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12.07.2001, 22:47
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Koblenz / Rhl.-Pf.
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Fragen zur Gewerbeanmeldung.
Hallo liebe Gemeinde !
Es gab zwar schon ein paar Threads zu dieser Thematik, jedoch stelle ich nun absolut konkretisierte Fragen, die auch mit kurzen, klaren Antworten beantwortet werden können. In den vorherigen Threads zu diesem Thema gab es ja sichtliche Unwissenheit und einige Streitigkeiten, wer denn nun sein Recht hat. So:
1.) Gewerbeschein, kann der Schein gegen ein Entgelt abgeholt, zu Hause in Ruhe ausgefüllt und dann wieder hinterlegt werden, oder muss das Ausfüllen vor Ort erfolgen ?
2.) ich möchte ein geringfügiges Nebengewerbe anmelden. Eine Person. Wie sieht es mit der Rechtsform aus ? Einzelunternehmung ? Was ist hier zu beachten ?
3.) Wie sieht es mit dem Namen der Fa. aus ? Muss der eigene Name enthalten sein, oder gelten auch der Phantasie entsprungene Gebilde ?
4.) Ab wann bzw. welchem Umsatz oder Gewinn muss Umsatzsteuer abgeführt werden ? Wie ist das mit der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. einer Auflistung der Beträge, auch wenn man keine Ust. abführen muss ? Müssen diese trotzdem dem Fiskus vorgelegt werden ?
5.) Gewerbesteuer ? ab wann ?
6.) Versicherung ? Was ist zu beachten, wenn ich ja trotz dieses Gewerbes voll in einem Unternehmen beschäftigt bin, muss ich mich darüm nicht kümmern, weil ich ja über die andere Firma kranken bzw. unfallversichert bin ?
7.) Haftung, ein wichtiger Punkt. Was ist wenn zB. eine Konventionalstrafe droht ? Haftungsbetrag ? Komplettes privates Vermögen ?
8.) Das ganze soll zuerst "wohnzimmerlich" gehalten werden. Die registrierte Software wird auf meinem Privatrechner installiert. Aber was ist mit Windows und den anderen Proggs ? Müssen diese umlizensiert werden ? auf das Gewerbe ?
9.) Gibt es sonst noch irgendetwas wichtiges zu beachten ?
Fragen, Fragen und nochmals Fragen. Neun an der Zahl.
Aber ich glaube das die Antworten nicht nur mir helfen werden.
Ich hoffe ich habe Fragen der Allgemeinheit getroffen und sie auf den Punkt gebracht. Einfallen tut mir jedoch nichts mehr 
Also, jetzt sind die Wissenden gefragt. ..und bitte..keine Streitigkeiten
Vielen Dank für jede Antwort im Voraus.
Euer trancegfx
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12.07.2001, 23:25
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Mar 2001
Ort: NDS
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1.) Gewerbeschein, kann der Schein gegen ein Entgelt abgeholt, zu Hause in Ruhe ausgefüllt und dann wieder hinterlegt werden, oder muss das Ausfüllen vor Ort erfolgen ?
Geht auch @home. Dann wieder hin zur Gemeinde und das Geld mitnehmen.
2.) ich möchte ein geringfügiges Nebengewerbe anmelden. Eine Person. Wie sieht es mit der Rechtsform aus ? Einzelunternehmung ? Was ist hier zu beachten ?
Zu beachten ist das Geld. siehe 4 oder 5
3.) Wie sieht es mit dem Namen der Fa. aus ? Muss der eigene Name enthalten sein, oder gelten auch der Phantasie entsprungene Gebilde ?
Als eine Art Einzel Personenunternehmen musst du keinen Namen angeben.
4.) Ab wann bzw. welchem Umsatz oder Gewinn muss Umsatzsteuer abgeführt werden ? Wie ist das mit der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. einer Auflistung der Beträge, auch wenn man keine Ust. abführen muss ? Müssen diese trotzdem dem Fiskus vorgelegt werden ?
