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Alt 03.09.2001, 23:31   #1
TP-Supporter
 
Benutzerbild von wanni
 
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wanni macht alles soweit korrekt

Student - maximale Arbeitszeit - Gewerbe


Als Student hab ich ja (soweit ich weiß) ne maximale Arbeitszeit von 20 Stunden in der Woche (während der Vorlesungszeit), damit mein Studium als "Hauptberuf" zählt. In meinem Arbeitsvertrag mit dem Krankenhaus ist jetzt als Arbeitszeit 7 Std. pro Woche eingetragen (effektiv sind´s aber mehr), also hab ich ja noch 13 Stunden pro Woche, die ich arbeiten kann.

Das dürfte dann doch mit dem Gewerbe kein Prob geben, oder? Ich meine, kann ja eh keiner nachvollziehen wieviel ich arbeite und soooooviel Umsatz werd ich auch nicht machen
__________________
Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge einen Schatten. (Karl Kraus)
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Alt 03.09.2001, 23:43   #2
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Benutzerbild von TheBrainer
 
Registriert seit: Feb 2001
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TheBrainer ist auf einem guten Weg
Dein Umsatz kann ja wohl nicht maßgabe für die Dauer Deiner gewerblichen Tätigkeit pro Woche sein!

Du kannst ja 5.000,- DM in 10 Minuten verdienen, wenn Du einen findest der das zahlt also löse Dich von diesem Gedanken-....

Sonst kann ich Dir leider nicht helfen ;(
TheBrainer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2001, 23:52   #3
TP-Supporter
 
Benutzerbild von wanni
 
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Göttingen
wanni macht alles soweit korrekt
Zitat:
Original geschrieben von TheBrainer
Du kannst ja 5.000,- DM in 10 Minuten verdienen, wenn Du einen findest der das zahlt also löse Dich von diesem Gedanken-....
hihi, stimmt

Achso, und wenn Du mal irgendwann keine 10 Minuten Zeit hast, dann kannste mir gerne ne Mail schicken
__________________
Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge einen Schatten. (Karl Kraus)
wanni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2001, 08:53   #4
TP-Senior
 
Benutzerbild von kruetten
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Orenhofen
kruetten macht alles soweit korrekt
Also ich bin in der gleichen Situation: Student & Gewerbe angemeldet. Aber das einzige Mal, dass ich diese Stundenzahl irgendwo angeben musste, war bei meiner Krankenkasse. Die wollten mich aus dieser 90Mark Studentenversicherung in eine 400Mark Selbstständigenversicherung stecken.
Außerdem, wer will denn irgendwie kontrollieren wieviel Stunden Du in der Woche zuhause in Deinem Büro sitzt und für Dein Gewerbe arbeitest.
__________________
Ich weiss keinen Weg zum sicheren Erfolg, nur einen zum sicheren Misserfolg - es jedem recht machen zu wollen. Plato
kruetten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2007, 20:56   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2007
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duenya macht alles soweit korrekt
das interessiert mich jetzt auch mein fall ist jedoch etwas anders..

ich studiere privat: hab folgende vorlesungszeiten fr 16-21 sa 8-17 uhr..diese zeiten sind ja an sich außerhalb der normalen arbeitszeiten..diesen studiengang nutzen vorzugsweise leute die gleichzeitig irgendwo festangestellt sind und sich weiterbilden wollen oder junge menschen die zb gleichzeitig eine ausbildung machen wollen..suche seit 1,5 jahren nach ner ausbildung und es hat nicht geklappt..mache mich derzeit selbstständig mit zwei partnern..ich werde gesellschafter und geschäftsführerin sein..

bin derzeit versichert bei meinen eltern..beziehe auch kein bafög..es ist sozusagen eine art abendstudium ich hab also zeit hauptberuflich etwas zu machen und das wird sicher mehr als 20h/woche sein was passiert mit meinem studentenstatus?was muss ich beachten? was passiert wenn ich 20h/woche überschreite auf was wirkt sich das alles aus?

unterscheidet man zwischen studenten die in der woche studieren und dene die am abend bzw wochenende studieren? bin jetzt irgendwie verwirrt :/
duenya ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2007, 16:09   #6
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Mich@el
 
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Hallo duenya,
bei Studenten, die familienversichert sind, sieht das folgendermaßen aus:

Du bleibst solange als Student familienversichert, solange Du in der 20 Stunden-Regelung nicht mehr als 350 Euro monatliches Einkommen hast (bei einem 400-Euro-Job ist die Grenze auf diese 400 Euro erhöht). Wer also z.B. im Rahmen der 20-Stunden-Grenze mehr als 400 Euro monatlich verdient, muß selbst für seine Krankenversicherung bezahlen.

