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22.01.2003, 21:20
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2003
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gewerbe anmelden als azubi im ähnlichem Bereich?
Hallo Leute!
Ich arbeite zur zeit als azubi in einer It firma, die Netzwerke aufstellt, PCS, Kopierer, Fax usw. repariert.
Würde aber gerne noch nebenberuflich ein Gewerbe als webdesigner errichten. Darf ich sowas überhaupt ?
vielen dank im vorraus
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22.01.2003, 21:36
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Aug 2001
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Hallo micha019,
erst einmal willkommen im TP  .
Zu Deiner Frage, ich denke, es ist abhängig davon, was Dein Chef dazu sagt.
Du wirst in davon in Kenntnis setzen müssen, denn ansonsten könnte das ziemlich unangenehme Folgen für Dich haben.
Obwohl ich mir vorstellen kann, das er davon nicht begeistert sein wird, probier es einfach.
Grüsse
nik
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22.01.2003, 21:41
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo Micha019,
sofern in Deinem Arbeitsvertrag kein Wettbewerbsverbot besteht ist das wohl grundsätzlich möglich. Obgleich es zu den Nebenpflichten eines Arbeitsverhältnisses gehören wird, sich nicht in der gleichen Branche selbstständig zu machen "Konkurrenzverbot" ....
Da Dein AG scheinbar nichts mit WD zu tun hat dürfte von daher nichts dagegen sprechen ...
Allerdings solltest Du neben dem Wettbewerbsverbot auch schauen, wie "Nebentätigkeiten" arbeitsvertraglich geregelt sind ...
MfG Thomas
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24.01.2003, 08:33
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Nienburg
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Hi Micha019,
ich selber bin auch Azubi in einer IT-Firma, die PC, Netzwere und Telefonanlagen installiert, plant und betreut.
Meinen Gewerbeschein hatte ich schon vor der Ausbildung und habe das auch schon in der Bewerbung mit rein geschrieben. Mein damaliger Cheff (ist heute ein anderer) fand das nicht schlimm da wir ja nichts in dem Bereich Web machen, außer Internetzugänge einrichten.
Mein jetziger Cheff ist davon nicht so begeistert, da er gerne auch ein paar Euros mit Webdesign und Co. verdienen würde, das ist dann schwierig, denn ich soll in meiner Arbeitszeit Seiten für Kunden der Firma machen, wir wäre es jedoch lieber wenn das dann auch mein Kunden wären...
Auf jeden Fall werde ich im Sommer nach der Ausbildung übernommen und dann muss man mal sehen wie sich das ganze entwickelt.
Dir kann ich auch nur raten was die anderen geschrieben haben, da du deinen Ausbildungsvertrag ja vor deiner Gewerbeanmeldung begonnen hast, würde ich das auf jeden Fall mit deinem Cheff absprechen, auch mit deinen Eltern, wegen Kindergeld was diese bekommen, denn ist dein Einkommen zu hoch bekommen diese das nicht mehr. Ab besten ist dann ein gang zum Steuerberater ... bei meinem war es sogar so das das erste gespräch kostenlos war und da gab es auch sehr gute ratschhläge.
Gruß
Dennis
__________________
www.pcplay.de
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26.01.2003, 15:46
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2003
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warum muss ich das meinem chef sagen ?
Hallo Leute!
Erstmal danke für die vielen Antworten.
Nun meine frage, wieso muss ich meinem Chef davon in Kenntnis setzen ? Wir in der Firma machen kein Webdesign und ist es nicht erlaubt ohne Bestätigung des Chefes ein Gewerbe anzumelden ?
Das wäre dumm, wie ich meinen Chef kenne würde er dann warscheinlich eher nein sagen. Ich will möglichst gar nicht das die Firma irgendetwas davon mitbekommt das ich eine Firma mit Webdesign betreibe.
Dann meine zweite Frage, muss ich eine spezielle Genehmigung bekommen von den Firmen wie Macromedia oder Adobe... Um mit deren Webdesign Programmen Websiten zu verkaufen ?
tschau
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26.01.2003, 16:00
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Vielleicht sollten wir es nochmal lesen?
Zitat:
Original geschrieben von MasterL
Hallo Micha019,
sofern in Deinem Arbeitsvertrag kein Wettbewerbsverbot besteht ist das wohl grundsätzlich möglich. Obgleich es zu den Nebenpflichten eines Arbeitsverhältnisses gehören wird, sich nicht in der gleichen Branche selbstständig zu machen "Konkurrenzverbot" ....
