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27.07.2003, 13:10
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Welche Angaben muss ich bei der Gewerbeanmeldung machen?
Ein Thema speziell dazu habe ich nicht gefunden. Falls es bereits eines geben sollte, entschuldige ich mich vielmals!!
Bei der Suche nach einem "Muster", bin ich hierauf gestoßen:
http://www.duesseldorf.de/formular/pdf/32_gewanmel.pdf
Da ich nicht in Düsseldorf wohne: Sehen diese Anmeldebögen überall gleich aus oder kann es Abweichungen davon geben?
Meine Fragen dazu:
- Was muss ich bei 1. angeben? (Ich nehme mit einer Homepage Geld für Werbung ein, falls das wichtig ist)
- Was hat es mit Ort und Nummer des Registereintrages auf sich? (2.)
- Zu 16.: Ich bin Student. Ist meine Tätigkeit dann Nebenerwerb?
- Zu 19.: Ich habe ein paar Leute, die ab und zu an der Seite mitarbeiten. Denen werde ich auch ab und zu ei bsisel was zukommen lassen. Sollte/Darf/Muss ich die da angeben?
Besten Dank im Voraus!
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27.07.2003, 18:00
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#2
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Hallo,
über die Suchfunktion und in den Tuts steht schon einiges zum Thema, auch auf meiner Site http://www.hdbs.de findest Du eine Schritt für Schritt Anleitung.
Die Bögen sind nicht immer identisch aber nahezu.
Halte die Angage so global wie möglich, falls Du auch mal mit etwas anderem geld verdienen möchtest. Hast Du das aber nicht vor, kannst Du auch genau das reinschreiben, was Du eigentlich machst: gewerblicher Betrieb einer Website.
Du bist als kleienr Unternehmer in kein Register eingetragen (wenn Du größer wirst musst du ins Handelsregister).
Genau, das ist ein Nebenerwerb, es sei denn, Du bestreitest Deinen Lebensunterhalt davon.
zu 19: nein, Du stellst die ja wahrscheinlich nicht ein, hier wird nach Arbeitnehmern gefragt.
Schicke Site hast Du da, hat nur einen Haken: Sie ist nicht über FC St.Pauli
Viegrü
Hardy
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dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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27.07.2003, 18:10
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Hallo Hardy, besten Dank so weit! Werde mich erstmal durch Deine Seite wühlen, vielleicht werde ich dadurch ja schlauer. Aber im Grunde hast Du mir ja bereits fast alle Fragen beantwortet. Danke übrigens auch für die Blumen!
Hast Du Frage 1 ausgelassen oder habe ich die Antwort einfach übersehen? Kannst Du mir sagen, was ich da eintragen muss.
Und zum Nebenerwerb: Ich wohne bei meinen Eltern, KÖNNTE von den Einnahmen aber meinen Lebensunterhalt bestreiten. Trotzdem Nebenerwerb? Wofür ist das relevant? Was würde sich ändern, wenn ich nicht Nebenerwerb ankreuze?
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27.07.2003, 18:45
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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hello again,
frage eins habe ich mit beantwortet:
Halte die Angage so global wie möglich, falls Du auch mal mit etwas anderem geld verdienen möchtest. Hast Du das aber nicht vor, kannst Du auch genau das reinschreiben, was Du eigentlich machst: gewerblicher Betrieb einer Website.
Die Frage zum Nebenerwerb ist ganz neu.
Mit dem Nebenerwerbkreuz kann man sich die Handelskammer leichter vom Hals schaffen, und auch die Krankenversicherung wird es sicher interesant finden, dass Du davon leben könntest.
Sollten Deine Eltern noch Kindergeld kassieren, ist auch dort Nebenerwerb besser.
Einziger Nachteil der mir so einfällt: Großhändler könnten die Zusammenarbeit ablehnen, z.B. die Metro.
Viegrü
Hardy
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dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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27.07.2003, 18:50
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Okay, danke!
Kindergeld werden meine Eltern zwar eh nicht mehr bekommen, da ich die Grenze von 7.188 Euro spätestens im nächsten Jahr locker übersteige, aber ich werde dennoch Nebenerwerb ankreuzen. Dankesehr für Deine Hilfe!
