SetaPDF
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 13.03.2004, 22:06   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2003
Ort: Ulm
Hendrik macht alles soweit korrekt

Kleingewerbe -> "richtiges" Gewerbe


Hallo,

ich habe letztes Jahr ein Gewerbe angemeldet und beim Finanzamt-Fragebogen angegeben, dass ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit werden möchte. Den Fragebogen hab ich Ende November 2003 abgeschickt.

2004 habe ich bereits 2 Rechnungen ohne Umsatzsteuer geschrieben, nun habe ich jedoch einen größeren Kunden, der unbedingt eine Rechnung mit Umsatzsteuer benötigt. Wenn ich ihm Umsatzsteuer ausweise, muss ich dies von nun an ja immer tun, d.h. dass ich 16% von den ersten beiden diesjährigen Rechnungen quasi in den Wind geschossen habe...naja, lässt sich nun wohl nicht vermeiden.

Meine Frage ist nun allerdings: Kann ich jetzt mitten im Jahr damit anfangen? Wie teile ich das dem Finanzamt mit? Schreibe ich da einfach einen kurzen, formlosen Brief hin, dass ich anders als 2003 im Jahr 2004 nun gerne doch Umsatzsteuer zahlen möchte? Und wie sieht's aus vonwegen Umsatzsteuervoranmeldung? Mit "Nachholen" für Januar, Februar und evtl. März ist dann ja nichts mehr, oder? Schickt das Finanzamt mir dann fortan ein Formular oder einen Bescheid in dem drinn steht, dass ich eine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen habe?

Würde mich sehr über eine Antwort freuen, habe bereits einen Großteil meiner Fragen bzgl. Umsatzsteuervoranmeldung über die Suchfunktion beantworten können, aber zu meinen obigen speziellen Fragen noch nichts finden können.

Schönen Abend noch,

Hendrik
Hendrik ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 14.03.2004, 10:18   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Also ich geh mal davon aus das es seinen Grund hatte das Du die Kleinunternehmerregelung gewählt hast. Und der Satz
Zitat:
Wenn ich ihm Umsatzsteuer ausweise, muss ich dies von nun an ja immer tun, d.h. dass ich 16% von den ersten beiden diesjährigen Rechnungen quasi in den Wind geschossen habe...naja, lässt sich nun wohl nicht vermeiden
hört sich so an als wenn Du Deine Preise auch ohne USt kalkuliert hast, weil Du davon ausgegangen bist das Du dauerhaft Kleinunternehmer bleiben möchtest !

Unter diesen Voraussetzungen würde ich erstmal meinem Kunden sagen das ich Kleinunternehmer bin und keine Umsatzsteuer ausweisen darf ! § 19 UStG (Sinnvoll wäre auch Generell in Deinen Rechnungen darauf aufmerksam zu machen dss Du Kleinunternehmer bist) Die Anfragen der Geschäftskunden würde damit nahezu entfallen.

Solltest Du es dennoch tun, dann musst Du die Umsatzsteuer im Rahmen Deiner Umsatzsteuerjahreserklärung auch ans Finanamt melden und die ausgewiesene Umsatzsteuer bezahlen ! Dann würde ich allerdings jetzt den Preis noch anpassen, denn Du wirst ihn ja so kalkuliert haben das Du keine Umsatssteuer bezahlen musst. Dein Gewinn würde an dem Geschäft würde sonst ja 16% geringer ausfallen als geplant. Aber damit wird Dein Kunde sicher auch nicht einverstanden sein *G*

ich würde jedenfalls nicht wegen einem Kunden zur Umsatzsteuerpflicht optieren, wenn ich ansonsten Hauptsächlich mit Privatleuten zu tun habe, da mit dieser Entscheidung auch wesentlich mehr Büroarbeit auf Dich zukommt und Deine Preise müssten dann ja "wie oben" auch noch alle angepasst werden. Ob das wiederum so gut für Dein kleines Geschäft ist .............

Du kannst aber trotzallem noch zur Umsatzsteuer Optieren sogar noch für 2003 sofern Du Deine Umsatsteuererklärung noch nicht abgegeben hast ! Einen Antrag dafür gibt es nicht. Du trägst einfach in der Umsatzsteuererklärung Deine Umsätze in die entsprechenden Felder für steuerpflichtige Umsätze ein (lässt die Angaben über den Kleinunternehmer aus) und wirst dann schon vom Finanzamt informiert wie und wann Du in Zukunft Deine Umsatzsteuer Voranmeldungen abzugeben hast !

