TP Underground Lounge 07/08
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Alt 17.03.2004, 20:29   #1
TP-Junior
 
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TobiK macht alles soweit korrekt

Eltern erlauben Gewerbe nicht


Hallo,

überall wird geschrieben, dass man, wenn man ein Gewerbe anmelden will und unter 18 Jahren alt ist die Erlaubnis der Eltern haben muss.

Wie sieht es denn aus, wenn man ein Gewerbe anmelden muss/müsste (weil man die Bedinungen erfüllt: Gewinnabsicht, dauerhaft usw.) aber die Eltern einem dies nicht genehmigen wollen?
Ein Grund wäre z.B. mögliche Haftungsansprüche gegen die Eltern o.ä.

Dann macht man sich ja theoretisch gesehen strafbar, kann aber nichts dagegen tun, oder?

Wie seht ihr das?

Grüße
Tobi
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Alt 17.03.2004, 20:56   #2
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Es besteht unter gewissen Umständen die Möglichkeit Deine Eltern zu übergehen ! Dazu solltest Du auf jeden Fall einen Anwalt einschalten ! aber sei Dir auch im klaren darüber was das für die Beziehung zu Deinen Eltern bedeutet !!!!!!! (Nachtrag: die Chancen stehen auch mit Anwalt verdammt schlecht wenn bei Dir zuhause ansonsten alles Ok ist ! solltest Dir das also mehr als nur gut überlegen !)

Zitat:
Wie sieht es denn aus, wenn man ein Gewerbe anmelden muss/müsste (weil man die Bedinungen erfüllt: Gewinnabsicht, dauerhaft usw.) aber die Eltern einem dies nicht genehmigen wollen?
Ein Grund wäre z.B. mögliche Haftungsansprüche gegen die Eltern o.ä.
Wenn Deine Eltern es verbieten und Du nicht dagegen angehen willst darfst Du keine Gewerbliche Tätigkeit ausüben !! somit wird die ganze Frage dann überflüssig !

Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Geändert von Epic (17.03.2004 um 21:04 Uhr).
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Alt 17.03.2004, 21:05   #3
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TobiK macht alles soweit korrekt
Ja gut, ich denke so weit wird wohl kaum jemand gehen.

Wie wäre es denn, wenn man schon angefangen hätte diese Tätigkeit auszuüben, einem jetzt eingefallen ist, dass man rückwirkend ein Gewerbe anmelden sollte, aber es einem verboten wird.

Wenn man dann das Gewerbe nicht anmeldet verstößt man gegen das Gesetz, aber andererseits bleibt einem nichts anderes übrig, weil es ja die Eltern nicht erlauben! Wie macht man das dann?

Außerdem würde mich noch das Thema "Haftungspflicht der Eltern" weiter interessieren. Wann haftet der Gewerbetreibende, wann die Eltern?

Grüße
Tobi
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Alt 17.03.2004, 21:18   #4
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Alle Geschäfte die Du in dieser Zeit abgeschlossen hast sind eh schwebend Unwirksam weil Deine Eltern Ihre Zustimmung nicht gegeben haben ! Deine Eltern könnte also diese ganzen Geschäfte wieder Rückgängig machen wenn sie wollten !

[quote]Wenn man dann das Gewerbe nicht anmeldet verstößt man gegen das Gesetz, aber andererseits bleibt einem nichts anderes übrig, weil es ja die Eltern nicht erlauben! Wie macht man das dann?[quote]

Wie es bleibt einem manchmal nichts anders übrig ?? das ist Blödsinn ! Gesetzte sind einzuhalten und Unwissenheit schützt vor Schaden nicht ! kannst auch nicht sagen Du hast was geklaut weil Du hunger hattest, dann machst Dich trotzdem Strafbar !

Haftung:

nicht mein Thema, aber ich glaube es ist so das Zivilrechtlich Deine Eltern in voller Höhe haften !

Strafrechlich kann man Dich aber bestrafen !

da bin ich aber nicht sicher !



Wie Du mit Deinen bereits getätigten Umsätzen umgehst würd ich davon abhängig machen um wieviel Geld es überhaupt geht ! ob Du Rechnungen geschrieben hast oder nicht ob mit Umsatzsteuerausweis oder ohne !! Denn wenn wir uns hier über nen paar 100€ unterhalten, dann würde ich da nicht son Wind von machen und die Sache jetzt einstellen und gut (das ist meine persönliche Meinung und kein Rat)
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Alt 17.03.2004, 21:18   #5
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Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
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::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Generell ist es erstmal so, das 14-18jährige die hier schon bis extenso (um es mal so "nett" auszudrücken) erläuterte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zum betreiben eines Gewerbes benötigen.

Dadurch wird u.a. die Haftung, durch vorziehen der Geschäftsfähigkeit auf den hoffnungsvollen Jungunternehmer übertragen, der dann mit seinem jetzigem und zukünftigem Vermögen haftet.

Inwieweit der/die zuständige RichterIn sich in der Entscheidung von der nicht vorliegenden elterlichen Erlaubnis in seiner Entscheidung beeinflussen lässt - das steht auf einem ganz anderem Blatt.... Auch wenn die Eltern ihr ok geben, bedeutet das nicht, das ein Richter das einfach so abnickt .....!!!

