Hallo,
Da hat Wanni vollkommen recht mit seinem Gefühl.
Der Freibetrag beträgt 48 TDM Gewerbeertrag bzw Gewinn. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit werden da nicht mit eingerechnet. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem örtlichem Hebesatz, der von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. Die entsprechenden Zahlen erhält die Gemeinde vom Finanzamt. Dabei werden auch so genannte Dauerschulden als Kapital eingerechnet (pervers, da man das Geld ja nun nicht hat, sonst wären es ja keine Schulden). Deshalb wäre es sinnvoll, das die Kontokorrentkonten eines Gewerbebetriebes zumindestens kurzfristig im Jahr ausgeglichen sind, weil dann sind es keine Dauersxhulden. Daher könnte es zum Beispiel sinnvoll sein, das Du Deinen Betriebsporsche, von dem SLK für die junge und attraktive Bürobotin ganz abgesehen, nicht über einen Kredit finanzierst, sondern least. Weil Du dann ja keine sog. Dauerschulden hast die in die Gewerbesteuer eingerechnet werden können.
Gewerbesteuer wird nicht von Freiberuflern gezahlt. Daher wäre ja der von mir in anderen Threads schon ab und an angesprochene Status des Freiberuflers nach § 18 AO für viele recht prickelnd. Deshalb sollte man das vielleicht mal via Finanzamt versuchen, das man diesen Status bekommt. Entweder sagen die sofort nein oder das ganze wird dann mittels eines gutachtens festgestellt. Und wenn nicht: Vielleicht geht ja einer von euch bis zum BFH...... (vorausgesetzt es gibt in der Zwischenzeit nicht bereits ein Urteil vom BFH zu diesem Thema)
thomas
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