Gruß Epic03

Geändert von Epic (14.03.2004 um 10:21 Uhr).
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2004, 11:13   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2003
Ort: Ulm
Hendrik macht alles soweit korrekt
Danke für deine Antwort!

Ich habe hauptsächlich Geschäftskunden, die sich über eine ausgewiesene Umsatzsteuer natürlich freuen würde. Der jetzige Kunde hat schon im Vorraus klar gemacht, dass er eine ausgewiesene Umsatzsteuer braucht, dementsprechend habe ich das bei meinem Kalkulationen schon berücksichtigt.

Als ich letztes Jahr mein Gewerbe angemeldet habe wurde ich vom bürokratischen Aufwand abgeschreckt, aber was ich bisher so gelesen habe ist die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung kein großes Ding.

Für 2003 möchte ich noch gerne als Kleinunternehmer geführt werden, wie ich es auch in den Formular von Ende Novembar angegeben habe. Die Formulare für die Steuererklärung 2003 habe ich auch hier, mal schauen ob ich dazu noch etwas finde.

Ich möchte daher lediglich ab 2004 Umsatzsteuer abführen. Da ich dafür aber noch keine Formulare haben (für Steuer 2004 kommen die ja erst Anfang 2005), weiß ich nicht, was ich nun machen soll? Irgendwie muss das Finanzamt ja wissen, dass ich ab 2004 nun entgegen meiner Erklärung doch Umsatzsteuer zahlen möchte?
Hendrik ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2004, 11:36   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Du brauchst keine Mitteilung ans Finanzamt zu schicken ! Erkläre einfach Dein Umsätze 2004 in der Umsatzsteuererklärung 2004 Anfang 2005 als steuerpflichtig und das reicht dann. Du bekommst dann in 2005 eine Mitteilung vom Finanzamt wenn Du monatliche USt Voranmeldungen abgeben sollst.

Die Aussage kann ich Dir leider so kurzfristig nicht mit § belegen, aber so machen wir es bei uns im Steuerbüro und es gab auch noch nie probleme damit ! Solltest Du trotzdem noch Zweifel haben rate ich Dir mal beim Finanzamt an zu rufen, die geben Dir dann auch nochmal eine Verbindliche Auskunft.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2004, 14:46   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2003
Ort: Ulm
Hendrik macht alles soweit korrekt
Danke! Habe mich mal beim Finanzamt informiert und die haben nochmal das bestätigt, was du gesagt hast.

Allerdings habe ich noch einige Fragen bezüglich dessen, was auf mich zukommt, wenn ich kein Kleinunternehmer mehr bin. Ich bezahle z.B. monatlich 59 Euro für einen dedizierten Server, auf dem meine geschäftliche Homepage und die aktuellen Aufträge liegen, nebenbei ist auch meine kleine private Seite dort drauf. Wenn ich nun monatlich (oder vierteljährlich, da ich letztes Jahr nur einen Umsatz von 3500 Euro hatte?) eine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss, kann ich da dann einfach Einfach Einnamen - Ausgaben (wie o.g. Serverkosten) machen, oder wie läuft das ab?

Ich verdiene in einem Monat z.B. 1000 Euro, berechne also 1000 Euro + 16% USt. = 1160. Jetzt ziehe ich die 59 Euro für den Server ab, sodass ich anstatt meiner 160 Euro Steuern nur 101 Euro Steuern abführen muss?

Sehe ich das richtig so?

Ich habe ausserdem gehört, dass ich "große" Anschaffungen wie Computer über mehrere Jahre (4?) absetzen kann. Wenn ich mir jetzt ein Notebook für 2000 Euro kaufe, inwiefern kann ich das dann monatlich von meinen Steuern absetzen?

Nach dem Server bleiben noch 101 Euro Steuern übrig, wenn ich das Notebook nun 4 Jahre (also 48 Monate) lang absetzen würde, wären das rund 41,66 Euro pro Monat. Müsste ich dann nur noch 101-41,66 = 59,34 Euro Steuern zahlen?

