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Alt 01.02.2003, 16:15   3 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2002
doomedia macht alles soweit korrekt
Exclamation "FAQ Gründung"

[UPDATES siehe Ende des Beitrags]

Ich habe hier mal einige der Häufigen Fragen - und die Antworten darauf zusammengetragen.

Wollte mir damit ja eigentlich Zeit lassen, werde dies aber nun nach und nach ergänzen.

Reinschauen lohnt sich also!

Falls euch Fehler auffallen, schickt bitte eine PM und schreibst es nicht hier in`s Thema, soll ja übersichtlich bleiben!

Wer noch Vorschläge hat, ebenfalls per PM!

Gleich zu Beginn, möchte Ich nochmal darauf hinweisen, das Selbständigkeit kein 'Zuckerschlecken ist, man muss auserordentliche Kenntnisse in dem Bereich in welchem man tätig werden möchte mitbringen, sollte sich über die rechtliche Konsequenzen und vorallem RECHTE UND PFLICHTEN von vornherein im Klaren sein.

IHR SEID VOLLKOMMEN ALLEIN FÜR DASS VERANTWORTLICH WAS IHR IM RAHMEN EURER SELBSTÄNDIGEN TÄTIGKEIT TUT, EURE ELTERN HAFTEN DANN NICHT FÜR EUCH.


Nun aber los...


Allgemeines zu Firma/Selbständigkeit

Warum selbständig machen?

Selbständig sein bringt Vor- und Nachteile.

Hier eine kurze Darstellung, welche keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.



Vorteile:

- Selbstbestimmung, in der Regel kein Abhängigkeitsverhältnis von einem Arbeitsgeber
- Freie Zeiteinteilung, man arbeitet wann man kann oder will, natürlich darf man seine Pflichten nicht vernachlässigen
- Freie Wahl des Arbeitsortes, man ist nicht Ortsgebunden, ich kann im Garten arbeiten am Notebook, oder im ICE nach Frankfurt...
- Nicht Weisungsgebunden, niemand schreibt dir vor wann du wie arbeitest

- Einkaufsvorteile bei elektronischen Geräten und anderen Sachen, welche Privat UND Geschäftslich genutzt werden
- ggf. Steuerliche Vorteile
- relativ unproblematischer Zugang zur privaten Krankenversicherung

Nachteile:

- keinen Pflicht-Rentenversicherung (wer nicht dran denkt , geht im Alter leer aus)
- höheres Risiko, daher auch umfangreichere Versicherungen nötig
- steuerliche Verpflichtungen, hohe Kosten bei Misachtung von Verordnungen / falscher Handhabung (ob wissentlich oder nicht spielt da nur untergeordnet eine Rolle!)



Wer kann sich selbständig machen, welche Kosten kommen auf mich zu?

Grundsätzlich, ist es jeder natürlichen Person ab 18 Jahren möglich sich selbständig zu machen.
ABER, u.a. der §112 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erlaubt es, mit Zustimmung der Eltern UND(!) des Vormundschaftsgerichtes,
in eigener Verantwortung (!) einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen.

Was muss tun wenn ich noch nicht volljährig bin?

Wichtig ist, das du mit deinen Eltern von Anfang an offen über deine Idee bzw dein Vorhaben sprichst und diese auch damit einverstanden sind - ohne Einwilligung deiner Eltern geht da nix.

Wenn deine Eltern damit einverstanden sind, ist es nötig einen formlosen Antrag an das zuständige Vormundschaftsgericht zustellen (meist beim Amtsgericht),
in diesem bitten deine Eltern um "Genehmigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts gemäß §112 BGB" bitten.

Dieser Antrag muss von beiden (!) Elternteilen unterschrieben sein, dann geht`s ab mit dem Antrag zum Vormundschaftsgericht (Amtsgericht).

Wenn keine weiteren Fragen seitens des Gerichts erfolgen, solltest du oder deine Eltern noch einigen Wochen Post vom Gericht bekommen,
meist wird der minderjährige - also Du - vorgeladen um sein Vorhaben zu erläutern und um zu schauen ob Du fit in Sachen Rechte & Pflichten welche auf dich zukommen bist, ob Du dich in der Materie auskennst usw.