Wer keine Gewinn macht, muss auch nichts zahlen. Und Geld ausgeben kann man doch immer. Also gehe mal die ersten 5 Jahre von 0DM oder Euro Gewinn aus. Einnahmen = Ausgaben (neuer Rechner, Geschäftsessen, Sprit, Versicherung, etc.)
5.) Gewerbesteuer ? ab wann ?
siehe 4
6.) Versicherung ? Was ist zu beachten, wenn ich ja trotz dieses Gewerbes voll in einem Unternehmen beschäftigt bin, muss ich mich darüm nicht kümmern, weil ich ja über die andere Firma kranken bzw. unfallversichert bin ?
Jep, bist du immernoch. Am Jahresende wird beides zusammengerechnet und bei null Gewinn, musst du auch null zahlen.
7.) Haftung, ein wichtiger Punkt. Was ist wenn zB. eine Konventionalstrafe droht ? Haftungsbetrag ? Komplettes privates Vermögen ?
Absichern!!! Der Kunde ist grundsätzlich für Inhalte selbst verantwortlich. Du schreibst keinen eigenen nicht vom Kunden Unterschriebenen Inhaltlichen Zeilen.
Rechtschutzversicherung abschliessen und beim Anwalt beraten lassen.
8.) Das ganze soll zuerst "wohnzimmerlich" gehalten werden. Die registrierte Software wird auf meinem Privatrechner installiert. Aber was ist mit Windows und den anderen Proggs ? Müssen diese umlizensiert werden ? auf das Gewerbe ?
Siehe Art des Gewerbes! Einzelunternehmung! Reicht also, die Software auf dich zu regen!
9.) Gibt es sonst noch irgendetwas wichtiges zu beachten ?
k.A. mehr hab ich auch nicht
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the0bone
Wissen ist Macht, nichts Wissen macht nichts!
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12.07.2001, 23:29
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#3
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Hallo trancegfx,
ich existiere auch quasi als "Wohnzimmerfirma", bin aber mit einem anderen Gewerbe schon lange selbsständig, deswegen kann ich dir nur einen Teil beantworten.
@1: hab' ich nie gefragt, ist das so wichtig? Wichtig ist jedenfalls, die Anmeldung so "breit" wie möglich zu fassen, damit du alles machen kannst. Bei mir steht da: Handel mit Hard und Software, EDV-Dienstleistungen, Webdesign
Ich kann meinen Kunden also nicht nur ein Produkt verkaufen (Websites), sondern auch 'nen Rechner flicken, ihnen H & SW verticken .... und kaufe im Großhandel auch meine eigene H & SW zum EK ein
@2: Einzelunternehmung, zu beachten: nix weiter ausser daß du finanziell mit deinem gesamten Privatvermögen voll haftbar bist
@3: ist egal, aber: wenn deine Fa. nicht im Handelsregister eingetragen ist (kostet Gebühr, ist aber nicht Pflicht), muss in jeder Werbung, am Ladenlokal ... immer "Inh.: xy" beistehen, das ist Pflicht!
@4: USt. ist immer zu zahlen! Wenn die enthaltene USt deines Jahresumsatzes mehr ist, als du an USt an andere (Provider, H & SW ...) bezahlt hast, ist die Diff. fürs FA (FinanzAmt).
Ist es umgekehrt (kann gerade bei hohen Anfangsinvestitionen durchaus sein) bekommst du eine ERSTATTUNG vom FA ! Auf Dauer solltest du geil drauf sein, viel USt. zu zahlen, denn nur dann hast du viel Gewinn gemacht
du meinst mit deiner Frage wahrscheinlich Einkommenssteuer: die ist bis 14.400/Jahr für Singles frei. Zusätzlich gibt's noch Freibeträge für Krankenkasse, Altersversorgung ....
