Gewerbe ummelden
Hallo,
könnt Ihr mir vielleicht sagen, was alles nötig ist, um ein Gewerbe (Kleinunternehmerregelung) auf den Ehepartner umzumelden. Muss dieser, also der neue Gewerbetreibende, auch persönlich bei der Ummeldung anwesend sein, oder reicht eventuell auch eine entsprechende Vollmacht?
Achja, wo liegen eigentlich die rechtlichen Grenzen einer Handlungsvollmacht, die ein Gewerbetreibender seinem Ehepartner erteilt hat?
Gruß
Jirka
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