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Alt 19.01.2004, 09:00   #1
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FA - Fragebogen für Gewerbeanmeldung


Werte TraumTalker/innen,


ich hätte da mal 2 Fragen bzgl. dem Fragebogen für Gewerbeanmeldung vom Finanzamt - über 2 Punkte, die dort anzugeben sind:


[1.] Punkt 21:

"Es wird ein Antrag auf erleichterte Trennung der Entgelte gem. § 63 Abs. 5 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) gestellt."

Was bedeutet das genau ?



[2.] Punkt 27:

"Eröffnungsbilanz"

Muß ich so eine Eröffnungsbilanz abgeben und wie sieht diese aus bzw. wie erstelle ich so etwas ?



Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich schon im Vorraus




Gruß
Diana
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Alt 19.01.2004, 18:31   #2
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Hallo Diana,

Zu -1- Antrag auf erleichterte Trennung der Entgelte

Wenn Unternehmen Entgelte mit unterschiedlicher Umsatzsteuerbelastung (7% und 16%) vereinnahmen und diese nur schwer voneinander trennen können, dann können diese Unternehmen einen "Antrag auf erleichterte Trennung der Entgelte" stellen.

Die Entgelte werden dann als Brutto-Entgelte inklusive USt. verbucht und die Umsatzsteuer wird über andere Merkmale ermittelt, denkbar wäre z.B. eine Ermittlung über den Wareneinkauf.

Das Verfahren ist jedoch nur dann zulässig, wenn das Ergebnis der Ermittlung nicht "wesentlich" von der nach Steuersätzen getrennten Aufzeichnung abweicht.


Zu -2- Eröffnungsbilanz

Vor der Frage nach der Eröffnungsbilanz müßte in dem Formular eigentlich die Frage nach der Art der Gewinnermittlung gestellt sein.

Wurde EÜ-Rechnung angekreuzt, dann erledigt sich die Frage nach der Eröffnungsbilanz, denn wer seine Gewinnermittlung durch EÜ-Rechnung betreibt erstellt keine Bilanz.

Wurde Vermögensvergleich angekreuzt, dann muss eine Eröffnungsbilanz angefertigt werden.

Ich gehe davon aus, dass EÜ-Rechnung angekreuzt wurde, wenn nicht... dann bitte ich um eine kurze Info.

MfG
M. Grigo
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I N F O:
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Anfragen bitte an unsere eMail!
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Alt 19.01.2004, 19:45   #3
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Registriert seit: Dec 2003
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db-newmedia macht alles soweit korrekt
Vielen Dank für die schnelle Antwort, Du hast mir sehr geholfen


Ich habe tatsächlich EÜ angekreuzelt...

Mich hat es auch gewundert, weil das da so einzeln da stand und man hat nur als Antwortmöglichkeit:

a) liegt bei

oder

b) wird nachgereicht

Die Frage nach der Gewinnermittlungsart kommt schon einige Fragen vorher (Punkt 16)...


Weiß nun halt nicht, was ich davon halten soll



Gruß
Diana
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Alt 02.02.2004, 19:50   #4
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yemaya ist auf einem guten Weg
Ich hänge mich einfach an diesen Thread mit meiner Frage an.

Habe gerade auch so ein Fragebogen auszufüllen, nur ist er ein wenig anders.
Es wird leider gar nicht nach Art der Gewinnermittlung gefragt.
Dafür gibt es aber die folgende Frage:

"Höhe des Betriebsvermögens (bitte Eröffnungsbilanz oder Einzelaufstellung beifügen)"

Es ist mir mittlerweile klar, dass ich keine Bilanz machen muß, weil ich sowieso E/Ü-Rechnung machen werde (auch wenn nicht danach gefragt wurde).

