisserweise (s.o.) auch mit deinem "zukünftigem vermögen". warum willst du dir dann noch den streß mit gesellschafterversammlungen und gesellschafterbeschlüßen und gewinnverteilung usw an tun. aber das muß jeder selbst wissen.

autowerbung? wäre es nicht zu überlegen, das geld dafür in "flyer" oder mailingaktionen zu investieren, die du bei deinen akquise versuchen bei potentiellen kunden läßt. ist in meinen augen eine viel effektivere, da zielgruppengenauere werbeaktion. ausserdem hast du als mj ja noch kein auto (im normalfall).

weiterhin viel spaß

thomas

Geändert von ::..Thomas..:: (18.08.2001 um 13:48 Uhr).
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.12.2004, 18:05   #67
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Registriert seit: Dec 2004
Reuters macht alles soweit korrekt
Ich hab auch ein par Fragen.

Mal angenommen man meldet eine Gewerbeanmeldung an hat dann den Gewerbeschein und da das ganze nur Nebenberuflich läuft zögert sich die eigene Willenskraft hinaus und man macht keine Geschäfte mit dem angemeldeten Gewerbes.

Wird dann das Finanzamt irgendwan die Gewerbeanmeldung einziehen?

Muß man dann Strafen und dergleichen bezahlen?

Kostet eine Gewerbeabmeldung etwas?

Woher will das FA wissen ob ich Umsatz gemacht habe.
Ich meine sagen wir mal ich order EDV und verkaufe sie sofort weiter, woher will das FA wissen das ich jemals welche eingekauft habe und mit Gewinn verkauft habe?
Reuters ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.12.2004, 20:30   #68
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OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
@ Reuters

Wieso kramst du einen Thread von 2001 aus, um diese Frage zu stellen?

Ließ dir erstmal folgendes durch und benutze dann bitte die Suche. Deine Fragen sind schon des öfteren beantwortet...

http://www.traum-projekt.com/forum/s...ad.php?t=31478
http://www.traum-projekt.com/forum/s...ad.php?t=30130

Zur Sicherheit:
http://www.traum-projekt.com/forum/s...ad.php?t=50996

Und mehr noch hier:
http://www.traum-projekt.com/html/traum-start.php
__________________

Hello again!

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Alt 20.12.2004, 14:09   #69
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Woher will das FA wissen ob ich Umsatz gemacht habe.
Ich meine sagen wir mal ich order EDV und verkaufe sie sofort weiter, woher will das FA wissen das ich jemals welche eingekauft habe und mit Gewinn verkauft habe?
LOL immer diese verdeckten Fragen wie man am besten Steuern hinterziehen kann LOL
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Alt 09.01.2005, 05:41   #70
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Registriert seit: Jan 2005
Tobias Claren macht alles soweit korrekt
Question

Weitere Fragen.....


Hallo.

Zitat:
Zitat von Thomas
Hallo trancegfx,

ich existiere auch quasi als "Wohnzimmerfirma", bin aber mit einem anderen Gewerbe schon lange selbsständig, deswegen kann ich dir nur einen Teil beantworten.

@1: hab' ich nie gefragt, ist das so wichtig? Wichtig ist jedenfalls, die Anmeldung so "breit" wie möglich zu fassen, damit du alles machen kannst. Bei mir steht da: Handel mit Hard und Software, EDV-Dienstleistungen, Webdesign

Ich kann meinen Kunden also nicht nur ein Produkt verkaufen (Websites), sondern auch 'nen Rechner flicken, ihnen H & SW verticken .... und kaufe im Großhandel auch meine eigene H & SW zum EK ein

@2: Einzelunternehmung, zu beachten: nix weiter ausser daß du finanziell mit deinem gesamten Privatvermögen voll haftbar bist

Über den Bereich bei so einer Sache habe ich mir auch schon Gedanken gemacht.
In einem Beitrag "nebenan" hat jemand die Einkaufspreise wissen wollen, um zu prüfen ob sich ein Gewerbe lohnt.
Er hat also über das Taxigewerbe seines Onkels angefragt, und bekam die Ablehnung dass nur Hard und Softwarehändler gelten.

