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Hi,
man kann mit der Gewerbeanmeldung warten, bis das Gewerbe tatsächlich gestartet ist, man also als Gewerbetreibender aktiv wurde.
Dann muss innerhalb von zwei Wochen die Anmeldung erfolgen. Dies haben mir zwei Mitarbeiter aus verschiedenen Ortsämtern gesagt. Ob es dafür allerdings eine gesetzliche Grundlage gibt, weiss ich nicht.
Die Vorsteuer aus dem zwei Wochen alten Kauf kann man also Problemlos wiederholen.
Ältere Anschaffungen gehen i.d.R. auch beim Finanzamt durch, man kann dies gut damit begründen, dass man erst mal sehen wollte, ob überhaupt aus der Sache überhaupt was wird und hat erst später das Gewerbe beantragt.
Da muss der Beamte dann schon sehr verknöchert sein, dass er das rausschmeisst. Aber Achtung wenn Anmeldung und Anschaffungen in unterschiedlichen Kalendjahren (und somit auch Witrschaftsjahren) liegen. Dann gibt es schnell Probleme.
Gruss
Hardy
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dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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