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist der Student als Arbeitnehmer versicherungsfrei, wenn er "hauptberuflich" Student und nur "nebenberuflich" Arbeitnehmer ist. Folgende Bedingungen gelten als Voraussetzung:

1. In den Semesterferien kann der Student in beliebigem Umfang berufstätig sein, auch die Höhe des Gehalts spielt keine Rolle.

2. In der Vorlesungszeit muß das Studium im Vordergrund stehen. Das wird unterstellt, wenn die Arbeit:

a) nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich ausgeübt wird, unabhängig von der Höhe des Gehalts;

b) zwar mehr als 20 Stunden wöchentlich dauert, aber diese Mehrarbeit in den Abend- oder Nachtstunden oder am Wochenende ausgeübt wird, also dann wenn die Uni geschlossen ist.

Viele Grüße
Michael
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Geändert von Mich@el (10.02.2007 um 16:13 Uhr).
Mich@el ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2007, 13:55   #7
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Michael L macht alles soweit korrekt
Hallo,

ich hätte in diesem Zusammenhang eine Frage zu der Grenze von 350 €/Monat bei der Krankenversicherung.
Bezieht sich diese Angabe auf die wirklich im jeweiligen Monat erwirtschafteten Erträge (also z.B. alle im Monat Februar ausgestellten Rechnungen zusammenzählen und das muss dann unter 350€ bleiben) oder errechnet es sich am Jahresende als 1/12 des Gesamtgewinns?
Weil wie soll ich denn allein monatlich den reinen Gewinn errechnen? Die Ausgaben, die ich von den Einnahmen abziehe können ja jeden Monat anders sein.

Vielen Dank für eure Antwort.
Michael L ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2007, 16:53   #8
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Benutzerbild von Mich@el
 
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Hallo Michael L,
es wird der steuerliche Gewinn als Einnahme berücksichtigt. Da das in der Regel nicht im voraus festgelegt werden kann, mußt Du die voraussichtlichen Einnahmen schätzen.
So schwer wird es ja nicht sein, ob Du im Jahr gesehen monatlich über 350,00 Euro Gewinn erwirtschaften wirst.
Ansonsten wird der Steuerbescheid herangezogen und Du wirst evtl. nachträglich die Beiträge berappen müssen.

Grüße
Michael
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Alt 13.02.2007, 16:58   #9
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Registriert seit: Nov 2003
Ort: Wangen
Michael L macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Mich@el
Hallo Michael L,
es wird der steuerliche Gewinn als Einnahme berücksichtigt. Da das in der Regel nicht im voraus festgelegt werden kann, mußt Du die voraussichtlichen Einnahmen schätzen.
So schwer wird es ja nicht sein, ob Du im Jahr gesehen monatlich über 350,00 Euro Gewinn erwirtschaften wirst.
Ansonsten wird der Steuerbescheid herangezogen und Du wirst evtl. nachträglich die Beiträge berappen müssen.

Grüße
Michael
Hallo,

danke für deine Antwort.
Ich habe mich gleichzeitig auch nochmal direkt bei meiner KK informiert und eine ähnliche Antwort erhalten:
Zitat:
Bei Ausüben einer geringfügigen selbständigen Tätigkeit ist als Einkommensgrenze 1/7 der monatlichen Bezugsgrenze anzusetzen. Diese beträgt im Jahr 2007 € 350,00. Bei schwankendem monatlichen Einkommen, geht man vom Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus. Nicht vom Gewinn.
MfG,
Michael
Michael L ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2007, 17:58   #10
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Yep, sorry. Nicht der Gewinn. Zu versteuerndes Einkommen ist richtig.