Hier mein Fall (kopiert):
Zitat:
Wie ist das eigentlich,...

...wenn das Gewerbe keinen direkt geplanten Gewinn hat?
Wenn man in bestimmten Bereichen "forscht"/"bastelt", benötigt man bestimmte Dinge. Diese bekommt man mit Gewerbe erst, oder einfacher.
Evtl. würde mal ein Gewinn abfallen wenn man etwas hat das man verkaufen kann.
Oder man verkauft mal etwas zwischendurch um etwas neues oder besseres zu beginnen. Naja für das alleine braucht es keinen Gewerbeschein, denn ab und an verkaufen bei eBay geht auch so.

Konkreter Fall:
Der Bau von Videoprojektoren.
Da kann man schon mal Teile benötigen die nicht ganz so leicht zu bekommen sind.
Gemein sind schon Flachbandkabel. Das sind diese Folienkabel die in die Buchsen gesteckt werden. Innerhalb von TFT-Monitoren z.B..
Bei Farnell.de bekommt man sie anscheinend am günstigsten, aber privat erst ab €50. Jetzt las ich im Forum was von "darf nicht".
Evtl. etws überzogen und auf die €50 bezogen.
Dann will man evtl. Teile aus dem Ausland bestellen.
Objektive aus Hongkong, TFT's aus China usw. (hier würde sich aber wieder der Verkauf lohnen, da die Versandkosten sonst sehr hoch wären).

Oder der Bau eines Klasse-S-Fahrzeugs mit drei oder vier Rädern und 75x200cm Größe (ja, braucht eine Zulassung, aber die bekommt man, Tüv-Abnahme --> Seriennummernzuteilung vom Amt...). Da benötigt es einige Teile. Diese gibt es wohl nur in der Industrie..... Zumindest in der nötigen Auswahl.....

1.) Wie "weit" kann man überhaupt "streuen"?
2.) Was ist erlaubt, was akzeptiert ein Großhändler oder Hersteller überhaupt?
3.) Kann das zu weit gestreut sein, so dass der GH oder HS dass nicht mehr akzeptieren?
4.) Kann der Bereich im Nachhinein verändert/ergänzt werden?
5.) Kann das Gewerbe von vorn herein ohne direkte Gewinnerzielungsabsicht geführt werden? Das ist z.B. im Bereich der "Forschung"/"Bastelei" so.
Also nur Ausgaben.
Schön wenn mal etwas verwertbares dabei entsteht, aber es muss nicht zwangsläufig. Evtl. wird mal etwas verkauft um etwas besseres zu beginnen.
6.) Ist die Anmeldung regelmäßig (z.B. jählich zu erneuern -->~€30)
7.) Was macht das FA, wenn ich keinen Gewinn bzw. auch keine direkte Absicht dazu habe (siehe 5.)? Gibt es andere die da "was machen"?
8.) Was ist in dieser "Minus-Situation" noch zu beachten? Gibt es DAS Buch oder die Seite mit allen Informationen einfach dargestellt (Gewerbe für Dummies...)?
So dass man zumindest Bescheid weiß, was noch wichtig ist, welche Grenzen doch noch zu beachten sind. Wenn ich mir für €2000 Teile zum "forschen" kaufe, und für €1000 Teile verkaufe sehe ich das für mich als Gewinn an (Ich will es ja nicht sofort verkaufen sondern erst mal behalten, und evtl. in Zukunft mal als Zusammenbau verkaufen wenn ich etwas besseres beginnen will), aber für das FA ist das wohl €1000 Verlust ;-D . Das kommt dann wohl auf irgendeine Abrechnungszeit an (Jahr?)

