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Alt 27.09.2003, 18:25   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Sep 2003
PictureArtist macht alles soweit korrekt
Question

Gewerbe ummelden


Hallo,

könnt Ihr mir vielleicht sagen, was alles nötig ist, um ein Gewerbe (Kleinunternehmerregelung) auf den Ehepartner umzumelden. Muss dieser, also der neue Gewerbetreibende, auch persönlich bei der Ummeldung anwesend sein, oder reicht eventuell auch eine entsprechende Vollmacht?

Achja, wo liegen eigentlich die rechtlichen Grenzen einer Handlungsvollmacht, die ein Gewerbetreibender seinem Ehepartner erteilt hat?


Gruß

Jirka
PictureArtist ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 28.09.2003, 20:18   #2
TP-Specialist
 
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
adrian macht alles soweit korrekt
Hi Jirka

Eine Vollmacht sollte prinzipiell schon reichen. Da dir hier jedoch höchstwahrscheinlich zu dieser doch sehr spezifischen Frage niemand verlässlich Antwort geben kann, würde ich sagen, dass du am Besten gleich beim Gewerbeamt nachfragst.

Gruss Adrian
__________________
smaboo AG // Embedded Branding (Startup in Berlin)

zimtkorn AG // applications & internet solutions

XING-Profil: Adrian Locher
adrian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2003, 20:56   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Viernheim
marco249 macht alles soweit korrekt
Hallo,

sofern du die Kleinunternehmerregelung in anspruch genommen hast, kommt es darauf an on du dich als Kaufmann nach HGB in das Handelsregister hast eintragen lassen oder nicht.
Ich nehme mal an das du dich nicht hast eintragen lassen.
In dem falle wäre es so:

Keine Firma ! Eine Firma kann somit auch nicht übertragen werden ! Ist zbs. bei Tod des Inhabers der fall. Ob es im falle der Übertragung auch gilt kann ich nicht 100% sagen. Erkundige dich einfach. Ein anruf beim Ordungsamt genügt.

Gruß

Marco
marco249 ist offline   Mit Zitat antworten
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