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Alt 19.12.2003, 00:02   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2003
Alingo macht alles soweit korrekt
Question

Mitteilung selbständiger Tätigkeit an Arbeitgeber


hi!

hier noch mal ne klitzekleine frage:
die meisten arbeitnehmer-verträge sehen vor, dass man seine volle Arbeitskraft seinem Arbeitgeber zur Verfügung stellen soll und ihm Nebentätigkeiten - zumindest solche aus dem gleichen Geschäftszweig oder die, die die volle ARbeitskraft beeinträchtigen könnten - melden muss.

aber auf welchen weg könnte der arbeitgeber von der nebentätigkeit (hier: gewerbeanmeldung handel) erfahren?

bekommt er gar eine automatische mitteilung vom FA oder wird etwas auf der lohnsteuerkarte vermerkt?

möchte keinen Ärger mit meinem AG bekommen.

möchte Handel betreiben und zusätzlich als Bauing. selbständig nebenher was machen.
Angestellt bin ich als Bauing. bei meinem Arbeitgeber.
Da Ingenieure Freiberufler sind, muss ich diese Tätigkeit doch nebenher gar nicht anmelden, oder? Zumal ich dann auch offiziell keine Tätigkeiten im gleichen Berufszweig anbiete. Also nur den Handel anmelden??????

Auf der anderen Seite möchte ich auch keine schlafenden Hunde wecken und mir kein "nein" einhandeln.

danke für eure Hilfe

Gruß

Marco
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Alingo ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 19.12.2003, 08:18   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2001
Ort: Berlin
qwert macht alles soweit korrekt
hi Marco,

von den Behörden wird deinem Arbeitgeber bestimmt nichts gemeldet, über die Lohnsteuerkarte würde dein Nebenjob auch nicht laufen, da du ja Einkünfte aus selbständiger Arbeit haben würdest und die Lohnsteuerkarte ja nur nichtselbständige Arbeit erfasst.

Allerdings würde ich bei der jetzigen Situation auf dem Arbeitsmarkt aufpassen, es mir mit meinem Arbeitgeber nicht zu verscherzen. Durch einen dummen Zufall kann sowas immer rauskommen, und wenn du eine solche Tätigkeit nicht angemeldet hast, kann das schnell zu einer Abmahnung führen.

Gruß

qwert
qwert ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.12.2003, 18:01   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Nov 2003
smudo2000 macht alles soweit korrekt
Hallo

ich habe meinem AG heute gesagt das ich ein Gewerbe anmelden möchte, ganz anderer Zweig!

Er meinte das ist möglich wenn aber meine Leistungen im Betrieb nachlassen würde es nicht auf Dauer gehen!

Hab dann auch noch gefragt(aus Interesse) was die Folgen wären wenn man das bei uns in der Firma nicht meldet, darauf meinte mein Chef mind. Abmahnung bis zu fristlosen Kündigung

Hoffe geholfen zu haben.

MfG Stefan
smudo2000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.12.2003, 23:08   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2003
Alingo macht alles soweit korrekt
Exclamation

Ummeldung Gewerbe


danke für eure antworten,

und wie siehts mit dem anmelden generell aus? bisher konnte mir noch niemand sagen, ob man ingenieurleistugnen mit angeben muss.

KANN MAN DIE ART DES GEWERBES EIGENTLICH AUCH IM NACHHINEIN NOCH ÄNDERN?

würde statt "handel" gerne "handel mit elektroartikeln" draus machen.

das geschäft läuft erst ab 01.01.04.

wie muss ich bei dieser änderung vorgehen? an wen muss ich mich wenden? gibt es eine frist, die man beachten muss?

danke und gruß

marco
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Alingo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.12.2003, 13:08   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Bodensee
misterx macht alles soweit korrekt
Du kannst Dein Gewerbe jederzeit ändern. Kostet halt immer einen Kleinbetrag. (Beispiel aus Handel mit Elekronikartikeln wird dann Handel mit Elektronikartikeln und das Anbieten von technischen Dienstleistungen).

Das ganze mußt bei der zuständigen Behörde machen. Bei mir ist das das Ordnungsamt meiner Stadt.

Wenn ich das richtig überflogen habe bist Du Bauing. und möchtest in deinem Gewerbe in diesem Feld noch Tätigkeiten anbieten?
Dieses mußt du in dem Gewerbe mit aufnehmen.

Wenn Du mit deinem arbeitgeber einen Arbeitsvertrag hast bist Du afaik kein Freiberufler mehr.
Du mußt auf jeden Fall deinen arbeitgeber infomieren und es genehmigen lassen. Afaik darf er es nicht verbieten ausser wie schön öfters erwähnt deine arbeitsqualität wird negativ beeinflußt oder du arbeitest in dem gleichen Umfeld wie dein Arbeitgeber. (Beispiel: Du arbeistest auf einer Bank und verkaufst nebenher noch Lebensversicherungen eines Mitbewerbers.)
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Alt 29.12.2003, 13:19   #6
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Re: Ummeldung Gewerbe


Zitat:
Original geschrieben von Alingo
würde statt "handel" gerne "handel mit elektroartikeln" draus machen.
warum willst du dich selbst einschränken???

wenn du einfach "Handel" in deiner Gewerbeanmelsung stehen hast, hat das doch nur Vorteile.

Wenn z.B. ein Kunde unbedingt von dir ne Tonne Getreide kaufen will: verkauf' sie ihm

wenn du eine größere Anschaffung für dich privat oder betrieblich machen willst: lass dir auf deinen allgemeinen Gewerbeschein die Wiederverkaufspreisliste kommen und kauf' den Kram günstiger ein
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.12.2003, 21:45   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2003
Alingo macht alles soweit korrekt
Question

gewerbebeschreibung auf anmeldung


hi thomas,

danke erstmal, aber ich denke, das problem ist, dass die meisten firmen, von denen ich ware beziehe ( in dem fall elektroartikel) auch den handel mit elektroartileln auf meinem gewerbeschein sehen wollen, da sie vielleicht sonst auf "eigengebrauch" tippen... daher die frage nach der gewerbeumschreibung.
mir ist schon klar, dass ich mich dadurch einschränke, aber was soll man machen, wenn der jeweilige lieferant da nicht mitspielt...

das gewerbe möchte ich nebenher betreiben, wie gesagt, bin ich festangestellter bauingenieur.
da ich aber auch leistungen in dieser bauing.-branche anbieten möchte weiß ich nun schonmal, dass man als festangestellter diese leistung mit aufnehmen muss.

mein gewerbe muss also lauten:
handel (mit elektroartikeln / oder auch nicht) UND (bau-)ingenieurleistungen.

RICHTIG???

danke für eure hilfe und grüße

marco

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