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Alt 25.01.2004, 15:04   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2004
Norbi macht alles soweit korrekt

Gewerbeanmeldung = Streichung des Arbeitslosengeldes?


Hallo zusammen!

Ich bin seit Dezember arbeitslos und beziehe somit Arbeitslosengeld. Nun habe ich vor in naher Zukunft einen Online-Shop aufzumachen.

Das Gewerbeamt gibt die Anmeldung ja auch u.a. ans Arbeitsamt weiter. Wird dann sofort das Arbeitslosengeld eingestellt?

Ich meine, wenn ich berufstätig bin und nebenbei ein Gewerbe betreibe, streicht mir ja auch der Arbeitgeber nicht mein Gehalt?

Oder wird das Arbeitslosengeld nur gekürzt?

Wäre super, wenn jemand von Euch da seine Erfahrungen schildern könnte!

Danke!
Norbi ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 25.01.2004, 15:43   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Papenburg
Johannes ist auf einem guten Weg
Folgendes dazu habe ich in einem anderen Forum gelesen, ich würde es aber für ratsam halten einfach mal bei Arbeitsamt anzufragen:

Man darf wenn man Arbeitslos ist 165,- €, max. 20 % des Arbeitslosengeldes hinzuverdienen. Hierbei ist es egal, ob dies durch einen Nebenjob oder durch Selbstständigkeit erzielt wird.

Weiterhin darf man max. 10 Stunden oder so in der Woche arbeiten.
Johannes ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2004, 15:46   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Papenburg
Johannes ist auf einem guten Weg
Hier noch ein interessanter Thread in einem anderen Forum:

http://www.wer-weiss-was.de/theme63/article1460360.html

Um auf Nummer Sicher zu gehen wäre es wirklich am besten beim Arbeitsamt nachzufragen.
Johannes ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2004, 16:17   #4
TP-Supporter
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Achim b. Bremen
achimer macht alles soweit korrekt
sach ma ... haben die dir beim arbeitsamt keine broschüre mitgegeben wo das drin stand
achimer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2004, 16:31   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Holzwickede
buzzbomb macht alles soweit korrekt
hi,
die wochenarbeitszeit darf 15 stunden nicht überschreiten, was dir wenn du selbstständig bist natürlich keiner nachweisen kann

du musst bis spätestens zum 15 des folgemonats deine einkünfte (rechnungen aber auch ausgaben) beim arbeitsamt einreichen, daraus errechnet sich dann dein arbeitslosengeld für den nächsten monat, ich bin selber gerade in dieser misslichen lage, diesen monat habe ich keinen cent vom arbeitsamt bekommen, mal abgesehen von den versicherungen.

mfg
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