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08.02.2003, 11:08
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#16
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
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zu 1.
Mir wurde damals auch gesagt, dass ich überall unter einem Fantasienamen auftreten darf, aber stimmt nur zu 50 %, denn in Realität darfst Du Dich zum Bleistift nicht z.B. Megaman Webdesign nennen sondern wenn Megaman Webdesign - Hans Mustermann. Sonst ist das wohl irgendwie ne "Täuschung" und manch einer denkt Du bist ne Großfirma.
Der IHK Beitrag (dessen Mitgliedschaft zumindest bei uns Pflicht ist) richtet sich nach Deinen Finanzen, wenn Du Kleinunternehmer als Beispiel bist, dann ist bis zu einem gewissen Betrag das Mitglied vom Mitgliedsbeitrag befreit.
zu 2.
Der Schriebs vom Finanzamt kommt, da kannste sicher sein!
Dort musst Du dann angeben ob Du die Kleinunternehmerregel in Anspruch nimmst (keine MwSt. austtellen) oder ob Du z.B. in einem gewissen Zeitraum immer ne USt.-Voranmeldung machst ...
Dann musst Du dort noch angeben, wieviel Umsatz Du machen willst und all so ne Angaben, auch noch Deine Tätigkeit (also das was auf dem Gewerbeschein steht).
zu 3.
Das Impressum sollte den Namen Deiner Firma, die Rechtsform, Anschrift, Telefonnummer (keine Ahnung ob Pflicht) und besonders wichtig die Steuernummer (bzw. Ust.- ID) beinhalten. Natürlich wäre eine e-Mailadresse unter der man den Verantwortlichen erreicht auch nicht verkehrt.
So und nun könnt ihr mich alle verbessern ... 
Geändert von Der Schweisser (08.02.2003 um 11:29 Uhr).
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08.02.2003, 11:26
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#17
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo,
zu 3:
der Artikel ist auf dem neuestem Stand was das TDG betrifft. Die Neuerungen im MDStv sind auch schon eingearbeitet, allerdings schiebe ich da in den nächsten Tagen die korrekten §§ hinterher.
MasterL
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08.02.2003, 11:26
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#18
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo,
zu 3:
der Artikel ist auf dem neuestem Stand was das TDG betrifft. Die Neuerungen im MDStv sind auch schon eingearbeitet, allerdings schiebe ich da in den nächsten Tagen die korrekten §§ hinterher.
MasterL
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08.02.2003, 11:26
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#19
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TP-Veteran
Registriert seit: Jan 2002
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Alles klar - dankesehr 
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08.02.2003, 12:53
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#20
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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Zitat:
Original geschrieben von seb
Alles klar - dankesehr
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Erst lesen, und wenn dann noch Fragen sind: fragen 
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08.02.2003, 23:46
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#21
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TP-Insider
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Burgkichen (Austria)
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kurz nach weihnachten habe ich vom finanzamt so einen bogen für die einkommensteuererklärung 2002 bekommen.
Mein GEWINN lag aber unter 7.xxx €.
Muss ich da jetzt hinschreiben das mein gewinn unter der bemessungsgrenze liegt oder muss ich einfach gar nix machen?
__________________
Gruß
Tobias
Sag einem Klugen einen Fehler, er wird erfreut und dankbar sein.
Ein Dummer sieht dich nur als Quäler und schnappt sofort beleidigt ein.
[Karl Heinz Söhler]
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09.02.2003, 01:44
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#22
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo Tobiaska,
Ich selbst schrieb weiter oben:
Zitat:
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Ach so, bevor ich es vergesse: auch wenn man unter diesen 7.xxx € zu versteuerndes EK liegt muß man natürlich eine Steuererklärung abgeben ....
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d.h. eine ganz normale Steuererklärung mit sämtlichen Anlagen, Beilagen und Unterlagen .... Anhand deren prüft das FA wie hoch Dein zu versteuerndes EK ist/war.
Beispiel:
wenn jemand meinertzhagen 12T€ Einnahmen hatte, sich für 6 T einen PC gekauft hat, ist er seiner falschen Rechnung nach unter den 7.xxx €. Aber dann vergaß er die AfA, die nur 25% in ansatz bringen lassen kann (Vorausgesetzt die AfA für PC liegt noch bei 4 Jahren ...) Also hat er mehr als 7.xxx € zu versteuerndes EK (als Lediger).
Solche Dinge überprüft das FA. Mit negativen Ergebnis für den Steuerzahler - aber, der fairneßhalber muß man es sagen, auch mit positiven Ergebnis für den Steuerzahler. Natürlich machen einen die Sachbearbeiter nach Abgabe der Unterlage nicht auf Steuersparmöglichkeiten aufmerksam. Allerdings ist es so, das so mancher Sachbearbeiter seine "Kunden" gerne und oft auch sehr kompetent im Vorfeld berät ....
Thomas
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01.03.2003, 13:25
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#23
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
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Geändert von adrian (02.03.2003 um 10:17 Uhr).
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01.03.2003, 17:30
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#24
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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Ich werd in den Stick mal nen 'Adresse' Bereich einbauen...und da die links für die einzelnen länder ablegen 
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02.03.2003, 10:22
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#25
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
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ok gut
Ich habe dem 'Administrativen' noch zwei Links über Markenrecht hinzugefügt.
Adi
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11.03.2003, 16:16
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#26
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
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Soll ich die Links sonst einfach mal in dein FAQ an den Schluss anfügen und du kannst das Ganze dann bei Gelegenheit wieder einordnen?
Denn speziell die Sache mit den Businessplänen ist wirklich recht interessant für Existenzgründer. Und bei Businessplänen gibts ja auch keine Unterschiede, ob du die nun in Deutschland, Österreich der Schweiz oder sonstwo konstruieren musst
Gruss Adi
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11.03.2003, 16:23
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#27
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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Mach nur, solange du keinen Links zu p0rnseiten einfügst ist's doch ok 
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11.03.2003, 16:48
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#28
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
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ok, werd mir Mühe geben 
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11.03.2003, 20:36
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#29
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
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So, ist nun geändert. Weil das Einfügen der zusätzlichen Links jedoch die maximale Anzahl an Zeichen von 15000 überschritten hat, habe ich einen zusätzlichen Post angehängt.
Adi
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07.04.2003, 15:29
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#30
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TP-Greis
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Berlin, Germany
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Wie schaut es eigentlich aus, wenn man nicht "nur" Selbstständig sein will, sondern es nur nebenbei macht (sprich: ab und zu ein kleines Projekt macht) und seinen Hauptjob behält?
Muss man dann irgend etwas besonderes beachten, oder ist der Weg der gleiche - Gewerbeschein holen und fertig? Wie sieht es dann mit Steuern, Krankenversicherung & Co aus?
So wird es doch bestimmt etwas komplizierter, oder?
__________________
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