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Alt 08.02.2004, 22:52   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2004
Chrisk75 macht alles soweit korrekt
Exclamation

Problem mit Firmenname, Kleingewerbe !!!


Hallo,

erst einmal ein Lob hier ans Forum. Ist echt das Beste was mir bis Dato unter die Augen gekommen ist

Nun zur Problematik.

Ich habe ein Kleingewerbe gegründet. Auf meiner Gewerbeanmeldung habe ich Internetshop/Vertrieb von genehmigungsfreien Waren, Internet Service und Dienstleistungen eintragen lassen. Im Handelsregister werde ich mich nicht eintragen lassen. Das bedeutet dann nun mal auch, daß ich mir keinen Fantasie Namen geben kann.
Meine Internetseite heisst z.b. blablabla-computer. Reicht es aus, wenn ich meinen Richtigen Namen in das Impressum schreibe ?
Wie sieht die Sache bei Ebay aus ? Muss ich dort meinen richtigen Namen angeben oder reicht dort auch als Username Blablabla-Computer ?
Und nun mein grösstes Problem. Grosshändler. Was trage ich ich deren Formulare bei Firma ein ? Es könnte doch Probleme geben, wenn ich Lieferscheine und Rechnungen von denen bekomme und es steht dort ein Fantasiename, oder ?
Darf ich auf meinen Rechnungen z.b.

Max Mustermann -blablabla-computer-
Musterstr.1
00000 Musterdorf

schreiben ?

Ich weiss, viele Fragen zum leidigen Thema...........

Nebenbei möchte ich noch eine zweite Webseite starten (Erotikshop, Livecams usw.) Wie mache ich das am besten (von der Namensgebung) ?

Ich will einfach keine schweren Fehler machen ! Bitte um verständnis.


Gruss

Chris
Chrisk75 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 08.02.2004, 23:30   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo Chris,

zunächst mal herzlich willkommen.

Phantasienamen sind mittlerweile auch bei nicht im HR eingetragenen Unternehmen möglich.
Rechnung:
"Matrix Design", Hans Mustermann, Musterstr .....

Bei Ebay zwingt ja niemand einen Teilnehmer einen "Klarnamen" anzugeben. Aber bei einem gewerblichem Verkäufer sollte schon zumindestens der Phantasiename, so er noch frei sein, auch der Username sein. In den Rechnungen an Deine EbayKunden gehören dann natürlich die üblichen Angaben.

Impressum: wie Rechnung zzgl aller anderen nötigen Angaben.

Sexcam: Wo liegt da das Problem?

Thomas
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2004, 23:43   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2004
Chrisk75 macht alles soweit korrekt
Das Problem liegt nicht bei den Sexcams sondern bei den Rechnungen. Ich kann ja nicht auf der einen Rechnung als Briefkopf "blablabla Computer" - Max Mustermann und auf der anderen Rechnung "xxxxxx Erotikshop" - Max Mustermann schreiben.
Kann es da kein mecker geben ? Wenn ich einmal der Max Mustermann von blablabla Computer und einmal der von xxxxxxx bin ?

Kann ich denn bei den Hardware händlern bei der Anmeldung für den Händlerbereich ruhig blablabla computer angeben oder sollte dort bei Firma besser "blablalba......" Max Mustermann passen ?

Würde es evtl. besser sein bei Grosshändlern und auf eigenen Rechnungen als Firma Max Mustermann - Internetshop/Verteib/Dienstleistungen anzugeben ? Ist denke ich bestimmt von der Buchhaltungsseite her leichter, oder ?


Gruss

Chris

Geändert von Chrisk75 (08.02.2004 um 23:46 Uhr).
Chrisk75 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2004, 00:24   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2004
Chrisk75 macht alles soweit korrekt
Ich versuch es noch einmal anders zu schildern. ich sitze hier vor meinem rechner und der kopf qualmt

Hier die webauftritte die ich plane (bzw. die fertig auf meiner festplatte schlummern )

1. Internetshop (hard und software), Dienstleistungen (webseitenerstellung usw)

2. Internetshop (Erotikbereich), Livecams, Forum

3. Ebay

Was könnte ich nun am besten auf meinen rechnungen schreiben ? Ich kann ja schlecht bei einen eroikartikel aus punkt 2 blablabla Computer auf der rechnung schreiben, oder ?

Was würdet Ihr machen ?


Gruss

Chris
Chrisk75 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2004, 11:33   #5
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo Chris,

ich verstehe das Problem nicht so ganz, warum erstellen Sie nicht einfach drei verschiedene Briefbögen, jeweils mit Phantasienamen und Ihrem Namenszusatz z.B.

Webdesign, Chris Mustermann
Live Erotik, Chris Mustermann
Ebay, Chris Mustermann


Warum sollte es jemanden stören, wenn Sie drei verschiedene Gewerbe betreiben ?

Aber mal eine ganz andere Frage...

Sie bauen einen Geschäftsbetrieb auf, der nach kaufmännischer Art und Weise organisiert und eingerichtet werden soll.

Es könnte sein, dass Sie bereits nach kurzer Zeit eine Aufforderung zur Eintragung ins Handelsregister erhalten und wenn dem so sein sollte, dann bietet es sich vielleicht an, sich sofort eintragen zu lassen, denn dann ist die Problematik mit der Namensgebung von vornherein geklärt.

