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19.01.2004, 09:00
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Leipzig
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FA - Fragebogen für Gewerbeanmeldung
Werte TraumTalker/innen,
ich hätte da mal 2 Fragen bzgl. dem Fragebogen für Gewerbeanmeldung vom Finanzamt - über 2 Punkte, die dort anzugeben sind:
[1.] Punkt 21:
"Es wird ein Antrag auf erleichterte Trennung der Entgelte gem. § 63 Abs. 5 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) gestellt."
Was bedeutet das genau ?
[2.] Punkt 27:
"Eröffnungsbilanz"
Muß ich so eine Eröffnungsbilanz abgeben und wie sieht diese aus bzw. wie erstelle ich so etwas ?
Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich schon im Vorraus
Gruß
Diana
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19.01.2004, 18:31
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo Diana,
Zu -1- Antrag auf erleichterte Trennung der Entgelte
Wenn Unternehmen Entgelte mit unterschiedlicher Umsatzsteuerbelastung (7% und 16%) vereinnahmen und diese nur schwer voneinander trennen können, dann können diese Unternehmen einen "Antrag auf erleichterte Trennung der Entgelte" stellen.
Die Entgelte werden dann als Brutto-Entgelte inklusive USt. verbucht und die Umsatzsteuer wird über andere Merkmale ermittelt, denkbar wäre z.B. eine Ermittlung über den Wareneinkauf.
Das Verfahren ist jedoch nur dann zulässig, wenn das Ergebnis der Ermittlung nicht "wesentlich" von der nach Steuersätzen getrennten Aufzeichnung abweicht.
Zu -2- Eröffnungsbilanz
Vor der Frage nach der Eröffnungsbilanz müßte in dem Formular eigentlich die Frage nach der Art der Gewinnermittlung gestellt sein.
Wurde EÜ-Rechnung angekreuzt, dann erledigt sich die Frage nach der Eröffnungsbilanz, denn wer seine Gewinnermittlung durch EÜ-Rechnung betreibt erstellt keine Bilanz.
Wurde Vermögensvergleich angekreuzt, dann muss eine Eröffnungsbilanz angefertigt werden.
Ich gehe davon aus, dass EÜ-Rechnung angekreuzt wurde, wenn nicht... dann bitte ich um eine kurze Info.
MfG
M. Grigo
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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19.01.2004, 19:45
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Leipzig
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Vielen Dank für die schnelle Antwort, Du hast mir sehr geholfen
Ich habe tatsächlich EÜ angekreuzelt...
Mich hat es auch gewundert, weil das da so einzeln da stand und man hat nur als Antwortmöglichkeit:
a) liegt bei
oder
b) wird nachgereicht
Die Frage nach der Gewinnermittlungsart kommt schon einige Fragen vorher (Punkt 16)...
Weiß nun halt nicht, was ich davon halten soll
Gruß
Diana
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02.02.2004, 19:50
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2001
Ort: Nordhessen
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Ich hänge mich einfach an diesen Thread mit meiner Frage an.
Habe gerade auch so ein Fragebogen auszufüllen, nur ist er ein wenig anders.
Es wird leider gar nicht nach Art der Gewinnermittlung gefragt.
Dafür gibt es aber die folgende Frage:
"Höhe des Betriebsvermögens (bitte Eröffnungsbilanz oder Einzelaufstellung beifügen)"
Es ist mir mittlerweile klar, dass ich keine Bilanz machen muß, weil ich sowieso E/Ü-Rechnung machen werde (auch wenn nicht danach gefragt wurde).
Was ist aber mit der Einzelaufstellung?
Muß ich sie machen? Und was würde sie überhaupt enthalten? So rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass mein Betriebsvermögen beim Start 0,00 beträgt.
Oder zählt dazu vielleicht das Geld auf dem Geschäftskonto, dass ich mir für die ersten Ausgaben vom Privatkonto überweisen möchte.
Für eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.
Ach, und doch noch eine Frage.
Finanzamt fragt, ob ich für Personensteuer (Einkommenssteuer, Kirchensteuer) eine zweite Einzugsermächtigung (anderes Konto) erteilen möchte.
Gehören diese Personensteuer zu Privatausgaben oder Betriebsausgaben? Ist es besser sie vom Privat- oder Geschäftskonto zu zahlen?
__________________
Wer Fehler findet, darf sie behalten
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02.02.2004, 20:47
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
Zu -1- Einzelaufstellung
Grundsätzlich benötigt man keine Einzelaufstellung, wenn man als Gewerbetreibender seinen Gewinn über eine EÜ-Rechnung ermittelt. Bringt man jedoch bereits vorhandene Vermögensgegenstände in das neu gegründete Gewerbe ein, z.B. Büroeinrichtung, Computer, Messgeräte, etc. dann wird man diese Vermögensgegenstände in einer Einzelaufstellung mit dem jeweiligen Wert erfassen. In der Einzelaufstellung wird, wie im Anlagegitter bei der Bilanzierung, der Wert der einzelnen Wirtschaftsgüter neben der EÜ-Rechnung fortgeschrieben.
Zu -2- Einkommen- und Kirchensteuer
Betriebsausgaben sind Ausgaben, die durch den Gewerbebetrieb veranlasst werden, Einkommen- und Kirchensteuer sind Ausgaben, die aufgrund der persönlichen Steuerpflicht entstehen und daher keine Betriebsausgaben sein können.
Zu -3- Privat- oder Geschäftskonto
Beide Varianten sind denkbar, bei beiden Varianten handelt es sich um Privatentnahmen, mit denen die Steuer gezahlt wird. "Sauberer" ist es, wenn Entnahmen zunächst auf das Privatkonto fliessen und von dort ans Finanzamt überwiesen werden. Ob man einen Abbuchungsauftrag erteilt, muss jeder selbst wissen, auch Finanzämter sind fehlbar und können "mehr" abbuchen als nötig.
MfG
M. Grigo
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I N F O:
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02.02.2004, 22:30
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2001
Ort: Nordhessen
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@ BEBOUB
Vielen Dank, das hilft mir sehr.
__________________
Wer Fehler findet, darf sie behalten
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02.02.2004, 23:06
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#7
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Original geschrieben von BEBOUB
Ob man einen Abbuchungsauftrag erteilt, muss jeder selbst wissen, auch Finanzämter sind fehlbar und können "mehr" abbuchen als nötig.
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klar ist auch das FA fehlbar, aber ich bin glaube ich fehlbarer 
und bei nicht oder zu spät bezahlten Steuern wird das FA ganz schnell ganz sauer ...
mein Stb. meinte jedenfalls, FA abbuchen zu lssen, sei schon ok.
Die würden nicht einen Tag zu früh sondern absolut genau auf den Punkt abbuchen ...
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03.02.2004, 10:08
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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*kratzamkopp*... solche fragen stehen bei mir gar nicht in dem schreiben vom finanzamt ("Anmeldung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit") .. bekomme ich da noch was nach?
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03.02.2004, 20:07
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#9
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Wiesbaden
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es scheint durchaus unterschiedliche Formulare vom Finanzamt zu geben, wenn man ein Gewerbe anmeldet. Bei mir sieht das Dingen so aus wie bei yemaya.
__________________
Gruß
wintermute
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