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03.11.2003, 12:58
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2003
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Scheinselbständigkeit?
Hallo alle zusammen
Auch ich beschäftige mich seit einigen Monaten mit dem Thema Selbständigkeit. Hab viel gelesen aber zur Scheinselbständigkeit fehlen mir noch Infos.
Zuerst einmal würde mich interessieren, ob diese Aussage hier richtig ist:
Scheinselbständig ist unter anderem jemand, der weniger als 3 "Kunden" hat. Stimmt das so?
Was dann noch interessant wäre: Gilt diese Regelung ab dem 1. Tag der selbständigen Tätigkeit? Und unterliegen freiberuflich Tätige dieser Klausel ebenso wie Gewerbetreibende?
Wäre wirklich dankbar für Informationen 
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03.11.2003, 13:04
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#2
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2003
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Also, ab dem 1.Tag deiner selbständigen Tätigkeit gilt diese Regel sicher nicht, denn du brauchst ja eine gewisse Zeit um dir überhaupt einen Kundenstamm aufzubauen.
Soviel ich weiß fällt unter Scheinselbständigkeit, wenn man hauptsächlich von einem Auftraggeber abhängig ist und der einen auch fest in seinen Arbeitsablauf einplant.
__________________
Träume nicht dein Leben
– lebe deinen Traum!
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03.11.2003, 17:04
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Die Scheinselbstständigkeit ist nicht abhängig von der Anzahl deiner Kunden, sondern wieviel du für den einen oder anderen Kunden arbeitest. Wenn du beispielsweise 90% deines Umsatzes mit einem Auftraggeber erzielst, liegt zumindest der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit nahe. Es gibt dort auch eine genaue prozentuale Angabe, aber ich bin mir momentan nicht sicher.
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03.11.2003, 17:14
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2003
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Mal anders herum gefragt: Angenommen ich würde mein Gewerbe anmelden und hätte eben nur einen Kunden, von dem ich 100% meines Umsatzes beziehe. Wie lang würde es dauern, bis ich deshalb Ärger bekomme? Wer prüft sowas? Und was wären die Konsequenzen?
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03.11.2003, 18:54
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#5
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2003
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Der Rentenversicherungsträger, da müßtest du und dein Auftraggeber dann nachzahlen.
__________________
Träume nicht dein Leben
– lebe deinen Traum!
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03.11.2003, 20:16
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo,
Google wirft zum Suchwort Scheinselbständigkeit sehr viele Treffer aus .... vielleicht beantwortet das ja schon Deine Fragen.
Gruß
Thomas
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06.11.2003, 20:06
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2003
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Ja, gegooglet habe ich schon ewige Nächte hindurch. Bin trotzdem nicht viel schlauer geworden.
Weiß denn wenigstens jemand mit Sicherheit, ob diese Regelung auch für Freiberufler gilt? Damit wäre mir schon sehr geholfen.
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06.11.2003, 20:17
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#8
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
Ort: Kiel
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Ja, das gilt für Freiberufler genauso wie für "normale" Gewerbetreibende. Auskünfte kannst du dir auch beim Arbeitsamt einholen.
viele Grüße
Nicole
__________________
Rot-Stich
Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...
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20.11.2007, 18:21
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#9
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2007
Ort: Frankfurt
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Hallo,
die Rechtsprechung in diesem Land ist wirklich seltsam. Ich wollte meine ehemaligen Auftraggeber zwecks Scheinselbständigkeit an den Pranger stellen. Laut meinem Anwalt, würde dieses Verfahren 2-3 Jahre dauern. Er hat mich darauf Aufmerksam gemacht, das wenn überhaupt, sich die BFA oder Krankenkasse dafür interessieren könnte.
Das ist leider alles sehr traurig.
Gruß
Tulpenknicker
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20.11.2007, 20:51
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Tulpenknicker
Hallo,
die Rechtsprechung in diesem Land ist wirklich seltsam. Ich wollte meine ehemaligen Auftraggeber zwecks Scheinselbständigkeit an den Pranger stellen. Laut meinem Anwalt, würde dieses Verfahren 2-3 Jahre dauern. Er hat mich darauf Aufmerksam gemacht, das wenn überhaupt, sich die BFA oder Krankenkasse dafür interessieren könnte.
Das ist leider alles sehr traurig.
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Naja. Die Justiz ist kein Erfüllungsgehilfe für private Racheakte und Pranger gibt es in Deutschland seit ein paar Hundert Jahren auch nicht mehr.
copy
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