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Alt 03.11.2003, 12:58   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2003
itsjustme macht alles soweit korrekt

Scheinselbständigkeit?


Hallo alle zusammen

Auch ich beschäftige mich seit einigen Monaten mit dem Thema Selbständigkeit. Hab viel gelesen aber zur Scheinselbständigkeit fehlen mir noch Infos.
Zuerst einmal würde mich interessieren, ob diese Aussage hier richtig ist:
Scheinselbständig ist unter anderem jemand, der weniger als 3 "Kunden" hat. Stimmt das so?
Was dann noch interessant wäre: Gilt diese Regelung ab dem 1. Tag der selbständigen Tätigkeit? Und unterliegen freiberuflich Tätige dieser Klausel ebenso wie Gewerbetreibende?

Wäre wirklich dankbar für Informationen
itsjustme ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 03.11.2003, 13:04   #2
TP-Supporter
 
Benutzerbild von duna
 
Registriert seit: Jul 2003
duna ist auf einem guten Weg
Also, ab dem 1.Tag deiner selbständigen Tätigkeit gilt diese Regel sicher nicht, denn du brauchst ja eine gewisse Zeit um dir überhaupt einen Kundenstamm aufzubauen.
Soviel ich weiß fällt unter Scheinselbständigkeit, wenn man hauptsächlich von einem Auftraggeber abhängig ist und der einen auch fest in seinen Arbeitsablauf einplant.
__________________
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duna ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2003, 17:04   #3
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
Die Scheinselbstständigkeit ist nicht abhängig von der Anzahl deiner Kunden, sondern wieviel du für den einen oder anderen Kunden arbeitest. Wenn du beispielsweise 90% deines Umsatzes mit einem Auftraggeber erzielst, liegt zumindest der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit nahe. Es gibt dort auch eine genaue prozentuale Angabe, aber ich bin mir momentan nicht sicher.
ratze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2003, 17:14   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2003
itsjustme macht alles soweit korrekt
Mal anders herum gefragt: Angenommen ich würde mein Gewerbe anmelden und hätte eben nur einen Kunden, von dem ich 100% meines Umsatzes beziehe. Wie lang würde es dauern, bis ich deshalb Ärger bekomme? Wer prüft sowas? Und was wären die Konsequenzen?
itsjustme ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2003, 18:54   #5
TP-Supporter
 
Benutzerbild von duna
 
Registriert seit: Jul 2003
duna ist auf einem guten Weg
Der Rentenversicherungsträger, da müßtest du und dein Auftraggeber dann nachzahlen.
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duna ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2003, 20:16   #6
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo,

Google wirft zum Suchwort Scheinselbständigkeit sehr viele Treffer aus .... vielleicht beantwortet das ja schon Deine Fragen.

Gruß

Thomas
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.11.2003, 20:06   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2003
itsjustme macht alles soweit korrekt
Ja, gegooglet habe ich schon ewige Nächte hindurch. Bin trotzdem nicht viel schlauer geworden.
Weiß denn wenigstens jemand mit Sicherheit, ob diese Regelung auch für Freiberufler gilt? Damit wäre mir schon sehr geholfen.
itsjustme ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.11.2003, 20:17   #8
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Nice
 
Registriert seit: May 2002
Ort: Kiel
Nice hilft, wo's gehtNice hilft, wo's gehtNice hilft, wo's gehtNice hilft, wo's geht
Ja, das gilt für Freiberufler genauso wie für "normale" Gewerbetreibende. Auskünfte kannst du dir auch beim Arbeitsamt einholen.

viele Grüße
Nicole
__________________
Rot-Stich


Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...
Nice ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2007, 18:21   #9
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2007
Ort: Frankfurt
Tulpenknicker macht alles soweit korrekt
Hallo,
die Rechtsprechung in diesem Land ist wirklich seltsam. Ich wollte meine ehemaligen Auftraggeber zwecks Scheinselbständigkeit an den Pranger stellen. Laut meinem Anwalt, würde dieses Verfahren 2-3 Jahre dauern. Er hat mich darauf Aufmerksam gemacht, das wenn überhaupt, sich die BFA oder Krankenkasse dafür interessieren könnte.

Das ist leider alles sehr traurig.
Gruß
Tulpenknicker
Tulpenknicker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2007, 20:51   #10
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Tulpenknicker Beitrag anzeigen
Hallo,
die Rechtsprechung in diesem Land ist wirklich seltsam. Ich wollte meine ehemaligen Auftraggeber zwecks Scheinselbständigkeit an den Pranger stellen. Laut meinem Anwalt, würde dieses Verfahren 2-3 Jahre dauern. Er hat mich darauf Aufmerksam gemacht, das wenn überhaupt, sich die BFA oder Krankenkasse dafür interessieren könnte.

Das ist leider alles sehr traurig.
Naja. Die Justiz ist kein Erfüllungsgehilfe für private Racheakte und Pranger gibt es in Deutschland seit ein paar Hundert Jahren auch nicht mehr.

copy
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