Sofern der Besuch beim Vormundschaftsgericht erfolgreich verlief, erhältst du schriftlich die entsprechende Genehmigung per POST.

Nun kannst du zu deiner Gemeinde/Rathaus (ggf. Gewerbeamt, je nachdem welche Behörde bei dir für Gewerbeanmeldungen zuständig ist) gehen und, am besten mit Vorlage der Genehmigung vom Gericht, ein Gewerbe anmelden.


Nun kann`s eigentlich losgehen, aber auch nur eigentlich!

Nach einigen Tagen wirst du Post vom zuständigen Finanzamt bekommen, diese schicken dir einen 'Betriebsfragebogen', dort musst du Angaben zu Art und Umfang deiner gewerblichen Tätigkeit geben,
ausserdem wirst du nach den zu erwartenden Umsätzen/Gewinnen gefragt - VORSICHT - hier solltest du Anfangs besser möglichst niedrig schätzen (eine spätere Abweichung ist nicht schlimm!) da Du ansonsten
unter Umständen Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag vorauszahlen musst!

Bleibe ich als selbständiger Minderjähriger weiter Krankenversichert?

Ja, Du bleibst in der Regel bei einem Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert,
ratsam wäre es jedoch die gewerbliche Tätigkeit mit der Krankenkasse abzustimmen, um spätere Probleme zu vermeiden.

Du kannst dich aber auch privat Krankenversichern, eine private Krankenversicherung kostet ab 80EUR (minimale Leistungen) bis zu mehreren Hundert EUR (maximale / Top-Leistungen).


Haftpflicht?

Wenn du Aufträge abwickelst, wo es wirklich um 'viel' Geld geht, dann solltest du eine Haftpflicht für Selbständige in Betracht ziehen.
Diese übernimmt im Fall der Fälle die Kosten für Gutachter, von dir verursachte Schäden usw.

Genaues zu den Kosten kann ich an dieser Stelle noch nicht vermelden.


Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten für Anwalt, Gutachter, Gericht usw. wenn du mal in einen Rechtsstreit verwickelt bist - das kann schneller passieren als einem lieb ist!
Eine gute Rechtsschutzversicherung gibt`s schon ab ca. 150 EUR/Jährlich.

Aber VORSICHT, eine Rechtsschutzversicherung zahlt längst nicht für jeden Rechtsstreit, und kommt auch nich dafür auf wenn du z.b. aus "Lust und Laune" heraus jemanden verklagen willst.
Natürlich ist so eine Versicherung auch kein Freibrief für Straftaten oder Misachtung von Verordnungen!


Wichtig ist bei der Auswahl einer Rechtsschutzversicherung, dass diese explizit dich als Selbständigen versichert.

Rechtsschutz im Vertrags und Sachenrecht wird eigentlich nirgends angeboten, bzw ist nicht erschwinglich.



Webdesigner - Gewerbe oder Freiberufler?

Kann ich als Webdesigner als Freiberufler arbeiten?

Hier muss man ganz klar mit NEIN antworten. Wie immer gibt es auch hier ein ABER:

Wenn du die künstlerischen Aspekte klar hervorhebst, kannst du mit Glück auch als Freiberufler arbeiten.

Dazu musst du kein Gewerbe anmelden, solltest aber die Genehmigung nach §112BGB trotzdem haben!


Welche Vorteile haben Freiberufler?

- keine Gewerbesteuer
- 'einfache Buchhaltung' mittels Einnahmen-Überschuss Rechnung (E/Ü- Rechnung, 4-3 Rechnung)



Steuern

Welche Steuerarten gibt es, wer muss was wann abführen?

Umsatzsteuer:

(Freiberufler + Gewerbe)

Die Umsatzsteuer wird auch Mehrwertsteuer genannt (MwSt), sie ist im Endeffekt eine Steuer die zu Lasten von Endkunden (Privatpersonen) geht.

Es gibt 2 Umsatzsteuersätze, 16% (Dienstleistungen, Hard- & Software, Materielle Güter, Honorare,Sonstiges) und 7% (z.b. Bücher, Zeitschriften).

Die Umsatzsteuer wird jeweils auf den Netto Betrag einer Rechnung erhoben, Netto heist hier: vor Steuern.

Jeder Freiberufler/Gewerbetreibende muss Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

Ausnahme: Umsatzsteuerbfreiung bei Kleinunternehmern.


