 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
08.05.2003, 00:45
|
#1
|
|
TP-Junior
Registriert seit: May 2003
|
16 Jahre, Gewerbeschein, Handyverkauf
Hallo,
also, bin neulich 16 geworden und verkaufe nun seit ca. einem Monat Handys für eine Firma auf Provisionsbasis. D.h., pro vermitteltem Handy bekomme ich 15-20€ Provision. Zur Zeit mach ich das noch ab und zu, und über den Account meines Vaters. Allerdings habe ich mir nun eine .de-Domain geholt, um die Handys professionell zu "verkaufen" (bisher hab ich den "Shop" dort aber noch nicht aufgemacht).
Brauche ich da einen Gewerbeschein, oder kann man die Steuererklärung auch so machen?
Mir können ja keine Verluste entstehen, da ich ja nur Geld bekomme, wenn ich etwas evrkaufe. Ich sehe die handys also nicht (muss keine einkaufen), sondern vermittle nur die Kunden zur Firma.
Falls man einen Gewerbeschein braucht: Wie lang dauer das mti dem Vormundschaftsgerichts-zeugs. Wenn ja, ist das 1) teuer und 2) aufwendig?
Danke im Voraus
Florian 
|
|
|
08.05.2003, 00:51
|
#2
|
|
TP-Special Mod
Registriert seit: Jun 2001
Ort: 8°21' O 49°1' N
|
Hi, Florian, und willkommen im TP!
Hier mal ein paar Grundinformationen. ( Bezieht sich zwar auf Webdesign, dürfte Dich aber auch betreffen...  )
|
|
|
08.05.2003, 00:55
|
#3
|
|
TP-Junior
Registriert seit: May 2003
|
Danke für die schnelle Antwort
Aber ich muss ja keine Rechnungen schreiben (macht ja die Firma, bin ja nur "Vermittler"), gilt das dann auch?
|
|
|
08.05.2003, 00:56
|
#4
|
|
TP-Special Mod
Registriert seit: Jun 2001
Ort: 8°21' O 49°1' N
|
*mitdenschulternzuck* da warten wir mal auf die Experten... 
|
|
|
08.05.2003, 00:57
|
#5
|
|
TP-Junior
Registriert seit: May 2003
|
Ok
Trotzdem Danke 
|
|
|
08.05.2003, 10:43
|
#6
|
|
TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
|
Hoi Florian
Ja - alles in diesem Artikel gilt auch uneingeschränkt für dich. Du musst also auf jeden Fall einen Gewerbeschein beantragen und der Weg dazu führt übers Vormundschaftsgericht. Kosten entstehen nicht bedeutend mehr als für den Erwerb eines Gewerbescheins auf normalem Wege (ca. 20€). Aufwendig ists ebenfalls nicht - was aber sowieso kein Hindernis darstellen sollte
Gruss Adi
|
|
|
08.05.2003, 14:57
|
#7
|
|
TP-Junior
Registriert seit: May 2003
|
Wie lang dauert das denn mit dem Vormundschaftsgericht (also der ganze "Prozess"?)
|
|
|
08.05.2003, 18:24
|
#8
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
|
Zitat:
Original geschrieben von salz
Wie lang dauert das denn mit dem Vormundschaftsgericht (also der ganze "Prozess"?)
|
Wenige Wochen bis mehrere Monate. Das mit mehreren Monaten kannst du ehr annehmen.
Kommt auf's Gericht und die Auslastung an. Die meisten Gerichte hatten solche Fälle noch NIE oder selten.
Daher dauert es auch ewig, es gibt zwar das Gesetz dazu, aber an der Ausführung haperts 
|
|
|
08.05.2003, 22:22
|
#9
|
|
TP-Junior
Registriert seit: May 2003
|
hm und wie schaut's aus, wenn ich das gewerbe offziell auf meinen vater laufen lasse?
dann is es doch einfacher, oder?
muss er dann sagen beim gewerbeamt, dass es für mich ist, aber auf einen erwachsenen läuft?
|
|
|
08.05.2003, 22:54
|
#10
|
|
TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
|
Zitat:
Original geschrieben von salz
hm und wie schaut's aus, wenn ich das gewerbe offziell auf meinen vater laufen lasse?
dann is es doch einfacher, oder?
muss er dann sagen beim gewerbeamt, dass es für mich ist, aber auf einen erwachsenen läuft?
|
Geht natürlich auch. In diesem Falle muss einfach dein Vater das Gewerbe anmelden und alle Rechte und Pflichten liegen bei ihm. Er kann dich dann sozusagen als Angestellten "halten". Beachtet werden muss da aber natürlich ebenfalls eine Vielzahl von Dingen wie Sozialabgaben, Steuern, Jugendarbeitsgesetz etc. um nur einige Beispiele zu nennen.
Gruss Adi
|
|
|
08.05.2003, 22:56
|
#11
|
|
TP-Junior
Registriert seit: May 2003
|
Heißt das, ich muss dann Sozialversicherungen und sowas zalen (bzw mein Vater die Hälfte udn ich die Hälfte)???
Und wenn ned, dann gelt ich alos Schwarzarbeiter?  
|
|
|
08.05.2003, 23:03
|
#12
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
|
Zitat:
Original geschrieben von salz
Heißt das, ich muss dann Sozialversicherungen und sowas zalen (bzw mein Vater die Hälfte udn ich die Hälfte)???
Und wenn ned, dann gelt ich alos Schwarzarbeiter? 
|
wenn du dann für deinen Vater tätig bist ohne das diese Tätigkeit steuerlich und versicherungsrechtlich erfasst ist, ist dies selbstverständlich eine illegale Beschäftigung.
Wer im Falle einer geregelten Beschäftigung die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge trägt, hängt von der Art der Beschäftigung ab. Ich kann mir allerdings vorstellen, daß du in deiner Situation lediglich eine geringfügige Beschäftigung ("Mini-Job") aufnehmen darfst.
|
|
|
08.05.2003, 23:04
|
#13
|
|
TP-Junior
Registriert seit: May 2003
|
hm.....
und wenn cih unentgeltich "für ihn" arbeiten würde?
weil ich "ihm" einfach helfen will? 
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:13 Uhr.
|
 |