9.) "Gewinnerzielungsabsicht"
Wie ist es mit der "Forschung"? Die kostet erst mal, und ein Erfolg ist Unsicher.....
Zur Not noch etwas verkaufen?
Naja, bevor ich mir ein Teil in HongKong bestelle macht mehr Sinn, das ich dann verkaufe (Versandkosten).
Aber evtl. will man ja gar nicht so viel daran "gewinnen" sondern die eigenen Kosten und evtl. einen "Obolus" erhalten, weil die Käufer selbst in dem Bereich basteln (Forum).
OK, bei eBay würde ich auf den höchsten Preis hoffen, aber im Forum bzw. dem Shop dafür dann entprechende Preise. Eigentlich nichts ungewöhnliches.
Das wäre zwar Gewerblich, hätte aber auch einen "Sammelbestellungs"-Charakter um das Zeug zu organisieren.
Hier so ein Bespiel: http://www.gadaffy.ch.vu/
Das beabsichtige ich zwar nicht, aber wenn es nicht anders geht, um nicht ohne "Gewinnerzielungsabsicht" dazustehen.
Kann man dann "zu wenig" Gewinn haben? Der "Gadaffy" (jetzt "EdSteve") macht das wohl nur nebenbei zur Versorgung der Beamerbau-Gemeinschaft.
Also nicht zur Lebensversorgung. Dass muss doch auch erlaubt sein?

9a.) Kann man "zu billig" verkaufen? Also auch zur Versorgung der anderen Beamerbauer.
Wieviel Prozent "muss" man Gewinn machen?
Also was "muss" auf den EK und die reinen eigenen Ausgaben drauf?
Wohlgemerkt keine Miete, Lohn usw.! Es kann ja nicht sein, das ich nachweisen muss davon meinen Lebesunterhalt zu bestreiten.
Könnte ja auch nur eine "Neben"sache sein. Hier in Lechenich hat so weit ich weiß (müsste der sein) der Brauer "Ganser" (Kölsch) ein Geschäft für Sanitärbedarf.
Der wird das wohl nicht für den Lebensunterhalt machen.....

10.) Wenn man sich einen Namen ausdenken kann, wo kann man prüfen dass es ihn nicht schon gibt (Probleme!)?
Nach Möglichkeit umsonst. Welche Rechte hat man über den Firmennamen wenn sich den jemand nachträglich als Marke registrieren lässt?
Wer zuerst kommt...?


Gibt es Mittlerweile den "Artikel" bzw. die FAQ die alle Fragen die hier kamen beantwortet.
So dass man erst mal da schaut, und dann evtl. fragt.
Diese Frage sollte natürlich zügig in der FAQ ergänzt werden.
Und natürlich eine Anpasung wenn sich mal etwas ändert.

Da fällt mir gerade die Sache mit der immer wieder genannten Meisterpflicht ein.
Ist die nicht generell gefallen, wenn nicht Gefahr dabei ist?
Z.B. Maler und Lackierer.
Und die PC-Schrauber sind dann sicher dabei.
Tobias Claren ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2005, 13:47   #71
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Habe den Beitrag mal in die richtige Rubrik verschoben...
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OBI-Wahn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2005, 21:18   #72
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Tobias Claren
Hallo.




Über den Bereich bei so einer Sache habe ich mir auch schon Gedanken gemacht.
In einem Beitrag "nebenan" hat jemand die Einkaufspreise wissen wollen, um zu prüfen ob sich ein Gewerbe lohnt.
Er hat also über das Taxigewerbe seines Onkels angefragt, und bekam die Ablehnung dass nur Hard und Softwarehändler gelten.

Hier mein Fall (kopiert):