Da Dein AG scheinbar nichts mit WD zu tun hat dürfte von daher nichts dagegen sprechen ...
Allerdings solltest Du neben dem Wettbewerbsverbot auch schauen, wie "Nebentätigkeiten" arbeitsvertraglich geregelt sind ...
MfG Thomas
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Zu der anderen Frage:
Die Produkte sind doch eigentlich für WDer entwickelt worden - oder ?  Positiv denkend - obgleich es hier manchmal schwer fällt - handelt es sich bei Deinen Produkten um käuflich erworbene und registrierte Programme.
MasterL
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26.01.2003, 16:01
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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@micha019: ... Hoppla, vielleicht solltest du dich noch etwas eingehender informieren, bevor du dich selbstständig machst...!
1. Deinen Chef musst du darüber in Kenntnis setzen und solltest - in deinem eigenen Interesse - dies auch schriftlich festhalten. Ansonsten ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung, auch und gerade in der Ausbildung!
2. Du glaubst doch wohl nicht, daß du mit kopierter Software Geld machen kannst?! Mit dem geklauten Know-How anderer Kohle zu machen, ist absolut daneben. Du musst dir auf jeden Fall Originalsoftware anschaffen, und zwar nicht nur die von dir genannten Programme von Adobe und Macromedia, sondern auch dein System und deine Office-Programme. Den einen oder anderen Tausender müsstest du schon reinstecken, sonst kannst du das vergessen! Ansonsten machst du dich strafbar.
Gruß
Ratze
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28.01.2003, 20:21
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#8
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2003
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original software ist klar
Wieso ist ein nicht Informieren des Chefes ein Grund für eine Fristlose Kündigung ? Also wenn er will...
Bist du dir da 100%ig sicher ?
Und das ich eine Original Version von den Programmen brauche ist klar. Nur ich habe mal gehört das man für den Verkauf speziellle Erlaubnisse braucht.
Also ist das nicht so ?
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28.01.2003, 21:03
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Eine selbstständige Tätigkeit parallel zu einem bestehenden Arbeitsverhältnis ohne Einwilligung des Arbeitgebers ist definitiv Grund für eine fristlose Kündigung.
Eine spezielle Genehmigung brauchst du nicht, einige Hersteller haben jedoch verschiedene Lizenzprogramme. So gibt es besonders günstige Versionen für Schulen oder auch für Privatbenutzer, mit denen du nicht kommerziell arbeiten darf.
Gruß
Ratze
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28.01.2003, 23:06
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Zitat:
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Eine selbstständige Tätigkeit parallel zu einem bestehenden Arbeitsverhältnis ohne Einwilligung des Arbeitgebers ist definitiv Grund für eine fristlose Kündigung.
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Das ist definitiv falsch. Ganz generell hat jeder Arbeitnehmer im Rahmen der allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften und des Arbeitsvertrages das Recht, zu tun und zu lassen, was er will. Dazu gehört auch die Ausübung einer nebenberuflichen gewerblichen Tätigkeit. Der Arbeitgeber hat nur das Recht, dies zu untersagen, wenn a.) der Arbeitnehmer ein Konkurrenzgeschäft betreibt, oder b.) wenn die ordentliche Ausübung der eigentlichen hauptberuflichen Tätigkeit / der eigentlichen Ausbildung unter dem Nebengewerbe leidet. Darüber hinaus muß für eine fristlose Kündigung immer ein besonder schwerer Pflichtverstoß, wie z.B. ein Vertrauensbruch, der nie wieder zu kitten ist, vorliegen. Bei einem normalen "zweiten Standbein" wie es viele tausende Arbeitnehmer in D haben, ist das wohl eher unwahrscheinlich. Das betrifft dann wohl eher die Fälle, in denen -wie schon gesagt-ein Wettbewerbs/ bzw. Konkurrenzproblem vorliegt. In aller Regel aber ist zum Schutze des Arbeitnehmers vorher immer eine Abmahnung fällig, um ihm die Chance zu geben, das Gewerbe wieder aufzugeben und sich seinen arbeitsvertraglichen Pflichten wieder zuzuwenden.
Gruß MasterL
Geändert von ::..Thomas..:: (28.01.2003 um 23:30 Uhr).
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