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18.09.2003, 18:04
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2003
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Aufforderung zur Gewerbeanmeldung
Heute hab ich von der Gemeinde einen Brief bekommen, in dem ich aufgefordert werde, die Gewerbeanmeldung nachzuholden. Das ganze mit Fristsetzung.
Laut schreiben betreibe ich eine durch die ein meldepflichtiges Gewerbe ausgeführt wird.
In der Tat setzte ich Textwerbelinks auf der Webseite ein. Meine Webseite ist eine Linksammlung von kostenlosen Fußball Tippspielen. Die Textwerbebanner sollen helfen, die Webspace und Domainkosten zu refinanzieren. Klappt aber nicht. Hab die Werbung nun schon seit 3 Monaten drauf, und noch keine 5 Euro "eingenommen". Ich will ja auch nicht wirklich was mit der Seite verdienen (setzte 1 Werbung pro Seite ein). Webspace kosten betragen genau 5 Euro im Monat.
Im Prinzip hab ich ja nichts dagegen ein Gewerbe an zu melden. Die einmaligen Kosten würde ich ja zahlen. Steuern kämen bei den hohen Einnahmen wohl auch nicht auf mich zu. Aber der Verwaltungsakt würde das ganze wohl nicht rechtfertigen. Kann ich die Gewerbeanmeldung umgehen, indem ich einfach die Werbung herunter nehme? Muss ich mit einer Strafe etc. rechnen?
Dienstag habe ich einen Termin bei der Gemeinde um mal alles zu klären. Ist für mich alles etwas unverständlich.
Im Grunde habe ich ja schon mal mit dem Gedanken gespielt, ein Gewerbe anzumelden. Natürlich mit anderen Projekten, und nicht mit dieser Seite, mit der sich nichts verdienen läßt.
Frage hierzu. Man findet sehr viele gute Information hier auf der Seite und im Forum. Allerdings nur für welche, die wirklich die komplette Selbstständigkeit wagen möchten. Ich würde das ganze, wenn, dann nur Nebenberuflich machen wollen. Hinzu kommt noch, dass ich momentan noch in der Ausbildung bin (bis nächste Jahr Mai). Was gibt es hier alles zu beachten? Habt ihr dafür auch Informationen?
Danke euch jetzt schon mal für eure Hilfe. Danke.
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18.09.2003, 19:23
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo Hermann,
das ist ja wirklich mal interessant, das die Gemeinden auf ihre Gewerbetreibenden so zugehen. Könnte man ja fast als freundliche, kostenfreie Abmahnung ansehen.
Aber nun zum Fleische:
Objektiv wird sich Deine Seite wohl so darstellen, das Du Einnahmen durch Werbung hast. Wie es "subjektiv" aussieht ist eine ganz andere Sache. Wie ich aber schon öfters schrieb, ist auch die Werbeschaltung auf derartigen Seiten m.E. zumindestens nach aussenhin als Gewerbe anzusehen. Neben den anderen Punkten, greift hier auch der Punkt "Gewinnerzielungsabsicht", denn wie Du selbst sagst, willst du damit die Providerkosten abdecken, die Kosten im buchhalterischen Sinne darstellen. Um diese zu decken mußt Du Einnahmen erzielen und machst vielleicht auch mal irgendwann Gewinn.
Von daher würde ich die 20-30 € einsetzen ....
Berichte doch demnächst mal bitte von Deinem Termin.
Gruß Thomas
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19.09.2003, 17:11
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#3
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Super Moderator
Registriert seit: Dec 2000
Ort: Lüneburg
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Sehr interessant ...
Bitte halte uns da mal auf dem Laufenden ...
Aber ich denke, dass das Gewerbeamt bei deinen Voraussetzungen davon absehen wird.
Aber auf jeden Fall das Finanzamt wird sich da nicht einmischen. Das ist ja nun wirklich keine Voraussetzung für eine Steuererklärung oder ähnliches
Gruß
Robert
__________________
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Fragen/Probleme/Ideen ->rob@traum-projekt.com
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22.09.2003, 20:29
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2003
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Hab nun auch mitbekommen, dass mich jemand beim Finanzamt angezeigt hat.
Vom Finanzamt selbst hab ich zwar noch nichts bekommen, hab das aber aus sicherer Quelle erfahren.
Werbung ist jetzt erst mal komplett runtergenommen. Hatte ja eh nichts davon. Bin mal gespannt, was das Finanzamt von mir will. Können ja, wenn sie unbedingt wollen, meinen enormen Verdienst der letzten drei Monate von satten 4,11 Euro nachprüfen.
Schöner Schei*
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24.09.2003, 15:09
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Sep 2003
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na klasse!