Vorsteuer, nennt man Umsatzsteuer die mann selbst für Güter bezahlt hat. (verausgabte Umsatzsteuer)

Umsatzsteuer, nennt man die von Kunden geforderte Umsatzsteuer. (vereinahmte Umsatzsteuer)

Jeden Monat muss man eine Umsatzsteuervoranmeldung machen, hier muss man selber die fällige Umsatzsteuervorauszahlung ausrechnen und angeben - diese muss spätestens am 10. des Folgemonats beim Finanzamt eingegangen sein.

Die rechtzeitige Einsendung der Voranmeldung entbindet nicht von der Pflicht die Umsatzsteuer bis zum 10. zu überweisen!

Ausnahme: Dauerfristverlängerung, wer eine solche Dauerfristverlänerung eingereicht hat, muss die Voranmeldung und Vorauszahlung bis max. 1Monat nach dem Voranmeldungszeitraum erledigt haben.

Bitte postet nicht wie wild wegen der 1Monatigen Umsatzsteuervorauszahlung, Ich hab vom Finanzamt schriftlich das "Neueinsteiger" jetzt bundesweit jeden Monat ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen, ab dem 2. Jahr kann sich dies dann abhängig vom Umsatz im 1. Jahr ändern.



Einkommensteuer

(Freiberufler & Gewerbetreibende)

Die Einkommensteuer (Einkommensteuersatz ist bei jedem unterschiedlich) wird auf den Gewinn am Ende des Jahres fällig.

Je mehr man also verdient hat, desto mehr Einkommensteuer zahlt man.

Die Einkommensteuer ist im EStG geregelt. (Einkommensteuer-Gesetz). Dieses Gesetz regelt auch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, auch 4-3 Rechnung genannt da der §4 Absatz (3) diese regelt.

Freibeträge:
Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei; er betrug für das Jahr 2000 6.902 € /13.804 € (Ledige/Verheiratete). Ab dem Jahr 2001 steigt der Grundfreibetrag auf 7.206 € /14.412 €, ab dem Jahr 2002 auf 7.235 € /14.471 €, ab dem Jahr 2003 auf 7.426 € /14.853 € und ab dem Jahr 2005 beträgt der Grundfreibetrag 7.664 € /15.329 €. (Quelle: Bundesministerium der Finanzen)

Kirchensteuer

Kirchensteuer wird nur erhoben, wenn man einer Religion angehört und dies gegenüber dem Finanzamt angeben hat.

Hier bin ich mir nicht ganz sicher, da ich keiner Religion angehöre ;-)

Gewerbesteuer

(nur Gewerbetreibende!)
Wird von der Geimeinde/Komune/Stadt erhoben, ergibt sich aus dem regionalen Hebesatz.

Einen Teil der Gewerbesteuer kann man der Einkommensteuer anrechnen, wodruch die Einkommensteuer niedriger ausfällt, somit wird die Doppe-Belastung teilweise vermindert.
Zur Anrechnung an die Einkommensteuer gibt es gesonderte Verfahren.

Freibeträge:

[...] ist für natürliche Personen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 € zu berücksichtigen. Für Gewerbeerträge bis 72.500 € gelten ermäßigte Steuermesszahlen.



WICHTIG
Ich hab das mit der Einkommensteuer + Gewerbesteuer nochmal näher nachgeschlagen, und zwar verhält sich das so:

Die Gewerbesteuer (sofern man sie zahlen muss, Freiberufler zahlen sie wie gesagt nicht!) gilt als Betriebsausgabe und mindert den steuerlichen(!) Gewinn - heist also man zahlt somit weniger Einkommensteuer bzw der Gewinn auf den die Einkommensteuer gezahlt werden muss verringert sich somit.

Somit fällt die Gewerbesteuer auf den 'tatsächlichen' Gewinn - die Ertragskraft des Unternehmens - an!

Übrigens, es werden noch weitere objektive Belastungen berücksichtigt, z.b. Grundsteuer, welche wiederum die Gewerbesteuer verringern um eine Doppel-Belastung zu vermeiden.