Du siehst Du brauchst nicht nur die Genehmigung Deiner Eltern .... die ist absolut zweitrangig.

Ein RA in einem Verfahren gegen die Eltern ist völlig unnötig.

Ein solches Verfahren wegen eines kurzfristigen Traumes, der bei Entdeckung eines neuen Hobbies und der Tatsache, das so etwas viel Arbeit mit sich bringt eh in 99,9 % der hier geposteten Fälle ausgeträumt ist, ist geeignet den Familienfrieden auf Jahrzehnte hin zu zerstören. Das solltest Du Dir nach abklingen der Trotzphase mal in Ruhe überlegen ....

Ich als "Gamet" wäre wahrlich nicht "amused" wenn mein Sohn ein derartiges Geschütz wegen so einer Lappalie auffahren würde.

Thomas

Hinweis:

Das von Epic oben geschriebene zum Thema Haftung ist aufgrund der notwendigen Genehmigung nicht zutreffend.
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2004, 21:24   #6
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@ ::..Thomas..:: meinst nicht das sich das Vormundschaftsgericht erstmal an die Entscheidung der Eltern hält ? wäre doch schlimm wenn man sich so einfach über die Entscheidung seiner Eltern hinweg setzen könnte oder nicht. Und was die Haftung angeht, so war das auf die jetzig Situation bezogen, da eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes ja noch überhaupt nicht vorliegt

Gruß Epic03
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Alt 17.03.2004, 21:40   #7
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TobiK macht alles soweit korrekt
Ich hab irgendwie das Gefühl, dass ihr mich falsch versteht.

@Epic: Ich hatte keineswegs vor irgendwen deshalb anzuzeigen o.ä. Die Idee kam von dir. Meine Meinung hab ich ja oben schon gesagt.

Zitat:
Zitat:
Wenn man dann das Gewerbe nicht anmeldet verstößt man gegen das Gesetz, aber andererseits bleibt einem nichts anderes übrig, weil es ja die Eltern nicht erlauben! Wie macht man das dann?
Wie es bleibt einem manchmal nichts anders übrig ?? das ist Blödsinn ! Gesetzte sind einzuhalten und Unwissenheit schützt vor Schaden nicht ! kannst auch nicht sagen Du hast was geklaut weil Du hunger hattest, dann machst Dich trotzdem Strafbar !
Ich hab mich hier wahrscheinlich etwas missverständlich ausgedrückt. Ich versuchs nochmal:

Nehmen wir an, ich habe in den letzten 2 Monaten eine Art gewerbliche Tätigkeit ausgeübt und dafür auch Quittungen (!) ausgestellt. Sonst nichts. Die Gewinne sind im Bereich von mehreren Hundert €€.
Jetzt müsste ich laut Gesetz ein Gewerbe (auch auf die 2 Monate rückwirkend) anmelden.
Die wird aber durch meine Eltern untersagt.
Dadurch verstoße ich gegen das Gesetz, da ich das Gewerbe ja anmelden muss, aber nicht kann.
Das wollte ich damit ausdrücken.

Ich hoffe es ist etwas klarer rübergekommen. Bitte berichtigt mich wenn ich irgendwo falsch liege.


Jetzt zum Thema Haftung:
Hier geht es um den Fall, dass ich ein Gewerbe habe. Dort durch Fehlkalkulation oder Beschädigung fremden Eigentums usw. einen hohen Schade verursache.
Wer muss was zahlen?
Welche Probleme können auf Eltern eines gewerbetreibenden Minderjähhrigen noch zukommen?

Grüße
Tobi

Geändert von TobiK (17.03.2004 um 21:42 Uhr).
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Alt 17.03.2004, 21:49   #8
TP-Veteran
 
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Jetzt zum Thema Haftung:
Hier geht es um den Fall, dass ich ein Gewerbe habe. Dort durch Fehlkalkulation oder Beschädigung fremden Eigentums usw. einen hohen Schade verursache.
Wer muss was zahlen?
Welche Probleme können auf Eltern eines gewerbetreibenden Minderjähhrigen noch zukommen?
Die Frage hat Thomas oben beantwortet ! Wenn Du eine Genehmigung für eine Gewerbe hast, dann Haftest Du und nicht Deine Eltern !
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Alt 17.03.2004, 21:56   #9
TP-Junior
 
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TobiK macht alles soweit korrekt
Gut, dann versuche ich mal zusammenzufassen:

Wenn meine Eltern mich kein Gewerbe anmelden lassen, dann ist das rechtlich gedeckt, weil sie mir damit die Tätigkeit nicht erlaubt haben und alle Geschäfte rückgängig machen könnten.

Andererseits könnten meine Eltern aber auch einfach ihr OK geben und ich könnte das Gewerbe anmelden. Dadurch erhalte ich (was das Gewerbe angeht) die volle Geschäftsfähigkeit und meine Eltern können (was das Gewerbe angeht) nicht haftbar gemacht werden. Ich bin also für jegliche Belange verantwortlich.