Jaaa, melde ein Gewerbe an.....gehe zum Finanzamt!
Du hast 4,11 EURO Einnahmen.......und massig Ausgaben:
Fachzeitschriften, Telefonkosten (auch vom Surven), der
Besuch von LAN-Parties und auf der Cebit, Fahrkosten....und und und. Du machst einen netten Verlust und verminderst durch deine negativen Einkünfte dein zu versteuerndes Einkommen! Das bedeutet: DU SPARST STEUERN!
Und die zu viel gezahlte Mehrwertsteuer kriegst du dann auch noch vom Finanzamt erstattet?
Tja, jetzt wissen wir wenigstens, warum wir so viel Steuern zahlen und unser Stadt so verschuldet ist. Weil unsere Ämter so effektiv arbeiten.....
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24.09.2003, 15:41
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#6
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Super Moderator
Registriert seit: Dec 2000
Ort: Lüneburg
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Das mit der Anzeige ist schon sehr interessant ..
Manche Leute scheinen auch nix zu tun zu haben
Na ja ..
Gruß
Robert
__________________
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25.09.2003, 20:26
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2003
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Tag X ist gekommen, und ich hab der Gemeinde einen Besuch abgestattet.
Zuerst hatte ich das Vergnügen mit Frau Y, die mir auch den netten Brief geschrieben hatte. Nachdem ich mich vorgestellt hatte, gleich meine erste Frage: "Welcher Gesichtspunkt meiner Internetseite ist entscheidend dafür, dass sie der Ansicht sind, dass ich dafür eine Gewerbe anmelden muss?"
Frau Y: "Was sie da machen ist eine gewerbliche Tätigkeit".
Ich: "Was genau an der Seite ist entscheided dafür?"
Frau Y: "Für die Seite die sie betreiben, brauchen sie ein Gewerbeschein."
Ok, die Frau konnte oder wollte mir nicht wirklich die Auskunft geben, die ich brauchte. Daher frage ich, wer es festgelegt hat, dass ich jetzt ein Gewerbe anmelden muss.
Sie habe sich beim Landratsamt erkundigt, und die haben gemeint, dafür müsse ein Gewerbe angemeldet werden.
Nun gut, diesen netten Herr haben wir angerufen. Nettes Gespräch, und es kam auch alles verständlich rüber. Da ich für andere Seiten Werbung mache, ist damit eine Gewinnerziehlungsabsicht gegeben, und damit ist das Gewerbe fällig. Ok, dass nehme ich so hin. Wenn ich die Links von Affilinet entferne (was ich ja schon längst getan habe) könnte ich die Seite dann so weiterbetreiben ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen (ich)?
- Sie machen dann ja immer noch Werbung für andere Seite (Herr Landratsamt)
- Ich: Ja aber, ich verdiene damit ja dann auch nichts
- Landratsamt: Sie bieten ja damit eine Dienstleitung an, da ist es schwer zu glauben, dass sie damit nichts verdienen wollen
- Ich: Wenn es so ist, brauche ich kein Gewerbe?
- Landratsamt: So ist es.
Kompetente Auskunft, damit bin ich zufrieden. Frau Y hat mir inzwischen schon das xte mal die Anmeldung für das Gewerbe unter die Nase gehalten.
Von dem netten Herr vom Landratsamt bekam ich auch noch den Tip, dass ich mich nicht wundern müsste, wenn ich so eine "Dienstleistung" anbiete - auch wenn ich nichts damit verdiene - , dass sie das Finanzamt da mal erkundigen wird.
Nuja, damit rechne ich ja schon.
Fazit: Müsste wirklich ein Gewerbe für die Seite anmelden. Jeder Werbebanner zähl.
Damit könnte man jeden, der von Affilinet und Co. auch nur Werbung einbindet (auch wenn die Seite nicht mal einen Besucher hat), beim Gewerbeamt / Finanzamt anschwärzen.
Ok, damit kann ich leben. Werbebanner runter, gegenüber dem Finanzamt eine Erklärung abgeben, wieviel ich mit der Seite bisher verdient habe, wenn sie das möchten, und hoffentlich ist es damit dann fertig.
Übrigens, die Ämtern sind verpflichtet, auch anonymen Hinweisen nachzugehen! Jeder der seinem kleinen Nachbar nicht mag, kann also mal anschwärzen gehen. Rumärgern wird sich der Nachbar auf jeden Fall müssen.
In diesem Sinne.
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25.09.2003, 21:41
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo,
das ist ja aufschlußreich ....