In dem Fall würde sich für mich das Zahlen von Umsatzsteuer ja schon recht lohnen, oder habe ich da etwas komplett falsch verstanden?
Hendrik ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2004, 18:58   #6
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Ich bezahle z.B. monatlich 59 Euro für einen dedizierten Server, auf dem meine geschäftliche Homepage und die aktuellen Aufträge liegen, nebenbei ist auch meine kleine private Seite dort drauf. Wenn ich nun monatlich (oder vierteljährlich, da ich letztes Jahr nur einen Umsatz von 3500 Euro hatte?) eine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss, kann ich da dann einfach Einfach Einnamen - Ausgaben (wie o.g. Serverkosten) machen, oder wie läuft das ab?

Ich verdiene in einem Monat z.B. 1000 Euro, berechne also 1000 Euro + 16% USt. = 1160. Jetzt ziehe ich die 59 Euro für den Server ab, sodass ich anstatt meiner 160 Euro Steuern nur 101 Euro Steuern abführen muss?

Sehe ich das richtig so?

Ich habe ausserdem gehört, dass ich "große" Anschaffungen wie Computer über mehrere Jahre (4?) absetzen kann. Wenn ich mir jetzt ein Notebook für 2000 Euro kaufe, inwiefern kann ich das dann monatlich von meinen Steuern absetzen?

Nach dem Server bleiben noch 101 Euro Steuern übrig, wenn ich das Notebook nun 4 Jahre (also 48 Monate) lang absetzen würde, wären das rund 41,66 Euro pro Monat. Müsste ich dann nur noch 101-41,66 = 59,34 Euro Steuern zahlen?

In dem Fall würde sich für mich das Zahlen von Umsatzsteuer ja schon recht lohnen, oder habe ich da etwas komplett falsch verstanden?
Oje oje, da bist Du voll auf dem falschen Dampfer !


Im Umsatzsteuer Voranmeldungsverfahren geht es darum das Du die Umsatzsteuer auf Deine Nettoumsäzte an das Finanzamt meldest und Abführst !

Also es müssen Nettoumsätze ins Fomular eintragen werden. Auf diese Nettobeträge wird 16 oder ggf. 7% gerechnet und ebenfalls ins Formular eingetragen (Nettoumsatz geteilt durch 100 mal 16 oder mal 7). Jetzt hast Du die Umsatzsteuer Traglast.

von der ermittelten Umsatzsteuer Traglast kannst Du die Umsatzsteuer abziehen die Dir von andern Unternehmern in Rechnung gestellt wird (heißt für Dich dann Vorsteuer)
Du darfst aber nur die Vorsteuer aus den Rechnungen ziehen die auch für Deinen Betrieb bestimmt sind (Privatrechnungen bleiben also außen vor).

Dein Beispiel mit der Abschreibung (beim Pc ist die Nutzungsdauer übrigens 3 Jahre und nicht 4) hat mit der Umsatzsteuer Voranmeldung nichts zu tun. Die Vorsteuer bekommst Du voll vom Finanzamt erstattet.

Beispiel:

Monat 1/05
Abgabe der Voranmeldung monatlich

Nettoumsatz: 1.000,00
USt 16% 160,00 (= Umsatzsteuer Traglast)


Kosten in 1/05
Anschaffung eines Notebooks für Brutto 2.000,00

Enthalten VSt = 275,86

Umsatzsteuer Traglast 160,00 €
minus Vorsteuer 275,86 €

= -115,86 €

Du bekommst als für den Monat 1/05 115,86 € vom Finanzamt erstattet.


Gruß Epic03
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2004, 19:33   #7
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Der Schweisser
 
Registriert seit: Apr 2001
Der Schweisser macht alles soweit korrekt
.... weil gerade irgendwie leicht dazu passend:

Wenn man Kleinunternehmer ist und keine MwSt. ausstellen darf, wie bucht man das in der Einnahme-Überschuss Rechnung bei eingehenden Rechnungen?

Wenn mir Max Müller eine Rechnung über 116 EUR (100 Netto = 16 EUR MwSt. enthalten) schreibt, buche ich das dann als

Betrag: 116 EUR
MwSt-Satz: 16%


Oder kann ich bei den Ausgabe wenn ich dasals Ausgabe buche die 16% auf 0% setzen, da man die ja ehh nicht gegenrechnen kann als Kleinunternehmer?

Oder hat jemand ein Tip wie man das geregelt bekommt wenn man die Hälfte des Jahres Kleinunternehmrer war und dann verzichtet hat?
Der Schweisser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2004, 21:16   #8
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Du buchst dann den Bruttobetrag Aufwand an Geldkonto !
die Vorsteuer wird nicht gesondert erfasst beim Kleinunternehmer !

für Kleinunternehmer stellt die Vorsteuer Aufwand da. Die kann man nicht weglassen.

