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Alt 22.11.2003, 16:13   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2003
Amigo132 macht alles soweit korrekt

Gewerbeschein, notwendig?


Gewerbeschein, notwendig?
Hallo @all!

Ich betreibe eine Community, die noch nicht so sehr bekannt ist.
Dennoch möchte ich einen Fanshop über einen anderen Anbieter anbieten, ich wäre dann sozusagen der Vermittler.
Für den Artitkel bei dem Anbieter gibt es einen Basispreis den ich erhöhen darf und für mich dann die Differenz zwischen Endpreis und Basispreis als Provision rausspringt.
Ist alsofast wie ein Partnerprogramm, nur das ich die Artikel (T-shirts) mit einem Logo versehen darf.
Ich bin 17 Jahre alt, momentan zuhause und gehe nächstes Jahr weiter auf die Schule.

Nun meine Frage: Wieviel darf ich verdienen ohne Steuern abzuleisten (ohne Probleme mit dem Finazamt zu bekommen)und brauch ich dafür ein Gewerbeschein?
Dieser Fanshop wäre ja nicht unbedingt als regelmäßiges Einkommen zuzuordnen, da der Gewinn ja variiert.

Danke für die Antworten!

Viele Grüße
Amigoboy

Geändert von Amigo132 (22.11.2003 um 16:19 Uhr).
Amigo132 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 23.11.2003, 10:52   #2
TP-Specialist
 
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
adrian macht alles soweit korrekt
Hi Amigo

Ja, du brauchst einen Gewerbeschein.

Gruss Adrian
__________________
smaboo AG // Embedded Branding (Startup in Berlin)

zimtkorn AG // applications & internet solutions

XING-Profil: Adrian Locher
adrian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2005, 17:44   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Aug 2005
webguru macht alles soweit korrekt
Stimmt nicht ganz:

Wenn man unter einen gewissen Einkommensgrenze bleibt, muss man kein Gewerbe anmelden. Wie genau sich das in Ihrem Fall verhält und wo die Grenze bei Ihnen liegt, erfragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater.
Text: Spreadshirt.de

Aber: Wo ist diese Einkommensgrenze etc.???
Jemand Antworten parat?
webguru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2005, 18:55   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Jemand Antworten parat?
Diese Grenze gibt es nicht.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2005, 21:42   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Aug 2005
webguru macht alles soweit korrekt
Arrow

also lügt Spreadshirt da??? is ja heftig.


Edit: Heute kam erneut von Spreadshirt das Gleiche.
Keiner kann darüber etwas sagen ob Gewerbe oder nicht! ist schon traurig.
IHK, Gewerbeamt, Finanzamt, Arbeitsamt, BMWA - KEINER HATTE EINE AHNUNG von dieser problematik bzw. hat jeder etwas völlig anderes erzählt.



Schland Schland Deutschland....

Geändert von webguru (08.08.2005 um 23:22 Uhr).
webguru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2005, 11:13   #6
TP-Member
 
Registriert seit: Apr 2005
Frechdachs macht alles soweit korrekt
Da hilft nur ein Blick ins Gesetz..... weiß auch nicht wo immer diese Gerüchte her kommen wahrscheinlich weil es den Tatbestand der Liebhaberei gibt, aber was solls.

Legaldefinition des Gewerbetriebes nach § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG. Eine Betätigung, die

1) selbstständig

2) nachhaltig

3) mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und

4) sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt

5) es darf sich weder um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft noch um solche aus selbstständiger Arbeit (Freier Beruf) handeln und als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal muss hinzukommen, dass die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet.

Der Gewerbebetrieb setzt eine Betätigung voraus. Nicht notwendig ist eine feste Einrichtung oder ein fester Ort, von der aus die Tätigkeit ausgeübt wird. Auch ein Reisegewerbetreibender oder Schausteller ist Gewerbetreibender. Werden einem anderen nur Kapital, ein Grundstück oder sonstige Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlassen, liegt kein Gewerbebetrieb sondern bloße Vermögensverwaltung vor. Der Begriff " Gewerbebetrieb" setzt also eine zusätzliche Tätigkeit des Überlassenden voraus.

Du brauchst also einen Gewerbeschein und so eine Grenze gibt es wie Saxoflyer bereits geschrieben hat nicht.

Frechdachs
Frechdachs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2005, 11:51   #7
TP-Newbie
 
Registriert seit: Aug 2005
webguru macht alles soweit korrekt
Zitat:
weiß auch nicht wo immer diese Gerüchte her kommen
Antwort: Spreadshirt

Ich hab auch bekannte die das ohne Gewerbe machen,
heißt das jetzt das ist illegal??
Und nicht nur ein bekannter.

Nun gut dann werde ich wohl ein Gewerbe anmelden müssen.

Vielen Dannk für die Antworten
webguru ist offline   Mit Zitat antworten
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