Was ist aber mit der Einzelaufstellung?
Muß ich sie machen? Und was würde sie überhaupt enthalten? So rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass mein Betriebsvermögen beim Start 0,00 beträgt.
Oder zählt dazu vielleicht das Geld auf dem Geschäftskonto, dass ich mir für die ersten Ausgaben vom Privatkonto überweisen möchte.

Für eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.

Ach, und doch noch eine Frage.
Finanzamt fragt, ob ich für Personensteuer (Einkommenssteuer, Kirchensteuer) eine zweite Einzugsermächtigung (anderes Konto) erteilen möchte.
Gehören diese Personensteuer zu Privatausgaben oder Betriebsausgaben? Ist es besser sie vom Privat- oder Geschäftskonto zu zahlen?
__________________
Wer Fehler findet, darf sie behalten
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Alt 02.02.2004, 20:47   #5
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Hallo ...

Zu -1- Einzelaufstellung
Grundsätzlich benötigt man keine Einzelaufstellung, wenn man als Gewerbetreibender seinen Gewinn über eine EÜ-Rechnung ermittelt. Bringt man jedoch bereits vorhandene Vermögensgegenstände in das neu gegründete Gewerbe ein, z.B. Büroeinrichtung, Computer, Messgeräte, etc. dann wird man diese Vermögensgegenstände in einer Einzelaufstellung mit dem jeweiligen Wert erfassen. In der Einzelaufstellung wird, wie im Anlagegitter bei der Bilanzierung, der Wert der einzelnen Wirtschaftsgüter neben der EÜ-Rechnung fortgeschrieben.

Zu -2- Einkommen- und Kirchensteuer
Betriebsausgaben sind Ausgaben, die durch den Gewerbebetrieb veranlasst werden, Einkommen- und Kirchensteuer sind Ausgaben, die aufgrund der persönlichen Steuerpflicht entstehen und daher keine Betriebsausgaben sein können.

Zu -3- Privat- oder Geschäftskonto
Beide Varianten sind denkbar, bei beiden Varianten handelt es sich um Privatentnahmen, mit denen die Steuer gezahlt wird. "Sauberer" ist es, wenn Entnahmen zunächst auf das Privatkonto fliessen und von dort ans Finanzamt überwiesen werden. Ob man einen Abbuchungsauftrag erteilt, muss jeder selbst wissen, auch Finanzämter sind fehlbar und können "mehr" abbuchen als nötig.

MfG
M. Grigo
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Alt 02.02.2004, 22:30   #6
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@ BEBOUB

Vielen Dank, das hilft mir sehr.
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Alt 02.02.2004, 23:06   #7
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Benutzerbild von Thomas
 
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Zitat:
Original geschrieben von BEBOUB
Ob man einen Abbuchungsauftrag erteilt, muss jeder selbst wissen, auch Finanzämter sind fehlbar und können "mehr" abbuchen als nötig.
klar ist auch das FA fehlbar, aber ich bin glaube ich fehlbarer
und bei nicht oder zu spät bezahlten Steuern wird das FA ganz schnell ganz sauer ...
mein Stb. meinte jedenfalls, FA abbuchen zu lssen, sei schon ok.
Die würden nicht einen Tag zu früh sondern absolut genau auf den Punkt abbuchen ...
Thomas ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2004, 10:08   #8
TP-Senior
 
Benutzerbild von wildmieze
 
Registriert seit: Dec 2003
wildmieze ist auf einem guten Weg
*kratzamkopp*... solche fragen stehen bei mir gar nicht in dem schreiben vom finanzamt ("Anmeldung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit") .. bekomme ich da noch was nach?
wildmieze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2004, 20:07   #9
TP-Supporter
 
Benutzerbild von wintermute
 
Registriert seit: Jan 2003
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wintermute macht alles soweit korrekt
es scheint durchaus unterschiedliche Formulare vom Finanzamt zu geben, wenn man ein Gewerbe anmeldet. Bei mir sieht das Dingen so aus wie bei yemaya.
__________________
Gruß

wintermute
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