Auf die Kleinunternehmerregelung kann man nur zum 1.1. eines Jahres verzichten. Ausnahme bei Beginn der Unternehmertätigkeit im laufe des Jahres.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 06:41   #9
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Der Schweisser
 
Registriert seit: Apr 2001
Der Schweisser macht alles soweit korrekt
Zitat:
die Vorsteuer wird nicht gesondert erfasst beim Kleinunternehmer !

für Kleinunternehmer stellt die Vorsteuer Aufwand da. Die kann man nicht weglassen.
.... kann das sein das das ein Widerspruch ist?

Ich hab der Frau am 1.10. höchstpersönlich einen Brief mit der Bitte um Verzicht gegeben und die meinte das geht klar.

Mein Problem ist nu, dass ich ja den Betrag der Vorsteuer welche ich der Umsatzsteuer meiner ausgestelllten Rechnungen gegenrechnen muss/kann/will nicht richtig ermitteln kann.

Ich bin ja erst ab 1.10. Vorsteuerabzugsberechtigt und wenn da Rechnungen sind die mir gestellt wurden und ich trage die mit MwSt. ein kommt ja ein falscher Wert raus, weil ich dem Programm ja nicht sagen kann, dass er er erst ab 1.10. erst die Vorsteuer zusammzählen soll.

Deshalb hab ich gefragt ob ich da bis vor dem 1.10. die MwSt. der ankommenden Rechnungen auf 0% setzen kann weil ich da ja nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bin.
Der Schweisser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 11:18   #10
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
quote:
--------------------------------------------------------------------------------

die Vorsteuer wird nicht gesondert erfasst beim Kleinunternehmer !

für Kleinunternehmer stellt die Vorsteuer Aufwand da. Die kann man nicht weglassen.

--------------------------------------------------------------------------------



.... kann das sein das das ein Widerspruch ist?
Also ich seh da kein Widerspruch. Warum sollte ein Kleinunternehmer die Vosteuer aus seinen Kostenrechnungen extrab buchen ? Er bucht den Bruttobetrag auf das Kostenkonto und fertig.

Zitat:
Ich hab der Frau am 1.10. höchstpersönlich einen Brief mit der Bitte um Verzicht gegeben und die meinte das geht klar.
Das Du nur zum 1.1. eines Jahres zur Umsatzsteuer Optieren kannst ergibt sich aus § 19 (2)1 UStG der lautet wie folgt: (2) 1Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, daß er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet.

jetzt muss man nur noch wissen was in § 18 Abs. 3 und 4 steht:
§18 UStG
(3) 1Der Unternehmer hat für das Kalenderjahr oder für den kürzeren Besteuerungszeitraum eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, in der er die zu entrichtende Steuer oder den Überschuß, der sich zu seinen Gunsten ergibt, nach § 16 Abs. 1 bis 4 und § 17 selbst zu berechnen hat (Steueranmeldung). 2In den Fällen des § 16 Abs. 3 und 4 ist die Steueranmeldung binnen einem Monat nach Ablauf des kürzeren Besteuerungszeitraums abzugeben. 3Die Steueranmeldung muß vom Unternehmer eigenhändig unterschrieben sein.

(4) 1Berechnet der Unternehmer die zu entrichtende Steuer oder den Überschuß in der Steueranmeldung für das Kalenderjahr abweichend von der Summe der Vorauszahlungen, so ist der Unterschiedsbetrag zu Gunsten des Finanzamts einen Monat nach dem Eingang der Steueranmeldung fällig. 2Setzt das Finanzamt die zu entrichtende Steuer oder den Überschuß abweichend von der Steueranmeldung für das Kalenderjahr fest, so ist der Unterschiedsbetrag zu Gunsten des Finanzamts einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. 3Die Fälligkeit rückständiger Vorauszahlungen (Absatz 1) bleibt von den Sätzen 1 und 2 unberührt.

in diesen beiden Absätzen geht es meiner Einschätzung nach also hautpsächlich darum wann die Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (wie in § 19 (2) erwähnt) eintritt.

