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16.06.2003, 04:36
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2003
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Gewerbeanmeldung - Zeit davor
Hallo,
ich verdiene nun seit ein paar Monaten recht gut im Internet, so dass eine Gewerbeanmeldung langsam sinnvoll wäre.
Nun habe ich folgende Frage: Wie wird die Zeit davor behandelt, wenn ich morgen z.B. ein Gewerbe anmelde. Kann ich Arbeitsutensilien (PC, Drucker etc.) als Ausgaben/Unkosten später absetzen, obwohl vor Gewerbeanmeldung bereits gekauft?
Oder kann man ein Gewerbe auch rückwirkend anmelde (meine sowas mal gelesen zu haben). Würde ich aber nur ungern machen, da dann wahrscheinlich Probleme mit der Krankenversicherung z.B. auftreten.
Vielen Dank für's Lesen und evtl. Antworten.
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16.06.2003, 13:08
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#2
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Eine rückwirkende Anmeldung ist in der Regel nicht möglich.
Du kannst aber problemlos Kosten vor Gewerbeanmeldung gelten machen, denke aber daran, dass auch die Einnahmen davor erklärt werden müssen.
Good Luck mit Deiner Firma
Hardy
__________________
dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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16.06.2003, 17:56
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2003
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Zitat:
Original geschrieben von Hardy
Du kannst aber problemlos Kosten vor Gewerbeanmeldung gelten machen, denke aber daran, dass auch die Einnahmen davor erklärt werden müssen.
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Danke, dass wollte ich hören. 
Einnahmen angeben ist klar, ich will ja ruhig schlafen können
Zitat:
Original geschrieben von Hardy
[b]Eine rückwirkende Anmeldung ist in der Regel nicht möglich.
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Hab das mal irgendwo gelesen, wüßte jetzt aber nicht mehr wo... Aber ist ja auch egal, solange die Startkosten geltend gemacht werden können.
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16.06.2003, 18:22
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2003
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Auf meiner Gewerbeanmeldung steht Datum des Beginns der gewerblichen Tätigkeit. Deshalb müsste es auch möglich sein den Beginn zurück zu datieren.
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16.06.2003, 19:26
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Heidelberg
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War bei mir ohne Probleme möglich. Kommt wahrscheinlich auch ein bißchen auf den Zeitrahmen an ...
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16.06.2003, 22:26
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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und wer das bearbeitet, in Hamburg Harburg hatte ich null Probleme, bei meiner ersten Anmeldung in Eimsbüttel gab es nur Zoff, so ist das eben.
__________________
dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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17.06.2003, 08:04
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Mittelfranken
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Das geht auf alle Fälle. Einfach Datum Beginn der Betriebstätigkeit angeben.
Schon geregelt.
__________________
Life is fast, be faster...
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