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Nach der Gewerbeanmeldung?
Wie ist es eigentlich gleich nach der Gewerbegründung?
Darf man sofort loslegen und auch Rechnungen schreiben (mann hat dann ja noch keine Ust.Id, die man auf den Rechnungen angeben kann) bevor sich das FA bei einem gemeldet hat und irgendwann eine Ust.Id zugeordnet hat?
Was macht mann wenn sich das FA garnicht meldet (ist ja auch schonmal vorgekommen)?
Ist man verplichtet/sollte man aus eigenem Interesse sich dann beim FA melden?
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