Den § 19 (2) USt in Verbindung mitt § 18 (3) und (4) und die Tatsache was in der Umsatzsteuererklärung in den Zeilen 23 und 24 für Angaben zum Kleinunternehmer zu tätigen sind (http://www.bundesfinanzministerium.d...erung-2003.pdf) lassen für mich weiterhin nur den Schluss zu das eine Option zur Regelbesteuerung nur zum Anfang des Jahres möglich ist (Ausnahme Neugründung)

Falls hier im Forum noch jemand sein sollte der sich damit wirklich auskennt und eine andere Auffassung vertritt freu ich mich über einen Kommentar in diesem Tread.

Zitat:
Mein Problem ist nu, dass ich ja den Betrag der Vorsteuer welche ich der Umsatzsteuer meiner ausgestelllten Rechnungen gegenrechnen muss/kann/will nicht richtig ermitteln kann.
Mir scheint Du hast die Sache noch nicht ganz richtig verstanden: Du musst nicht für jeden Umsatzt die entsprechenden Kosten und Vorsteuern einzeln ermitteln. Ein Unternehmer, der nicht Kleinunternehmer ist schreibt sich alle seine Nettoumsätze des Abrechnungszeitraumes auf und rechnet sich dann die Umsatzsteuer aus. die beiden Werte (Nettowert und Steuerbetrag) werden in die Umsatzsteuer Voranmeldung übernommen. Jetzt rechnet sich der Unternehmer sämtliche Vorsteuer aus allen Rechnungen (die zum Vorsteuerabzug berechtigen) zusammen und trägt sie auf der Rückseite der Umsatzsteuer Voranmeldung oder je nach dem auch in der Jahreserklärung ein. Den Differenzbetrag von Umsatzsteuer und Vorsteuer hat der Unternehmer dann ans Finanzamt zu zahlen oder bei einem negativen Betrag bekommte er ihn erstattet.

Zitat:
Ich bin ja erst ab 1.10. Vorsteuerabzugsberechtigt und wenn da Rechnungen sind die mir gestellt wurden und ich trage die mit MwSt. ein kommt ja ein falscher Wert raus, weil ich dem Programm ja nicht sagen kann, dass er er erst ab 1.10. erst die Vorsteuer zusammzählen soll.
Das Du Deinen Fibu Programm in den Stammdaten nicht sagen kannst das Du zur Regelbesteuerung optieren willst ist für mich nur ein weiterer Hinweis darauf das ein Wechsel nur zu Beginn eines Kalenderjahres möglich ist und deshalb im laufe einer Kleinunternehmerbuchhaltung ein wechsel vom Programm nicht unterstützt wird.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________

Geändert von Epic (20.03.2004 um 11:23 Uhr).
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 13:23   #11
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Der Schweisser
 
Registriert seit: Apr 2001
Der Schweisser macht alles soweit korrekt
Naja das mit dem Verzicht da versteh ich nicht, also warum die zu mir sagen das das geht, die scheinen das wo selber nich zu wissen was machbar ist und was nicht ...

Ich wollte verzichten auf die KU-Regel, weil ich so viele Ausgaben habe und hauptsächlich für Firmen arbeite. Habe dann angerufen und gefragt ob das möglich wäre, ab sofort und da hab ich der Frau persönlich den Brief in de Hand gedrückt und hab extra nochmal gefragt "ab wann darf ich denn jetz ..." und sie hat eindeutig gesagt, dass ich ab sofort Märchsteuer ausstellen darf.
Das Oktober nicht der 01.01. war hätte der ja eigentlich klar sein müssen.

So was das andere betrifft hab ich das schon erkannt das ich nicht für jede Rechnung einzeln die Vorsteuer ermitteln muss, die Summe aus einem Abrechnungsjahr ist das was ich dann in meine Umsatzsteuererklärung in irgend einer Ecke eintragen muss, also USt - Vst = Endbetrag den wiederbekomme aber was wahrscheinlicher ist, der Betrag den ich zahlen muss. Ich trag doch da in mein Easy Cas & Tax immer nur den Brutto Wert ein und sage dem wieviel MwSt. enthalten ist und dann errechnet er ja selber den Nettobetrag und wieviel USt. bei Einnahmen und VSt. bei Ausgaben enthalten ist.

Wenn ich jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung machen müsste, dann müsst ich da ja mal so ein Formular von denen bekommen oder nicht?