(Wird noch ergänzt)


Buchtipps

Zum Thema Freiberufler / Einnahmen-Überschuss-Rechnung:

TASCHENGUIDE Einnahmen-Überschussrechnung, 2. Auflage, erschienen im Haufe Verlag.
ISBN: 3-448-04707-4
(Bei amazon leider nichtmehr erhältlich, kommt hoffentlich wieder!)


Zum Thema Selbständigkeit allgemein:
Crashkurs Buchführung für Selbständige, ebenfalls im Haufe-Verlag erschienen.
ISBN: 3448046981
BEI AMAZON


Habe beide Bücher gelesen, lohnt sich!

(Buchtipps von adi-sign folgen, Danke!)

Der Weg in die berufliche Selbständigkeit, Campus Verlag.
ISBN 3593364883


Selbständig mit Zukunft, Bibliographisches Institut.
ISBN 3411078413


Erfolgreich sich selbständig machen, LEXIKA Verlag.
ISBN 387052698X



Erfolgreich in die berufliche Selbständigkeit , HAUFE Verlag.
ISBN 3448033057


Gibt natürlich noch einige gute Bücher...werd ich hier nach und nach zusammentragen




Rechtsform

Welche Rechtsform sollte ich für meine Firma wählen?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, grundsätzlich unterscheiden sich die verschiedenen Rechtsformen in folgenden Punkten:

- Haftung
- Eigenkapital (Start- oder Stammkaptial)
- Gesellschaftsordnung, Vertretungsberechtigter


Was ist eine 'kleine AG'?

Mit 'kleine AG' meint man in der Regel ein Einzelunternehmen in der Rechtsform einer Komanditgesellschaft (KG).


Die gängigen Rechtsformen


Einzelunternehmen
- kein Stammkapital nötig (theoretisch, praktisch braucht man natürlich Geld um die Kosten zu decken...)
- der Inhaber haftet allein und mit seinem gesamten Vermögen

Ein Einzelnunternehmen ist man grundsätzlich wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, wenn mich sich zusätzlich ins Handelsregister eintragen lässt (kostet Geld) muss man zusätzlich das Kürzel 'e.K.' oder den Schriftzug 'eingetragener Kaufmann' im Firmennamen tragen.

Phantasienamen sind grundsätzlich nur möglich mit Handesregistereintrag, ansonsten sind jedoch Namen die den Vor- und Nachnamen des Inhabers tragen zulässig. (z.b. Max Mustermann Telefondienstleistungen (e.K.)).

Phantasienamen, und die bloße Angabe "Inhaber: Max Mustermann" sind eigentlich nicht erlaubt, werden jedoch in der Regel geduldet.





...wird ergänzt

Was ist mit Kindergeld?

Wenn du mehr als 7.680 €/ Jahr verdienst bekommen deine Eltern kein Kindergeld mehr.

Diese Regelung gilt soweit für Werktätige für volljährige Kinder, dürfte aber für minderjährige das gleiche sein.

Wichtig dabei ist, das Einkommen ist nicht das was man Netto 'reinbekommen' hat sondern ebenfalls das aus dem EStG* abgeleitete Einkommen!

(der Ertrag der auch der Einkommsteuer unterliegt, also ebenfalls z.b. Minus der Gewerbesteuer und weiterer Belastungen)

[Nachtrag by Epic03] Im Zusammenhang mit der Ermittlung der Eigenen Bezüge des Kindes (7.680€) kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen bei der Definition der eigenen Einkünfte und Bezüge. Das Finanzgericht Niedersachsen hat aktuell den folgenden Grundsatz aufgestellt und damit den Kreis der Kindergeldberechtigten erweitert:

Nicht nur der erwerbssichernde Aufwand (Werbungskosten, Betriebsausgaben), sondern auch der existenzsichernde Grund- und Mehraufwand (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen), der insoweit Einkünfte (und Bezüge) zu gebundenen Einkünften macht, ist bei der Grenzbetragsberechnung zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Einkommensgrenze sind gemäß dem vorliegenden Urteil der Sonderausgaben-Pauschbetrag, weitere (beschränkt abzugsfähige) Sonderausgaben wie beispielsweise der Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag sowie außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass der Bundesfinanzhof im Zusammenhang mit der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge bereits im Jahr 2000 in einem ähnlichen Fall gegen das FG Niedersachsen entschieden hat. Im Hinblick auf die Abweichung zu der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hat das FG daher die Revision zugelassen (FG Niedersachsen, 7 K 723/98 Ki).

