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28.04.2004, 20:00
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
Ort: Hessen
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Gewerbegründung und Nebenjob
Hallo,
momentan bin ich noch Schüler (19 Jahre) und arbeite neben der Schule als Aushilfe. Durch meinen Aushilfsjob bekomme ich monatlich ca. 150 - 200 EUR, gelegentlich auch etwas mehr. Nun würde ich gerne ein Kleingewerbe gründen, ohne jedoch meinen Aushilfsjob zu kündigen, da ich nicht weiß, wie hoch mein Umsatz ausfallen wird bzw. ob ich überhaupt einen positiven Umsatz verzeichnen kann.
Ist es denn überhaupt möglich, ein Gewerbe zu haben und gleichzeitig noch arbeiten zu gehen?
Wie verhält sich das ganze steuermäßig? Wird mein monatliches Aushilfseinkommen zu meinem Gesamteinkommen hinzugerechnet und dann versteuert?
Schöne Grüße,
Parkbank
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28.04.2004, 23:40
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Klar kannst du neben einem Aushilfsjob auch noch gewerblich tätig werden, sofern dies nicht mit den Pflichten deines Aushilfsjobs kollidiert und du nicht in der gleichen Branche tätig wirst, in der dein Arbeitgeber werkelt (sonst würde ich besser nach seinem Einverständnis fragen).
Das Gesamteinkommen berechnet sich dann auch deinen Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit sowie aus den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit.
__________________
Hello again!
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29.04.2004, 03:37
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#3
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Vorsichtig!
Immer vorher alle Papiere lesen.
Ist ggf. im Arbeitsvertrag oder in der Arbeitsordnung fixiert, das eine weitere Tätigkeit anzeigepflichtig ist?
Ist nämlich oft so, da Arbeitsordnungen immer nur kopiert werden und ggf. angepasst werden.
Sollte es fixiert sein und Du einfach ein Gewerbe anmeldest kann das die fristlose Kündigung zur Folge haben.
Also nachlesen, ggf. nachfragen, trotz all dem würde ich mir eine Einvertsändniserklärung vom Arbeitgeber geben lassen, sicher ist sicher.
Sollte es schriftlich fixiert sein, dass man es muss, würde ich auf eine schriftliche Bestätigung über das OK bestehen, Worte sind Schall und Rauch, die man in einem Rechtsstreit schwer beweisen kann.
Sonst steht Deinem Vorhaben nichts im Wege.
Zur Steuer:
Durch Dein Gewerbe musst Du eine Unsatzsteuer- Gewerbesteuer udn Einkommenssteuererklärung abgeben. Bei der Einkommensteuer musst Du dann auch deine nichtselbstständige (die selbstständige natürlich auch) Tätigkeit angeben, wird aber unter die Rubrik "Geringfügige Tätigkeit" fallen.
Die gewerblichen Einnahmen werden dann in der Anlage GSE angegeben.
gruß webcreate
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29.04.2004, 13:10
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Warum so kompliziert ?? Also Du kannst selbstverständlich neben Deiner geringfügigen Beschäftigung eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Was meine Kollegen geschrieben haben mit Du sollt den Arbeitgeber fragen etc. ist zwar nicht ganz falsch, aber auch ein bissen Realitätsfremd denn schließlich reden wir hier über einen Aushilfsjob. Mir ist jedenfalls bisher noch keine Aushilfsvertrag untergekommen der ein Wettbewerbsverbot enthalten würde..... Ich bezweifel sogar das Du überhaupt einen Arbeitsvertrag hast sondern höchstens einen Fragebogen zur Überprüfung Deiner Steuer- und Sozialversicherungsrechtlichen Behandlung.
Was die Steuer angeht, so kannst Du die geringfühige Beschäftigung dann ganz und gar vergessen sofern Du Deinem Arbeitgeber "keine" Steuerkarte vorgelegt hast. Hast Du ihm eine gegeben, dann musst Du die Einkünfte leider in Der Einkommensteuererklärung Anlage N angeben. Ob dann am Ende Steuern rauskommen hängt dann aber von Deinen übrigen Einkünften ab.
Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
________________________
Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Geändert von Epic (29.04.2004 um 13:24 Uhr).
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29.04.2004, 13:51
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Regensburg / Landshut
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Re: Gewerbegründung und Nebenjob
Zitat:
Original geschrieben von Parkbank
ob ich überhaupt einen positiven Umsatz verzeichnen kann.
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Aber bevor Du Dich selbstständig machst, musst Du vorher lernen, dass es keinen negativen Umsatz gibt! Umsatz sind alle Einnahmen Deines Betriebs. Der Gewinn (Einnahmen - Ausgaben) kann negativ sein.
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29.04.2004, 14:02
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
Ort: Hessen
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Danke für eure Antworten.
Als Aushilfe musste ich keinen Arbeitsvertrag unterzeichnen. Probleme mit meiner Chefin dürfte ich eigentlich auch nicht bekommen, da meine eventuelle Gewerbegründung ihr in keinster Weise schaden könnte.
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11.08.2005, 21:57
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2005
Ort: Paderborn
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Wie würde es in so einem Fall eigentlich mit den Versicherungen aussehen?
Bei mir ist es umgekehrt. Ich hab ein Gewerbe, könnte aber nebenbei noch joben.
Ab welcher Grenze muss man sich selbst versichern, wenn man jetzt durch die Eltern versichert ist?
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12.08.2005, 23:15
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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du kannst 400 euro insgesamt (!) verdienen, wenn du ein gewerbe _und_ einen minijob hast, ohne aus der familienversicherung zu fliegen .. hast du nur ein gewerbe und _keinen_ minijob, liegt die grenze bei 345 euro ..
so is das zumindest bei mir, von daher - ohne gewähr^^
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13.08.2005, 01:20
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2005
Ort: Paderborn
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klingt ganz okay.
weiß da jemand was sicheres?
Das mit den 345€ hab ich auch schon gehört...
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10.01.2007, 09:34
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#10
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2007
Ort: NRW
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Ähnliche Fragen
Hallöchen zusammen
Habe euch über Google gefunden, da ich ähnliche Fragen habe.
Momentan habe ich einen 400€ Job (Steuerkarte abgegeben) und möchte ein Gewerbe gründen.
Nun frage ich mich aber ob ich den 400€ Job irgendwie versteuern muß, bis wohin ein Kleingewerbe gilt? richtet es sich nach Gewinn oder Umsatz?
Was muß ich an Schriftkram alles machen?
Also ganz ganz viele Fragen, denn es ist für mich echtes Neuland und wäre Happy, wenn ihr mir ein paar Tipps geben könntet.
liebe Grüße
Nina
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10.01.2007, 13:03
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#11
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Verwende doch bitte erstmal die Suchfunktion des Forums und melde dich danach noch mal mit den Punkten, die noch offen geblieben sind. Da das bei Dir mit google so gut geklappt hat dürften sich aber über die Forensuche alle Deine Punkte in wenigen Minuten klären lassen 
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