1.) Wie "weit" kann man überhaupt "streuen"?
2.) Was ist erlaubt, was akzeptiert ein Großhändler oder Hersteller überhaupt?
3.) Kann das zu weit gestreut sein, so dass der GH oder HS dass nicht mehr akzeptieren?
4.) Kann der Bereich im Nachhinein verändert/ergänzt werden?
5.) Kann das Gewerbe von vorn herein ohne direkte Gewinnerzielungsabsicht geführt werden? Das ist z.B. im Bereich der "Forschung"/"Bastelei" so.
Also nur Ausgaben.
Schön wenn mal etwas verwertbares dabei entsteht, aber es muss nicht zwangsläufig. Evtl. wird mal etwas verkauft um etwas besseres zu beginnen.
6.) Ist die Anmeldung regelmäßig (z.B. jählich zu erneuern -->~€30)
7.) Was macht das FA, wenn ich keinen Gewinn bzw. auch keine direkte Absicht dazu habe (siehe 5.)? Gibt es andere die da "was machen"?
8.) Was ist in dieser "Minus-Situation" noch zu beachten? Gibt es DAS Buch oder die Seite mit allen Informationen einfach dargestellt (Gewerbe für Dummies...)?
So dass man zumindest Bescheid weiß, was noch wichtig ist, welche Grenzen doch noch zu beachten sind. Wenn ich mir für €2000 Teile zum "forschen" kaufe, und für €1000 Teile verkaufe sehe ich das für mich als Gewinn an (Ich will es ja nicht sofort verkaufen sondern erst mal behalten, und evtl. in Zukunft mal als Zusammenbau verkaufen wenn ich etwas besseres beginnen will), aber für das FA ist das wohl €1000 Verlust ;-D . Das kommt dann wohl auf irgendeine Abrechnungszeit an (Jahr?)

9.) "Gewinnerzielungsabsicht"
Wie ist es mit der "Forschung"? Die kostet erst mal, und ein Erfolg ist Unsicher.....
Zur Not noch etwas verkaufen?
Naja, bevor ich mir ein Teil in HongKong bestelle macht mehr Sinn, das ich dann verkaufe (Versandkosten).
Aber evtl. will man ja gar nicht so viel daran "gewinnen" sondern die eigenen Kosten und evtl. einen "Obolus" erhalten, weil die Käufer selbst in dem Bereich basteln (Forum).
OK, bei eBay würde ich auf den höchsten Preis hoffen, aber im Forum bzw. dem Shop dafür dann entprechende Preise. Eigentlich nichts ungewöhnliches.
Das wäre zwar Gewerblich, hätte aber auch einen "Sammelbestellungs"-Charakter um das Zeug zu organisieren.
Hier so ein Bespiel: http://www.gadaffy.ch.vu/
Das beabsichtige ich zwar nicht, aber wenn es nicht anders geht, um nicht ohne "Gewinnerzielungsabsicht" dazustehen.
Kann man dann "zu wenig" Gewinn haben? Der "Gadaffy" (jetzt "EdSteve") macht das wohl nur nebenbei zur Versorgung der Beamerbau-Gemeinschaft.
Also nicht zur Lebensversorgung. Dass muss doch auch erlaubt sein?

9a.) Kann man "zu billig" verkaufen? Also auch zur Versorgung der anderen Beamerbauer.
Wieviel Prozent "muss" man Gewinn machen?
Also was "muss" auf den EK und die reinen eigenen Ausgaben drauf?
Wohlgemerkt keine Miete, Lohn usw.! Es kann ja nicht sein, das ich nachweisen muss davon meinen Lebesunterhalt zu bestreiten.
Könnte ja auch nur eine "Neben"sache sein. Hier in Lechenich hat so weit ich weiß (müsste der sein) der Brauer "Ganser" (Kölsch) ein Geschäft für Sanitärbedarf.
Der wird das wohl nicht für den Lebensunterhalt machen.....

10.) Wenn man sich einen Namen ausdenken kann, wo kann man prüfen dass es ihn nicht schon gibt (Probleme!)?
Nach Möglichkeit umsonst. Welche Rechte hat man über den Firmennamen wenn sich den jemand nachträglich als Marke registrieren lässt?
Wer zuerst kommt...?