Grüße
Michael
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Alt 13.02.2007, 18:08   #11
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Michael L macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Mich@el
Yep, sorry. Nicht der Gewinn. Zu versteuerndes Einkommen ist richtig.

Grüße
Michael
Und ich sehe es richtig, dass zum versteuernden Einkommen am Jahresende folgende Posten zählen:
  • Gewinn aus dem angemeldeten Gewerbe
  • ggf. Lohn aus dem 400€-Minijob
  • Zinsen & Co. aus Geldanlagen
  • Entlassungsgeld aus dem Zivildienst

Oder hab ich noch was vergessen?
Michael L ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2007, 18:14   #12
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Der Lohn aus dem 400 EUR Job nicht, es sei denn der 400 EUR-Job wird auf Lohnsteuerkarte gearbeitet und nicht wie üblich pauschal vom Arbeitgeber versteuert.
Ebenso zählt das Entlassungsgeld vom Zivi nicht dazu.

Gruß
Sven
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Alt 13.02.2007, 18:29   #13
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Michael L macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Sven
Der Lohn aus dem 400 EUR Job nicht, es sei denn der 400 EUR-Job wird auf Lohnsteuerkarte gearbeitet und nicht wie üblich pauschal vom Arbeitgeber versteuert.
Ebenso zählt das Entlassungsgeld vom Zivi nicht dazu.

Gruß
Sven
Ah, ok, sorry.
Da hab ich jetzt einiges durcheinenader Geschmissen (Kindergeld, Einkommenssteuer, KK).
Danke für die Richtigstellung!
Michael L ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2007, 14:01   #14
TP-Newbie
 
Registriert seit: Oct 2007
Casi macht alles soweit korrekt
Question

Mehr wie 20h und 400 Euro?


Zunächst ein paar Fakten: Ich bin Student und arbeite nebenher.

Dazu habe ich folgende Fragen:

Ich bin nicht mehr familienversichert, sondern als Student pflichtversichert, da ich über 27 bin. Inwieweit gilt dann die 20 Stunden-Regelung?
Was wäre wenn ich nun beispielsweise 30 Stunden/Woche arbeite bzw. beschäftigt bin? Wäre es dann sinnvoll 14h aufs Wochenende zu verlegen (mein Arbeitgeber würde das mitmachen), so dass die Arbeitszeit während der Woche unter 20 Stunden liegt? Wäre ich dann "hauptberuflich" noch Student?
Auch das Gehalt würde logischerweise deutlich über 400 Euro liegen, wie sieht es da dann mit Versicherung, etc., aus?

Das ganze bezieht sich auf folgenden Beitrag bzw. geht eben darüber hinaus:
Zitat:
Zitat von Mich@el Beitrag anzeigen
Hallo duenya,
bei Studenten, die familienversichert sind, sieht das folgendermaßen aus:

Du bleibst solange als Student familienversichert, solange Du in der 20 Stunden-Regelung nicht mehr als 350 Euro monatliches Einkommen hast (bei einem 400-Euro-Job ist die Grenze auf diese 400 Euro erhöht). Wer also z.B. im Rahmen der 20-Stunden-Grenze mehr als 400 Euro monatlich verdient, muß selbst für seine Krankenversicherung bezahlen.

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist der Student als Arbeitnehmer versicherungsfrei, wenn er "hauptberuflich" Student und nur "nebenberuflich" Arbeitnehmer ist. Folgende Bedingungen gelten als Voraussetzung:

1. In den Semesterferien kann der Student in beliebigem Umfang berufstätig sein, auch die Höhe des Gehalts spielt keine Rolle.

2. In der Vorlesungszeit muß das Studium im Vordergrund stehen. Das wird unterstellt, wenn die Arbeit:

a) nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich ausgeübt wird, unabhängig von der Höhe des Gehalts;

b) zwar mehr als 20 Stunden wöchentlich dauert, aber diese Mehrarbeit in den Abend- oder Nachtstunden oder am Wochenende ausgeübt wird, also dann wenn die Uni geschlossen ist.

Viele Grüße
Michael
Casi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2007, 15:18   #15
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Hi Casi, dieser Beitrag sollte die Fragen beantworten.

Grüße
Michael
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