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Alt 21.11.2003, 01:28   #46
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kubi macht alles soweit korrekt

freibetrag + gewinn +arbeitnehmer?


hi,
bin arbeitnehmer und nebenbei selbstständig (kleinunternehmer weise keine mwst aus)!
habe ich in dieser konstellation dann auch diesen freibetrag für meine gewinne (die aus der selbstständigkeit)?
oder wird dann der gewinn auf das zu versteuernde einkommen angerechnet?

welche schuld gegenüber dem finanzamt habe ich denn dann?

danke für eure hilfe!
kubi ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 01.12.2003, 22:33   #47
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MrMorza macht alles soweit korrekt
Den Fragebogen vom Finanzamt bekommst du ca. 2-3 Wochen nach der Gewerbeanmeldung. Kann auch mal 4 Wochen dauern. ABER DEN BEKOMMST DU 100%-ig!
Du bekommst ALLE Formulare die du benötigst beim FINANZAMT.
Stelle auch gleich den Antrag auf DAUERFRISTVERLÄNGERUNG!
Die Bezeichnungen der Formulare:
1. Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich im 1. Jahr abgeben!): UST 1 A
2. Umsatzsteuer-Erklärung (jährlich): UST 2 A
3. Antrag auf Dauerfristverlängerung: UST 1 H (jährlich)
mfg.

4. Gewerbesteuer-Erklärung: GewSt 1 A (jährlich)
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Alt 01.12.2003, 22:39   #48
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Raum Stuttgart
MrMorza macht alles soweit korrekt
Prima, da ist mein Beitrag (siehe oben) wohl falsch gelandet.
Aber dir möchte ich auch kurz antworten:
- der Grundfreibetrag beinhaltet ALLE Einkunftsarten
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MrMorza ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2004, 17:29   #49
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Nachtrag FAQ

Im Zusammenhang mit der Ermittlung der Eigenen Bezüge des Kindes (7.188€) kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen bei der Definition der eigenen Einkünfte und Bezüge. Das Finanzgericht Niedersachsen hat aktuell den folgenden Grundsatz aufgestellt und damit den Kreis der Kindergeldberechtigten erweitert:

Nicht nur der erwerbssichernde Aufwand (Werbungskosten, Betriebsausgaben), sondern auch der existenzsichernde Grund- und Mehraufwand (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen), der insoweit Einkünfte (und Bezüge) zu gebundenen Einkünften macht, ist bei der Grenzbetragsberechnung zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Einkommensgrenze sind gemäß dem vorliegenden Urteil der Sonderausgaben-Pauschbetrag, weitere (beschränkt abzugsfähige) Sonderausgaben wie beispielsweise der Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag sowie außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass der Bundesfinanzhof im Zusammenhang mit der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge bereits im Jahr 2000 in einem ähnlichen Fall gegen das FG Niedersachsen entschieden hat. Im Hinblick auf die Abweichung zu der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hat das FG daher die Revision zugelassen (FG Niedersachsen, 7 K 723/98 Ki).

Es sollte meiner Einschätzung nach sicherheitshalber auf den Gesamtbetrag der Einkünfte abgeziehlt werden, um evt. Kindergeldrückforderungen zu vermeiden.

Gruß Epic03
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Alt 03.06.2004, 19:13   #50
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Peter ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEPeter ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEPeter ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEPeter ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von Epic
Nachtrag FAQ
Wäre glaub ich besser, wenn du das direkt im gestickten Thread editierst.

Und gleich eine Frage dazu:
sind die 7.188 €/ Jahr EU-weit....oder weiß jemand wie das in Österreich ausschaut?

Grüße,
Peter
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Alt 03.06.2004, 20:29   #51
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Zitat:
Und gleich eine Frage dazu:
sind die 7.188 €/ Jahr EU-weit....oder weiß jemand wie das in Österreich ausschaut?
Hallo Peter, wie das in Österreich ist weiß ich leider nicht, aber das was ich oben geschrieben habe gilt so definitiv nur für Deutschland.

Gruß Epic03
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Alt 04.06.2004, 21:43   #52
TP-Moderator
 
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Bump.

Danke.
Weiß das sonst irgendwer?
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