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09.04.2004, 14:08
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Raum Bodensee
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Getrente Buchhaltung bei zwei Gewerbescheinen?
Hallo,
wenn man zwei Gewerbe anmeldet, muss man da für jedes einzelt Buchhaltung führen und jeweils ein eigenes Geschäftskonto führen oder würde das auch mit einem gehen und eben nur einmal Buchführung?
Wünsche noch allen frohe Ostern.
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Grüsse Jörg
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09.04.2004, 14:53
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#2
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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ich führe 2 Gewerbe über ein Barkassenbuch und auch die gleichen Konten
auch für den Jahresabschluss wird alles gemeinsam abgerechnet
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09.04.2004, 15:28
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Raum Bodensee
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Letztendlich wird ja die Steuer eh vom Umsatz komplett genommen, der erwirtschaftet wird. Leuchtet mir dann so auch ein.
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Grüsse Jörg
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09.04.2004, 17:00
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#4
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Eben, wenn beide Gewerbe die gleiche Rechtsform/Inhaber haben ist das kein Problem. Spart dir auch Zeit und Geld:
Keine getrennten Buchführungen, keine seperaten Steuererklärungen, nur eine Steuernummer ...
ein internes Controlling, wo du beide Gewerbe getrennt beobachtest, solltest du aber trotzdem machen.
Damit dir nicht entgeht, dass es finanziell ggf. sinnvoller wäre, ein Gewerbe besser dranzugeben, nur weil die Summe deines Verdienstes ok aussieht. 
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09.04.2004, 19:41
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Raum Bodensee
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Danke für die Infos, werde ich mal abspeichern.
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Grüsse Jörg
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10.04.2004, 09:03
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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Also wenn man 2 verschiedene Gewerbe angemeldet hat, z.b. Obstverkauf und Hardwareverkauf, muss man 2 getrennte Buchhaltungen machen.
UST.VA gibst du aber nur eine ab, die die Umsätze und Vorsteuern beider Unternehmen enthält. Bei der UST gibt es nur ein Unternehmen
Du hast auch Vorteile durch 2 Buchhaltungen : z.b. zweimal den Gewerbesteuerfreibetrag.
__________________
Gruß Jörn
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10.04.2004, 11:02
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#7
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Original geschrieben von Joern
Also wenn man 2 verschiedene Gewerbe angemeldet hat, z.b. Obstverkauf und Hardwareverkauf, muss man 2 getrennte Buchhaltungen machen.
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wer schreibt das vor?
Ich mache das seit 5 Jahren (in Absprache mit meinem Stb. natürlich) alles mit einer Buchhaltung
(ok, Gewerbesteuerfreibetrag könnte ggf. ein Argument sein, aber den überschreite zumindest ich auch mit einer Buchhaltung gemeinsam leider nicht)
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10.04.2004, 12:04
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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Wo das steht kann ich dir im Moment nicht genau sagen, aber bin mir ziemlich sicher das es so ist, wenn du zwei grundverschiedene Gewerbezweige hast. Vielleicht weiß epic mehr
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Gruß Jörn
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10.04.2004, 17:52
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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eine dartige steuerliche Vorschrift ist mir, für Steuerpflichtige die Ihren Gewinn nach § 4 (3) EStG ermitteln, nicht bekannt, so dass ich mich den Ausführungen von Thomas weitestgehend nur anschließen kann. Auch in der Abgabenordnung wird immer Bezug auf das Unternehmen als ganzes genommen und nicht auf einzelne Geschäftszweige. Umsatzsteuerlich hatte Jörn es schon gesagt spielt es keine Rolle, allerdings bei der Gewerbesteuer ist dies etwas anders. Jedenfalls dann, wenn sich der zweite Gewerbebetrieb in einer andern Gemeinde befindet sind ein paar Besonderheiten zu beachten. Einkommensteuerlich spielt es auch keine Rolle, da Verluste einer Einkommensart voll verrechenbar sind.
Zitat:
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Du hast auch Vorteile durch 2 Buchhaltungen : z.b. zweimal den Gewerbesteuerfreibetrag.
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Da wäre ich vorsichtig mit. Es liegt hier nicht nur daran ob man zwei verschiedene Buchführungen macht sonder am Gesamtbild. Haben wir dann immer noch zwei selbständige Betriebe sollte es aber keine Problem geben.
Aus Aufwands und Kostengründen würde ich immer dazu tendieren lediglich eine Buchhaltung zu machen, allerdings ist das argument von Thomas nicht zu vergessen das ich bei zwei getrennten Buchhaltungen schneller sehen kann welcher Geschäftszweig sich wie entwickelt.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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