@5: weiß ich nicht genau, unter 45.000 Gewinn jedenfalls nicht
@6: knifflig! hängt von vielen Sachen ab (wieviel Geld von wo ....) frag' einen Steuerberater o.ä. um sicher zu sein
@7: siehe @2, Lösung: GmbH brauchst du aber 50.000 bares Einlagekapital/Gesellschafter und doppelte Buchführung; Vorteil: Haftung bis max. der Einlage und kannst dich bei deiner eigenen GmbH mit 'normaler' gesetzl. Sozialversicherung selbst anstellen
@8: interessiert keinen, wenn deine SW-Rechnungen noch nicht zu alt ist, kannst du sie sogar noch als Betriebsausgaben absetzten, in Zukunft eh alle H & SW inkl. alle Online-Kosten, sogar fast komplett deine Telefonrechnung (packst du einfach dazu, 40,- DM/Monat werden vom FA als 'privat' angesehen, alles andere ist Fa.)
Lizensierung ist piepegal, interessiert nur die SW-Firmen, Haupsache du hast legale SW (ich registriere sowieso nur SW, wenn ich mal Support brauche, warum sonst?)
@9: kalkulier von Anfang an sauber (unter 50,-/Std. brauchst du erst gar nicht anfangen zu rechnen, funzt nicht), später Preise erhöhen ist schwer
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12.07.2001, 23:31
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#4
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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@ the0bone
da ham wa wohl gleichzeitig gepinnt
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12.07.2001, 23:42
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#5
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Super Moderator
Registriert seit: Dec 2000
Ort: Lüneburg
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ein großen Lob an Euch beide.
Sowas nenne ich hilfsbereite Community Mitglieder.
Super Sache Jungs weiter so ..
Grussi vom cheffe
Robert
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Traum-Projekt.com "Klick zum Know-how"
Fragen/Probleme/Ideen ->rob@traum-projekt.com
"Die neue TP Galerie für unsere Fotografen" >>>
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12.07.2001, 23:47
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2001
Ort: Hannover
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Zu Punkt 3:
Im Firmenname müssen deine beiden Kürzel von Name und Vorname enthalten sein.
@the0bone:
Da muss ich dich leider verbessern. Denn ich hatte das Problem.
__________________
Visions are no longer an empty phrase - they will become reality now...
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12.07.2001, 23:48
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: Mar 2001
Ort: NDS
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@ Rattenkönig: War aber 4min früher
@ Cheffe: THX für Lob vom Meister
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the0bone
Wissen ist Macht, nichts Wissen macht nichts!
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12.07.2001, 23:56
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#8
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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@SNCIS
meine Firmen heißen "Regenbogen Naturkost" und "Regenbogen EDV-Service" und sonst nix, beides sind einfach meine Einzelunternehmen (nix GmbH oder sonstwas) ... und wenn ich mir manche andere Fa.-Namen anschaue kann ich das nicht glauben. Hat man dich vielleicht gelinkt?
@the0bone
die Uhr hier vom Forum geht sowieso falsch, aber ich will ja nicht streiten
@ Robert
ebenfalls THX
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13.07.2001, 00:10
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Koblenz / Rhl.-Pf.
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hammer :o)
boahh...echt, das find ich auch hammer.
gepostet, und paar minuten echt helfende und wissenswerte Antworten ! Grosses Lob, Daumen Hoch³
Einiges ist mir immer noch nicht so ganz Vertraut..
wie... ? "Versicherung..., ...am ende des jahres zusammen...." ?
wie... ? was empfehlt ihr zu 3.) Eintragen oder nicht ? Gebühr, how matsch $ ??
wie... ? also ist alles in allem doch einiges an Verwaltungsaufwand, was dritte Personen anbelangt, zB. Fiskus
Ust. bis 12.000,00 nur jedes Quartal, hab ich da in der schule richtig gehört ?
wie... ? ja, und wie is es mit der buchhaltung im wohnzimmer-unternehmen ? zieht ihr das gross auf, oder endet es eher in einer schmierigen zettelwirtschaft ? was genau muss ich da beachten ?
