hi,
die wochenarbeitszeit darf 15 stunden nicht überschreiten, was dir wenn du selbstständig bist natürlich keiner nachweisen kann
du musst bis spätestens zum 15 des folgemonats deine einkünfte (rechnungen aber auch ausgaben) beim arbeitsamt einreichen, daraus errechnet sich dann dein arbeitslosengeld für den nächsten monat, ich bin selber gerade in dieser misslichen lage, diesen monat habe ich keinen cent vom arbeitsamt bekommen, mal abgesehen von den versicherungen.
mfg