Naja also ich hab jetzt das alles vorbereitet fürs Finanzamt und hab ein großes Vermerk drangemacht, dass ich seit 1.10. befreit
wurde, die Sachbearbeiterin muss es aktzeptieren, weil Sie ja auch den Schriebs in de Hand gedrückt bekommen hat von mir und mir die Auskunft gegeben hat, dasa alles klar geht.
Dann hab ich die Seite mit den einzelnen Konten dran gemacht, dort steh dann bei den Ausgaben und den jeweiligen Konten bis 1.10. immer Nettobetrag, UST-Betr. und Brutto. Dort hab ich dann ebend bis 1.10 die Bruttobeträge angegeben, weil ich mir denke, wenn der mir ne Rechnung mit 16% ausstellt kann ich das auch so buchen (?????), gegenrechnen kann ich sie ja ehh nicht rückwirkend.

Die Frage ist nur ob die dann stutzig werden, weil auf den Buchungsjournal ja dann bei den Ausgaben der jeweiligen Konten immer eine VSt-Summe steht die nicht mit dem Summe übereinstimmt der auf der Umsatzsteuererklärung steht, denn nur dort hab ich den wahren Wert hingeschrieben. Oder soll ich wieder bei den Ausgaben bis 1.10. nur Netto Beträge hinschreiben ohne Mehrwertsteuer obwohl Sie ausgewiesen war?

Mit Netto meine ich jetzt auch wenn es der falsche Ausdruck ist, das ich den Rechnungsbetrag angebe und dort die MwSt. auf 0 setze. Also wenn ich eine Rechnung bekommen habe über 49,00 EUR sieht das dann so aus

Netto VST VST-Betrag Brutto
49,00 0% 0,00 49,00

.... aber okay ich kann mich nicht ausdrücken, ich glaub dadurch verstehst Du vieleicht einiges falsch ...
Der Schweisser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 14:31   #12
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Naja das mit dem Verzicht da versteh ich nicht, also warum die zu mir sagen das das geht, die scheinen das wo selber nich zu wissen was machbar ist und was nicht ...

Ich wollte verzichten auf die KU-Regel, weil ich so viele Ausgaben habe und hauptsächlich für Firmen arbeite. Habe dann angerufen und gefragt ob das möglich wäre, ab sofort und da hab ich der Frau persönlich den Brief in de Hand gedrückt und hab extra nochmal gefragt "ab wann darf ich denn jetz ..." und sie hat eindeutig gesagt, dass ich ab sofort Märchsteuer ausstellen darf.
Das Oktober nicht der 01.01. war hätte der ja eigentlich klar sein müssen.
was ich oben geschrieben habe ist meine bisherige Rechtsauffassung und aus meiner praktischen Erfahrung kann ich leider auch nichts anderes sagen. Vieleicht hatt sich die Dame mit der Du gesprochen hast sich einfach geirrt, schließlich sind wir alle nur Menschen. Vieleicht Irre ja auch ich.

Wie auch immer da nun die Rechtlage ausieht, hättest Du die Fibu vieleicht lieber trennen sollen, denn jetzt hast Du ja scheinbar das Problem, das Du die Option zur Umsatzsteuer nicht plausibel in Deine Jetzig Buchführung eingebaut bekommst ! Auß Deiner jetzigen Gewinnermittlung sollte zumindest eine Umsatsteuerabstimmg möglich sein, da Du ansonsten sicher mit Rückfragen des Finanzamtes Rechnen musst. Sprich die Umsätze ab 1.10. sollten auf einem extra Konto stehen, damit man prüfen kann ob Du die richtige Umsatzsteuer gemeldet hast. Bei den Vorsteuern ist das unwichtig, da es auch bei normalen Unternehmern nicht unüblich ist Kosten mit Vorsteuerabzug und ohne Vorsteuerabzug auf ein und dem selben Konto stehen zu haben (Ab 2004 ändert sich hier einiges). Bei Deiner Umsatzsteuererklärung schreibst Du dann bei den Eintragungen für den Kleinunternehmer den Zeitraum ein 1.1.-30.9. ein, auch wenn das da eigentlich nicht vorgesehen ist. wenn es die gleiche Sachbearbeitern ist hackt sie das ja wahrscheinlich auch so ab.

Mir ist gerade vor einger Zeit ein Fall unterbekommen wo eine Kollegin von mir versehentlich Eintragungen für Kleinunternehmer in der Umsatzsteuererklärung gemacht hat und gleichzeitig Umsatzsteuerpflichtige Umsätze erklärt hat ! Das hat jetzt eine Betriebsprüfung zur Folge die in den nächsten Wochen stattfinden wird. Es handelt sich in meinem Beispiel eigentlich nicht wirklich um einen Fehler, die Umsätez wurde lediglich an der Falschen stelle eingetragen. Meiner Einschätzung nach musst Du je nachdem was Du für Eintragungen vornimmst mit ähnlicher Verwirrung beim Finanzamt rechnen wenn aus Deiner Gewinnermittlung nicht eindeutig hervorgeht wie diese Zahlen zustande kommen.

