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Alt 24.06.2003, 14:26   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2003
Ort: Braunschweig
Dennis80 macht alles soweit korrekt

Abschreibung von vor der Gründung erworbener Dinge?


Hallo!

Ab August werde ich mich freiberuflich selbstständig machen. Zur Zeit bin einen Monat lang arbeitslos.

Kann ich für die Steuer später auch Dinge abschreiben, die ich mir schon vor Gründung angeschafft habe?

Es handelt sich um Software, Hardware und Bücher, die ich ich mir in den letzten Wochen schon für meine neue Existenz besorgt habe, damit ich nicht dann nicht bei Null anfangen muss.

Viele Grüße,
Dennis
Dennis80 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 24.06.2003, 15:51   #2
Super Moderator
 
Benutzerbild von Robert
 
Registriert seit: Dec 2000
Ort: Lüneburg
Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Ja das ist möglich.
Diese Dinge werden nachträglich ins Betriebsvermögen eingebracht und können dann als Ausgaben bzw. Abschreibungen genutzt werden. Zu welchem Anteil weiß ich aber leider nicht genau.

Gruß
Robert
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Robert ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2003, 16:06   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2003
Ort: Braunschweig
Dennis80 macht alles soweit korrekt
Ich (natürlich) noch ein bisschen rumgesucht und folgende Seite auf akademie.de gefunden:
http://www.akademie.de/business/tipp...schreiben.html

"Das Haupt-Problem bei der Aufnahme von Sacheinlagen in das Betriebs-Vermögens besteht in deren angemessener Bewertung: Bei der Ermittlung des Wertes gehen Sie am besten davon aus, was Sie der Kauf eines gebrauchten Gegenstandes von einem fremden Dritten gekostet hätte."

Gruß,
Dennis
Dennis80 ist offline   Mit Zitat antworten
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