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04.03.2004, 20:30
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2004
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Freiberufler oder Gewerbe?
Hallo,
ich habe ein paar kurze Fragen:
Ich bin Angestellter und möchte jedoch noch zusätzlich eine selbsständige Tätigkeit starten : als Berater für Büroorganisation und Office-Prozesse.
Muss ich jetzt ein Gewerbe anmelden oder bin ich Freiberufler? Günstiger für mich wäre es doch wenn ich als Freiberufler eingestuft werde - oder?
Geht das überhaupt : Angestellter und gleichzeitig Freiberufler (im Nebenerwerb)?
Kann ich als Freiberufler Angestellte haben (z.B:Studenten)?
Vielen Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen
Peter Bebersdorf
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05.03.2004, 01:20
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo Peter,
die alte Freiberufler"mär"
Es ist einerseits zwischen dem nicht juristischem, also eher volkstümlichem Freiberuflerbegriff und dem juristischem Freiberuflerbegriff zu unterscheiden.
Der einzig reale ist der letztere. Der meint meist Berufe, die zu den sogenannten "Kammerberufen" gehören bzw die meist eine akademische Ausbildung verlangen. Die realen "Freien Berufe", gesetzlich dadurch gekennzeichnet, das sie nicht in Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden (rein juristisch gesehen) sind eher "selten". (z.B. Arzt, RA. StrBer., Hebamme udergl.)
Bei Deiner Tätigkeit handelt es sich um eine normale gewerbliche Tätigkeit, die einen Gewerbeschein erfordert.
Thomas
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05.03.2004, 15:31
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Ich habe nicht Architektur studiert (freier Beruf) um KEIN Geld verdienen zu wollen.
Aber im Ernst: Frei Berufe sind dadurch gekennzeichnet, dass man einer Menge zwängen Unterworfen ist, u.a. halt die Kammerpflicht.
Um eine Gewerbeschein bringt mehr Vorteile als Nachteile. Gewerbesteuer fällt ja auch erst bei gutem Verdienst an.
__________________
Gruß Sebastian
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06.03.2004, 02:03
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Zitat:
Original geschrieben von spl
Ich habe nicht Architektur studiert (freier Beruf) um KEIN Geld verdienen zu wollen.
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Das stimmt schon. Die ganzen RAe und Ärzte und soweiter sind ja selbstverständlich auch darauf aus Kohle zu verdienen. Aber halt die "offiziellle" Definition der freien Berufe geht sinngemäß dahin, das diese Tätigkeiten nicht gewinnorientiert sind .... Das sind sozusagen die letzten "Heiligen" in dieser Marktwirtschaft ...  mit teilweise vergoldetem Heiligenschein ...
Thomas
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06.03.2004, 02:15
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2004
Ort: Ruhrpott
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Hallo Peter,
du wirst wohl ein Gewerbe anmelden müssen. Damit kannst du dann auch Angestellte haben.
Es ist grunsätzlich kein Problem, neben einer Festanstellung auch selbständig tätig zu sein - sofern der Arbeitgeber es dir nicht "verbietet". Das darf er zum Beispiel, wenn du in der gleichen Branche arbeitetest und quasi zur Konkurenz gehörtest.
Dabei musst du allerdings beachten, dass zum Beispiel Krankenkassenbeiträge variieren können, je nachdem, womit du mehr verdienst. Entsprechend gibt es noch eine ganze Menge anderer Dinge, auf die aufgepasst werden müssen.
__________________
Kamasutra
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11.03.2004, 11:14
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Die freiberufliche Tätigkeit
Was ist der Unterschied zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit? Wann bin ich Freiberufler, wann Gewerbetreibender?
Die selbständige Tätigkeit kann entweder gewerblich oder freiberuflich sein.
Umgangssprachlich wird "freiberuflich" häufig mit "freier Mitarbeit" gleichgesetzt, obwohl dies völlig unterschiedliche Kategorien von Berufstätigkeit sind. Eine freie Mitarbeit bedeutet, dass man nicht fest angestellt, sondern als (regelmäßige) Honorarkraft oder Aushilfe für ein Unternehmen tätig ist. Dies kann man auch als selbständiger Gewerbetreibender.
Steuerrechtlich gilt man als Freiberufler, wenn man selbständig wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten höherer Art ausüben (§ 18 EStG), in den sogenannten "Katalogberufen" als Arzt, Anwalt, Steuerberater, Dolmetscher, beratender Betriebs- und Volkswirt, Ingenieur oder in ähnlichen Berufen tätig ist.
Eine genaue Abgrenzung zwischen Gewerbetreibender und Freiberuflerin ist mitunter schwierig.
Es ist durchaus möglich, dem Finanzamt "Argumentationshilfen" zu geben, um als Freiberufler anerkannt zu werden, da ein gewisser Ermessensspielraum besteht.
Welche Vor- und Nachteile hat eine freiberufliche Tätigkeit?
Mit der Freiberuflichkeit sind wesentliche Vorteile, aber nur wenige Nachteile verbunden. Man unterliegt weder der Gewerbeaufsicht noch der Gewerbesteuer. Darüber hinaus muss man keine Bilanzen aufstellen - man kann somit "Einnahme-Überschussrechner" bleiben. Allerdings besteht für einige Berufe ein Werbeverbot.
Ich denke die Antwort ergibt sich ganz gut !! Also Einkünfte aus Gewerbebetrieb ist die richtige Antwort auf Deine Frage !
Wichtig ist auch der Hinweis das Du Deinen Arbeitgeber fragen solltest ob er Dir diese nebentätigkeit im gewünschten Umfang gestattet.
Greetz Epic03
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11.03.2004, 11:53
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Zitat:
Original geschrieben von Epic
Also Einkünfte aus Gewerbebetrieb ist die richtige Antwort auf Deine Frage !
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 ?? Also, so sicher wäre ich mir da nun nicht, denn eine gewisse Tendenz zu einem katalogähnlichen Beruf ist da m. E. schon gegeben, und von den Spielräumen des FA bei der Bewertung "Freiberuflichkeit - ja oder nein" war schon die Rede ...
Geändert von hezen (11.03.2004 um 12:12 Uhr).
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11.03.2004, 12:11
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Man werfe auch mal einen Blick in die vor längerer Zeit von Nice geposteten "Hinweise zur Existenzgründung als Freiberufler", Kapitel 2. -> s. Anhang.
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11.03.2004, 13:18
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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?? Also, so sicher wäre ich mir da nun nicht, denn eine gewisse Tendenz zu einem katalogähnlichen Beruf ist da m. E. schon gegeben, und von den Spielräumen des FA bei der Bewertung "Freiberuflichkeit - ja oder nein" war schon die Rede ...
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In diesem Fall bin ich mir sehr sicher das es sich um eine Gewerbliche Tätigkeit handelt. Auch weil ich bereits mehrere Unternehmer mit sehr ähnlichen Tätigkeitsbereichen betreue !
Aber les Dir ruhig nochmal den § 18 EStG durch, wenn Du richtig liest und nichts rein interpretierst wirst Du zu dem gleichen Ergebnis kommen wie ich !
Greetz Epic03
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