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15.04.2004, 16:42
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2004
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Bei freiberuflicher Internet-Heimarbeit ein Gewerbe anmelden ??? HILFE !!!
Hallo,
bin zufällig auf diese Seite gestoßen und bitte euch um Hilfe...bin derzeit arbeitslos und habe vor, demnächst eine freiberufliche Internet-Tätigkeit aufzunehmen.
Diese werde ich von zu Hause aus machen, ich werde nur für einen Auftraggeber tätig sein und das Einkommen wird jeden Monat bei ca. 900 - 1000 € liegen. Natürlich werde ich keine Arbeitnehmer beschäftigen. Jeden Monat bekommt der Auftraggeber von mir eine Rechnung ohne ausgewiesene Mwst.
Meine fragen dazu: Bin ich Versicherungspflichtig ? (Rente, KV usw.)
Muss ich in deisem Fall extra ein Gewerbe anmelden mit Steuernummer usw. ? Reicht es da nicht, wenn man bei der Steuererklärung einfach die Einkünfte angibt ? Ich habe ja schliesslich keinen Betrieb und auch keine Ausgaben, nur Einkommen...oder nicht ?
BITTE UM HILFE !!!! WEISS NICHT MEHR WEITER !!!
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15.04.2004, 17:28
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Einen Gewerbeschein brauchst du, wenn du ein Gewerbe ausübst.
Das ist der Fall bei jeder legalen, auf Dauer ausgelegten Tätigkeit, die selbstständig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.
Du schreibst "freiberufliche Internet-Tätigkeit". Was ist das genau?
Wenn du nur einen Kunden haben wirst, dann könnte ein Fall der Schein-Selbständigkeit vorliegen. Aber da kenne ich mich nicht aus...
Aller Wahrscheinlichkeit nach wirst du aber keinen der freien Berufe (Anwälte, Steuerberater, Architekten, Künstler, Ärzte, etc.) ausüben und insofern einen Gewerbeschein brauchen.
Lies dir auf jeden Fall die Sticky-Threads in diesem Forum durch und benutze ausgiebig die Such-Funktion, denn viele Fragen sind bereits beantwortet...
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Hello again!
Geändert von OBI-Wahn (15.04.2004 um 17:31 Uhr).
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15.04.2004, 18:27
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Die Beurteilung, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt, richtet sich nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände.
Arbeitnehmer ist, wer weisungsgebunden vertraglich geschuldete Leistungen im Rahmen einer von seinem Vertragspartner bestimmten Arbeitsorganisation erbringt. Ausschlaggebend für die Beurteilung, ob der Betreffende abhängig beschäftigt ist, ist nicht nur, dass der Beschäftigte einem Direktionsrecht seines Vertragspartners unterliegt, welches Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer, Ort oder sonstige Modalitäten der zu erbringenden Tätigkeit betreffen kann. Für eine abhängige Beschäftigung spricht gleichermaßen eine detaillierte und den Freiraum für die Erbringung der geschuldeten Leistung stark einschränkende rechtliche Vertragsgestaltung oder tatsächliche Vertragsdurchführung.
Bis zum 1.1.2003 wurden folgende Kriterien geprüft um eine Scheinselbständigkeit zu überprüfen:
• Der Auftragnehmer beschäftigt im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, dessen monatliches Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 325 EUR übersteigt.
• Der Auftragnehmer ist wesentlich und auf Dauer für einen Auftraggeber nur tätig.
• Der Auftraggeber oder ein vergleichbarer Auftraggeber lässt entsprechende Arbeiten regelmäßig durch von ihm beschäftigte Arbeitnehmer verrichten.
• Die Tätigkeit lässt typische Merkmale unternehmerischen Handelns nicht erkennen.
• Die Tätigkeit des Auftragnehmers entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach einer Tätigkeit, die er für den selben Auftragnehmer zuvor auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt hatte.
Wichtig
Diese Kriterien sind zwar mit Wirkung zum 1.1.2003 aus dem Gesetz gestrichen worden, können aber über diesen Zeitpunkt hinaus als Indizien für die Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses herangezogen werden.
Zur Klärung ob bei Dir eine Scheinselbständigkeit vorliegt kannst Du bei der Bfa ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren anstrengen. Die Bfa prüft dann verbindlich ob es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt oder nicht.
Wird eine Scheinselbständigkeit festgestellt, bedeutet das für Dich, dass Du in allen Zweigen der Sozialversicherung sozialversicherungspflichtig bist was für Dich eine deutliche Einkommensschmälerung bedeuten würde.
Also bevor Du Dich selbständig machst solltest Du auf jedenfall diese Scheinselbständigkeit prüfen lassen um später keine Probleme zu bekommen.
Gruß Epic03
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