wie... ? ja, und wie ist es mit privatentnahmen ?  )))))))))))))))))
das ist natürlich eine Frage.... in Personengesellschaften, OHG, EZ-U. usw.. sind Privatentnahmen erlaubt, keine Frage, aber wie sieht das bei euch in der Praxis aus ?
wie... ? wie, wann bzw...wo und wieviel werden denn nun welche Steuern fällig ?? (bitte die Fragewörter ernst nehmen  )
also, nerve ich so langsam ?
aber trotzdem wird dieses Thema bestimmt für viele ein gern wieder mal gelesener Pool...
danke an euch alle !!!!!
ihr seid echte Hilfen !
tranceGfX
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13.07.2001, 00:27
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#10
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2001
Ort: Berlin
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Re: hammer :o)
Zitat:
Original geschrieben von trancegfx
wie... ? ja, und wie ist es mit privatentnahmen ? )))))))))))))))))
das ist natürlich eine Frage.... in Personengesellschaften, OHG, EZ-U. usw.. sind Privatentnahmen erlaubt, keine Frage, aber wie sieht das bei euch in der Praxis aus ?
tranceGfX
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sollte für dich sozusagen pups egal sein...
da du eh mit deinen gesamten vermögen haftest.. und keinen 2ten (wie bei einer OHG) rechenschaft schuldig bist. Es gibt ja keinen Gesellschaftervertrag, wo sowas geregelt ist, da du alleine bist.
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keep looking forward... Hydrax
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13.07.2001, 01:28
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#11
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Hi trancegfx,
Versicherung: gibt Betriebshaftpflicht auch fürs webdesignen, ist sogar versichert, wenn du bei 'ner Domain-Anmeldung 'nen Tippfehler machsts und ein anderer schnappt in der Zwischenzeit den 'echten' Domain-Namen weg, dann evt. Schadenersatz
& Haftpflicht = Freibetrag, also geht 100% vom zu versteuerdem Einkommen runter (auch Privathaftpflicht, Autohaftpflicht ...)
Gebühr: weiß nicht ob regional unterschiedlich, hier so 250 DM, ich hab's mir geklemmt, gönn denen das Geld nicht
Buchhaltung: ich hab' nen Steuerberater (kostet ist aber wieder absetzbar), bis zum gewissen Umfang (ich sach ma bis 50.000 Umsatz/Jahr) kannste aber auch selber regeln. Aber nix: Zettelwirtschaft, gibt gute (finanzamtsanerkannte) SW für sowas, z.B. 'Quicken' soll recht gut sein - ca. 100,-
USt-Voranmeldung: hängt von Umsatzhöhe ab, anfangs auf jeden Fall nur jährlich, wenn's zuviel wird meldet sich das FA schon
Privatentnahmen: ganz 'pups' ist das doch nicht:
deine Fa. muss eine sog. "Gewinnerzielungsabsicht" haben, sonst kann dir das FA die 'Vorsteuerabzugsfähigkeit' aberkennen, dann kannst du keine Mehrwertsteuer (aus Rechnungen die du bezahlt hast) mehr absetzten, das ist böse.
D.h. auf deutsch: mindestens mittelfristig muss deine Fa. einen gewissen Gewinn abwerfen, wenn nicht. sagt FA: ist alles nur Hobby und ätsch (kenne mehrere solcher Fälle in verschiedenen Branchen, das waren bittere USt-Nachzahlungen)
Du musst also 'privat entnehmen' darfst aber im Prinzip auch nicht mehr entnehem, als du wirklich verdienst, sonst gerät deine Fa.-Bilanz ein rechnerisch in die Miesen ('negatives Eigenkapital') und dann ist irgendwann Stress mit FA (mit Banken ggf. dann auch)
Fälligkeit Steuern:
UST-Erklärung: spätestens 6 Wochen nach Fälligkeit (je nachdem also, ob jährlich oder vierteljährlich, s.o.)