Das würde ja im Endeffekt bedeuten, das jeder der an einem Bannertauschprogramm meinetwegen bei 1und1 teilnimmt um den preis für seine "duunddeingoldfisch.de" Seite niedrig zu halten in Gewinnerzielungsabsicht (sparen von x,xx € Hostinggebühr im Monat) handelt und damit ein Gewerbe betreibt ....
Obgleich:
ich war jetzt erstmals auf der Seite von affili.net. Da springt einen die Werbebotschaft: "monatliche zuverlässige Auszahlungen" oder ähnlich ja gleich an. Da ein Gewerbe zu vermuten liegt schon sehr nahe. Wenn dann die Leute auf dem Amt keine Ahnung von den realen Einnahmen haben ....
Thomas
Geändert von ::..Thomas..:: (25.09.2003 um 21:45 Uhr).
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26.09.2003, 14:57
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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Naja, meist geht das noch als Provision durch. Das musst du maximal bei deiner Einkommensteuererklärung angeben falls du eine machst.
Dein Amt scheint da wirklich nur sehr kleinlich zu sein, letzten Endes gibt es da mal wieder regionale Unterschiede.
Im Prinzip wird dir nun eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt, kannst du das Gegenteil nicht glaubhaft machen musst du auch ein Gewerbe anmelden.
Dabei kommt dann ein Verlust raus, das machst du ein paar Jahre bis dir das Finanzamt "Liebhaberei" nachsagt und dein Gewerbe "stillgelegt" wird.
Soviel Bürokratie und Paragraphenreiterei wie mit Deutschen Behörden erlebst du glaube ich nirgendwo anders.
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27.09.2003, 18:12
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2003
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Heute habe ich zum ersten mal was vom Finanzamt gehört:
Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung
nach §149 Absatz 1 Abgabenordnung ... sind sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
Ich soll Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung für 2002 einreichen.
Bis 31.8.02 war ich Student mit lediglich Bafög und seit 09.02 bin ich Azubi. Supi.
Geändert von herman_h (27.09.2003 um 18:16 Uhr).
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27.09.2003, 18:58
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#11
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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irgendwie scheinen die Finanzämter momentan nen Furz im Kopf zu haben
wir bekamen jetzt neulich für unseren Verein ( under the bridge e.V.) Post vom FA: laut dieser Aufforderung sollten wir gleich eine Kapitalgesellschaft gründen ...
Hab' dann da angerufen (war nur die Urlaubsvertretung des Urhebers des FA-Schreibens da), dieser Frau erklärt, dass wir gemeinnützig sind und ohne Sponsorengelder, private Spenden und öffentliche Zuschüsse sowieso schon lange pleite wären. Sie meinte daraufhin, wäre ok, wir sollen diesen Sachverhalt kurz schriftlich darlegen, dann käme das Ganze wieder zu den Akten.
Haben wir dann gemacht, aber der eigentliche Urheber des Schreibens sieht wohl doch alles anders: weil wir 2001 tatsächlich ausnahmsweise mal etwas über 1000 € Überschuss hatten, besteht er jetzt auf komplette Körperschaftssteuererklärungen für die letzten Jahre rückwirkend
Da 1000 € nun mal wirklich innerhalb des Steuerfreibetrages eines e.V. liegen (und im Jahr vorher fast 5000 € Miese waren) ist schon jetzt klar, dass nicht ein Cent Steuer für's FA bei dieser Aktion abfallen wird ...
Aber Hauptsache, der Herr Finanzbeamte hat 'ne Akte angelegt .... 
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21.03.2004, 12:33
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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da soll einer die Ämter verstehen, ich verstehe sie zumindest nicht, also ich schliesse folgendes Fazit: Betreibe ich eine Seite, mit einem Werbebanner vom Provider, bin ich verpflichtet ein Gewerbe anzumelden, da dieser Banner allerdings nur dazu dient, die Webspace kosten niedrig zu halten (werbefinanziertes Webspace), werde ich also auch niemals gewinn einfahren, nach paar Jahren merkt das Finanzamt, dass sie mit mir nichts als nur Arbeit haben, und keine Steuern einnehmen, und werfen mir Liebhaberei vor, für eine Sache, die ich niemals gewerblich anmelden wollte, sondern die Ämter mich dazu verpflichten es anzumelden, verstehe ich das ganze richtig?
Wenn ja, dann haben wir eine neue Dimension der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Ämter gefunden.
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21.03.2004, 12:34
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2004
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achja, und wenn mir dann Liebhaberei vorgeworfen wird, und das Gewerbe abgemeldet werden muss, darf ich dann de Site mit dem Banner betreiben? Oder muss ich den Banner rausnehmen und anschliessend ein teureres, werbefreies Paket beim Provider bestellen?
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