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26.03.2004, 13:30
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Flensburg
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2tes Gewerbe
Folgende Situation:
- Vorhandenes Gewerbe (Einzelunternehmer)
- Nichtinanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung
Kann mann nun ein 2tes Gewerbe anmelden, wo man die Kleinunternehmerregelung nutzt?
(Meine Antwort wäre "nein", weil die Geldangelegenheiten doch personenbezogen sind, oder? - naja, deswegen frage ich ja nach...  )
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26.03.2004, 13:39
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Im Gesetz (§ 19 UStG; ich hoffe, es ist noch aktuell) heisst es eindeutig:
(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern [...] nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.
Ich würde also mal sagen, dass zur Kelinunternehmerregelung alle Gewerbe herangezogen werden. Sonst könnte man ja sein Unternehmertum in 10 Gewerbe mit jeweils der Kleinunternehmerregelung aufteilen und viel mehr verdienen...
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Hello again!
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26.03.2004, 13:47
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Flensburg
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Wenn man nun 2 (unterschiedliche) Gewerbe betreibt, gibt es dann für die Buchführung besondere Regeln?
(bei einem macht man ja einfach eine art E/Ü Rechnung. soll man bei 2 Gewerbe letztendlich eine Buchführung oder zwei getrennte führen?)
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26.03.2004, 13:55
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Auf jeden Fall trennen und einfach zwei EÜRs machen.
__________________
Hello again!
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26.03.2004, 20:28
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#5
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TP-Supporter
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Flensburg
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tja, das ist natürlich schade, wenn man ein gewerbe mit hohen ausgaben (viel bezahlte mwst.) und fast nur an gewerbliche verkauft (für denen ist es egal ob mit oder ohne mwst.), und dann ein zweites mit niedrigen ausgaben und absatz an privatleute, wo die mwst. oftmals überleben oder tod in der geshäftswelt bedeuten kann...
darf man mit der kleinunternehmerregelung eigentlich alles verkaufen? (anders formuliert: ist die einzige einschränkung der maximale jahresverdienst von xx Eur?)
Geändert von preyz (26.03.2004 um 20:38 Uhr).
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26.03.2004, 20:43
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
Original geschrieben von preyz
und fast nur an gewerbliche verkauft (für denen ist es egal ob mit oder ohne mwst
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Also meine gewerblichen Kunden ist es nicht egal, ob die Ust. ausgewiesen wurde oder nicht. Schließlich können Sie unsere Rechnungen nur bei ausgewiesener Ust. bei der Vorsteuer geltend machen!
Zur Kleinunternehmerregelung:
Ich würde sagen, dass da die gleichen Einschränkungen gelten, die jeder Gewerbetreibende einhalten muss.
__________________
Hello again!
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26.03.2004, 21:17
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Flensburg
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ich meinte es ist den leuten egal ob sie 100,- € zzgl 16% MwSt. zahlen müssen, die Sie wieder bekommen vom FA, oder 100,- € ohne MwSt. aufgrund der Kleinunternehmerregelung.
Das ist ja beides völlig legal, und bedeutet für die firma keine weiteren kosten.
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