Da fällt mir gerade die Sache mit der immer wieder genannten Meisterpflicht ein.
Ist die nicht generell gefallen, wenn nicht Gefahr dabei ist?
Z.B. Maler und Lackierer.
Und die PC-Schrauber sind dann sicher dabei.
LoL der war gut Ha Ha Ha Ha

Zitat:
Zitat von Tobias Claren
Gibt es Mittlerweile den "Artikel" bzw. die FAQ die alle Fragen die hier kamen beantwortet.
So dass man erst mal da schaut, und dann evtl. fragt.
Diese Frage sollte natürlich zügig in der FAQ ergänzt werden.
Und natürlich eine Anpasung wenn sich mal etwas ändert.
Da geb ich Dir 100% Recht. Du solltest Dich also mal ganz schnell hinsetzten und eine perfekte für jeden Unternehmer allgmeingültige Faq entwerfen und diese Faq sollte sich nach Möglichkeit von selber Pflegen. Also auf gutes gelingen. Bis ende nächster Woche sollte das ganze dann aber gefälligst auch erledigt sein, denk dran es gibt leute die diese Fragen beantwortet sehen wollen.
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Alt 09.01.2005, 22:30   #73
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2005
Tobias Claren macht alles soweit korrekt
Zur Meisterpflicht:
http://www.mdr.de/arbeitsmarkt/model...y-3-27132.html ("neue EU-Richtlinien")


Und hier von den "Handwerksschergen" persönlich:
(...) Fakt ist: Das engagierte Eintreten des gesamten deutschen Handwerks
für den Meisterbrief, für ein qualifiziertes Handwerk, hat dazu geführt,
dass die Bundesregierung bei weitem nicht ihre ursprünglichen Pläne
durchsetzen konnte. Und doch haben wir Federn gelassen. Das
empfinden natürlich vor allem die 53 Handwerksberufe, die aus der
Meisterpflicht gefallen sind. Auch und gerade Rollladen und
Sonnenschutz.(...)
http://www.zdh.de/servlet/ContentSer...=1097155014054

Ich verachte jeden der sich seine Pfründe sichern will (Anwälte --> Rechtsberatungsgesetz...).
Wenn ich schon "Handwerksrolle" lese, zeigt sich aus welchen "Gildenzeiten" so etwas übergeblieben ist.....


Die Meisterpflicht für Schneider ist z.B. gefallen.
Die Quelle halte ich für richtig:
http://www.wormser-zeitung.de/wirtsc...1_MZ926105.pdf

Ich beiden PDF's nach gefallen suchen.....

Wenn es keine Meisterpflicht für Schneider gibt, wozu dann im sowieso diskutierten PC-Bereich?


Ich habe normal gefragt, da ich die FAQ die vor ein paar Jahren anscheinend angefangen wurde nicht fand.
Die Regeln gelten für jeden, es braucht keine x verschiedenen FAQ's.


Ich schicke besser eine PN wegen den Fragen an die betreffenden Personen.....
Ich dachte eigentlich, ich sollte den vorhandenen Beitrag nutzen.
Was die Meisterpflicht angeht hatte ich ja allgemein recht.
Es sind anscheinend 53 Handwerksberufe gefallen.
Aber welche habe ich nicht gefunden.
Daher schrieb ich das auch noch mal rein.
Auch erklärt das nicht ob Schneider überhaupt noch den Meister machen können.
Bei den Müllern ist es z.B. nicht mehr möglich.
Im TV sah ich eine Müllerin (mit eigener Windmühle) die das gerne würde aber nicht mehr kann.


Hier noch eine klare Eklärung:
http://www.good-practice.de/infoangebote_beitrag992.php


Hier ist die Liste der Berufe:
http://bmwi-softwarepaket.de/InfoArchiv/1540/6898.html
Sicher interessant für dieses Forum.....

Wenn da der "PC-Schrauber" einen Meister braucht stimmt was nicht.....
Tobias Claren ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2006, 01:45   #74
TP-Newbie
 
Registriert seit: Dec 2006
Marek macht alles soweit korrekt
Sehr interessante Informationen, nur leider völlig veraltet. Bei www.wäääärbung.info findet ihr aktuelle Infos.

Gruss
Marek
Marek ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2006, 02:18   #75
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
der Thread ist uralt, ist dann wohl normal, dass einige Infos veraltet sind

ist aber noch lange kein Grund, ihn zu Werbezwecken für deine mit AdSense zutapezierte Pseudo-Info-Site zu missbrauchen
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