Einkommenssteuer: jährlich bis 30.09. des Folgejahres, dann kannst du Antrag auf 'Fristverlängerung' stellen (wird meist gewährt), dann hast du Zeit bis 30.03. des 'FolgeFolgejahres'
at last: nee, du nervst überhaupt nicht  - ich musste mich da auch irgendwann durchbeissen, und war froh, daß ich 'Hinz und Kunz' fragen konnte (ohne gleich zu zahlen), dann mach ich das jetzt auch gerne.
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13.07.2001, 01:36
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#12
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Göttingen
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Interessanter Thread, sehr interessanter Thread....ich lausche andächtig 
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Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge einen Schatten. (Karl Kraus)
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13.07.2001, 09:45
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#13
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TP-Supporter
Registriert seit: Feb 2001
Ort: Berlin
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Hi Leute,
habe den Thread leider erst heute mitbekommen, soweit ist alles okay was Ihr so geschrieben habt.
@3: Bei einer Einzelfirma MUSS der Name des Inhaber der Firmenname sein. Es ist möglich diesen durch einen Zusatz zu erweitern. z. Bsp. "WEBDESIGN The Brainer", so in der Art *g*
@Quicken: Quicken ist Mist, fangt damit erst garnicht an! Auch die Produkte aus dem Hause G+S sind nicht der Bringer! Die besten Erfahrungen habe ich mit Lexware financial office gemacht, das kostet zwar 395,- DM, aber dafür hat man ein Programm zum Rechnungen schreiben, ein Buchhaltungsprogramm (Fibu) und auch ein Lohn+Gehaltsbuchhalter (falls man sich mal vergrößert und auch Mitarbeiter einstellt).
@Buchhaltung: Diese ist extrem wichtig und sollte nicht verschlampert werden. Also nix Zettelwirtschaft oder so. Wenn ihr von Buchhaltung keine Ahnung habt, lasst sie Euch machen. Aber nicht gleich zum Steuerberater rennen, es sei denn Ihr habt einen der Euch das kostenlos macht, sondern sucht Euch freie Buchhalter. Die machen das alles genauso gut, nur kostet es ca. nur die Hälfte.
Einziger Unterschied ist, das der Steuerberater von Euch eine Vollmacht hat und damit alles was er an das Finanzamt ode so schickt selber unterschreiben kann. Das kann der Buchhalter nicht, er erstellt Euch nur die Erklärungen und Ihr unterschreibt diese und schickt sie an das FA. Aber das kann man wohl verschmerzen.
Wenn Ihr Hilfe brauchen solltet mit der Buchhaltung, dann einfach mal an mich wenden, ich kann Euch da weiterhelfen.
Gruß
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13.07.2001, 10:30
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#14
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TP-Member
Registriert seit: May 2001
Ort: <Göttingen>
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INTERESSANT INTERESSANT ....
genau die gleichen fragen hatte ich auch, aber jetzt muss ich Sie ja nicht mehr stellen !!! Praktisch !!! *grinZ*
trotzdem danke an alle .. hier lernt man MEHR als in der Schule
Stefan
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13.07.2001, 18:04
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#15
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TP-Supporter
Registriert seit: Feb 2001
Ort: Berlin
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Nochwas zu den Privatentnahmen.
Ihr seid durchaus jemand Rechenschaft schuldig über die getätigten Privatentnahmen:
1. Euch selber
2. Eurer Buchhaltung und Euren Unternehmen
Durch Privatentnahmen mindert Ihr das Vermögen Eurer Firma und meist auch der Liquidität Eurer Firma, da Ihr ja meist eine Bar- oder Bankentnahme machen werdet.
3. und zu guter letzt dem Finanzamt, das will ja irgendwann Eure Buchhaltung sehen!
Macht nicht dem Fehler zu glauben, wenn Ihr Umsatzsteuer auf euren Rechnungen kassiert und eine Privatentnahme macht, das sich damit auch die Umsatzsteuerpflicht verringert!! Das ist nicht so!
Genaueres Beantworte ich gern, falls da Fragen sein sollten!
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