Sie sollten in dieser Frage mit der Rechtsabteilung der für Sie zuständigen IHK sprechen, denn für eine solche Bewertung sind die Informationen hier am Board einfach zu knapp.

Viel Erfolg !

MfG
M. Grigo
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2004, 12:48   #6
TP-Member
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Wuppertal
fkessler ist auf einem guten Weg
Wenn du es genau machen willst kannst du ja auch

Allgemeiner Fantasie NAme und dann Bereich : Erotik
: Webdesign

usw.
fkessler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2004, 23:00   #7
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2004
derfrank.net macht alles soweit korrekt

Wo muss man denn den Fantasiefirmennamen melden


Hallo,
ich habe auch ein Gewerbe angemeldet und habe aber noch keinen Firmennamen.
Zu welcher Behörde bzw. Stelle muss ich denn flitzen, um einen Fantasienamen nutzen zu dürfen?
Vielen Dank.

Gruss frank
derfrank.net ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2004, 00:45   #8
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User

Re: Wo muss man denn den Fantasiefirmennamen melden


Zitat:
Original geschrieben von derfrank.net
Zu welcher Behörde bzw. Stelle muss ich denn flitzen, um einen Fantasienamen nutzen zu dürfen?
zu keiner

den Fantasienamen gibst du dir einfach und benutzt ihn fortan auf deiner Visitenkarte, dem Briefkopf, Flyer, Anzeigen, Schaufensterbeschriftung ...
Wichtig natürlich immer, zumindest ganz klein dabeizuschreiben "Inh. Max Mustermann"

Dein Gewerbeschein wird auf deinen "echten" Eigennamen ausgestellt (die interessiert ein Firmenname recht wenig) und gegenüber Finanzamt, Banken u.ä. trittst du auch unter deinem Namen auf
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2004, 10:25   #9
TP-Specialist
 
Benutzerbild von PeterBrand
 
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Graz
PeterBrand hilft, wo's gehtPeterBrand hilft, wo's gehtPeterBrand hilft, wo's geht
Ich sprech jetzt für Österreich, aber ich denke nicht, dass es in Deutschland anders ist:

Beispiel Finazamt - Gewerbeamt etc., weil mir das am Anfang auch nicht alles so klar war.

Als "Max Mustermann" bist Du beim Finanzamt gemeldet und hast EINE eindeutige Steuernummer anhand derer Du abgerechnet wirst.
Eine Steuernummer hast Du sobald Du irgendwo mal angemeldet warst und eine Firma für Dich Steuern gezahlt hat.
Und auch wenn Du selbständig wirst (egal ob nebenbei oder hauptberuflich), diese Steuernummer bleibt Dir ein Leben lang.
Dem Finanzamt ist es egal, WOHER Deine Einkünfte kommen (es können gleichzeitig selbständige und unselbstänndige Einkünfte sein, oder aus mehreren Gewerben, die parallel betrieben werden etc.) - das FA will nur, dass Du alles brav deklarierst.


Beim Gewerbeamt holst Du Dir Deinen Gewerbeschein, dieser lautet auch auf Deinen Namen "Max Mustermann". Bei uns heißt das Gewerbe z.B. "Dienstleistung in der elektronischen Datenverarbeitung". Ist ein freies Gewerbe, d.h. Du brauchst keinen Nachweis (Meisterprüfung oder so).
Sowohl "Web Design", "Live-Erotik"(im Internet) und "Ebay" kannst Du damit problemlos ausüben.
Was anderes wäre, wenn Du z.B. Handel betreiben willst, dann brauchst Du dafür auch einen eigenen Gewerbeschein. Den Internetshop (Hard- und Software und auch den Erotikbereich) würd ich auch unter Dienstleistung durchgehen lassen, wenn´s nicht zu große Formen annimmt. -> Bei der Beratungsstelle der Wirtschaftskammer gibt´s gute Auskünfte darüber.
(Dem Finanzamt ist es wie gesagt völlig egal)

Aja, und das Gewerbeamt leitet Deine Anmeldung ans Finanzamt und die Sozialversicherung weiter. Die melden sich dann schon ganz alleine, wenn sie was wollen. - Und sie wollen!!! - Viel Spaß damit!

So, und jetzt ist´s egal, welchen Fantasienamen Du nimmst, wenn nur Dein richtiger Name dabeisteht. So wie BEBOUB meinte:

z.B.:

IT Solutions
Max Mustermann

und

Webrotica
Max Mustermann

um die zwei Bereiche zu trennen.


Und für den Einkommensbescheid würd ich einen Steuerberater hinzuziehen. Dann kann nix mehr schief gehen... (okay, kann doch, aber ich will Dir nicht gleich zu Beginn der Karriere die Freude verderben )

Viel Erfolg
Peter
PeterBrand ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2004, 08:20   #10
TP-Senior
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Leipzig
Robert K. macht alles soweit korrekt
Zitat:
Ebay, Chris Mustermann
Dennoch solltest du nicht mit diesem Namen gegenüber irgendwem auftreten!
Robert K. ist offline   Mit Zitat antworten
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