Zitat:
Wenn ich jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung machen müsste, dann müsst ich da ja mal so ein Formular von denen bekommen oder nicht?
Wenn Du monatlich abgeben musst wird Dich das Finanzamt anschreiben, ansonsten gibts Du erstmal vierteljährlich ab. Formulare gibts beim Finanzamt. oder im Internet zum Downloaden.
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2004, 13:04   #13
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2003
Ort: Ulm
Hendrik macht alles soweit korrekt
Zitat:
Original geschrieben von Epic
Oje oje, da bist Du voll auf dem falschen Dampfer !


Im Umsatzsteuer Voranmeldungsverfahren geht es darum das Du die Umsatzsteuer auf Deine Nettoumsäzte an das Finanzamt meldest und Abführst !

Also es müssen Nettoumsätze ins Fomular eintragen werden. Auf diese Nettobeträge wird 16 oder ggf. 7% gerechnet und ebenfalls ins Formular eingetragen (Nettoumsatz geteilt durch 100 mal 16 oder mal 7). Jetzt hast Du die Umsatzsteuer Traglast.

von der ermittelten Umsatzsteuer Traglast kannst Du die Umsatzsteuer abziehen die Dir von andern Unternehmern in Rechnung gestellt wird (heißt für Dich dann Vorsteuer)
Du darfst aber nur die Vorsteuer aus den Rechnungen ziehen die auch für Deinen Betrieb bestimmt sind (Privatrechnungen bleiben also außen vor).

Dein Beispiel mit der Abschreibung (beim Pc ist die Nutzungsdauer übrigens 3 Jahre und nicht 4) hat mit der Umsatzsteuer Voranmeldung nichts zu tun. Die Vorsteuer bekommst Du voll vom Finanzamt erstattet.

Beispiel:

Monat 1/05
Abgabe der Voranmeldung monatlich

Nettoumsatz: 1.000,00
USt 16% 160,00 (= Umsatzsteuer Traglast)


Kosten in 1/05
Anschaffung eines Notebooks für Brutto 2.000,00

Enthalten VSt = 275,86

Umsatzsteuer Traglast 160,00 €
minus Vorsteuer 275,86 €

= -115,86 €

Du bekommst als für den Monat 1/05 115,86 € vom Finanzamt erstattet.


Gruß Epic03
Danke Epic, hast mir schon sehr weitergeholfen!
Wie kommst du auf 275,86 Euro bei einem 2000 Euro Notebook? 16% von 2000 Euro sind bei mir 320 Euro, oder ist das ein andere Prozentsatz? Und wie wirkt sich das mit der Nutzungsdauer von 3 Jahren aus? So wie du oben geschrieben hast hätte ich dann doch direkt nach dem Kauf die xx% der 2000 Euro abgezogen, da müsste sich doch irgendwie noch die Nutzungsdauer von 3 Jahren drauf auswirken, oder?

Also verstehe ich das jetzt richtig:
Ich addiere jeden Monat meine Netto-Umsätze, multipliziere mit 0.16 und trage das als Umsatzsteuer Traglast ein.
Dann addiere ich jeden Monat meine geschäftlichen Ausgaben (monatlich 59 Euro + einmal 2000 Euro für's Notebook), multipliziere das mit 0.16 und trage das als Vorsteuer ein.
Dann subtrahiere ich die beiden Werte und zahle den Differenzbetrag an das Finanzamt (bzw. bekomme etwas zurückerstattet).

