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Alt 21.02.2003, 19:42   #1
m72
TP-Senior
 
Registriert seit: Apr 2002
Ort: Dettingen / Iller
m72 ist auf einem guten Weg

Rechnung ohne Gewerbeschein


hallo forum!

habe folgendes problem. ich möchte eine rechnung stellen, habe aber keinen gewerbeschein. habe das forum durchsucht, kann aber nur angaben über studenten mit und ohne gewerbeschein finden.

ich bin kein student und möchte diese rechnung nebenberuflich und ohne mehrwertsteuer stellen. weiß jemand ob das rechtlich in ordnung geht oder ob ich irgendwas besonderes beachten muß?

freue mich über eure anregungen

gruß
stefan
m72 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 21.02.2003, 19:58   #2
TP-Insider
 
Benutzerbild von TobiasKa
 
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Burgkichen (Austria)
TobiasKa ist auf einem guten Weg
gewerbeschein brauchst du schon - wenn du ein kleinstgewerbe bist musst du die mehrwertssteuer nicht ausweisen
__________________
Gruß
Tobias

Sag einem Klugen einen Fehler, er wird erfreut und dankbar sein.
Ein Dummer sieht dich nur als Quäler und schnappt sofort beleidigt ein.
[Karl Heinz Söhler]
TobiasKa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.02.2003, 20:11   #3
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo Stefan,

sofern diese Rechnung nicht auf einer Tätigkeit beruht, die unter den Gewerbebegriff fällt, kann auch ein Privater eine "Rechnung" oder nennen wir es besser untechnisch eine "qualifizierte Quittung" ausstellen. Denn ansonsten hättest Du natürlich einen Gewerbeschein und das Problem würde sich in dieser Form für Dich nicht stellen. (Beispiel: privater Sammler verkauft ein Bild an eine Galerie oder jemand verkauft sein Auto) Allerdings darfst Du dann die Mehrwertsteuer nicht gesondert ausweisen. Tätest Du das Doch, müßtest Du das in einer UStr. Voranmeldung unter dem Punkt "ungerechtfertigt vereinnahmte UStr." oder wie das heißt -angeben.

Selbstverständlich, und da kennen und schätzen wir Dich alle hier als steuerehrlichen Bürger, wirst Du diese Einnahme in der Steuererklärung 2003 anführen. Wobei natürlich fraglich ist, ob Einnahmen aus "Liebhaberei" versteuert werden müssen. Aber da weiß bestimmt jemand anderes hier was Kluges zu zu sagen.

Thomas
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
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