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Hallo Stefan,
sofern diese Rechnung nicht auf einer Tätigkeit beruht, die unter den Gewerbebegriff fällt, kann auch ein Privater eine "Rechnung" oder nennen wir es besser untechnisch eine "qualifizierte Quittung" ausstellen. Denn ansonsten hättest Du natürlich einen Gewerbeschein und das Problem würde sich in dieser Form für Dich nicht stellen. (Beispiel: privater Sammler verkauft ein Bild an eine Galerie oder jemand verkauft sein Auto) Allerdings darfst Du dann die Mehrwertsteuer nicht gesondert ausweisen. Tätest Du das Doch, müßtest Du das in einer UStr. Voranmeldung unter dem Punkt "ungerechtfertigt vereinnahmte UStr." oder wie das heißt -angeben.
Selbstverständlich, und da kennen und schätzen wir Dich alle hier als steuerehrlichen Bürger, wirst Du diese Einnahme in der Steuererklärung 2003 anführen. Wobei natürlich fraglich ist, ob Einnahmen aus "Liebhaberei" versteuert werden müssen. Aber da weiß bestimmt jemand anderes hier was Kluges zu zu sagen.
Thomas
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