Es sollte meiner Einschätzung nach sicherheitshalber auf den Gesamtbetrag der Einkünfte abgeziehlt werden, um evt. Kindergeldrückforderungen zu vermeiden. [Nachtrag Ende]


Ich habe obige Informationen nach bestem Wissen & Gewissen zusammengetragen, kann jedoch nicht für die 100%ige Richtigkeit im Detail garantieren, ebenfalls stellt dies keine Rechtsberatung dar.

Es soll lediglich Häufige Fragen klären, und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Nicht das mich hinterher jemand verklagt


weitere Ressourcen gibts hier


Updates:
- Steuerart 'Gewerbesteuer' hinzugefügt
- Freigrenzen bei Einkommen- und Gewerbesteuer
- Auswirkung Gewerbesteuer auf Gewinn & Einkommensteuer
- Kindergeld
- Links [hinzugefügt von adi-sign]

Geändert von Sven (28.07.2005 um 17:58 Uhr).
doomedia ist offline  
Linktipp

Alt 01.02.2003, 17:31   #2
TP-Greis
 
Benutzerbild von Lars
 
Registriert seit: Jun 2001
Ort: Bonn-Altstadt
Lars bringt sich richtig ein
Das ist ja wirklich hübsch - ich nagele es direkt mal oben fest.
__________________
Give up yourself into the moment — The time is now.
Lars ist offline  
Alt 02.02.2003, 00:49   #3
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Exclamation

Damit dieser Sticky ein Sticky bleibt und kein Endlos-Thread wird, habe ich das in Absprache mit doomedia mal in 2 Threads aufgeteilt.

Dieser wird geclosed aber weiterhin nach und nach ergänzt/bearbeitet.

und hier können alle Ergänzungsvorschläge/Diskussionen zum Thema geführt werden

Thomas ist gerade online  
Alt 11.03.2003, 17:23   #4
TP-Specialist
 
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich
adrian macht alles soweit korrekt
Arrow Ressourcen

Wichtiger Hinweis vorab: Die nachfolgenden Links beziehen sich alle hauptsächlich auf die Schweiz. Da die Schweiz (noch) kein EU-Mitglied ist, können deshalb durchaus kleine Unterschiede zu EU-Normen bestehen. Nur die Businesspläne dürften überall auf der Welt etwa gleich aussehen



Plattformen
KMU-Service des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco)
Zürcher Fachstelle für Selbständigerwerbende (Grundlageninfos)
Kleinfirmenpool (Grundlagen)
Marktplatz für Schweizer KMU und Jungunternehmen
Institut für Jungunternehmer in St. Gallen
Selbständige Frauen (Weiterbildung, Beratung und Network)
Start-ups
Förderung und Coaching

Administratives
Bundesamt für Sozialversicherung
Mehrwertsteuer
Versicherungsberatung
Firmennamen, Firmenrecherchen
Alles über die Eintragung von Marken
Institut für geistiges Eigentum
Schweizerischer Treuhänder Verband STV
Treuhand Kammer
Schweizerische Vereinigung der Unternehmensberater
SWITCH Domainnamen

Businessplan
http://www.ubs.com/g/ubs_ch/bb_ch/kmu/geschaftspl.html
http://www.awa.zh.ch/unternehmen/jun...hmen/index.asp
http://www.zkb.ch/bin/entry/frame/ho...map/index.html
http://www.venture.ch/default.asp?co...an.htm&lang=de

Weiterbildungsmöglichkeiten
ETH tools Tageskurse Zürich
Institut für Jungunternehmer in St. Gallen
Schweizerisches Institut für gewerbliche Wirtschaft an der Hochschule St. Gallen
Schweizerisches Institut für Unternehmerschulung (SIU)
Feusi Bildungszentrum
Unternehmerschule Schweiz (USS) der Fachhochschule Solothurn/Nordwestschweiz

Netzwerke
www.a-connect.com
www.incorpore.ag
www.skillpool.ch
www.top50.ch
__________________
zimtkorn AG // applications & internet solutions

XING-Profil: Adrian Locher

Geändert von adrian (20.07.2003 um 09:42 Uhr).
adrian ist offline  
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