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Alt 08.05.2003, 00:45   #1
TP-Junior
 
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salz macht alles soweit korrekt

16 Jahre, Gewerbeschein, Handyverkauf


Hallo,

also, bin neulich 16 geworden und verkaufe nun seit ca. einem Monat Handys für eine Firma auf Provisionsbasis. D.h., pro vermitteltem Handy bekomme ich 15-20€ Provision. Zur Zeit mach ich das noch ab und zu, und über den Account meines Vaters. Allerdings habe ich mir nun eine .de-Domain geholt, um die Handys professionell zu "verkaufen" (bisher hab ich den "Shop" dort aber noch nicht aufgemacht).

Brauche ich da einen Gewerbeschein, oder kann man die Steuererklärung auch so machen?


Mir können ja keine Verluste entstehen, da ich ja nur Geld bekomme, wenn ich etwas evrkaufe. Ich sehe die handys also nicht (muss keine einkaufen), sondern vermittle nur die Kunden zur Firma.

Falls man einen Gewerbeschein braucht: Wie lang dauer das mti dem Vormundschaftsgerichts-zeugs. Wenn ja, ist das 1) teuer und 2) aufwendig?

Danke im Voraus

Florian
salz ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 08.05.2003, 00:51   #2
TP-Special Mod
 
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Hi, Florian, und willkommen im TP!
Hier mal ein paar Grundinformationen. ( Bezieht sich zwar auf Webdesign, dürfte Dich aber auch betreffen...)
webmichl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2003, 00:55   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2003
salz macht alles soweit korrekt
Danke für die schnelle Antwort

Aber ich muss ja keine Rechnungen schreiben (macht ja die Firma, bin ja nur "Vermittler"), gilt das dann auch?
salz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2003, 00:56   #4
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von webmichl
 
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*mitdenschulternzuck* da warten wir mal auf die Experten...
webmichl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2003, 00:57   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2003
salz macht alles soweit korrekt
Ok

Trotzdem Danke
salz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2003, 10:43   #6
TP-Specialist
 
Registriert seit: Dec 2001
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adrian macht alles soweit korrekt
Hoi Florian

Ja - alles in diesem Artikel gilt auch uneingeschränkt für dich. Du musst also auf jeden Fall einen Gewerbeschein beantragen und der Weg dazu führt übers Vormundschaftsgericht. Kosten entstehen nicht bedeutend mehr als für den Erwerb eines Gewerbescheins auf normalem Wege (ca. 20€). Aufwendig ists ebenfalls nicht - was aber sowieso kein Hindernis darstellen sollte

Gruss Adi
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smaboo AG // Embedded Branding (Startup in Berlin)

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XING-Profil: Adrian Locher
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Alt 08.05.2003, 14:57   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2003
salz macht alles soweit korrekt
Wie lang dauert das denn mit dem Vormundschaftsgericht (also der ganze "Prozess"?)
salz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2003, 18:24   #8
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2002
doomedia macht alles soweit korrekt
Zitat:
Original geschrieben von salz
Wie lang dauert das denn mit dem Vormundschaftsgericht (also der ganze "Prozess"?)
Wenige Wochen bis mehrere Monate. Das mit mehreren Monaten kannst du ehr annehmen.

Kommt auf's Gericht und die Auslastung an. Die meisten Gerichte hatten solche Fälle noch NIE oder selten.

Daher dauert es auch ewig, es gibt zwar das Gesetz dazu, aber an der Ausführung haperts
doomedia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2003, 22:22   #9
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2003
salz macht alles soweit korrekt
hm und wie schaut's aus, wenn ich das gewerbe offziell auf meinen vater laufen lasse?


dann is es doch einfacher, oder?

muss er dann sagen beim gewerbeamt, dass es für mich ist, aber auf einen erwachsenen läuft?
salz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2003, 22:54   #10
TP-Specialist
 
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
adrian macht alles soweit korrekt
Zitat:
Original geschrieben von salz
hm und wie schaut's aus, wenn ich das gewerbe offziell auf meinen vater laufen lasse?


dann is es doch einfacher, oder?

muss er dann sagen beim gewerbeamt, dass es für mich ist, aber auf einen erwachsenen läuft?
Geht natürlich auch. In diesem Falle muss einfach dein Vater das Gewerbe anmelden und alle Rechte und Pflichten liegen bei ihm. Er kann dich dann sozusagen als Angestellten "halten". Beachtet werden muss da aber natürlich ebenfalls eine Vielzahl von Dingen wie Sozialabgaben, Steuern, Jugendarbeitsgesetz etc. um nur einige Beispiele zu nennen.

Gruss Adi
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XING-Profil: Adrian Locher
adrian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2003, 22:56   #11
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2003
salz macht alles soweit korrekt
Heißt das, ich muss dann Sozialversicherungen und sowas zalen (bzw mein Vater die Hälfte udn ich die Hälfte)???


Und wenn ned, dann gelt ich alos Schwarzarbeiter?
salz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2003, 23:03   #12
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
Zitat:
Original geschrieben von salz
Heißt das, ich muss dann Sozialversicherungen und sowas zalen (bzw mein Vater die Hälfte udn ich die Hälfte)???


Und wenn ned, dann gelt ich alos Schwarzarbeiter?
wenn du dann für deinen Vater tätig bist ohne das diese Tätigkeit steuerlich und versicherungsrechtlich erfasst ist, ist dies selbstverständlich eine illegale Beschäftigung.

Wer im Falle einer geregelten Beschäftigung die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge trägt, hängt von der Art der Beschäftigung ab. Ich kann mir allerdings vorstellen, daß du in deiner Situation lediglich eine geringfügige Beschäftigung ("Mini-Job") aufnehmen darfst.
ratze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2003, 23:04   #13
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2003
salz macht alles soweit korrekt
hm.....


und wenn cih unentgeltich "für ihn" arbeiten würde?

weil ich "ihm" einfach helfen will?
salz ist offline   Mit Zitat antworten
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