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27.07.2003, 18:54
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Doch noch was vergessen: Punkt 1 auf diesem Bogen ist "Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform (ggf. bei GbR: Angabe der weiteren Gesellschafter)". Da soll ich "gewerblicher Betrieb einer Website" reinschreiben? Passt nicht so ganz, finde ich. Oder?
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27.07.2003, 19:18
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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ups, da war ich schon einen Punkt weiter bei Art der gewerblichen Tätigkeit.
Da die Firma ja noch nirgends eingetragen ist bleibt dieses Feld leer.
Viele Grüße
Hardy
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27.07.2003, 19:22
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Danke!
So, jetzt kann ich dieses Thema aber wirklich als erledigt markieren. 
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29.07.2003, 17:04
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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So, ich habe das Gewerbe soeben angemeldet. Der Fragebogen sah genau so aus wie der, den ich oben gepostet habe. 30 Euro hat's gekostet...
Als "Starttermin" habe ich das heutige Datum eingetragen. Kann ich Kosten, die vor heute angefallen sind, trotzdem als gewinnschmälernd geltend machen? Eigentlich auch die Kosten für die Gewerbeanmeldung?
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29.07.2003, 17:58
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#10
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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ja kannst du
auch Kosten, die du schon vorher investiert hast (Hardware, Software ...)
dürfen nicht uralt sein, diese Rechnungen, aber ich denke mal, alles aus diesem Jahr sollte noch gehen
ob es da eine genaue Regelung für gibt, weiß ich leider nicht 
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29.07.2003, 18:08
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#11
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Danke!
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29.07.2003, 19:11
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#12
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Das FA sagt, dass alle Vorlaufkosten angesetzt werden dürfen.
Die Gewerbeordnung verlangt eine Gewerbeanmeldung binnen 14 Tagen nach Geschäftsaufnahme. Was genau das ist, kann schwanken.
Wenn Du Hard- und Software anschaffst, sagen wir im Januar, Büromöbel und Material im März, nach Aussen tritts Du aber erst im Juli auf, dann ist es überhaupt kein Problem, alle Kosten mit als betriebsausgabe abzusetzen und die Gewerbeordnung wird auch nicht verletzt.
Das muss noch nicht mal alles während eines Jahres sein: Wenn Du einen aufwändigen Busiplan erstellen musst, kann schon mal über ein Jahr vergehen, in dem Kosten anfallen, das Gewerbe aber noch nicht angemeldet wird.
Viegrü
Hardy
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13.08.2003, 12:35
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#13
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Region Hannover
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Meine Eltern haben heute Post von der Gemeinde bekommen. Auf Grund meiner Gewerbeanmeldung werden jetzt jährlich nochmal zusaätzlich Müllgebühren in Höhe von 100,80 Euro fällig. Toll... 
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01.09.2003, 21:31
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#14
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2003
Ort: weiher im tiefsten Odenwald
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Zitat:
Original geschrieben von Nils1896
Meine Eltern haben heute Post von der Gemeinde bekommen. Auf Grund meiner Gewerbeanmeldung werden jetzt jährlich nochmal zusaätzlich Müllgebühren in Höhe von 100,80 Euro fällig. Toll...
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ähm oh
weiß darüber jemadn mehr, ich will die tage eins anmelden, aber hui, wie kommen die von gewerbe auf Müll, oder vor allem, was haste gesagt was du mit deinem Gewerbe machst?
Was mich auch interessieren würde, weis jemand ab wie viel Cash pro Monat ich Geld für Radio + Fernseh an die GEZ abdrücken muss?
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01.09.2003, 22:49
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#15
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Gegen den Müllbescheid solltet ihr sofort Einspruch einlegen. Meines Wissens gilt das nur, wenn die Nutzung überwiegend Gewerblich ist, was ja wohl nicht der Fall ist. Einige Gemeinden sind da anscheinend sehr eifrig. Ich höre das immer wieder.
Ich weiss jetzt gar nicht, ob jede Gemeinde da eigen Richtlinien hat, glaube ich aber nicht.
Also mal genau die Gebührenordnung studieren, ich denke das ist falsch.
@robo47: Wenn Du im Büro Radio hörst oder gar fern siehst wird Gebühr fällig. Wer Büroräume angemietet sollte vielleicht auch anmelden aber wenn Du ein Büro zu Hause hast, wirst Du doch wohl kein Radio oder gar Fernseher dort stehen haben oder???
Grüßle
Hardy
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