Außerdem habe ich dieses Jahr schon 2 kleine Rechnungen (noch ohne ausgewiesener USt) geschrieben. Trage ich 16% von den beiden Rechnungen dann einfach einmalig als Umsatzsteuer Traglast (sodass ich ein paar Euro Verlust mache), und das war's?
Hendrik ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2004, 13:10   #14
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Der Schweisser
 
Registriert seit: Apr 2001
Der Schweisser macht alles soweit korrekt
... da gibts meiner Ansicht nach auf der Umsatzsteuererklärung einen Punkt der sich nennt "Unberechtigt ausgestellte MwSt."
Der Schweisser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2004, 17:09   #15
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Wie kommst du auf 275,86 Euro bei einem 2000 Euro Notebook? 16% von 2000 Euro sind bei mir 320 Euro, oder ist das ein andere Prozentsatz?
Ich hatte oben von einem Bruttowert (also incl. USt geschrieben)

116% = 2.000,00 €
16% = 275,86 €

Zitat:
Und wie wirkt sich das mit der Nutzungsdauer von 3 Jahren aus?
Wirtschaftsgüter, die nach der Verwendung zur Erziehlung von Einkünften in ein Betriebsvermögen eingelegt oder Angeschafft werden dürfen nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn die Anschaffungskosten netto über 410 € liegen. Die Anschaffungskosten müssen dann über die Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Für Pc´s und Notebooks beträgt diese Nutzungsdauer 3 Jahre.

in Deinem Fall kannst Du von Deinem Gewinn 3 Jahre lang 574,00 € abziehen (Abschreibung für Abnutzung) die Differenz zu 2.000 € ist die Vorsteuer, die Du ja vom Finanzamt wieder bekommst.

Zitat:
So wie du oben geschrieben hast hätte ich dann doch direkt nach dem Kauf die xx% der 2000 Euro abgezogen, da müsste sich doch irgendwie noch die Nutzungsdauer von 3 Jahren drauf auswirken, oder?
Nein, ich habe oben von der Anrechnung der Vorsteuer auf die Umsatzsteuer gesprochen. Das hat mit dem Abzug des Nettobetrages als Betriebsausgabe nichts zu tun. Die Vorsteuer stellt zwar für den Gewinnermittler auch eine Betriebsausgabe dar, aber diese wird nicht auf die Nutzungsdauer verteilt sondern direkt mit der zu zahlenden Umsatsteuer verrechnet.

Zitat:
Ich addiere jeden Monat meine Netto-Umsätze, multipliziere mit 0.16 und trage das als Umsatzsteuer Traglast ein.
So ist es. Allerdings muss der Nettoumsatz auch in der Umsatzsteuervoranmeldung / Umsatzsteuererklärung eingetragen werden.

Zitat:
Dann addiere ich jeden Monat meine geschäftlichen Ausgaben (monatlich 59 Euro + einmal 2000 Euro für's Notebook), multipliziere das mit 0.16 und trage das als Vorsteuer ein.
Nein, mit 0,16 darfst Du nur multiplizieren wenn Du vom Nettowert ausgehst. Wenn Du mit Bruttozahlen (also incl. Umsatzsteuer) rechnest musst Du 16 aus 116 nehmen (z.B. Brutto 2.000,00 geteilt durch 116 mal 16 = 275,86). Im übrigen darfst Du nur die Ausgaben in diese Rechnungen mit einbeziehen die auch zum Vorsteuerabzug berechtigen.

Zitat:
Außerdem habe ich dieses Jahr schon 2 kleine Rechnungen (noch ohne ausgewiesener USt) geschrieben. Trage ich 16% von den beiden Rechnungen dann einfach einmalig als Umsatzsteuer Traglast (sodass ich ein paar Euro Verlust mache), und das war's?
Diese beiden Rechnungsbeträge behandelst Du als Bruttobeträge und führst die Umsatzsteuer wie oben beschrieben entsprechend ab. Das wars dann soweit mit der Umsatzsteuer und der Vorsteuer. Desweiteren musst Du natürlich am Ende des Jahres noch eine Gewinnermittlung erstellen, aber da diese seid 2004 nach einem bestimmten Muster erfolgen muss würde ich Dir als Leihe davon abraten. Du solltest zumindest für das Erste Jahr einen Steuerberater beauftragen und Dir ggf. Erklären lassen worauf Du in Deinem speciellan Fall in der Zukunft achten musst. Dann bekommst Du das sicher später auch selber hin ohne Steuerberater.

Gruß Epic03


Zitat:
... da gibts meiner Ansicht nach auf der Umsatzsteuererklärung einen Punkt der sich nennt "Unberechtigt ausgestellte MwSt."
Dieses Feld ist für Leute gedacht die zu Unrecht Umsatzsteuer ausgewiesen haben. Im obigen Fall wurde aber keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Gründung & Selbstständigkeit
Kleingewerbe -> "richtiges" Gewerbe Kleingewerbe -> "richtiges" Gewerbe
« Aufforderung zur Gewerbeanmeldung | 2tes Gewerbe »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:19 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.