Ich hoffe ich hab das alles richtig verstanden. Sonst berichtigt mich bitte.

Grüße
Tobi
TobiK ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2004, 22:06   #10
TP-Veteran
 
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Lies doch das hier nochmal !
http://www.traum-projekt.com/html/tr...ur/agentur.php

das hilft Dir bestimmt weiter !

Gruß Epic03
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Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2004, 22:20   #11
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::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Original geschrieben von Epic
@ ::..Thomas..:: meinst nicht das sich das Vormundschaftsgericht erstmal an die Entscheidung der Eltern hält ? wäre doch schlimm wenn man sich so einfach über die Entscheidung seiner Eltern hinweg setzen könnte oder nicht.

Gruß Epic03
Hallo Epic:

Ich hatte u.a. folgendes geschrieben:

Inwieweit der/die zuständige RichterIn sich in der Entscheidung von der nicht vorliegenden elterlichen Erlaubnis in seiner Entscheidung beeinflussen lässt - das steht auf einem ganz anderem Blatt....

Inwieweit es sich hierbei um eine Entscheidung handelt die die Erlaubnis der Eltern voraussetzt will ich jetzt aus im nächsten post stehenden Gründen nicht mehr klären. Die Mühe mach ich mir nicht mehr.

Gruß

Thomas
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2004, 22:22   #12
TP-Veteran
 
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Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Original geschrieben von TobiK


Gut, dann versuche ich mal zusammenzufassen:

...........

Ich hoffe ich hab das alles richtig verstanden. Sonst berichtigt mich bitte.

Grüße
Tobi
Ich könnte jetzt versuchen es nett auszudrücken .... aber ich will es nicht nett ausdrücken:

Wozu verschwenden ich (und auch andere) hier eigentlich mit irgendwelchen halbwüchsigen Tagträumern unsere Zeit, wenn diese nicht in der Lage und bereit sind, das geschriebene richtig zu lesen und zu verstehen???? Oder war das jetzt auch wieder zu viel Text?

Daher "Erledigt" als Vorstufe zu closed - denn alles andere ist
nur noch Zeitverschwendung oder ganz krass: geh wieder spielen ....

Th.
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2004, 07:16   #13
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2004
TobiK macht alles soweit korrekt
@Epic: Aufgrund dieses Artikels kamen meine Fragen auf.

@Thomas:
ICh weiß nicht warum du deine Zeit damit verschwendest. Wahrscheinlich um anderen dein Wissen weiterzuvermitteln und ihnen damit zu helfen. Ich verstehe aber auch deine Aufregung nicht!

Nach dem von dir zitierten Post habe ich das Thema bereits als "Erledigt" eingestuft. Damit habe ich es anderen offengelassen eventuelle Missverständnisse meinerseits zu klären oder aber auch den Fall als erledigt anzusehen und damit nicht mehr zu posten.

Wenn du den Thread richtig verfolgt hättest wäre dir aufgefallen, dass nicht nur ich dich und Epic teilweise falsch verstanden habe oder noch weitere Fragen hatte, sondern es auch Missverständnisse eurerseits, wie z.B. das Einschalten eines Anwalts was für mich niemals in Frage gekommen wäre, gegeben hat.

Deine Meinung über "halbwüchsige Tagträumer" werde ich mit Sicherheit nicht ändern. Trotzdem denke ich, dass es auch bei Minderjährigen große Unterschiede gibt. Es soll viele geben, die aufgrund einer Schnapsidee auf diese Seite stoßen und denken unbedingt ein Gewerbe gründen zu müssen, damit ihre 50 € gewinn auch versteuert werden. Dies ist natürlich quatsch und läuft ganz klar unter Taschengeldgeschäfte.
Es gibt aber auch andere, die bereits seit mehreren Jahren immer wieder Hobbymäßig einige Projekte übernommen haben, es sich aber mit der Zeit herauskristallisiert, dass die Projekte immer größer und Aufträge immer mehr werden. Ich denke dann ist auch für einen Minderjährigen der Punkt gekommen ein Gewerbe (Allein schon aus rechtlichen Gründen (s.o.)) anzumelden.

Ich denke es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf über dieses Thema. Falls noch Gesprächsbedarf besteht bitte per PN.

Grüße
Tobi
TobiK ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2004, 01:09   #14
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2003
salz macht alles soweit korrekt
Dieser Thomas muss sich immer aufspielen (auch in anderen Threads)

Hält sich wohl für was ganz Besonderes
salz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2004, 02:05   #15
TP-Insider
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Er hat Recht und Du hast absolut keine Ahnung.

Es häufen sich hier die Threads, in denen nach den absoluten Basics zum Thema Selbständigkeit und Co. gefragt wird - wer schon zu faul ist, um sich die Sticky-Threads im Traum_Start durchzulesen und sich anhand schon beantworteter Fragen eine Wissensgrundlage zu schaffen (-> Suchfunktion), der braucht sich über solche Reaktionen nicht zu wundern.

Und sollte das Thema Selbständigkeit ganz schnell vergessen.
__________________


~ ...! ~
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