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11.12.2003, 19:14
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Raum Stuttgart
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ICH-AG + NEBEN-Gewerbe ?
Hallo Leute,
man bin ich froh, daß es dieses Forum gibt. IHR habt mir schon fett geholfen. VIELEN DANK.
ABER ich hab da noch ne Frage wg. der ICH-AG:
DARF ich NEBEN der ICH-AG noch ein NEBEN-Gewerbe
betreiben?
Darf ich NEBEN der ICH-AG noch einen 400€/Job ausüben?
Die ICH-AG wirft FRAGEN auf.... DANKE AN EUCH SCHON MAL!

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11.12.2003, 19:28
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#2
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2003
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das ist eher eine Frage für Arbeitsrechtler,schau mal
bei www.parsimony.net im entspr Forum nach.
Ich könnte mir denken,das die Sesselfurzer vom Arbeitsamt
Dir die Förderung für die ICH-AG kürzen wenn Du noch ein
Gewerbe aufmachst.
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11.12.2003, 20:01
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Zitat:
Original geschrieben von panza
das ist eher eine Frage für Arbeitsrechtler,schau mal
bei www.parsimony.net im entspr Forum nach.
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... als fauler Mensch hab ich dann mal in die Suche die Worte "ich ag" eingegeben.... kurz gelacht und diese Seite wieder verlassen ....
Zitat:
Original geschrieben von panza
Ich könnte mir denken,das die Sesselfurzer vom Arbeitsamt
Dir die Förderung für die ICH-AG kürzen wenn Du noch ein
Gewerbe aufmachst.
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... zuerst habe ich überlegt, diesen Beitrag zu zensieren .... das erste mal in drei Jahren ...... Aber dann dachte ich mir die folgenden Diskussionen kann ich mir auch sparen ....
So jetzt zur Frage:
Zitat:
Darf ich nebenbei als Angestellter etwas dazuverdienen?
Ja, denn der Zuverdienst aus Angestelltentätigkeit ist ausdrücklich in § 421 1 (3) SGB III geregelt. Demnach darf Arbeitsentgelt aus unselbständiger Beschäftigung bezogen werden, darf aber zusammen mit dem Gewinn aus selbständiger Tätigkeit 25.000 Euro nicht übersteigen, ansonsten entfällt der Bezug im Folgejahr.
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Wegen weiterer Fragen guckst Du am besten direkt hier.
Scheint eine recht informative Seite zu sein. Macht einen sehr kompetenten Eindruck .
Thomas
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12.12.2003, 19:46
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Zitat:
Original geschrieben von ::..Thomas..::
Darf ich nebenbei als Angestellter etwas dazuverdienen?
Ja, denn der Zuverdienst aus Angestelltentätigkeit ist ausdrücklich in § 421 1 (3) SGB III geregelt. Demnach darf Arbeitsentgelt aus unselbständiger Beschäftigung bezogen werden, darf aber zusammen mit dem Gewinn aus selbständiger Tätigkeit 25.000 Euro nicht übersteigen, ansonsten entfällt der Bezug im Folgejahr.
Thomas
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25.000 Euro Minus Gewinn aus Ich-AG = Summe dessen was dazu verdient werden darf ......
So verstehe ich das zumindestens ....
Thomas
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12.12.2003, 19:54
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2003
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Zitat:
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25.000 Euro Minus Gewinn aus Ich-AG = Summe dessen was dazu verdient werden darf ......
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nein.
der gewinn aus der selbstständigen tätigkeit
+ nebentätigkeit
< 25.000 EUR
nachzulesen unter dem link, den ich angegeben habe,
gruss, markus
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12.12.2003, 21:57
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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ohne weiteren Kommentar
Thomas
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12.12.2003, 23:26
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2003
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Zitat:
Original geschrieben von ::..Thomas..::
ohne weiteren Kommentar
Thomas
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lol, es gibt eben menschen, die merken's einfach nicht 
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13.12.2003, 08:41
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2003
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thomas,
sie sollten doch wissen, dass ein großteil der leser umständliche erklärungen nicht versteht.
ihre rechnung ist einfach umständlich und führt zu verwirrungen.
es ist einfacher zu schreiben, dass
2+3=5 sind, als
5-3=2
oder?
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13.12.2003, 10:22
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#10
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Original geschrieben von markush
es ist einfacher zu schreiben, dass
2+3=5 sind, als
5-3=2
oder?
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wer die Grundrechenarten beherrscht, sollte beide Varianten rechnen können
und wer sie nicht beherrscht, macht sich besser nicht selbsständig ...
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13.12.2003, 11:38
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2003
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was meinen sie, wie die realität aussieht.
warum scheitern nachweislich die hälfte aller neugründungen?
u.a. aufgrund fehlenden betriebswirtschaftliches know-how's und selbstüberschätzung.
aber jeder kann ein gwerbe anmelden,
gruss, markus
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13.12.2003, 11:59
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#12
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Raum Stuttgart
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Ihr macht mir ja MUT! AUSSERDEM wicht Ihr vom Thema ab!
Mist, ich war informiert, daß ich NEBEN der ICH-AG NICHT Arbeitnehmer sein darf.
Also, d.h. das ich NEBEN der ICH-AG LEDIGLICh nen 400Euro Joc haben darf?
UND wenn ich ein Gewerbe NEBENHER hab (z.B. Einkaufsservice, Kurierdienst o.ä.) DANN wird die Ich-AG Förderung gekürzt?
MEIN GOTT IST DAS FUCKING KOMPLIZIERT!
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