Eurokicker
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 26.03.2004, 13:30   #1
TP-Supporter
 
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Flensburg
preyz ist auf einem guten Weg

2tes Gewerbe


Folgende Situation:
- Vorhandenes Gewerbe (Einzelunternehmer)
- Nichtinanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung

Kann mann nun ein 2tes Gewerbe anmelden, wo man die Kleinunternehmerregelung nutzt?

(Meine Antwort wäre "nein", weil die Geldangelegenheiten doch personenbezogen sind, oder? - naja, deswegen frage ich ja nach... )
preyz ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 26.03.2004, 13:39   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Im Gesetz (§ 19 UStG; ich hoffe, es ist noch aktuell) heisst es eindeutig:

(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern [...] nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.

Ich würde also mal sagen, dass zur Kelinunternehmerregelung alle Gewerbe herangezogen werden. Sonst könnte man ja sein Unternehmertum in 10 Gewerbe mit jeweils der Kleinunternehmerregelung aufteilen und viel mehr verdienen...
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2004, 13:47   #3
TP-Supporter
 
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Flensburg
preyz ist auf einem guten Weg
Wenn man nun 2 (unterschiedliche) Gewerbe betreibt, gibt es dann für die Buchführung besondere Regeln?
(bei einem macht man ja einfach eine art E/Ü Rechnung. soll man bei 2 Gewerbe letztendlich eine Buchführung oder zwei getrennte führen?)
preyz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2004, 13:55   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Auf jeden Fall trennen und einfach zwei EÜRs machen.
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2004, 20:28   #5
TP-Supporter
 
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Flensburg
preyz ist auf einem guten Weg
tja, das ist natürlich schade, wenn man ein gewerbe mit hohen ausgaben (viel bezahlte mwst.) und fast nur an gewerbliche verkauft (für denen ist es egal ob mit oder ohne mwst.), und dann ein zweites mit niedrigen ausgaben und absatz an privatleute, wo die mwst. oftmals überleben oder tod in der geshäftswelt bedeuten kann...

darf man mit der kleinunternehmerregelung eigentlich alles verkaufen? (anders formuliert: ist die einzige einschränkung der maximale jahresverdienst von xx Eur?)

Geändert von preyz (26.03.2004 um 20:38 Uhr).
preyz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2004, 20:43   #6
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Zitat:
Original geschrieben von preyz
und fast nur an gewerbliche verkauft (für denen ist es egal ob mit oder ohne mwst
Also meine gewerblichen Kunden ist es nicht egal, ob die Ust. ausgewiesen wurde oder nicht. Schließlich können Sie unsere Rechnungen nur bei ausgewiesener Ust. bei der Vorsteuer geltend machen!

Zur Kleinunternehmerregelung:

Ich würde sagen, dass da die gleichen Einschränkungen gelten, die jeder Gewerbetreibende einhalten muss.
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2004, 21:17   #7
TP-Supporter
 
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Flensburg
preyz ist auf einem guten Weg
ich meinte es ist den leuten egal ob sie 100,- € zzgl 16% MwSt. zahlen müssen, die Sie wieder bekommen vom FA, oder 100,- € ohne MwSt. aufgrund der Kleinunternehmerregelung.
Das ist ja beides völlig legal, und bedeutet für die firma keine weiteren kosten.
preyz ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Gründung & Selbstständigkeit
2tes Gewerbe 2tes Gewerbe
« Kleingewerbe -> "richtiges" Gewerbe | Eltern erlauben Gewerbe nicht »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:23 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67